Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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Jansen, SGB X § 82a Informa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82a wurde zum 25.5.2018 durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) neu in das 2. Kapitel des SGB X eingefügt. Er ergänzt für die Erhebung von Sozialdaten die europaweit zum 25.5.2018 einheitlich geregelten Datenschutzbestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 2.1 Benachrichtigung der Rechts- oder Fachaufsicht bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten nach § 83a

Rz. 3 § 83a verweist seit dem 25.5.2018 auf Art. 33 DSGVO (vgl. Rz. 4 ff.) und Art. 34 DSGVO (vgl. Rz. 16 ff.) und bestimmt ergänzend für die Stellen nach § 35 SGB I die Pflicht zur Einschaltung der nach § 90 SGB IV zuständigen Rechts- oder Fachaufsicht. Bereits unmittelbar aus Art. 33 DSGVO ergibt sich die Pflicht, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten der jeweil...mehr

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Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 9 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs über den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches – 2. SGB-ÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) neu gefasst. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist sie neu be...mehr

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Jansen, SGB X § 81b Klagen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 81b wurde zum 25.5.2018 neu eingefügt durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541), mit dem die Vorschriften zum Sozialdatenschutz an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbez...mehr

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Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist die Vorschrift neu bekanntgemacht worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) gemäß Art. 8 § 2 geändert bzw. teilweise neu gefasst und an die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Par...mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2.2 Verantwortung

Rz. 11 Bis zum 24.5.2018 legte § 80 Abs. 1 a. F. eindeutig fest, dass der Auftraggeber (Verantwortliche) auch im Fall einer Auftragsverarbeitung für die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich bleibt und die betroffenen Personen ihre Rechte ihm gegenüber geltend machen müssen. Diese eindeutige Festlegung der Verantwortung ergibt sich seit dem 25.5.201...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) inhaltlich überarbeitet und an die Stelle des bisherigen § 85 gesetzt und ist seit dem 23.5.2001 in Kraft. Zum 25.5.2018 wurde § 85a dur...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift leitet den Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels ein. Dieser enthält seit dem 25.5.2018 nur noch ergänzende Regelungen zu den sich seit diesem Zeitpunkt unmittelbar aus Kapitel III der DSGVO (Art. 12 bis Art. 23 DSGVO) ergebenden Rechten der betroffenen Person. § 81 Abs. 1 regelt das Recht der betroffenen Person, sich an die zuständigen Datenschutzaufsic...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 2.2.4 Aufsichtsbehörden

Rz. 16 Die Meldung hat gegenüber der gemäß Art. 55 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde zu erfolgen; Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO wies zunächst auf Art. 51 DSGVO hin, wurde aber durch die Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien ...mehr

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Jansen, SGB X § 81a Gericht... / 2.4 Beteiligte (Abs. 4 und 5)

Rz. 9 Nach Abs. 4 ist die für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle (vgl. die Komm. zu § 81 Rz. 4) beteiligungsfähig. Abs. 4 ist eine kompetenzrechtlich zulässige Abweichung von § 70 Nr. 3 SGG (BT-Drs. 18/12611). Rz. 10 Unter Beteiligungsfähigkeit versteht das öffentliche Recht die Fähigkeit, Subjekt eines Verwaltungsverfahrens, d. h. Initiator, Empfänger oder son...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 93 beschreibt die für den Bereich der Pflegeversicherung maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen. Datenschutz meint dabei den Schutz des Bürgers vor Beeinträchtigung seiner Privatsphäre durch die Verarbeitung von Daten, die seine Person betreffen (vgl. Leeb/Liebhaber, JuS 2018, 534). Nach § 93 regeln insoweit die Vorschriften des Elften...mehr

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Sommer, SGB XI § 53d Aufgab... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 legt insoweit als allgemeine Kompetenz die Koordination und Förderung der Durchführung der Aufgaben und der Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste in pflegerischen und organisatorischen Fragen fest, ohne den Inhalt näher zu bestimmen. Ziel ist eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung durch den Medizinischen Dienst Bund und die Medizinischen Dienste. Als In...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 2.1 Grundrechtliche Grundlagen

