Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.10 Datensicherheit (Abs. 10)

Rz. 32 Das BSI legt im Einvernehmen mit dem BfArM und im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstmals bis zum 1.1.2024 und dann i. d. R. jährlich die von digitalen Gesundheitsanwendungen nachzuweisenden Anforderungen an die Datensicherheit (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2) fest (Satz 1). Neben den Vorgaben der DiGAV hat das BSI ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.1 Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Das BfArM führt ein elektronisches Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a Satz 1. Der Leistungsanspruch des Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen ist u. a. davon abhängig, dass die Anwendung vom BfArM in das Verzeichnis aufgenommen wurde (§ 33a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1). Dem Verzeichnis kommt die Wirkung einer Positivliste zu (Engelmann, in: Schl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 3 Literatur

Rz. 33 Amelung/Binder/Chase, Die elektronische Patientenakte, medhochzwei Verlag. Eichenhofer, Die Elektronische Patientenakte – aus sozial-, datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht, NVwZ 2021, 1090. Kircher, Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und die elektronische Patientenakte (ePA), GuP 2021, 1.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mittelfristige Einsparpoten... / 5.3 IT-Leistungen outsourcen

Ähnlich wie im Marketing, das mit Agenturen zusammenarbeiten kann, können auch im IT-Bereich Aufgaben ausgelagert werden. Externe übernehmen das Hosting der Anwendungen, die Anwenderbetreuung, den Datenschutz oder die Wartung des Netzwerks. Je nach individueller Situation des Unternehmens können so mit dem Outsourcing im IT-Bereich Kosten eingespart werden. Wenn es möglich ist, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 11 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18i Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18i Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dabei gilt, dass sich der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer für sämtliche im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 14 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer bzw. dessen Vertreter (Rz. 5) die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18k Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Teilnahme an dem Verfahren[1] ist gem. § 18j Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18j Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist. Anders als bei § 18i UStG...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 5 Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.5.2018 werden die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz maßgeblich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt. Nach Art. 12 ff. DSGVO ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten umfassend über die Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Ziel der umfassenden Informationspflichten ist es, eine tra...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abgabenordnung und Datenschutz (Abs. 2)

Rz. 307 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG sind die Vorschriften der AO und des Einführungsgesetzes zur AO entsprechend anzuwenden, soweit das HmbGrStG nicht anderes bestimmt. Mit Blick auf § 1 Abs. 1 AO gelten die Vorschriften der AO nicht bereits unmittelbar. Rz. 308 [Autor/Stand] § 11 Abs. 2 Satz 2 HmbGrStG stellt klar, dass die Regelungen des § 163 AO und des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist;[2] gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungseinsatz (Pflegever... / 3.2 Häusliche Umgebung

Der Beratungseinsatz soll in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Im Zeitraum vom 1.7.2022 bis 31.3.2027 kann auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jeder 2. Beratungsbesuch per Videokonferenz durchgeführt werden – der erstmalige Beratungsbesuch hat auf jeden Fall in der eigenen Häuslichkeit zu erfolgen. Bei einer Videosprechstunde sind insbeso...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 1 Leistungsumfang

Die elektronische Gesundheitskarte ist in ihrer Konstruktion so aufgebaut, dass sie alle technischen Voraussetzungen hat, um die weiterhin im Aufbau befindliche umfangreiche und moderne Telematikinfrastruktur zu bedienen. Mit der Karte, die mit einer neuen Prozessortechnik ausgestattet und fälschungssicher ist, sollen administrative und medizinische Daten verfügbar gemacht w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 1. Sperrfrist

Rz. 145 Nach § 802d ZPO gilt eine Sperrfrist von zwei Jahren. Vor Ablauf dieser Frist, gerechnet ab der Vorlage eines Vermögensverzeichnisses nebst Versicherung an Eides statt, ist der Schuldner nicht verpflichtet, ein neues Vermögensverzeichnis vorzulegen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern. Dabei handelt es sich letztlich um einen Kompro...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung vor Datenübermittlung (§ 37 Abs 6 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Abs 6 des § 37 EStG (angefügt durch Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266, anzuwenden v 01.01.2014 bis 28.12.2020) wurde durch Art 1 Nr 11 des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 309...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsverwaltung / e) Auslagen des Zwangsverwalters (§ 21 ZwVwV)

