Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Mitarbeiterbefragungen konz... / 7 Durchführung

Nicht in jedem Unternehmen bietet sich eine komplette Online-Befragung an. Eine rein schriftliche Befragung ist allerdings nur noch in Ausnahmefällen angezeigt (Beispiel: mittelständischer Handwerksbetrieb). Wenn nicht bei allen ein Online-Zugang vorausgesetzt werden kann, dann sollte neben der schriftlichen dennoch immer die Online-Option mitangeboten werden. Dies vereinfac...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Controlling im Verein / 2.1 Informationsfunktion

Zur Erfüllung der Informationsfunktion greift der Controller auf die Zahlen des Rechnungswesens und anderweitig gewonnene Erkenntnisse zu, kategorisiert, verarbeitet, verdichtet und analysiert diese. Die gewonnenen Informationen werden in der Regel verschriftlicht und an Informationsberechtigte (unter anderem Führungsebene, Mitglieder, Verbände, Darlehensgeber) und gegebenen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.25 Angaben zur Ergebnisverwendung (Abs. 1 Nr. 26)

Rz. 138 Neu in den Anhang aufgenommen wurde die Angabe zur Ergebnisverwendung. Da diese Angabe bisher nicht Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses war, wird die Ergebnisverwendung nun prüfungspflichtig. I. R. d. Konzernabschlusses erstreckt sich diese Angabe ausschl. auf das MU. Rz. 139 Zu berichten ist über den Vorschlag bzw. den Beschluss über die Ergebnisverwendung. Da ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.39 Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss (Nr. 34)

Rz. 177 § 285 Nr. 34 HGB fordert auf Basis der RL 2013/34/EU für mittelgroße und große KapG den Einbezug des Vorschlags für die Ergebnisverwendung oder des entsprechenden Beschlusses in den Anhang. Bislang war dieser nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, aber dennoch nach § 325 HGB offenzulegen. Damit sind die Angaben von der Geschäftsführung schon zu einem Zeitpunkt vor ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Offenlegung des Gewinnverwendungsvorschlags (Abs. 1b Satz 2)

Rz. 112 Gem. § 268 Abs. 1 HGB hat die Ges. die Möglichkeit, den Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der – vollständigen oder tw. – Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen. Durch spezielle Angaben in der Bilanz wird dafür gesorgt, dass die Gewinnverwendung transparent wird. § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. enthielt Vorgaben, wenn von § 268 Abs. 1 HGB kein Gebrau...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 5 Dokumentation

Jede Verletzung und Erkrankung im Betrieb sowie die Hilfeleistung, die in deren Zusammenhang durchgeführt wurde, muss dokumentiert werden. Praktischerweise erfolgt die Dokumentation im Meldeblock, welcher sich bestenfalls in unmittelbarer Nähe des Verbandkastens befindet. Die Dokumentation dient vor allem der Nachverfolgung des Unfallgeschehens und der Qualitätssicherung der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Gefährdungsanaly... / 2.1 Der Nutzen für das Unternehmen – Geordnete Bestandsaufnahme und Anregung zum genauen Hinschauen

Warum sollte ein Unternehmen seine Compliance-Risiken möglichst genau kennen? Wo es doch in erster Linie um wirtschaftlichen Erfolg und die Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen geht. Compliance-Risiken sind sozusagen die "Hürden", die dieser Zielerreichung im Weg stehen. Sie sollten daher "gemeistert" werden ohne sie zu "reißen". Das funktioniert nur, wenn das U...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.6 Beauftragung Datenschutz (Abs. 3 Satz 5)

Rz. 19 Insbesondere wegen der Datenschutzproblematik ist bei der Vereinbarung von Rahmenverträgen nach § 38 Abs. 3 Satz 5 der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zu beteiligen. Die Form der Beteiligung bleibt offen; eine Zustimmung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten wird nicht gefordert; lediglich eine Anhörung reicht aus, wobei die Rehabilitationsträger der Stellungn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.2 Grundlegende Aspekte vor Beschaffung und Inbetriebnahme

