Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Dortants/v. Hansemann, Die Auslagerung von "Aufgaben" durch Krankenkassen und ihre Verbände auf Dritte, NZS 1999, 542. Effertz, Grenzen des Outsourcings durch die GKV, KrV 2025, 7. Sichert, Die Arbeitsgemeinschaft als Akteur in der GKV – Von offenen Kooperationsgewinnen und verborgenen Kontrollverlusten, NZS 2013, 129. Thüsing/Pötters, Outsourcing gem. § 197b SGB V: Mögl...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema "NewPay".[1] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: der rich... / 1 Welche Ziele sollen erreicht werden?

Projekte werden zur Erreichung eines bestimmten Zieles durchgeführt. Anlässe für ein Projekt ergeben sich z. B. durch Neuerungen oder Änderungen der fachlichen Anforderungen, veränderte gesetzliche Bestimmungen oder Anpassungen von Geräten, etwa der Hardware; neue Ideen oder Verbesserungsvorschläge, etwa im Produktbereich; einen Prüfungsbericht (z. B. Wirtschaftsprüfer, Datensc...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 3.1.1 Datenschutz

Wenn Sie in irgendeiner Form die persönlichen Daten der Zielgruppe erfassen, müssen auch die entsprechenden Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Diese sind vor allem durch die EU-weit geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschärft worden.[1]mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Siebte Kapitel

Rz. 2a Das Siebte Kapitel fasst weitere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Nachdem die Arbeitsverwaltung durch Übertragung auf die Hauptzollämter von Aufgaben der Bekämpfung illegaler Beschäftigung entlastet worden ist, ist diese weitere Aufgabe entfallen. Auch das Arbeitsgenehmigungsverfahren steht unter dem Einfluss der Regelungen im Aufenthaltsgesetz. Einen w...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) eingefügt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden mit Wirkung zum 1.1.2002 Abs. 2 und 3 umbenannt, Abs. 2 bis 4 eingefügt und Abs. 7 angefügt. Durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Zum 30.12.2008 wurde der bisherige Text zum Abs. 1 und Abs. 2 durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) angefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Ges...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Wirkung zum 18.9.2012 in das BEEG eingefügt worden. Sie ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf Vorschlag des BT-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.[2] Sie ist mit Wirkung zum 1.1.2015 neu bekannt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten (§ 14 Abs. 1)

Rz. 5 § 14 Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass einer der dort aufgeführten Tatbestände rechtswidrig verwirklicht wird. Keine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn das an sich mit Bußgeld bedrohte Verhalten gerechtfertigt ist (vgl. §§ 15, 16 OWiG). Gerechtfertigt ist ein Verhalten, wenn z. B. Rechtsvorschriften aus anderen Bereichen (etwa der Datenschutz) die Erteilung von Auskünft...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 6.3 Newsletter & E-Mail

Vor der Versendung von Werbe-E-Mails wollen wir gleich warnen. Ohne eine nachweisbare Einwilligung des Empfängers sind solche Mailings verboten. Außerdem kommen diese unerwünschten Mails beim Empfänger meist gar nicht gut an und werden häufig sofort gelöscht oder landen automatisch im "Spam-Ordner" (Ordner, dessen Inhalt häufig ungelesen gelöscht wird). Rundmails sollten des...mehr

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Sauer, SGB III § 282b Speic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2005 durch das Berufsbildungsreformgesetz v. 23.3.2005 (BGBl. I S. 931) in das SGB III eingefügt. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurden mit Wirkung zum 1.8.2016 die...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 6.1 Das Internet als Vereinsmedium

Die Zeiten, in denen das Internet lediglich als Medium für die Jugend interessant war, sind vorbei. Heute wird das "World Wide Web" von nahezu allen Generationen genutzt. Nach einer Studie aus dem Jahre 2017 waren täglich über 50 Millionen Deutsche "online" unterwegs. Vor diesem Hintergrund wird das Internet als Werbeträger immer wichtiger. Die eigene Homepage sollte es desh...mehr

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Sauer, SGB III § 282b Speic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt Regelungen im BBiG. Die Ausbildungsvermittlungsstatistik soll im Ergebnis aus den nach dem BBiG zu erstellenden Unterlagen generiert werden. Die Vorschrift unterstützt damit ein generelles Anliegen des Gesetzgebers auch in § 282a, nach Möglichkeit erforderliche Erkenntnisse aus bereits vorhandenen Verwaltungsdaten zu gewinnen und auf stattdessen ...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 in das SGB III eingefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 3.8.2001 eingefügt durch das Zensusvorbereitungsgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1882), dadurch wurden die Abs. 1 bis 5 zu den Abs. 2 bis 6. Durch das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) v. 31.10...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Recruiting: Eignungsdiagnostik / 2.1 Umgang mit sensiblen Daten