Rz. 134 § 21 Abs. 1 ZwVwV stellt zunächst klar, dass mit der Vergütung nach den §§ 17 bis 20 ZwVwV die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten sind. Rz. 135 Zu den allgemeinen Geschäftskosten gehört nach § 21 Abs. 1 S. 2 ZwVwV der Büroaufwand des Verwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten. In der Begründung der Regelung heißt es ergänzend, dass als allgemeine G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Terminsort

Rz. 82 § 802f Abs. 2 S. 4 ZPO enthält eine Aufzählung möglicher Orte, an denen die Abnahme der Vermögensauskunft stattfinden darf, sowie deren Art – in Präsenz oder per Bild- und Tonübertragung. Die Entscheidung über Ort und Art des Termins liegt im Ermessen des Gerichtsvollziehers, der die Interessen der Beteiligten, einschließlich des Interesses des Gläubigers an einer züg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde der Sonderausgaben-Abzug nach § 10a als Ergänzung zu Abschn XI eingeführt. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 (BGBl I 2001, 3926) und durch das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (BGBl I 2003, 58) wurde der zulageberechtigte Personenkreis erweitert. Mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 7. Zweckbindung der Informationen

Rz. 138 Eine wesentliche Verstärkung des Datenschutzes zu Lasten der Gläubiger findet sich in § 802d Abs. 1 S. 3 ZPO. Das hier niedergelegte Löschungskonzept für die aus dem Vermögensverzeichnis zu entnehmenden Informationen stellt die Mehrzahl der Gläubiger vor nicht unerhebliche technische Probleme. Rz. 139 Der Gläubiger darf die erlangten Daten nur noch zu Vollstreckungszw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten

Rz. 55 Die o.g. Entscheidung des LAG Hamm unter Rdn 54 führt zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilungspflichtig sind, sobald sie das Münchener Modell in Anspruch nehmen. Rz. 56 ▪ Vertragliche Mitteilungspflichten Mitteilungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden sich nach den jeweiligen Beendigungsklauseln richten. Wenn diese ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2025, Qualität der Verfahrensbeistände und Familienrichter

Interview mit Prof. Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt/M. Prof. Dr. Ludwig Salgo Schnitzler/FF: Sie beschäftigen sich seit Jahren mit dem Verfahrensbeistand, früher "Anwalt des Kindes" und hatten seinerzeit im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Studie erstellt, die sich mit der Frage der eigenständigen Kindesvertretung in möglichst allen Verfahren beschäftigte, in denen K...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.3 Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung

Ab dem 25.5.2018 ist in allen Mitgliesstaaten der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Der deutsche Gesetzgeber hat hierzu die AO um verschiedene Bestimmungen ergänzt. Die Neuerungen im Umgang mit der Erfassung und Verarbeitung sind vielfältig, auch für die FInanzverwaltung.[1] Allerdings ergeben sich hinsichtlich des Akteneinsichtsrechts keine grundsätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / Zusammenfassung

Begriff Ein umfassendes Recht des Bürgers auf Einsicht in die Steuerakten des Finanzamts besteht nicht. Er hat allerdings einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, ob ihm Akteneinsicht gewährt wird oder nicht. Auch im Rechtsbehelfsverfahren besteht nur ein Anspruch auf Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen. Erst im finanzgerichtlichen Klageverfahren hat der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.1 Allgemeines zur Akteneinsicht im Festsetzungsverfahren

Ein allgemeines Recht auf Einsicht in die Akten der Steuerverwaltung gibt es im Festsetzungsverfahren nach wie vor nicht. Diese auf den ersten Blick etwas erstaunliche Tatsache wurde bei der Schaffung der AO 1977 ausdrücklich damit begründet, dass es im Besteuerungsverfahren nicht angebracht sei, ein solches zu gewähren. Zudem sei es auch nicht praktikabel, da der Schutz Dri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 10. Steuergeheimnis/DSGVO

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.2 Nachweis der fehlenden Bewerbereigenschaft

Aufgrund der vorstehend angestellten Überlegungen können Arbeitgeber einer Haftung auf die Entschädigung nur entgehen, wenn sie sich mit Erfolg darauf berufen können, der Kläger habe sich nicht ernsthaft beworben, sondern sei nur auf die Entschädigung aus. Gelingt dem Arbeitgeber dieser Beweis, war der Bewerber nämlich gar kein "Bewerber" i. S. d. europäischen und deutschen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.4 Transparenter Gehaltsprozess