Unternehmen müssen im Vorfeld einer möglichen Anschaffung von Drohnen abwägen, ob und wie der Einsatz von Drohnen unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Einsatzbedingungen Arbeitsschutzmaßnahmen tatsächlich effektiver und sicherer gestaltet. In diesem Zusammenhang ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Vor Anschaffung der Drohne sind insbes...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 4 Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken? Grundlegende Fragen, die sich ein Untern...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 298 Behand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 23.5.2001 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) geändert. Mit Wirkung zum 27.3.2002 wurden Abs. 1 geändert und Abs. 2 neu gefasst durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130). Abs. 1 und 2 wurden ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.8 Eigeneinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 22 Zur Erreichung einer gleichbleibend hohen Qualität aller Rehabilitationsdienste und -einrichtungen überträgt Abs. 4 die in den Verträgen zu vereinbarenden Regelungsbereiche des Abs. 1 Nr. 1 – Qualitätsanforderungen, Nr. 3 – Rechte und Pflichten der Rehabilitanden, Nr. 4 – angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten der Rehabilitanden, Nr. 5 – personenbezogener Datenschutz und Nr....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 29...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.3 Inhalte, die in den Verträgen zu regeln sind (Abs. 1)

Rz. 14 § 38 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 nennt die notwendigen Inhalte, die in den Verträgen über die Ausführung von Leistungen durch Rehabilitationseinrichtungen und -dienste zu regeln sind. Die notwendigen Regelungen betreffen Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste (§ 38 Abs. 1 Nr. 1). Zu den Qualität...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 298 Behand... / 2.3 Behandlung von Daten nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit

Rz. 12 Abs. 2 trifft Regelungen zum Umgang mit den erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit. Nach Abs. 2 Satz 1 hat der Vermittler überlassene Unterlagen unmittelbar nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zurückzugeben. Warum der Gesetzgeber den Begriff der unmittelbaren Rückgabe statt der sonst üblichen Formulierung der unverzü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.2.3 Ermittlungsumfang

Rz. 12 Nicht zum Aufgabenbereich der Prüf- und Ermittlungsstelle der vertrags­(zahn)ärztlichen Selbstverwaltung gehören jedoch die Feststellung der Unwirtschaftlichkeit, der Rechtmäßigkeit und der Plausibilität der abgerechneten Behandlungs- oder Verordnungsweise. Hierfür gibt es die die spezielle Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung nach dem Neunten Titel SGB V (vgl....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die Vorgängervorschrift des § 21 a. F., die einen teils identischen Wortlaut hatte, außer Kraft. § 21 a. F. war zum 1.7.2001 mit folgender Gesetzesbegrün...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Meldeblock / 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 2018 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Die DSGVO zielt darauf ab, personenbezogene Datenschutzregelungen innerhalb der EU zu treffen. Bereits die Erfassung des Namens stellt aus datenschutzrechtlicher Perspektive ein personenbezogenes Datum dar. Bei der Angabe von Verletzungen oder Erkrankungen handelt es sich z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bring Your Own Device / 5 Datenschutz

Beim BYOD erhält der Arbeitnehmer regelmäßig Zugriff auf Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person enthalten, etwa Mitarbeiter und Kundendaten oder E-Mailadressen. Der Anwendungsbereich der DSGVO ist damit grundsätzlich auch für BYOD eröffnet. Hinweis DSGVO Die Ausnahme aus Art. 2 Abs. 2 lit. c D...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Meldeblock / 3 Meldeblock

Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen stehen dem Unternehmer unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. In der Vergangenheit wurde v. a. gern das Verbandbuch genutzt, wobei die Angaben zu den jeweiligen Erste-Hilfe-Maßnahmen zeilenweise untereinandergeschrieben werden. Die vorausgegangenen Eintragungen sind – auch bei einer anlasslosen Einsichtnahme – deutlich un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 10. Datenschutz.

Rn 54 Auch er ist ein aus dem APR abgeleitetes Recht auf Schutz der informationellen Selbstbestimmung (s.o. Rn 30). Der Datenschutz überschneidet sich mit anderen Fallgruppen (Ausspähungsschutz, Fixierungsschutz, Verbreitungsschutz).mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.2 Datenschutz und Privatsphäre

Informationen über die vorherige Geschlechtszuordnung oder den alten Vornamen müssen streng vertraulich behandelt werden. Arbeitgebende dürfen diese Daten nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person offenlegen, dies gilt auch intern im Unternehmen. Der Schutz von personenbezogenen Daten, insbesondere von Informationen über frühere Geschlechtseinträge und V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Datenschutz.

