Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Der digitale ... / I. Einleitung

Die fortschreitende Digitalisierung prägt zunehmend die Abwicklung eines Nachlasses. Nahezu jeder besitzt heute E-Mail-Adressen und Social-Media-Profile. Nicht wenige investieren in Kryptowährungen. Diese digitalen Inhalte gewinnen nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Relevanz. Allein in der EU wurde die Datenwirtschaft 2023 auf rund 544 Milli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Voraussichtliche Entwicklung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1 ist im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern. Dabei sind die seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Annahmen aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 anzugeben, dh., die gesetzlichen Vertreter müssen ihre Erwartungen bezü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Ein Evergreen: Das deutsche ErbStG vor dem Europäischen Gerichtshof

Der deutsche Gesetzgeber hat sich über fast 15 Jahre als zuverlässiger "Fall-Lieferant" für den Europäischen Gerichtshof erwiesen. Man denke nur an die Fälle Mattner, Hünnebeck, Block, Jäger u.v.a. Sie stammen aus der Zeit, als man sich die Fälle über die Nennung der Klägernamen vor der Verschärfung des Datenschutzes noch leicht merken konnte. Anhängig ist jetzt beim EuGH die...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / H. Ausblick

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die durch die CSRD eingeführten Änderungen werden Unternehmen in der Zukunft vor große Herausforderungen stellen (so auch Kirsch, DStZ 2023, 762, 772). Dies gilt nicht nur für Unternehmen, die das erste Mal verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen, sondern auch für Unternehmen, die bereits jetzt in den Anwendungsbereich der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz Ein im gerichtlichen Verfahren gestellter Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO) richtet sich nicht gegen den zur Entscheidung über den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als Datenverantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Normenkette Art. 4 Nr. 7, Art. 15 DSGVO Sachverhalt In der Hauptsache geht es um einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegen eine Finanzbehörde. Im Rahmen dieses Klageverfahrens beantragte d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwirkungen auf eine Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.2 Satzungsbestimmung zur Versicherungsvermittlung (Abs. 1a)

Rz. 26 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 eingefügte Abs. 1a enthält nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Satzungsregelung, nach der die Krankenkasse die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge vorsehen und auf dieser Rechtsgrundlage dann auch Versicherungsvermittlung im weiteren Sinne betreiben kann. Nach bisherigem Recht war es den Krankenkassen r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 3. Ausgewählte Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung im Überblick

Datenverknüpfung: Aufgrund des vereinfachten Zugriffs auf elektronische Daten bestehen für die Finanzverwaltung leistungsfähige Kontrollmöglichkeiten. Um das Besteuerungsverfahren und dabei vor allem den Einsatz der elektronischen Risikomanagementsysteme zu effektivieren und Datenabgleiche vorzunehmen, können die Informationsbestände für eine Vielzahl von Zwecken genutzt ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 4. Datenschutz in der AO im Überblick

Rechtsquellenpuzzle: Die Rechtsgrundlagen des steuerlichen Datenschutzes auf nationaler Ebene ergeben sich nunmehr aus der DSGVO und der AO (§ 2a Abs. 3 AO). Dem Bundesdatenschutzgesetz kommt entsprechend § 2a Abs. 1 S. 2 AO nur eine ganz untergeordnete Rolle zu. Im Ergebnis gilt für die Steuerpflichtigen bezüglich der Verwaltung von bundesgesetzlich geregelten Steuern ein e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 2. Zweck und Inhalt des § 88c AO

Informationsaustausch: § 88c AO regelt den Austausch von Informationen, die potentiell bestimmte Steuergestaltungen, die die Erlangung eines Steuervorteils aus der Erhebung oder Entlastung von Kapitalertragsteuer mit erheblicher Bedeutung zum Gegenstand haben, zwischen den Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Inhalt und Struktur des § 88c AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 6. Untersuchungsergebnisse und Ausblick