Für die Eignungsdiagnostik benötigen Unternehmen umfangreiche Daten der Bewerber und sie fügen im Prozess weitere Daten aus der Beobachtung und der Bewertung hinzu. Diese persönlichen Daten zählen zu den besonders geschützten Daten von Bewerbern. Größtmögliche Sorgfalt im Umgang muss darum selbstverständlich sein. Das Prinzip der Datensparsamkeit im eignungsdiagnostischen Pro...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsbüromanagement in di... / 5 Datenschutz-Grundverordnung

Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben sich auch für Vereine besondere Anforderungen, die sich u. a. auf Verwaltungstätigkeiten auswirken. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte alle internen und externen Prozesse, die im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten stehen, regelmäßig überprüfen, ob diese die Datenschutzanforderungen im Sinne der Gesetzgebung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China: Organhaftung nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz

Zusammenfassung Die neueste Fassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes hat sowohl den Kreis der verpflichteten Organe als auch den inhaltlichen Haftungsrahmen erweitert. Es haften nun Senior Manager ((stellvertretende) Geschäftsführer, Finanzverantwortliche und anderes Personal, das in der Satzung des Unternehmens als Senior Manager bezeichnet wird (z. B. Abteilungsleite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Recruiting: Administration ... / 2.2 Alternativen zum Bewerbermanagementsystem

Kleine Unternehmen oder Unternehmen, die gerade erst mit dem Aufbau eines zielwirksamen Recruiting-Prozesses gestartet haben, können für den Anfang auf Excel-Listen zurückgreifen. Hiermit kann eine Übersicht erstellt werden, welche Bewerber für welche Stelle im Prozess vorgesehen sind. Zusätzlich kann der Prozessverlauf immer aktuell erfasst werden (z. B. Spalten für folgend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Recruiting: Administration ... / 2.1 Bewerbermanagementsysteme

In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und der Häufigkeit von Stellenbesetzungen kann es für eine gute Administration hilfreich sein, ein Bewerbermanagementsystem zu nutzen. Diese speziellen Softwaretools ermöglichen die Zentralisierung aller für das Recruiting relevanten Prozesse sowie dessen Daten und bringen einen hohen Automatisierungsgrad mit sich, welcher u. a. in d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von...mehr

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Fachwissen per KI-Chatbot abfragen: Dos and Don'ts für die Immobilienverwaltung

Warum Prompting-Kompetenz zur Schlüssel-Ressource wird und wie Fallstricke vermieden werden. 1. KI-Chatbots als neues Werkzeug im Verwalter-Alltag Chatbots wie ChatGPT, Gemini und Co. sind auch in der Immobilienverwaltung angekommen. Sie beantworten Anfragen, liefern Textvorschläge und entlasten bei der Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und Dienstleistern. Doch so hilfrei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerclouds als Austauschp... / 3 So funktioniert es

Das Verfahren ist relativ einfach: Nach der Registrierung der beteiligten Parteien und der Einrichtung eines Datenraums kann die eine Verfahrenspartei Daten und Informationen in den entsprechenden Datenraum der Steuercloud einstellen. Die andere Partei kann diese anschließend von dort herunterladen. Die Steuerclouds der Finanzverwaltungen ermöglichen einen Datenaustausch zwis...mehr

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Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.4 Verfahren, Datenschutz, Beziehungen der Versicherungsträger untereinander und zu Dritten (Abs. 4)

Rz. 13 Die Regelung des Abs. 4 bestimmt, dass die versicherungsfallbezogenen Vorschriften des SGB VII über die Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten, insbesondere also Mitteilungs- und Anzeigepflichten (§§ 188 bis 198) auch für alte Versicherungsfälle gelten (§§ 661, 662, 665, 666, 807, 808, 857, 860, 1502, 1510, 1522, § 1543 c Abs. 1, ...mehr

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Datenschutz im Personalwesen

Zusammenfassung Überblick Datenschutzrechtliche Fragestellungen sind längst von enormer Bedeutung für Unternehmen. Gerade im Rahmen des Personalwesens ergeben sich zahlreiche Stolperfallen: Datenschutzwidrig erlangte Informationen können Beweisverwertungsverboten in Kündigungsschutzprozessen unterliegen, dem Arbeitnehmer steht ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung seine...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / Zusammenfassung