Rn 212 Maßgeblich für den Datenschutz ist nach § 1 V BDSG grds das Recht der EU, im Besonderen die Verordnung (EU) 2016/679 in der jew geltenden Fassung (DSGVO). Bei größeren gewerbsmäßigen Vermietern dürfte idR eine automatisierte Verarbeitung nach Art 2 I Fall 1 DSGVO vorliegen. Bei kleinen und mittleren Vermietern wird zumindest von einer nicht-automatisierten Verarbeitun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Datenschutz.

Rn 46 Bei der Einsichtnahme sind zwingende datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten (BRDrs 168/20, 65). Je nach Einzelfall dürfen unter Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung und der Zweckgebundenheit nur die erforderlichen Daten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. So wird zB die Vorlage der Bankverbindungen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Miteigent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Datenschutz.

Rn 30 Ein weiteres besonderes Persönlichkeitsrecht ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] Volkszählung; Buchner Informationelle Selbstbestimmung im Privatrecht, 06). Geschützt wird der Einzelne davor, dass seine personenbezogenen Daten nicht durch Nutzung, Verarbeitung, Speicherung oder Weitergabe zu einer Beeintr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Datenschutz (Abs 5).

Rn 8 Bei der Verwendung der für die Prüfung der Kreditwürdigkeit erlangten personenbezogenen Daten des Darlehensnehmers hat der Darlehensgeber die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb die DSGVO u das novellierte BDSG, vgl MüKo/Weber Rz 18) zu beachten. Die zumeist sensiblen Daten dürfen außerhalb der Kreditwürdigkeitsprüfung u etwaiger späterer Streitigkeiten ohne Einwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Datenschutz.

Rn 13f Bei der Durchführung sind die Vorschriften der DSGVO zu beachten, insb. muss die Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO rechtmäßig sein (s.a. Vor §§ 1–49 Rn 41). Insoweit ist eine Einwilligung möglich, aber wohl nicht zwingend (Sommer MDR 24, 1486 Rz 43).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Datenschutz.

Rn 41 S zunächst § 535 BGB Rn 212, der entspr gilt. Die GdW muss die Vorgaben der DSGVO und des BDSG beachten (s.a. § 18 Rn 39). Der Verw ist kein Verantwortlicher iSv Art 4 Nr 7 DSGVO (sehr str). Jeder WEigtümer hat einen Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Die GdW darf Daten nur dann verarbeiten, wenn sie ua die Vorgaben von Art 4, 6 DSGVO erfüllt. Der Verw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Zahlungsverzug; Warnhinweis; Widerrufsrecht; Vorfälligkeitsentschädigung; Vertragsentwurf; Datenschutz (Art 247 § 3 I Nr 11–16 EGBGB).

Rn 23 Der Darlehensnehmer ist über den Verzugszinssatz, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkret angegeben werden muss (BGH NJW 22, 1890 Rz 11 f; EuGH WM 21, 1986 Rz 81 ff = ECLI:EU:C:2021:736; nach BGH WM 24, 736 Rz 32 ff hindert die fehlende Angabe des konkreten Verzugszinssatzes das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht; ebenso WM 24, 1955 Rz 24), die Art u Weise seine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragsrechtlicher Schutz des Verbrauchers im Bereich des Datenschutzes, I.

Rn 3 Die Ausübung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte sowie die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen nach Vertragsschluss lassen nach I die Wirksamkeit des Verbrauchervertrags über ein digitales Produkt iSd § 327 I, III unberührt. In analoger Anwendung des § 327q soll sich dies auch auf sonstige Verträge iSd § 312 Ia beziehen, welche kein digitales Produkt zum Gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2025, Elektronischer Rechtsverkehr

Degen/Emmert Elektronischer Rechtsverkehr Monographie, 3. Aufl. 2025 453 Seiten, 119 EUR (Gesamtabnahme) Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-80227-0 Im Kontext der Digitalisierung der Justiz nimmt der elektronische Rechtsverkehr eine zentrale Rolle ein. Die e-Akte ist auf dem Weg, in den nächsten Monaten auch das letzte Gericht zu erreichen und während die Rechtsanwälte das beA sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 55a BGB – Elektronisches Vereinsregister.

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. 2Hierbei muss gewährleistet sein, dassmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Bereitstellung von Daten, Ia.