Die Einführung von § 88c AO markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Transparenz und Effizienz im Besteuerungsverfahren im Kapitalmarktbereich. Die Norm bietet einen strukturierten rechtlichen Rahmen für die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen über kapitalmarktbezogene Steuergestaltungen und eröffnet der Finanzverwaltung neue Möglichkeiten zur gezielte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schadensersatzanspruch von ... / Zusammenfassung

Arbeitnehmer können einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung "Workday" zu testen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 1. Einführung

Kapitalmarktgestaltungen: Die zunehmende Komplexität kapitalmarktbezogener Gestaltungen stellt Finanzverwaltung weltweit vor erhebliche Herausforderungen. Steuerpflichtige und Berater bewegen sich oft in einem Spannungsfeld zwischen legitimer Steuerplanung und potentiellen Gestaltungsmissbräuchen. Vor diesem Hintergrund gewinnt der internationale Austausch steuerrelevanter I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt[*] § 88c AO regelt den Informationsaustausch zu kapitalmarktbezogenen Steuergestaltungen und zielt auf die Aufdeckung missbräuchlicher Transaktionen ab. Der Beitrag erörtert die rechtlichen Grundlagen, die Herausforderungen bei der Umsetzung und die Auswirkungen auf Datenschutz und Zweckbindung. Die Analyse zeigt, dass § 88c AO ein wichtiges I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 5 Quellen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: "IT-Grundschutz-Kompendium". Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: "Telearbeit und Mobiles Arbeiten" (Flyer), Juli 2020. Helfrich, Marcus. Datenschutzrecht: "Datenschutz-Grundverordnung, JI-Richtlinie, Bundesdatenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Grundrechtecharta, Grundgesetz ...",...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 3 Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten macht es keinen Unterschied, ob die Verarbeitung im Betrieb oder in den eigenen vier Wänden stattfindet: Die gesetzlichen Grundlagen gelten immer. Leiten Sie ein Unternehmen, sind Sie verantwortlich für die arbeitsbezogene Verarbeitung personenbezogener Daten. Es gilt zu beachten, dass es nicht nur um die Daten von anderen Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 4 Fazit

In einer Zeit, in der der Schutz sensibler Informationen von höchster Priorität ist, stellt die enge Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensführung und den Mitarbeitenden den Schlüssel zum Erfolg in der Welt des Homeoffice dar. Nur gemeinsam können Unternehmen die Herausforderungen in Bezug auf Cybersicherheit und Datenschutz effektiv bewältigen und gleichzeitig die Flexibi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und Cybersicherheit für optimales Arbeiten zu Hause

Zusammenfassung Überblick Die fortschreitende Digitalisierung hat die Arbeitswelt revolutioniert und das Homeoffice zu einer gängigen Arbeitsform gemacht. Doch mit diesem Wandel gehen neue Herausforderungen in Bezug auf Cybersicherheit und Datenschutz einher. Durch eine enge Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und den Mitarbeitenden können auch außerhalb des gewohnten Arbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 3.1 Checkliste 4: ein datenschutzkonformes Homeoffice

Unternehmen sollten klare Datenschutzrichtlinien für das Homeoffice entwickeln und sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden diese verstehen und befolgen. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen tragen dazu bei, das Bewusstsein für Datenschutzrisiken zu schärfen. Auch ohne eigene Serverinfrastruktur müssen Ihre Angestellten zu Hause darauf achten, dass Familienmit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 2 Die Grundlagen

Im Folgenden wird aufgezeigt, wie die effiziente, sichere und datenschutzkonforme Verarbeitung von Arbeitsinhalten im Homeoffice sichergestellt werden kann. Dabei stehen 2Themenfelder im Mittelpunkt. Auf der Ebene des Datenschutzes geht es um die sichere und datenschutzkonforme Verarbeitung und Nutzung von (personenbezogenen) Daten außerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 2.1.3 Checkliste 3: Anleitung für ein IT-sicheres Homeoffice

