Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.3 Datenschutzhinweise für Fanpage

Beim Betrieb der Fanpage oder eines Unternehmensprofils werden zwangsläufig personenbezogene Daten verarbeitet. Daher ist der Betreiber einer Fanpage nach Art. 13 DSGVO verpflichtet, die Nutzer in transparenter Art und Weise über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufzuklären. Auch dies dürfte sich in der Praxis als schwer zu erfüllen darstellen, da dies eine vorher...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.1 Datenschutzrechtliche Rolle beim Betrieb einer Fanpage

Lange Zeit war in der Literatur umstritten, welche Rollen den Unternehmen beim Betrieb eines Unternehmensprofils oder einer Fanpage einerseits und den Anbietern sozialer Netzwerke andererseits zukommen. Spätestens mit der Entscheidung "Fashion-ID"[1] hat der Europäische Gerichtshof diese Frage beantwortet. In dem Urteil betont der EuGH, dass der Betreiber einer Website grunds...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.1.2 Durchführen einer Social Media-Recherche bei eingehenden Bewerbungen

Haben sich die Kandidaten beim Unternehmen selbst beworben, stellt sich vielen Unternehmen die Frage, ob die geeigneten Kandidaten einem "Social Media Check", also einer Recherche der Profile, unterzogen werden dürfen. Lassen sich von den Kandidaten über eine einfache Suchanfrage personenbezogene Daten finden, so ist davon auszugehen, dass diese vom Betroffenen der "Öffentlic...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.2 Social Media bei Bewerbungen

Die Nutzung der in sozialen Netzwerken vorhandenen Daten, um Bewerber zu bewerten, wird bereits von vielen Unternehmen genutzt. Hier ist es zu begrüßen, dass eine Tendenz festzustellen ist, den aus privaten Netzwerken wie Facebook gewonnenen Informationen nicht allzu viel Gewicht beizumessen, eben gerade weil sie aus dem privaten Umfeld der Bewerber stammen und deshalb für d...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / Zusammenfassung

Überblick Der Datenschutz für Beschäftigte hat in den vergangenen Jahren viele Diskussionen und "heiße Themen" erlebt. Hierzu zählen vor allem Fragen der Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts für private Zwecke oder der Umgang mit den sogenannten sozialen Medien und Netzwerken im und für das Unternehmen. Die beiden hier behandelten Themen zum Einsatz von Social Media im Un...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.2 Erfordernis der Einwilligung

Mit der Bereitstellung einer Fanpage oder eines Unternehmensprofils übernehmen die Unternehmen als Betreiber die Rolle eines Anbieters von Telemedien nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 TTDSG. Werden beim Besuch dieser Seite Informationen auf den Endgeräten der Endnutzer gespeichert oder aus diesen ausgelesen (wie dies z. B. bei der Verwendung von Cookies der Fall ist), bedarf dies nach §...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.4 Zusammenfassung

Der Betrieb einer Fanpage oder eines Unternehmensprofils stellt für Unternehmen ein gewisses datenschutzrechtliches Risiko dar. Um den oben skizzierten Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es der Unterstützung durch den Anbieter des jeweiligen sozialen Netzwerks. Die Datenschutzkonferenz geht in ihrem "Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von F...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.3 Social Media-Guidelines

Im Folgenden sollen Hinweise und Anregungen gegeben werden, um für das Unternehmen passende Social Media-Guidelines zu erstellen, die für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien sorgen. Die folgenden Punkte und Überlegungen sollten berücksichtigt werden: Bedeutung von Social Media: Folgende Fragen sollten Sie klären: Wie wichtig ist "S...mehr

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Anhang / G. DeepL & Co.

Rz. 22 Automatisierte, maschinelle, KI-gesteuerte Übersetzung findet immer mehr Verwendung. Wer sie nutzt, sollte sich neben rechtlichen Fragen wie Datenschutz und Haftung der Achillesfersen bewusst sein, die es in sprachlicher Hinsicht gibt. Letztendlich muss jeder selbst entschieden, ob, wie und wofür er die Maschine nutzt. Die Entwicklung kann niemand vorhersehen, aber ge...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / B. Ansprüche

Rz. 2 Hier zunächst eine Übersicht: Diese Begrifflichkeiten gibt es in den meisten englischsprachigen Ländern, und auch die rechtliche Ausgestaltung ist ähnlich. Im Einzelnen:mehr

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Datenschutz

Zusammenfassung Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsin...mehr

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Datenschutz / 3 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der DSGVO [1] hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine unmittelbar zwingende, europaweit einheitliche gesetzliche Regelung zum Datenschutz mit dem Ziel weitgehender Harmonisierung geschaffen. Dabei steht die Verordnung gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO im Spannungsfeld von freiem Datenverkehr im Europäischen Binnenmarkt und dem persönlichen Datenschutz für den einzelnen EU-B...mehr