Überblick Datenschutzrechtliche Fragestellungen sind längst von enormer Bedeutung für Unternehmen. Gerade im Rahmen des Personalwesens ergeben sich zahlreiche Stolperfallen: Datenschutzwidrig erlangte Informationen können Beweisverwertungsverboten in Kündigungsschutzprozessen unterliegen, dem Arbeitnehmer steht ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung seiner personenbezog...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.5 Richtlinie zum Umgang mit personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz

Der Personalabteilung kann die Aufgabe zuteilwerden, eine Richtlinie für den Beschäftigtendatenschutz am Arbeitsplatz zu entwickeln und deren Einhaltung zu überwachen. Es macht Sinn, bei der Erstellung anhand einer Checkliste vorzugehen. Folgendes sollte dabei berücksichtigt werden: keine personenbezogenen Informationen telefonisch mitteilen, Erforderlichkeit klären, nur notwen...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.4.1 Erfassen und Speichern von Stammdaten

Es dürfen nur diejenigen Stammdaten erhoben werden, die für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Hierzu zählen z. B. Name, Geburtsdatum oder Adresse des Mitarbeiters. Das Anfertigen einer Kopie von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis) ist nur unter strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen möglich, die im Arbeitsverhältnis in der...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.4.3 Umgang mit Daten zum Gesundheitszustand

Daten zum Gesundheitszustand eines Beschäftigten genießen über Art. 9 DSGVO einen gesteigerten Schutz. Sie dürfen nur in engen Grenzen verarbeitet werden.[1]mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3.5 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.4 Beispiele zum Umgang mit Daten

2.4.1 Erfassen und Speichern von Stammdaten Es dürfen nur diejenigen Stammdaten erhoben werden, die für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Hierzu zählen z. B. Name, Geburtsdatum oder Adresse des Mitarbeiters. Das Anfertigen einer Kopie von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis) ist nur unter strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzung...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 3 Rechte der Betroffenen

Im Folgenden werden die Rechte der Betroffenen dargestellt. "Betroffene" im Sinne der DSGVO können Kunden, weitere externe Dritte, aber auch Beschäftigte sein. Die Betroffenenrechte sind in den Art. 12–23 DSGVO abschließend geregelt. 3.1 Informationspflichten Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie k...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2 Der Beschäftigtendatenschutz

2.1 Beispiele für personenbezogene Daten in der Personalabteilung Der Begriff "personenbezogene Daten" ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO legaldefiniert und entspricht der bisher gültigen Definition. Als personenbezogene Daten gelten damit weiterhin alle Informationen, die sich auf eine entweder identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Klassischerweise im Rahmen...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 1 Verantwortlichkeit der Personalabteilung

Personalabteilungen sehen sich in der Regel aus Datenschutzsicht u. a. mit folgenden Aufgaben und Themen konfrontiert, ggf. in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten ("DSB"), sofern das Unternehmen einen solchen bestellt hat: Schutz der Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff und Verlust, Erarbeiten von Rollen- und Zugriffskonzepten, Verpflichtung alle...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten

Der Begriff "Beschäftigtendatenschutz" ist auf den ersten Blick irreführend, da er kein gesetzlicher Begriff ist und somit nicht im Gesetzestext zu finden ist. Der Beschäftigtendatenschutz sollte ursprünglich in einem eigenen nationalen Gesetz normiert werden. Mit Bekanntwerden des Vorhabens, den Datenschutz durch eine europäische Verordnung neu zu regeln, wurde das geplante...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.6 Beschäftigtendatenschutzgesetz

Bereits im Jahr 2010 entwarf die damalige Regierung ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, welches jedoch nach Ankündigung eines Datenschutzgesetzes auf europäischer Ebene nicht verabschiedet wurde. Im Koalitionsvertrag 2021 wurde vereinbart, "Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz" zu schaffen, "um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu errei...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 3.1 Informationspflichten

Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie künftig zum Zeitpunkt der Datenerhebung über folgende Punkte informieren: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Zwecke der Datenverarbeitung Berechtigte Interessen, falls die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten I...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3.3 Kollektivvereinbarung

In § 26 BDSG ist ausdrücklich geregelt, dass die Verarbeitung von Beschäftigtendaten auch auf der Grundlage von Kollektivvereinbarungen zulässig ist. Zu den Kollektivvereinbarungen gehören neben Tarifverträgen auch Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Sofern Verantwortliche Kollektivvereinbarungen als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten nutzen möchten,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.1 Beispiele für personenbezogene Daten in der Personalabteilung

Der Begriff "personenbezogene Daten" ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO legaldefiniert und entspricht der bisher gültigen Definition. Als personenbezogene Daten gelten damit weiterhin alle Informationen, die sich auf eine entweder identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Klassischerweise im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitete Daten sind nachfolg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 3.2 Recht auf Vergessenwerden