Folgende Liste umfasst tiefer gehende Schritte, die die IT-Sicherheit bei dezentralisiertem Arbeiten für Ihr Unternehmen sicherstellen. Sensibilisierung: Die Mitarbeitenden im Homeoffice müssen über die Risiken im Zusammenhang mit der Arbeit von zu Hause aus informiert werden, insbesondere bezüglich des Umgangs mit vertraulichen Informationen und sicherheitsrelevanten Maßnahm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / Zusammenfassung

Überblick Die fortschreitende Digitalisierung hat die Arbeitswelt revolutioniert und das Homeoffice zu einer gängigen Arbeitsform gemacht. Doch mit diesem Wandel gehen neue Herausforderungen in Bezug auf Cybersicherheit und Datenschutz einher. Durch eine enge Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und den Mitarbeitenden können auch außerhalb des gewohnten Arbeitsumfelds hohe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 1 Einleitung

Das Arbeiten von zu Hause ist durch die Corona-Pandemie zu einer Notwendigkeit geworden. Studien zeigen auch, dass Heimarbeit durch die Einsparung von Verkehr nachhaltig ist: Durch den reduzierten Pendelverkehr können jährlich 9 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden. Dies wird erreicht, wenn 40 % der deutschen Arbeitnehmenden an nur 2 Arbeitstagen pro Woche von zu Hause arbeiten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 2.1 Phase der Vorbereitung

Während der Corona-Pandemie musste die Umstellung zur Heimarbeit spontan erfolgen. Idealerweise gibt es aber außerhalb solcher Krisen einen gewissen Vorlauf, bevor eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeitet. Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten, die in den Bereich des Business-Continuity-Managements fallen. Sprich: Es handelt s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 2.1.1 Checkliste 1: Fragen im Vorfeld

Klare Regelungen für die Arbeit im Homeoffice helfen, die Abläufe strukturiert und sicher zu gestalten. Eine sinnvolle Auflistung von Maßnahmen und Ansprechpartnern schützt Ihre Unternehmensdaten, die Daten der Partnerunternehmen und die personenbezogenen Daten, die Ihre Mitarbeitenden verarbeiten. ⇒ Gibt es klare Regelungen in Ihrem Unternehmen für das Homeoffice? Die aktuell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 2.1.2 Checkliste 2: Grundlagen der Cybersicherheit für Ihre Mitarbeitenden

Mit den im vorigen Abschnitt besprochenen Fragen sind viele Grundlagen der Cybersicherheit abgedeckt. Nun gilt es nach der Vorbereitung auch den Arbeitsalltag im Homeoffice "cybersicher" zu gestalten. Folgende Punkte dienen als Basis von Verhaltensregeln, die Sie Ihren Mitarbeitenden bei der Heimarbeit ans Herz legen sollten. Nutzen Sie sichere Passwörter, idealerweise mit mi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Begriff Berechtigten Auskunftsersuchen von Wohnungseigentümern steht der Datenschutz nicht entgegen. Die erforderlichen Informationen sind durch den Verwalter zu erteilen. Auch der vom Auskunftsbegehren betroffene Eigentümer kann sich nicht auf Anonymität berufen. Gegenüber Dritten hingegen können sich Informationsverpflichtungen des Verwalters nur aus gesetzli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 2.2 Datenschutz-Folgenabschätzung

Ähnlich wie beim Verarbeitungsverzeichnis kann eine Mitwirkung des Betriebsrats auch bei der nach Art. 35 DSGVO erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung zweckmäßig sein, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern (auch) durch den Betriebsrat geht. Zwar werden Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Rahmen einer Datenschutz-Folge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 1 Verteilung der Verantwortlichkeit für den Datenschutz zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Adressat des alten wie des seit 2018 geltenden Datenschutzrechts ist der "Verantwortliche"[1], also etwa eine juristische Person, die personenbezogene Daten verarbeitet. Der Verantwortliche ist u. a. Anspruchsgegner mit Blick auf die Betroffenenrechte.[2] Er muss die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen[3] und für Verstöße geradestehen, denn Schadensersatzansprüche von Be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 begann eine neue Zeitrechnung im Datenschutz. Bei Projekten zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben die Unternehmen in den Jahren nach ihrem Inkrafttreten sehr unterschiedliche Fortschritte erzielt. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche hoch relevante Rech...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 1.1 "Verantwortlicher" im Sinne des Datenschutzrechts