Rz. 6 Entsprechende Regelungen zur Datenverarbeitung in der Pflegeversicherung wurden schon nach der Rechtsprechung des BVerfG zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht (dazu Rixen, in: Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 2 Rz. 72 ff.) notwendig. Das BVerfG hatte entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG die Befugnis des Einzelnen beinhalt...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 1 Nr. 7 wurde durch Art. 10 nach Maßgabe des Art. 67 des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) – v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neu gefasst. Abs. 1 Nr. 6 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 2.2 Europarechtliche Vorgaben

Rz. 9 Auf europäischer Ebene wurden aufgrund der Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für den Binnenmarkt ebenfalls datenschutzrechtliche Vorschriften geschaffen. Neben den primärrechtlichen Regelungen (vgl. Art. 286 EGV – nunmehr Art. 16 AEUV) ist insbesondere die Richtlinie 1995/46/EG zum Schutze natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten u...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.1.2 Zuordnung der Verbände, Arbeitsgemeinschaften und der Datenstelle der Rentenversicherung (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 regelt die Zuordnung und damit die zuständige Kontrollstelle nach Abs. 1 für die Verbände, Arbeitsgemeinschaften (§ 94) und Sonderorganisationen der Leistungsträger. Sie werden durch gesetzliche Fiktion zu öffentlichen Stellen erklärt, gleichgültig, ob sie tatsächlich eine privatrechtliche Form haben, was häufig der Fall ist. Ausdrücklich wird die Datenstelle de...mehr

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Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.4.4 Überprüfung der Auskunftsverweigerung (Abs. 4)

Rz. 42 Mit Abs. 4 wird das Recht aus § 83 Abs. 6 a. F. auch seit dem 25.5.2018 beibehalten und lediglich redaktionell an die Begrifflichkeiten des Art. 4 DSGVO angepasst. Wird der betroffenen Person keine Auskunft erteilt, gleichgültig aus welchem der möglichen mehreren Gründe des § 83 und auch, ob mit oder ohne Ablehnungsbegründung, so kann sie die für die Kontrolle des Date...mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2.4.1 Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde (Abs. 1)

Rz. 28 Abs. 1 übernimmt inhaltlich § 80 Abs. 3 a. F. und wurde nur redaktionell angepasst, insbesondere an die Begriffsbestimmungen aus Art. 4 DSGVO. Nach Abs. 1 Satz 1 besteht Anzeigepflicht des Verantwortlichen gegenüber seiner Rechts- oder Fachaufsichtsbehörde. Dies ist kein Genehmigungsverfahren, die Auftragsverarbeitung ist nur anzuzeigen. Gemeint ist die Fachaufsicht (z...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.2 Befugnisse der Aufsichtsbehörden und Pflichten der Stellen nach § 35 SGB I (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 verweist in Satz 1 direkt auf die Regelungen der §§ 14 bis 16 BDSG und enthält keine eigenen Regelungen. Satz 2 stellt klar, dass bei öffentlichen Stellen der Länder anstelle der oder des Bundesbeauftragten die nach Landesrecht für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle tritt. 2.2.1 Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten nach Art. 57 DSGVO i. V. m. §...mehr

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Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.4.3 Verfahren bei Ablehnung der Auskunftserteilung (Abs. 3)

Rz. 40 Mit § 83 Abs. 3 Satz 1 besteht seit dem 25.5.2018 die Pflicht, die Gründe der Auskunftsverweigerung zu dokumentieren. Die Ablehnung der Auskunftserteilung ist gegenüber der betroffenen Person nach Satz 2 zu begründen, soweit nicht durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird, der mit der Auskunftsverweigerung ve...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.1 Verstöße nach Art. 83 DSGVO

Rz. 4 Laut Erwägungsgrund (EG) 150 DSGVO sollte jede Aufsichtsbehörde befugt sein, Geldbußen zu verhängen, um "die verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung zu vereinheitlichen und ihnen mehr Wirkung zu verleihen". Dem folgt Art. 83 Abs. 1 DSGVO, der im Interesse einer konsequenteren Durchsetzung der DSGVO jeder Aufsichtsbehörde die Verhängung von...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.2.2.1 Untersuchungsbefugnissse

Rz. 14 Jede Aufsichtsbehörde, also jede für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle (vgl. Rz. 5) verfügt nach Art. 58 Abs. 1 DSGVO über folgenden Untersuchungsbefugnisse: den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und ggf. den Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters anzuweisen, alle Informationen bereitzustellen, die für die Erfüllung ihrer A...mehr