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Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb...mehr

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Datenschutz / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang Dritter mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird (Schutz des "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 2 Abs. 1 GG [1]; auf Unionsebene verankert in Art. 8 Grundrechtscharta EU, Art. 16 AEUV sow...mehr

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Datenschutz / 4.3.2.1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und Einstellung

Die Erfassung und Verarbeitung von allgemein zugänglichen öffentlichen Daten des Bewerbers, insbesondere über das Internet (Soziale Medien) ist zulässig. Die Datenerhebung mittels Fragen (Fragebögen) ist nur zulässig, soweit ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht. Allgemeine Intelligenztests, grafologische Untersuchungen, Stresstests oder Genomanalysen sind grundsätzlich un...mehr

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Datenschutz / 4 Bundesdatenschutzgesetz

4.1 Allgemeines Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Rechtsgrundlagen DSGVO und BDSG Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum 25.5.2018 sowie zum 26.11.2019[2] den Vorgaben der DSGVO entsprechend novelliert.[3] Das BDSG regelt in erster Li...mehr

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Datenschutz / 4.3.2 Einzelfälle

4.3.2.1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und Einstellung Die Erfassung und Verarbeitung von allgemein zugänglichen öffentlichen Daten des Bewerbers, insbesondere über das Internet (Soziale Medien) ist zulässig. Die Datenerhebung mittels Fragen (Fragebögen) ist nur zulässig, soweit ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht. Allgemeine Intelligenztests, grafologische Untersuchu...mehr

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Datenschutz / 1 Allgemeines

Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang Dritter mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird (Schutz des "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 2 Abs. 1 GG [1]; auf Unionsebene verankert in Art. 8 Grundrechtscharta EU, Art. 16 AEUV sowie in der DSG...mehr

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Datenschutz / 4.1 Allgemeines

Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Rechtsgrundlagen DSGVO und BDSG Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum 25.5.2018 sowie zum 26.11.2019[2] den Vorgaben der DSGVO entsprechend novelliert.[3] Das BDSG regelt in erster Linie die automat...mehr

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Datenschutz / 2 Rechtsgrundlagen

Eine speziell datenschutzrechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis existiert (noch) nicht, sodass die allgemeinen Vorschriften, insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzuwenden sind. Allerdings enthalten einzelne Landesdatenschutzgesetze Sonderregelungen für Dienst- und Arbeitsverhältnisse.[1] Datenschutz...mehr

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Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter u...mehr

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Datenschutz / 4.3.3 Rechtsfolgen

Die früher primär im BDSG gewährten Auskunfts-, Kontroll- und Korrekturrechte des Arbeitnehmers sind durch die Regelungen der DSGVO teils abgelöst worden. Das BDSG enthält dazu jedoch in den §§ 55 ff. BDSG ergänzende Regelungen, sodass hier beide Gesetze beachtet werden müssen. Informations- und Auskunftsrechte des Arbeitnehmers Die DSGVO gewährt umfassende Informationsrechte ...mehr

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Datenschutz / 4.2 Anwendungsbereich

In den Anwendungs- und Schutzbereich des BDSG fallen gemäß § 46 Nr. 1 BDSG sämtliche personenbezogenen Daten. Dafür genügt, dass die Identität bspw. des Beschäftigten unmittelbar unter Zuhilfenahme von Zusatzwissen feststellbar ist (Identifizierbarkeit, vgl. § 46 Nr. 1 BDSG)[1], unabhängig davon, ob die Daten als konkret schutzwürdig angesehen werden oder nicht. Nach der Neu...mehr

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Datenschutz / 4.3.1 Erforderlichkeitsprüfung

Die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis ist gemäß Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG nur dann zulässig, wenn sie mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit ist auch bei der datenschutzrechtlichen Neuregelung in § 26 BDSG vom Gesetzgeber übernommen worden. Damit bleiben die damit verbundenen Konkretisierungsprobleme beste...mehr

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Datenschutz / 4.3.2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Jede für die Beendigung und die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erforderliche (s. o.) Datenverarbeitung ist zulässig. Die Daten dürfen auch noch nach dem Ausscheiden des Beschäftigten gespeichert bleiben, soweit dafür ein auf das Arbeitsverhältnis bzw. dessen Nachwirkungen bezogenes Bedürfnis besteht. Dies gilt insbesondere für Daten zur weiteren Durchführung und Erfüllu...mehr

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Datenschutz / 4.3.2.2 Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Zulässig ist die Datenverarbeitung der sog. Stammdaten des Arbeitnehmers, die für die ordnungsgemäße organisatorische Durchführung des Arbeitsverhältnisses benötigt werden. Dazu gehört auch die Erfassung von Fehlzeiten. Unzulässig soll die Erhebung und Speicherung der privaten Mobilnummer des Arbeitnehmers sein.[1] Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an der Vollstä...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / a) Datenschutz nach der DSGVO

Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten des Erblassers nach dessen Tod muss DSGVO-konform erfolgen. Grundsätzlich gilt die DSGVO zwar nicht mehr für Verstorbene (ErwG 27 DSGVO), allerdings umfassen Daten des Erblassers, die in dem KI-Avatar gespeichert werden, regelmäßig auch lebende Dritte, welche weiterhin dem Schutz der DSGVO unterliegen. Zudem muss der Erblas...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 6. Datenschutz, IT-Sicherheit und Regulierungsanforderungen an den KI-Avatar

a) Datenschutz nach der DSGVO Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten des Erblassers nach dessen Tod muss DSGVO-konform erfolgen. Grundsätzlich gilt die DSGVO zwar nicht mehr für Verstorbene (ErwG 27 DSGVO), allerdings umfassen Daten des Erblassers, die in dem KI-Avatar gespeichert werden, regelmäßig auch lebende Dritte, welche weiterhin dem Schutz der DSGVO unter...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / b) Anforderungen nach der KI-Verordnung

Schließlich bedarf es bei der Implementierung eines KI-Avatars der Beachtung der der europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.6.2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz [Verordnung über künstliche Intelligenz – KI-VO], ABl. (EU) L 2024/1689 v. 12.7.2024). Insbesondere bei persönlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Auskunftsrechte des Arbeitnehmers

Rz. 12 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben dem ArbG hat auch der ArbN ein Auskunftsrecht iRd Anrufungsauskunft (> Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 14). Zum Anspruch des Stpfl auf Auskunft über die von der FinVerw gespeicherten eigenen Daten vgl die §§ 32a bis 32 f AO und > Datenschutz Rz 6, > Informationelle Selbstbestimmung sowie zur > IZA vgl BFH 202, 425 = BStBl 2004 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz Rz 6 f. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das KI-Avatar-Testament: Ko... / IV. Mögliche Herausforderungen

Neben Zulässigkeitsfragen bringt die testamentarische Einbindung eines KI-Avatars eine Reihe praktischer und dogmatischer Herausforderungen mit sich. Im Mittelpunkt stehen Wirksamkeitsrisiken sowie Fragen des Manipulationsschutzes und des Datenschutzes. 1. Bestimmungserklärung Die Bestimmung des Vermächtnisnehmers erfordert gem. § 2151 Abs. 2 BGB eine formlose, empfangsbedürft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Rechtsdienstleistungsgesetz

In der Praxis wird ein (künftiger) Unternehmer regelmäßig zuerst zu seinem Steuerberater gehen, um dessen betriebswirtschaftliches Know-how in Anspruch zu nehmen und um für sich möglichst günstige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erfragen. Die Erwartungshaltung des Mandanten an seinen Steuerberater, der dann i. d. R. auch nach einem Kauf des Unternehmens die weitere st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß.[1] Die Zahl der niedergelassenen Anwälte sinkt schon seit Jahren. Die Anzahl der Steuerberater nimmt auch leicht ab. Zudem steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an. Berufsträger bevorzugen u. U. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.3 Schaffung einer belästigungsfreien Atmosphäre: Verhaltensrichtlinien

Ziel des Arbeitgebers muss sein, die sexuelle Selbstbestimmung und Würde aller Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass niemand durch übergriffiges, entwürdigendes oder einschüchterndes Verhalten in seiner Arbeitsumgebung beeinträchtigt wird. Ein belästigungsfreies Umfeld bedeutet dabei nicht nur die Abwesenheit offensichtlicher Übergriffe, sondern auch die aktive ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Weitere anwendbare Vorschriften im Überblick

Rz. 157 [Autor/Stand] Im Übrigen sind insb. die Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar, wenn sie für das Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erforderlich sind. Hier sind insb. zu nennen die Vorschriften: über den Datenschutz und das Steuergeheimnis (§§ 29b ff. AO); über das Steuerschuldrecht (§§ 33 ff. AO; zu §§ 39, 43, 44 AO, Rz. 166 ff.); zur Haftung (§§ 6...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Mindestgrenze (Absatz 7)

Rz. 44 Nach § 20 Abs. 7 ErbStG ist die Haftung nach § 20 Abs. 6 ErbStG nicht geltend zu machen, wenn der ins Ausland ausgezahlte oder einem im Ausland wohnhaften Berechtigten zur Verfügung gestellte Betrag 5.000,00 EUR (vormals 600,00 EUR) nicht übersteigt. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze, die für jeden Steuerfall einzeln gilt (s. Esskandari/Winter in Lippross/Sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 81. Lieferung 10.2023, Seite 7192. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 438 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Faktors (§ 7 HGrStG) werden die Bodenrichtwerte benötigt. Diese werden nach § 17 BauGB-AV HE landesweit in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem bereitgestellt. Über diese Plattform (www.boris.hessen.de) können Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte ihrer Grundstücke kostenfrei einsehen. Sie wären demnach in der Lage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gesetzgeberische Maßnahmen