Rn 8a Der neue Ia geht auf Art 3 Ia VRRL zurück, den die ModernisierungsRL (Vor §§ 312 ff Rn 4a) eingefügt hat. Die Überführung in das deutsche Recht erfolgte bereits im Zuge der Umsetzung der DIRL (s Klink-Straub NJW 21, 3217). Der Begriff der personenbezogenen Daten entspricht der Definition in Art 4 Nr 1 DSGVO und umfasst alle Informationen, die sich auf eine identifizier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 10. Schutzvorschriften für die (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 106 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Nur die Personen, denen der Arbeitnehmer die Berechtigung erteilt hat (vgl. Rn. 77ff.; Arbeitgeber), sind befugt, ELStAM abzurufen und zu verarbeiten (§ 39e Absatz 4 Satz 2 und 6 EStG). ELStAM sind nur für den Lohnsteuerabzug bestimmt (§ 39e Absatz 4 Satz 7 und Absatz 5 Satz 1 EStG). Folglich darf der Arbeitgeber abgerufene ELStAM bzw. Lohn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 12 Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt folgende Beispiele: Rn 13 Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 21 Nach der Rspr des BGH sind einem Bankangestellten, der einen disparischen Scheck mit einem Scheckbetrag von mindestens 5.000 DM hereinnimmt, die in den Kontounterlagen verfügbaren Informationen über den Arbeitgeber des Einreichers zuzurechnen (BGHZ 135, 202, 208). Bei der Entgegennahme der Zahlung des Drittschuldners einer gepfändeten Forderung durch die Bank ist diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2025, Wettbewerbsre... / 3 Der Praxistipp

Identitätsdiebstahl in der digitalen Welt als Problem In einer zunehmend digitalen Welt, in der Geschäfte nicht mehr von Angesicht zu Angesicht, sondern unter Ausnutzung der Möglichkeiten des Onlinehandels geschlossen werden, nehmen Fälle des Identitätsdiebstahls zu. Jemand bestellt unter dem Namen einer fremden Person und stellt nur sicher, dass ihn die Ware oder Dienstleist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 79a BGB – Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Rechte nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Steht ein > Arbeitnehmer nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen oder ist zB ein pensionierter Beamter in einem kaufmännischen Betrieb als Angestellter tätig, so kann im elektronischen Verfahren jeder seiner > Arbeitgeber > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt abrufen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für die zweiten oder weiteren Dienstverh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2025, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

“… [8] 1. Im Ergebnis geht das BG allerdings zutreffend davon aus, dass die Auskunftsklage zulässig ist. [9] a) Zu Unrecht hat das BG jedoch das Rechtsschutzbegehren des Kl. als Stufenklage im Sinne des § 254 ZPO für zulässig gehalten. Nach § 254 ZPO kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kl. beansprucht, vorbehalten werden, wenn mit der Klage auf Rechnungslegung o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtswahl und Rechtsfolge nach II: Günstigkeitsvergleich.

Rn 22 Auch bei Verbraucherverträgen ist aber wie bisher nach II 1 die Rechtswahl möglich – entgegen einigen Reformvorschlägen (krit Clausnitzer/Woopen BB 08, 1798, 1801); gem 2 bleibt jedoch der durch das nach I objektiv anwendbare Recht gewährte Schutz im Hinblick auf nicht dispositive Bestimmungen erhalten, trotz Rechtsangleichung im Binnenmarkt (krit Doralt/Nietner AcP 21...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 6 § 23 I 2 gibt den WEigtümern die Beschl-Kompetenz, dass WEigtümer an einer Präsenzversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Versammlungsrechte ganz oder tw im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Hybridversammlung). Der Beschl muss nach hM keine Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung der Online-Teil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 79 BGB – Einsicht in das Vereinsregister.

Gesetzestext (1) 1Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Dokumente ist jedem gestattet. 2Von den Eintragungen kann eine Abschrift verlangt werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen. 3Wird das Vereinsregister maschinell geführt, tritt an die Stelle der Abschrift ein Ausdruck, an die der beglaubigten Abschrift...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundlagen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG muss idR für jeden ArbN, für den er zum LSt-Abzug verpflichtet ist, ein Lohnkonto führen. Das schließt unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN ein. Das Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn LSt und andere Steuerabzüge – die Regelungen für die LSt gelten ebenso für die KiLSt und den SolZ (> Rz 3/1) – tatsächlich nicht ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / IX. Sonstiges

Rz. 134 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausnahmen von ELStAM-Verfahren Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für Fälle, in denen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des § 39a EStG berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Antrag von der Beste...mehr