Von der Transparentmachung von Gehältern ist ein transparenter Gehaltsprozess zu unterscheiden. Bei diesem geht es darum, dass klar und eindeutig kommuniziert und verbindlich festgelegt ist, wie der Prozess der Gehaltsfindung und Gehaltserhöhung im Unternehmen vonstatten geht. Dies kann z. B. durch die Anwendung von bestimmten Gehaltsbändern, Gehaltsformeln oder auch bestimmter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.3 Transparente Gehälter

An vielen Überlegungen zu neuen Bemessungs- und Verteilungsmodellen wird oft auch der Aspekt der transparenten Gehälter diskutiert. Transparenz ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für agiles und vernetztes Zusammenarbeiten. Gehaltstransparenz im Unternehmen wird oft auch mit vertrauensvoller, offener Zusammenarbeit gleichgesetzt. So können auch Ungleichbehandlungen leichter dir...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 5.3 Social Media Guidelines

Social Media Guidelines oder sind eine Möglichkeit, Regeln festzuschreiben. Diese Richtlinien können das Verhalten von Mitarbeitern für die Nutzung sozialer Netzwerke im beruflichen Kontext regeln. Darin können beispielsweise die Art und Weise der Social Media Nutzung definiert werden. Auch No-Gos der Kommunikation können hier festgeschrieben werden, zum Beispiel, dass nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 5.4 Schulungen und Workshops

Schulungen bieten sich vor allem für neue Mitarbeiter an, die so an die Kommunikation in sozialen Netzwerken herangeführt werden sollen. Für Corporate Influencer können darüber hinaus je nach Bedarf Schulungen zu Markenführung und Datenschutz ebenso sinnvoll sein, wie freiwillige Workshops zu Bildbearbeitung, Storytelling oder Video-Schnitt. Insbesondere wenn Azubis die Soci...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 2.2 Neue agile Rollen – neue Karrieremöglichkeiten (und deren Eingruppierung)

Agile Rollen (z. B. Product Owner, Scrum-Master, Agile Coach…) bieten die Chance, stets neue Aufgaben wahrzunehmen und damit die Möglichkeit zu einem "side-move". Zwar handelt es sich hier nicht um klassische disziplinarische Führungsaufgaben. Dennoch tragen diese Rollen entscheidend zur Gestaltung einer erfolgreichen agilen Organisation bei. So ist im agilen Kontext "Führun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 5.2 Fallstricke und passende Vermeidungsstrategien

Rechtliche Risiken Verletzungen von Datenschutzrichtlinien, urheberrechtlichen Bestimmungen oder anderen rechtlichen Vorschriften sind eine Gefahr. Ein weiteres Risiko besteht, wenn Verantwortlichkeiten bezüglich des Datenschutzes und der Erhebung von Nutzerdaten auf den Social-Media-Accounts der Influencer nicht geklärt sind. So vermeiden Sie diesen Fallstrick: Regeln Sie im ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversichertennummer / 1 Vergabe

Jeder Versicherte erhält eine eigene Krankenversichertennummer. Die gesetzlichen Krankenkassen haben zu diesem Zweck eine "Vertrauensstelle Krankenversichertennummer" (VST) gegründet, die auf der Grundlage der jeweiligen Rentenversicherungsnummer eines Versicherten in einem komplexen verschlüsselten Verfahren die persönliche Nummer (z. B. A123456789) generiert. Rückschlüsse ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ärztliche Behandlung / Zusammenfassung

Begriff Die ärztliche Behandlung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei zu beachten. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die vom Arzt angeordnete un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.3 Inhalt/Rechtscharakter

Der Gesamtplan ist das Dokument, in dem vor allem die zentralen Ergebnisse der Bedarfsermittlung sowie die Leistungen, mit denen die Teilhabeeinschränkung überwunden oder abgemildert werden kann, zusammengefasst werden.[1] Er ist schriftlich zu fixieren und soll regelmäßig, spätestens nach 2 Jahren, überprüft und fortgeschrieben werden. Der Gesamtplan enthält neben den Inhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsbescheinigung / 1.2 Datenschutz bei elektronischer Übermittlung

Bei der elektronischen Übermittlung der Arbeitsbescheinigung muss aus Datenschutzgründen die folgenden Anforderungen[1] einhalten: Die Meldung muss über gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erfolgen. Sie muss über systemüberprüfte Programme oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen erfolgen. Die Bundesagentur für Arbeit hat Rückmeldungen an den Arbeitgeber eben...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesundheit und Führung: Ein... / 2.3 Individuelle Bedarfserhebung

Mit der individuellen Bedarfserhebung sollte ermittelt werden, welchen Unterstützungsbedarf jede einzelne Führungskraft hat, um "gesundes Führen" in ihre Arbeit zu integrieren. Dazu erhielten die Führungskräfte am Ende des von ihnen besuchten Kick-off-Workshops einen Fragebogen zur Erhebung ihres persönlichen Unterstützungsbedarfs. Da die Befragung anhand der Ergebnisse der e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesundheit und Führung: Ein... / 2.2.2 Inhalt

Bei der Konzeption der Workshops sollte v. a. den beiden o. g. Zielen Sensibilisierung sowie Bedarfserhebung Rechnung getragen werden. Dies war sowohl bei der inhaltlichen als auch der methodischen Konzeption der Workshops handlungsleitend. Im Folgenden ein Überblick über den Ablauf der Workshops. Step by Step Ablauf des Workshops Phase A: Begrüßung der Führungskräfte durch ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Handelsregister

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.12 Homeoffice und Telearbeit

Vorallem das Homeoffice bzw. die Telearbeit haben an Beliebtheit zugenommen. Die klassische Telearbeit ist nach der Arbeitsstättenverordnung geregelt und betrifft einen fest vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz im privaten Wohnbereich (ArbStättV). Das Homeoffice hat insbesondere durch die SARS-CoV-2 Pandemie stark an Bedeutung gewonnen und wurde genutzt, um Ansteckung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.2 Mindestanzahl vergleichbarer Arbeitnehmer – Datenschutz

§ 12 Abs. 3 EntgTranspG erlangt bei der Auskunftserteilung die Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten sowohl des Anspruchsstellers als auch derjenigen Beschäftigten, über deren Entgelt nach diesem Gesetz Auskunft zu geben ist. In Satz 2 ist die wichtige Einschränkung enthalten, dass ein Vergleichsentgelt nicht anzugeben ist, wenn weniger als 6 Beschäftigte des jeweils...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.10 Datenschutz

§ 8 Abs. 2 EntgTranspG schränkt die Verwertbarkeit der Informationen aus einem Auskunftsverlangen ein. Personenbezogene Gehaltsangaben dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Mit der Formulierung, dass die erlangten Informationen nur dazu genutzt werden dürfen, Rechte "im Sinne dieses Gesetzes" geltend zu machen, ist keine Einengung auf das Entgelttr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 4.2 Vorgaben für die Durchführung

Mit Prüfverfahren sind Verfahren gemeint, mit deren Hilfe die Entgeltregelungen sowie die verschiedenen gezahlten Entgeltbestandteile auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes § 3 EntgTranspG überprüft werden, was ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs noch einmal auch auf die Bedeutung der einzelnen Entgeltbestandteile aufmerksam machen soll, die ebenfalls f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Beschluss nach... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Wohnungseigentümer können an der Wohnungseigentümerversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und ihre Rechte über elektronische Kommunikation ausüben." Wohnungseigentümer K geht dagegen vor. Er meint, im Beschluss sei die nähere Ausgestaltung der Online-Teilnahme zu regeln gewesen. Dies betreffe insbesondere...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Beschluss nach... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zwar müsse nach h. M. beschlossen werden, welche Rechte die Wohnungseigentümer bei einer virtuellen Teilnahme ausüben dürften. Eine objektiv-normative Auslegung ergebe hier indes, dass die Wohnungseigentümer sämtliche Eigentümerrechte im Wege der virtuellen Kommunikation ausüben dürften. Der Beschluss widerspreche auch im Hinblick auf die fehlenden Vorgaben zur D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.4 Weiterverarbeitung zur Entwicklung und Evaluierung von automatisierten Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und S. 2)

Rz. 28 Die steuerlichen IT-Verfahren sind aus unterschiedlichen Gründen einem ständigen Wandel unterworfen. Zum einen hat sich das Besteuerungsverfahren dem Zeitgeist anzupassen und hierzu niederschwellige, medienbruchfreie, aber zugleich sichere Kommunikationswege mit einer Vielzahl von am Besteuerungsverfahren Beteiligten bereitzustellen. Die Anzahl der stetig wachsenden D...mehr