"Verantwortlicher" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nach der Legaldefinition in Art. 4 Nr. 7 DSGVO "die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet". Nach dieser Definition ist jedenfalls der Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 2 Beispiele für Abstimmungsbedarf zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Die Betriebsparteien sind grundsätzlich gut beraten, wenn sie die Verteilung der Verantwortung für den Datenschutz sowie entsprechende Prozesse gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung regeln.[1] Diese ist das geeignete Instrument, um das Spannungsfeld von datenschutzrechtlicher Compliance, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist (s. o. Abschn. 1), und Unabhängigkeit des B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 4 Vorteile von Betriebsvereinbarungen im Datenschutzrecht

Sowohl für Arbeitgeber und Betriebsräte als auch für Arbeitnehmer haben betriebliche Vereinbarungen über Datenverarbeitungen und zum Datenschutz erhebliche Vorteile. Zum einen schaffen sie ein hohes Maß an Rechtssicherheit und stärken die Verbindlichkeit der unternehmensinternen Regelungen zum Datenschutz, zum anderen können klare Regelungen in Betriebsvereinbarungen auch di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz im Wohnungseige... / 3 Grenzen der Datenauskunft

3.1 Verwendung und Weitergabe von E-Mail-Adressen? Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern nur verpflichtet, eine aktualisierte Eigentümerliste mit Namen und Anschrift zur Verfügung zu stellen. Die aktuellen E-Mail-Adressen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss der Verwalter weder ermitteln noch mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 2.4 Dokumentations- und Rechenschaftspflichten

Ein weiterer Regelungsbereich der DSGVO, bei dem eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sinnvoll ist, betrifft die Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Wie bereits dargestellt, unterliegen Verantwortliche umfassenden Dokumentationspflichten, etwa nach Art. 30 DSGVO. Dabei haben Unternehmen zudem noch ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, ihre Dat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven Arbeitsrecht nach DSGVO, BDSG und BetrVG

Zusammenfassung Überblick Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 begann eine neue Zeitrechnung im Datenschutz. Bei Projekten zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben die Unternehmen in den Jahren nach ihrem Inkrafttreten sehr unterschiedliche Fortschritte erzielt. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche hoch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 3 Betriebsvereinbarungen in der Systematik des Datenschutzrechts

Die vorstehenden Beispiele haben deutlich gemacht, dass bei vielen Bausteinen eines Datenschutz-Compliance-Systems eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hilfreich sein kann, um die Anforderungen des Datenschutzrechts umzusetzen. Bereits in der Vergangenheit waren Betriebsvereinbarungen dabei ein effektives Mittel, um die Zwecke sowie die Art und Weise von ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 4.3 Wahrung gesetzlicher Mitbestimmungsrechte

Betriebsvereinbarungen dienen gleichzeitig der Ausübung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats[1], insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Einführung technischer Einrichtungen, die eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ermöglichen) oder nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Fragen der Ordnung des Betriebs). Gerade die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 4.2 Beitrag zur Erfüllung der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht

Gerade da der Verantwortliche grundsätzlich beweisen muss, dass er personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO verarbeitet[1], kann der Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen in Bezug auf den Datenschutz am Arbeitsplatz ein wesentlicher Baustein bei der Erfüllung der Rechenschaftspflichten des Arbeitgebers sein. Zudem lassen sich auch einzelne Dokumentationssys...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 1.2 Bindung des Betriebsrats an das Datenschutzrecht