In Art. 17 DSGVO ist das sog. "Recht auf Vergessenwerden", also das Recht, Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, geregelt. Im Zuge der Umsetzung der DSGVO wurde das "Recht auf Vergessenwerden" breit diskutiert und befürchtet. In der Praxis zeigt sich, dass es zumindest im Beschäftigtenverhältnis keine neuen Herausforderungen an die Unternehmen stellt. Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 3.4 Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht ist ausdrücklich in Art. 21 DSGVO geregelt. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die durch die Wahrung der überwiegenden Interessen der verantwortlichen Stelle gerechtfertigt ist, Widerspruch einzulegen. Wenn Datenvera...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.1 Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern nur verarbeitet werden, sofern dies für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.[1] Der Arbeitgeber hat demnach keine Einwilligung der Beschäftigten einzuholen, um die Daten der Beschäftigten zu verarbeiten, sofern und soweit die Daten eben für die Durchführung des Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.4 Datenverarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG dürfen Daten zur Aufdeckung von Straftaten verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat. Nicht zulässig ist die Verarbeitung jedoch, wenn sie nur der Verdachtserforschung dient. Die Verarbeitung muss zudem zur Aufdec...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.2 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Die Verarbeitung sog. "besondere Kategorien personenbezogener Daten" ist grundsätzlich untersagt, sofern nicht ein in Art. 9 Abs. 2 DSGVO aufgezählter Tatbestand die Verarbeitung ausnahmsweise erlaubt. Die "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (oder oft als "sensible Daten" beschrieben) umfassen personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 3.3 Recht auf Datenübertragung

Betroffene Personen haben das Recht, dass die bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder diese einem Dritten zu übermitteln. Als gängiges, maschinenlesbares Format kommen verschiedene Formate in Betracht, solange diese marktüblich sind und keine hohen Lizenzgebühren anfallen. Anzunehmen ist, dass z...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 3.5 Recht auf Auskunft

Ein Unternehmen hat gemäß Art. 15 DSGVO auf Anfrage umfassend Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen. Betroffene Personen müssen dieses Verlangen nicht begründen und das Verlangen kann grundsätzlich in jeder denkbaren Form geltend gemacht werden, wobei für den Verantwortlichen jedoch eine Identitätsprüfung der auskunftbegehrenden Person möglich sein muss Geht ein A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.4.2 Umgang mit Daten zur Arbeitszeit

Da die Arbeitszeit in der Regel die Grundlage für die Vergütung eines Arbeitnehmers darstellt, hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, die Arbeitszeiten der Beschäftigten festzuhalten. Zudem urteilte der Europäische Gerichtshof ("EuGH"), dass sich aus der EU-Grundrechte-Charta eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zur Implementierung eines objektiven, verlässliche...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.2 Einwilligung

Sofern keine spezifische Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Beschäftigtenkontext greift, kann eine Verarbeitung auf eine Einwilligung des Beschäftigten gestützt werden. Allerdings kommt eine solche Einwilligung durch Arbeitnehmer nach Auffassung der Datenschutzbehörden nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Eine Einwilligung ist nur dann zuläs...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.3.3 Workflow-Management für die Datenerhebung

Ein strukturierter und gut gesteuerter Datenerhebungsprozess ist essenziell für eine präzise CO2-Bilanzierung sowie für die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Klimastrategien. Nur wenn Zuständigkeiten, Datenflüsse, Speicherorte und Zugriffsrechte eindeutig geregelt sind, lassen sich Nachhaltigkeitsdaten effizient, regelkonform und vertrauenswürdig verarbeiten. Dabei ist die...mehr

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Bewerbungsverfahren: Einwil... / Zusammenfassung

Überblick Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und somit auch für die Verarbeitung von Bewerberdaten gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO). Die DSGVO wird durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ergänzt. .[1] Für die Verarbeitung von Bewerberdaten gilt neben den allgemeinen Grundsätzen der DSGVO vor allem § 26 BDSG [2], der die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bewerbungsverfahren: Einwil... / 1 Online-Bewerbungen – Einwilligung und Aufklärung

Immer häufiger werden Bewerber aufgefordert, ihre kompletten Daten der Bewerbung in Online-Tools einzugeben. Um dies datenschutzgerecht zu gestalten, bedarf es einer umfassenden Aufklärung des Bewerbers nach Art. 13 DSGVO. Demnach ist der Bewerber über folgende Punkte aufzuklären: Name des Verantwortlichen samt Kontaktdaten sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Z...mehr