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Jansen, SGB X § 81a Gericht... / 2.3 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Grundsätzlich ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus § 57 Abs. 1 SGG und liegt bei dem Sozialgericht, in dessen Bezirk der Kläger zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Mit § 81a Abs. 3 wird davon abweichend geregelt, dass in den Fällen, in denen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. B. eine Stelle nach § 35 SGB I) gegen die Aufsichtsbehö...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 81a Gericht... / 2.1 Rechtsweg (Abs. 1)

Rz. 4 § 81a Abs. 1 Satz 1 legt die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fest, wenn es um Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und der für die Kontrolle des Datenschutzes zuständigen Stelle (vgl. die Komm. zu § 81 Rz. 4) im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Sozialdaten kommt. Viele sozialdatenschutzrechtliche Fragestellungen lassen sich nic...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bestellung eines Datenschut... / 2 Satzungsbeispiel

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Beitrag aus der verein wissen
Bestellung eines Datenschut... / 1 Problem/worum geht es?

Auch nach Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) müssen gemeinnützige Vereine prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter für den Verein bestellt werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn im Verein regelmäßig mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäfti...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Microsoft Office-Dateien mi... / 4 Trust Center

Microsoft beschreibt das Trust Center als "Ort, an dem sich die Einstellungen für Sicherheit und Datenschutz der Microsoft Office-Programme befinden". Was den Umgang mit Makros anbelangt, bietet das Trust Center nur scheinbare Sicherheit. Die Befehlsfolge Datei/Optionen/Trust Center/Einstellungen für das Trust Center/Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren verhindert z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit: Varianten ... / 5.2 Inhalte der Richtlinie

Das zentrale Element der Richtlinie ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in ihrem nationalen Recht eine Vermutung zu verankern, dass das Vertragsverhältnis zwischen Plattformarbeitskräften und digitalen Arbeitsplattformen ein Arbeitsverhältnis darstellt, wenn Tatsachen vorliegen, die auf eine Steuerung und Kontrolle durch die Plattform hindeuten. Ist die Vermutung erfü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand

Leitsatz 1. Der Verantwortliche kann dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung nicht entgegenhalten, dass die Auskunft einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. 2. Ein Auskunftsbegehren gilt nicht bereits als exzessiv, wenn die betroffene Person Auskunft zu ihren personenbezogenen Daten begehrt, ohne dieses Begehren in sachlicher beziehungswe...mehr

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Jansen, SGB X § 84a Unabdin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.7.1994 durch das Zweite SGB-ÄndG (BGBl. I S. 1229) neu in das Sozialdatenschutzrecht aufgenommen. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde sie neu bekanntgemacht. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben ...mehr

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Sommer, SGB V § 361a Einwil... / 2.3 Zweck der Datenverarbeitung (Abs. 3)

Rz. 6 Daten dürfen von Berechtigten nur zu den gesetzlichen Zwecken (Abs. 1) verarbeitet werden (Satz 1). Eine anderweitige Verarbeitung ist nicht zulässig. Rz. 7 Die Datenverarbeitung darf nicht die Datensicherheit und den Datenschutz sowie die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der vertragsärztlichen elektronischen Verordnung beeinträchtigen (Satz 2). Die Datenverarbeitung steht...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.2 Aufnahmeantrag (Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufnahme in das Verzeichnis ist durch den Hersteller elektronisch zu beantragen (Satz 1). Adressat ist das BfArM. Der Antrag ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, zu deren Wirksamkeit u. a. die Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit (§§ 10, 11 SGB X) des Antragstellers erforderlich sind. Hersteller ist der Hersteller des Medizinproduktes i. S. d. jeweils g...mehr

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Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.1 Datenverarbeitung (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherte sind berechtigt, eigene Daten aus der elektronischen Patientenakte, dem Medikationsplan und den Notfalldaten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 4 und 5) auszulesen und an Dritte zu übermitteln (Satz 1). Versicherte können auch eigene Gesundheitsdaten in die Patientenakte einstellen und diese verarbeiten. Der Begriff "verarbeiten" umfasst u. a. das Erfassen, die Or...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 43 Axer, Verfassungsrechtliche Fragen der Erbringung digitaler Gesundheitsanwendungen nach dem SGB V, MedR 2022, 269. Braun, Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen nach den Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes, GesR 2019, 757. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 361a Einwil... / 2.1 Datenübermittlung an authentifizierte Berechtigte (Abs. 1)