Schwierigkeiten bereitete lange Zeit im Rahmen der DSGVO die Einordnung der datenschutzrechtlichen Rolle des Betriebsrats. Nach bisherigem Recht ging das BAG tendenziell davon aus, dass der Betriebsrat – ähnlich wie andere Abteilungen oder Stellen innerhalb eines Unternehmens – nicht selbst Verantwortlicher ist, aber – und dies ist eine wichtige Ergänzung – als Teil der vera...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 8 Fazit und Hinweise für die Praxis

Betriebsvereinbarungen bleiben trotz ihrer fehlenden Eignung, eine eigenständige Rechtsgrundlage darzustellen, ein wichtiges Instrument zur Regelung von Datenverarbeitungen in der Praxis. Aufgrund des Urteils des EuGH vom 19.12.2024[1] müssen Arbeitgeber aber regelmäßig folgendermaßen tätig werden: Arbeitgeber müssen bestehende Betriebsvereinbarungen auf die Vereinbarkeit mit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz im Wohnungseige... / 1 Gesetzliche Grundlagen

Bundesdatenschutzgesetz Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch im nichtöffentlichen Verkehr und damit nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch in der Wohnungseigentümergemeinschaft, soweit Daten in oder aus Dateien geschäftsmäßig verarbeitet werden.[1] Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den jeweils vergleichbare Bestimmungen enthaltenden Landesdatenschutzgesetzen ist die Üb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz im Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Berechtigten Auskunftsersuchen von Wohnungseigentümern steht der Datenschutz nicht entgegen. Die erforderlichen Informationen sind durch den Verwalter zu erteilen. Auch der vom Auskunftsbegehren betroffene Eigentümer kann sich nicht auf Anonymität berufen. Gegenüber Dritten hingegen können sich Informationsverpflichtungen des Verwalters nur aus gesetzlichen Vorgaben (...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 2.1 Verarbeitungsverzeichnis

Ein Erfordernis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. ein Regelungsbedürfnis für eine trennscharfe Abgrenzung der Verantwortungsbereiche besteht zunächst mit Blick auf das nach Art. 30 DSGVO zu erstellende sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO ist grundsätzlich jeder Verantwortliche dazu verpflichtet (Ausnahme Abs. 5: wen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz im Wohnungseige... / 3.5 Verfolgung sachfremder Zwecke

Dem Auskunftsbegehren steht der Datenschutz dann entgegen, wenn mit den Daten sachfremde (mit der Verwaltung des Wohnungseigentums nicht zusammenhängende) Zwecke verfolgt oder vom Auskunftsbegehren nicht mehr gedeckte zusätzliche Daten erfragt werden. Praxis-Beispiel Preisgabe persönlicher Daten der Wohnungseigentümer Ein Miteigentümer ist Versicherungsvertreter und erbittet A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 3.1 Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt

In Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO ist der Grundsatz der Rechtmäßigkeit niedergelegt. Dies bedeutet, dass für jeden Datenverarbeitungsvorgang eine Rechtsgrundlage erforderlich ist.[1] Im nationalen Recht wurde dieses Strukturprinzip des Datenschutzrechts bislang als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt[2] bezeichnet. Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit kommt vor allem in den Generalklaus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 2.3 Betroffenenrechte

Art. 12 ff. DSGVO sehen umfassende Betroffenenrechte vor. Diese Rechte gelten uneingeschränkt auch im Beschäftigungsverhältnis. Die konkrete Umsetzung der Betroffenenrechte gegenüber Arbeitnehmern sollte erfahrungsgemäß mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. In entsprechenden Betriebsvereinbarungen kann z. B. geregelt werden, in welcher Form und auf der Grundlage welcher Vorl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz im Wohnungseige... / 3.2 Namentliche Benennung von Hausgeldschuldnern

Der Verwalter darf eine Saldenliste an sämtliche Eigentümer versenden, in welcher zahlungssäumige Eigentümer namentlich benannt und die Hausgeldrückstände aufgelistet werden. Hierin liegt kein Verstoß gegen die DSGVO. Die namentliche Nennung der Hausgeldschuldner durch den Verwalter darf in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, und zwar in der Regel nicht nur mündlich e...mehr