Rz. 1263 [Autor/Stand] Mit dem am 1.8.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung [2] wurden die bislang in verschiedenen Gesetzen, insb. im Sozialgesetzbuch, verstreut enthaltenen Regelungen gegen Schwarzarbeit weitestgehend in einem Stammgesetz zusammengefasst und wesentlich ergänzt. Zudem sind den Behörden der Zollverwaltung...mehr

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Kommunikation in Krisen und... / 6.2 Digitale Tools

Digitale Werkzeuge können klassische Kommunikationsformate nicht ersetzen, erweitern diese jedoch um neue Möglichkeiten der Skalierung, Dialogführung und Datenanalyse. Ihr Mehrwert liegt vor allem in Reichweite, Geschwindigkeit und der systematischen Erfassung von Rückmeldungen. Für die Change-Kommunikation sind insbesondere folgende Instrumente relevant: Social Intranets (z....mehr

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Glossar: Fachbegriffe KI & ... /   DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Rz. 18 Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten rechtmäßig zu verarbeiten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen.mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / V. Spezifika des KI-Datenschutzes

Rz. 293 Die vertragliche Bewältigung datenschutzrechtlicher Risiken beginnt mit einem strukturierten Blick auf die Pflichten der DSGVO mit speziellem Fokus auf den Einsatz von KI (siehe hierzu im Detail Rdn 125 ff.). Sobald ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet – sei es in der Konzeptionsphase, im Training, im Betrieb oder bei der Ausgabe von Entscheidungen – grei...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / 2. Ohne Rechtsgrundlage keine Verarbeitung

Rz. 147 Im Mittelpunkt der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit steht die Frage nach einer tauglichen Rechtsgrundlage. Die DSGVO folgt dem Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt.[172] Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Diese Anforderung ist auch als grundlegendes Prinzip der Rechtmäßigkeit der D...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / III. Wie DSGVO die KI-Compliance mitgestaltet

Rz. 125 Für die rechtskonforme Nutzung personenbezogener Daten bleibt die DSGVO auch im Bereich der KI Compliance die maßgebliche Richtschnur. Gemäß Artikel 2 Abs. 7 des AI Acts bleiben die Rechte und Pflichten, die in der DSGVO festgelegt sind, unberührt. Zusätzlich enthält Art. 10 AI Act ausdrücklich Vorgaben zu Daten und Daten-Governance. Die Bestimmungen der beiden Veror...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / 5. Das datenschutzrechtliche Fundament

Rz. 175 Neben der Prüfung des Anwendungsbereichs und des datenschutzrechtlichen Beratungsdreiklangs aus Rechtsgrundlage, Information und datenschutzrechtlicher Absicherung für jede Datenverarbeitung im Lebenszyklus eines KI-Systems, müssen noch weitere datenschutzrechtliche Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 DSGVO bei der Aufstellung eines ordentlichen Konzepts beachtet werden:mehr

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Literatur- und Internetquel... / II. Internetquellen

Angwin u.a., Machine Bias – There's software used across the country to predict future criminals. And it's biased against blacks, abrufbar unter: https://www.propublica.org/article/machine-bias-risk-assessments-in-criminal-sentencing (zuletzt abgerufen am 23.3.2025) Bastian, US-Copyright-Behörde widerspricht KI-Industrie: Kein generelles Fair Use beim KI-Training, abrufbar un...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / 1. Wann die Regelungen greifen

Rz. 129 Allem voran steht jedoch zunächst die Frage, ob der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet ist. Während dies für den räumlichen Anwendungsbereich relativ einfach zu bestimmen ist, bedarf es beim sachlichen Anwendungsbereich einer vertieften Analyse. Rz. 130 Der räumliche Anwendungsbereich (Art. 3 DSGVO) ist eröffnet, wennmehr

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Literatur- und Internetquel... / I. Literatur (Kommentare, Monografien, Zeitschriftenbeiträge)

Akerhar / Sajja, Knowledge-Based Systems, 2010 Ashkar , Wesentliche Anforderungen der DSµ-GVO bei Einführung und Betrieb von KI-Anwendungen, ZD 2023, 523 Ashkar / Schröder , Das Gesetz über künstliche Intelligenz der Europäischen Union(KI-Verordnung), BB 2024, 771 Baumann, Generative KI und Urheberrecht – Urheber und Anwender im Spannungsfeld, NJW 2023, 3673 Beierle / Kern-Isberner , Met...mehr