Rz. 3 Über Schnittstellen in den eRezept-Fachdiensten (§ 360 Abs. 1) müssen Daten aus elektronischen Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln an authentifizierte Berechtigte übermittelt werden können (Satz 1). Damit werden die Schnittstellen des eRezept-Fachdienstes für die elektronischen Produkte der Berechtigten geregelt. Insbesondere die Datensicherheit und die...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.11 Prüfkriterien (Abs. 11)

Rz. 35 Das BfArM legt im Einvernehmen mit dem BfDI und im Benehmen mit dem BSI erstmals bis zum 31.3.2022 und dann i. d. R. jährlich die Kriterien fest, nach denen der Nachweis nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 zu prüfen ist (Satz 1). Der Nachweis ist ab dem 1.8.2024 durch ein Zertifikat nach Art. 42 der Verordnung (EU) 679/2016 zu führen (Satz 2). Die Frist wird vor dem Hintergrund ...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.4 Aufnahme zur Erprobung (Abs. 4)

Rz. 16 Der Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen niedriger Risikoklasse kann anstelle einer dauerhaften Aufnahme in das Verzeichnis beantragen, die Anwendung vorläufig zur Erprobung aufzunehmen (Satz 1; § 2 Abs. 3 DiGAV). Die Gesundheitsanwendung kann bis zu 12 Monate in das Verzeichnis aufgenommen werden, wenn zunächst der positive Versorgungseffekt (Abs. 2 Satz 2 Nr....mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.10 Datensicherheit (Abs. 10)

Rz. 32 Das BSI legt im Einvernehmen mit dem BfArM und im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstmals bis zum 1.1.2024 und dann i. d. R. jährlich die von digitalen Gesundheitsanwendungen nachzuweisenden Anforderungen an die Datensicherheit (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2) fest (Satz 1). Neben den Vorgaben der DiGAV hat das BSI ein...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.1 Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Das BfArM führt ein elektronisches Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a Satz 1. Der Leistungsanspruch des Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen ist u. a. davon abhängig, dass die Anwendung vom BfArM in das Verzeichnis aufgenommen wurde (§ 33a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1). Dem Verzeichnis kommt die Wirkung einer Positivliste zu (Engelmann, in: Schl...mehr

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DIN 33430 in der Personalpr... / 6.3 Einführung in einem Unternehmen

Will man sich bei der Eignungsbeurteilung an die Norm halten, ergeben sich 6 klar aufeinander folgende Schritte. Diese Abfolge stellt für erfahrene Praktiker nichts Neues dar, es ist eher "state of the art". Arbeitsanalyse, Aufgabenbeschreibung, Tätigkeiten Anforderungsanalyse Planung des Prozesses zur Eignungsbeurteilung und Auswahl Durchführung Auswertung und Beurteilung Auswert...mehr

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Mittelfristige Einsparpoten... / 5.3 IT-Leistungen outsourcen

Ähnlich wie im Marketing, das mit Agenturen zusammenarbeiten kann, können auch im IT-Bereich Aufgaben ausgelagert werden. Externe übernehmen das Hosting der Anwendungen, die Anwenderbetreuung, den Datenschutz oder die Wartung des Netzwerks. Je nach individueller Situation des Unternehmens können so mit dem Outsourcing im IT-Bereich Kosten eingespart werden. Wenn es möglich ist, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Teilnahme an dem Verfahren[1] ist gem. § 18j Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18j Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist. Anders als bei § 18i UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 11 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18i Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18i Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dabei gilt, dass sich der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer für sämtliche im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 14 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer bzw. dessen Vertreter (Rz. 5) die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18k Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 5 Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.5.2018 werden die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz maßgeblich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt. Nach Art. 12 ff. DSGVO ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten umfassend über die Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Ziel der umfassenden Informationspflichten ist es, eine tra...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abgabenordnung und Datenschutz (Abs. 2)

Rz. 307 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG sind die Vorschriften der AO und des Einführungsgesetzes zur AO entsprechend anzuwenden, soweit das HmbGrStG nicht anderes bestimmt. Mit Blick auf § 1 Abs. 1 AO gelten die Vorschriften der AO nicht bereits unmittelbar. Rz. 308 [Autor/Stand] § 11 Abs. 2 Satz 2 HmbGrStG stellt klar, dass die Regelungen des § 163 AO und des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist;[2] gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr