Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zertifizierung nach DIN 77700 / 2 Bedeutung der DIN 77700 aus der Sicht des DIN

Die Dienstleistungsnorm DIN 77700 "Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine" enthält die Anforderungen an Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, an deren interne Abläufe und Ausstattung und vor allem an die dort tätigen Beratungsstellenleiter. Am 14.1.2003 konstituierte sich der Arbeitsausschuss 039-04-18 AA "Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen" im Normenausschuss Geb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zertifizierung nach DIN 77700 / 3.2 Anforderungen an die Dienstleistungserbringung des Beratungsstellenleiters und die technische sowie sonstige Ausstattung der Beratungsstelle

Die Abschnitte 6 und 7 der Norm wenden sich ausschließlich an Beratungsstellenleiter. Der Bereich "Dienstleistungserbringung" (Abschn. 6) benennt 19 Kategorien: gesetzliche Vorgaben, sachgemäße und gewissenhafte Hilfeleistung in Steuer­sachen, Bekanntgabevollmacht, Prüfung, Einspruch, Klageverfahren, Fristenüberwachung, Fortbildung, Fachliteratur, Posteingang, elektronische Datenverarbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 10 Datenschutz, Einsicht in vertrauliche Daten

Arbeitnehmern ist es nicht gestattet, in vertrauliche Daten Einblick zu nehmen. Die Vertraulichkeit muss entweder ausdrücklich angeordnet worden sein oder sich aus der Natur der Sache ergeben. Neben dem allgemeinen Verbot, keine Einsicht in vertrauliche Daten zu nehmen, kann sich ein entsprechendes Verbot auch aus einer Betriebsvereinbarung oder einer konkreten Weisung des Ar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
KI-Reifegrad in der Immobilienverwaltung

Warum die Reflexion des eigenen Entwicklungsstands entscheidend ist Künstliche Intelligenz (KI) ist längst mehr als ein Schlagwort. Während sie in vielen Branchen bereits tief verankert ist, beginnt die Immobilienverwaltung gerade erst, das Potenzial dieser Technologie systematisch zu erschließen. Erste Anwendungen sind schnell gefunden: Texterstellung für Rundschreiben, auto...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 17 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 5 Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer

Die Kirchensteuer wird auch als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Der Kirchensteuerabzug erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank. Das Religionsmerkmal wird der Bank verschlüsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.1 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Das Einspruchsverfahren wird als "verlängertes Festsetzungsverfahren" vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht[1], d. h., das Finanzamt ist an das Vorbringen und die Beweisanträge des Einspruchsführers nicht gebunden. Dessen Antrag und Begründung begrenzen die Befugnisse und Pflichten der Behörde nicht. Dabei sind auch die für ihn günstigen Umstände zu berücksichtigen. Eine Bin...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die digitale Personalakte / Zusammenfassung

Überblick Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses werden durch den Arbeitgeber zahlreiche personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet. Eine herausragende Rolle im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes spielt die Personalakte, in der regelmäßig alle Informationen über einen Mitarbeiter erhoben und verarbeitet werden. Bei der Führung der Personalakte sind umfangreic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die digitale Personalakte / 1.2 Verarbeitung von Beschäftigtendaten (§ 26 BDSG)

§ 26 BDSG bildet die primäre Grundlage, auf der die Erhebung von personenbezogenen Daten eines Beschäftigten gestützt werden kann. Personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang sind u. a. das Stammdatenblatt, Urlaubsanträge, interne Leistungsbeurteilungen, Lohnabrechnungen, Unterlagen über die betriebliche Altersvorsorge, Arbeitszeugnisse, Bewerbungsunterlagen und Abmahnunge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die digitale Personalakte / 2.2 Richtigkeit und Vollständigkeit der Personalakte

Da der Arbeitgeber über seine Angestellten Leistungsdaten wie z. B. Leistungsbeurteilungen oder Urteile zur sachlichen Befähigung verfassen und speichern darf, ist der Grundsatz der Richtigkeit der Akte nicht ganz einfach umzusetzen. Der Grundsatz der Richtigkeit bezieht sich sowohl auf Tatsachenbehauptungen, sowie auf wertende Aussagen. Es muss bei der Speicherung von Leist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die digitale Personalakte / 3.1.4 Ordnungsgemäße Archivierung

Da auch die Inhalte einer Personalakte in die Jahre kommen, sollte bei der Übernahme alter Akten in ein neues System geprüft werden, welche Dokumente übernommen werden müssen. Mit einer solchen Überprüfung können gleich mehrere Ziele erreicht werden: Zum einen kann für mehr Datenschutz gesorgt werden, weil die Löschpflicht erfüllt wird. Zum anderen entstehen weniger Kosten fü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die digitale Personalakte / 3.2 Checkliste digitale Personalakte

Folgende Eckpunkte sollten bei der Implementierung sowie dem Anlegen von digitalisierten Personalakten beachtet werden. Diese können so auch Bestandteil einer Betriebsvereinbarung werden: Festlegung des Inhalts und Dauer der Aufbewahrung, Regelungen über besonderen Schutz für Aktenteile mit sensiblen Daten wie z. B. Gesundheitsdaten, Zugriffs-Berechtigungskonzept für Personalsa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die digitale Personalakte / 2.1 Vertraulichkeit der Personalakte

Die Vertraulichkeit einer Akte ist gewährleistet, wenn die Zugriffsmöglichkeiten so gering wie möglich gehalten werden und der Nutzerkreis nach genauen Regeln definiert ist. Außerhalb dieses Nutzerkreises ist jeder weiteren Person der Zugriff zu verweigern bzw. sicherzustellen, dass ein Zugriff nicht erfolgen kann. Die berechtigten Nutzer haben die erhaltenen Informationen n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 8 Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work

Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Workmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und Gesundheits... / 2 Bewerbungsverfahren

Im Rahmen von Bewerbungsverfahren möchten Arbeitgeber häufig Auskünfte zu bestehenden Vorerkrankungen, Schwerbehinderungen oder zur Schwangerschaft haben. Diese Auskünfte sind dann zu gewähren, wenn sie für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Beschäftigtenverhältnisses notwendig sind.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
KI und Datenschutz in der Immobilienverwaltung

Wie lässt sich Künstliche Intelligenz sinnvoll in der Immobilienverwaltung nutzen, ohne gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen? Rechtliche Grundlagen, Risiken und praxisnahe Tipps für einen sicheren KI-Einsatz. Die Immobilienverwaltung wird mit Künstlicher Intelligenz schneller, datengetriebener und automatisierter. Dabei stehen Effizienzgewinne gegen sensible personenbezogen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und Gesundheits... / Zusammenfassung

Begriff Die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Personalmanagements, der Arbeitsorganisation und der Informationstechnologie am Arbeitsplatz haben die Erfassung personenbezogener Daten von Mitarbeitern verstärkt und ausgeweitet. Dieses Interesse richtet sich immer öfter auf die sog. "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), bei denen es si...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 4 Wearables

4.1 Wearables: Definition Wearables sind tragbare Computersysteme, die während ihres Betriebs am Körper getragen werden. Wichtigster Unterschied gegenüber anderen mobilen Computersystemen, wie etwa Smartphones, ist dabei der Zweck. Bei Wearables ist nicht die Nutzung des Computersystems als solches die hauptsächliche Tätigkeit, sondern irgendeine Tätigkeit in der realen Welt,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und Gesundheits... / 6.2 Ausnahme: Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Eine Ausnahme gilt für den Gesundheitsbereich, in dem der Gesetzgeber spezifische Regelungen getroffen hat, die eine Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten von Beschäftigten weiterhin gestatten können. 6.2.1 Zulässigkeit Für Mitarbeiter von bestimmten Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitssektors, z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime bes...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 3 Gesundheitsdaten während des Arbeitsverhältnisses

3.1 Allgemein Um Gesundheitsdaten von Beschäftigten und damit personenbezogene Daten besonderer Kategorien rechtswirksam verarbeiten zu können, bedarf es für den Arbeitgeber einer passenden Rechtsgrundlage. Denn die DSGVO stellt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kat...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

In der Praxis im Rahmen der präventiven Vermeidung von Arbeitsunfällen bzw. -krankheiten sowie der Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern vielfach eingesetztes Mittel ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Die spezialgesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet sein, ein ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und Gesundheits... / 6.1 Löschung von Corona-Daten

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Beschäftigten erfolgte während der Corona-Pandemie häufig aufgrund gesetzlicher Pflichten, die dem Verantwortlichen auferlegt waren. Zahlreiche dieser Pflichten sind nunmehr entfallen und dementsprechend mangelt es vielfach auch an einer Rechtsgrundlage zur Weiterverarbeitung und Speicherung bestimmter Daten. Verantwortliche sollten ...mehr

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Datenschutz und Gesundheitsdaten von Beschäftigten

Zusammenfassung Begriff Die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Personalmanagements, der Arbeitsorganisation und der Informationstechnologie am Arbeitsplatz haben die Erfassung personenbezogener Daten von Mitarbeitern verstärkt und ausgeweitet. Dieses Interesse richtet sich immer öfter auf die sog. "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), ...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 3.1 Allgemein

Um Gesundheitsdaten von Beschäftigten und damit personenbezogene Daten besonderer Kategorien rechtswirksam verarbeiten zu können, bedarf es für den Arbeitgeber einer passenden Rechtsgrundlage. Denn die DSGVO stellt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien ist g...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6 Auswirkungen der Corona-Pandemie

Während der Corona-Pandemie entstanden im Rahmen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Beschäftigten zahlreiche spezifische und neue Fragen. So z. B., ob es dem Arbeitgeber gestattet ist, den Impfstatus seiner Beschäftigten abzufragen oder wie im Falle einer positiven Testung eines Mitarbeiters zu verfahren ist. Während der Pandemie hat sich die datenschutzrechtliche Beu...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6.2.2 Einschränkungen

Hinsichtlich einer Speicherung von auf Grundlage des § 20a IfSG erhobenen Gesundheitsdaten von Beschäftigten ist zu beachten, dass nicht der Impfnachweis selbst gespeichert werden darf, sondern lediglich die Information, dass ein gültiger Nachweis erbracht wurde und ggf. das Ablauf-/ Enddatum dieses Nachweises. Das Kopieren, Einscannen oder Aufbewahren des Nachweises ist unz...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 4.2 Keine Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Sollen Gesundheitsdaten nicht verarbeitet werden, so muss die zuständige Abteilung (IT, Personal) dafür Sorge tragen, dass dies auch technisch verhindert wird. Eine rein organisatorische Regelung (Anweisung) reicht hier meist nicht aus. Werden Wearables vom Unternehmen gestellt, sollten die entsprechenden Funktionen zur Speicherung von Daten im Unternehmen von vornherein nic...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6.2.1 Zulässigkeit

Für Mitarbeiter von bestimmten Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitssektors, z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime besteht nach § 20a IfSG eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das bedeutet, dass diese Personen entweder genesen oder geimpft sein müssen, zumindest solange keine medizinische Kontraindikation hinsichtlich einer Impfung vorliegt. Die B...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6.2.3 Speicherdauer

Der Arbeitgeber muss die erhobenen Daten nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO grundsätzlich dann löschen, wenn der Zweck für die Verarbeitung entfallen ist. Ungeachtet eines etwaigen Zweckentfalls sind die Daten spätestens dann zu löschen, wenn die entsprechende Rechtsgrundlage entfällt. Arbeitgeber müssen die zur Erfüllung des § 20a IfSG erhobenen Gesundheitsdaten ihrer Besc...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 3.2 Krankheiten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Pflicht, sich "krank zu melden", wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen kann. Hierbei hat der Arbeitgeber kein Recht zu erfahren, welche gesundheitlichen Gründe dies im Detail sind. Er kann lediglich eine den Krankenzustand bestätigende Bescheinigung eines Arztes (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verlangen. Di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und Gesundheits... / 4.1 Wearables: Definition

Wearables sind tragbare Computersysteme, die während ihres Betriebs am Körper getragen werden. Wichtigster Unterschied gegenüber anderen mobilen Computersystemen, wie etwa Smartphones, ist dabei der Zweck. Bei Wearables ist nicht die Nutzung des Computersystems als solches die hauptsächliche Tätigkeit, sondern irgendeine Tätigkeit in der realen Welt, die von dem am Körper ge...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 4.3 Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Möchte das Unternehmen tatsächlich Gesundheitsdaten seiner Mitarbeiter verwenden, muss eine rechtliche Grundlage dafür vorhanden sein. Da hier die Erfassung der Gesundheitsdaten nicht als "erforderlich" i. S. d. § 26 BDSG anzusehen sein wird, scheidet eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung aus. Eine Verarbeitung ist nur mit wirksamer Einwilligung der Beschäfti...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 3.3 Gesundheitsdaten beim Betriebsarzt

Aufgabe des Betriebsarztes ist die Förderung von Gesundheit und Arbeitssicherheit im Unternehmen. Dabei schützt er die Gesundheit der Arbeitnehmer, seine Tätigkeit dient aber gleichzeitig auch den Interessen des Arbeitgebers. Angesichts der Notwendigkeit der Durchführung bestimmter betriebsärztlichen Untersuchungen und Vorsorgen kann hinsichtlich der Legitimation auf Art. 9 ...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 3.4 Anforderungen an Speicherung und Verarbeitung

Soweit der Arbeitgeber befugt zum Besitz von Gesundheitsdaten ist, darf er diese auch speichern und im Rahmen der Zweckbindung nutzen. Sie dürfen in der Personalabteilung gespeichert werden und unterliegen dann nicht mehr dem Patientengeheimnis. Die Zweckbindung und damit die Verwendung der Daten richtet sich entweder nach der Einwilligung des Beschäftigten oder dem Zweck de...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 1 Rechtsgrundlagen

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien wie z. B. zur Gesundheit eines Mitarbeiters werden immer dann für den Arbeitgeber interessant, wenn sie in Bezug zum Beschäftigungsverhältnis stehen, die mangelnde Gesundheit eines Arbeitnehmers also zum Beispiel seine Arbeitsleistung dauerhaft gefährdet. Dem steht wiederum das Interesse des Mitarbeiters an der Geheimhaltung seine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / Zusammenfassung

Überblick Durch moderne Medien wie Internet, E-Mail und Telefon sind heute so viele Daten über die eigene Person im Umlauf, dass sie kaum noch zu kontrollieren sind. Arbeitgeber tragen hier insbesondere Verantwortung für den Umgang mit den Daten ihrer eigenen Mitarbeiter. Ist erst der Eindruck entstanden, dass die Daten nicht vor Zugriffen Unberechtigter geschützt sind, ents...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.1.5 Keylogger – Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht umfasst nicht nur den Bereich E-Mail, sondern alle vom Arbeitnehmer vorgenommenen Tastatureingaben. Nach einem Urteil des BAG löst der Einsatz sog. "Keylogger", bei denen jegliche Tastatureingabe protokolliert wird und entsprechend ausgelesen werden kann, unter Umständen einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus.[1] In diesem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 7.3 Konsequenzen für den Arbeitgeber

Dem Arbeitgeber drohen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben an einigen Stellen Verwertungsverbote für die datenschutzrechtlich unrechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse. Zwar kennen die deutschen Prozessordnungen kein generelles Verwertungsverbot für solche unrechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse, aber insbesondere im Arbeitsrecht lassen die Gerichte eine Wertung diese...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.4 Umgang mit der Privatnutzung von Internet und E-Mail

Weiterhin wird diskutiert, ob der Arbeitgeber als Anbieter i. S. d. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TTDSG fungiert, wenn er seinen Beschäftigten Internet- und Kommunikationsdienste auch für eine private Nutzung zur Verfügung stellt. Dies hätte zur Folge, dass die Kommunikation dem Fernmeldegeheimnis nach § 3 Abs. 3 TTDSG unterläge und nicht durch den Arbeitgeber kontrolliert werden ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.2.2 Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG regelt den besonderen Kündigungsschutz für den betrieblich bestellten Datenschutzbeauftragten (DSB), sofern die Bestellung eines DSB verpflichtend ist.[1] Dieser darf hiernach während der Zeit seiner Bestellung und noch ein Jahr nach seiner Abberufung nicht gekündigt werden. Einzige Ausnahme ist das Vorliegen von Gründen für eine außerord...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien in der Personalabteilung

Zusammenfassung Überblick Durch moderne Medien wie Internet, E-Mail und Telefon sind heute so viele Daten über die eigene Person im Umlauf, dass sie kaum noch zu kontrollieren sind. Arbeitgeber tragen hier insbesondere Verantwortung für den Umgang mit den Daten ihrer eigenen Mitarbeiter. Ist erst der Eindruck entstanden, dass die Daten nicht vor Zugriffen Unberechtigter gesch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.2 Rechtsgrundlagen des Beschäftigtendatenschutzes

Der Beschäftigtendatenschutz ist durch Art. 88 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG geregelt. Inhaltlich deckt sich § 26 BDSG mit § 32 BDSG a. F. weitestgehend, sodass die bisher bestehenden Grundsätze auch in Zukunft Geltung behalten werden. 1.2.1 Definition des Beschäftigten Der Begriff des "Beschäftigten" ist gesetzlich in § 26 Abs. 8 BDSG definiert. Zu den Beschäftigten im Sinn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.1 Rechtsgrundlagen – ein Überblick

Die Arbeitnehmerrechte im Hinblick auf den Schutz seiner Daten resultieren aus einigen wenigen, grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen, die in Detailgesetzen näher ausgestaltet wurden. Die für die Arbeitnehmer wichtigsten Regelungen sollen im Folgenden kurz erläutert werden. 1.1.1 Das gesprochene Wort Das Recht am gesprochenen Wort entspringt dem Freiheitsgrundrecht des Art. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.2.1 Definition des Beschäftigten

Der Begriff des "Beschäftigten" ist gesetzlich in § 26 Abs. 8 BDSG definiert. Zu den Beschäftigten im Sinne der Datenschutzgesetze zählen neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern u. a. auch Auszubildende, Bewerberinnen und Bewerber sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 7 Konsequenzen unbefugter Nutzung

Sollte sich ein Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der technischen Einrichtungen durch einen Beschäftigten bestätigen, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Neben den arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung und Kündigung, kommen organisatorische Maßnahmen wie Sperrung von Zugängen in Betracht. Weiter stellt sich die Frage nach der Haftung sowohl vom Beschäftig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 3 Kontrolle von Telekommunikationsanlagen

Wie auch bei den anderen Medien muss bei der Überwachung der Telekommunikation im Unternehmen ein Ausgleich zwischen dem berechtigten Kontrollinteresse des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gefunden werden. Ähnlich wie bei einer Überwachung des Internets sollte bei der Telekommunikation unterschieden werden zwischen den statistischen Daten und den I...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.4.1 Datenschutzrechtliche Einwilligung

Datenschutzrechtlich ist die Frage mit den meisten Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Kontrolle des Datenverkehrs und im Hinblick auf die Archivierung von E-Mails durch eine kombinierte Lösung einer Einwilligung und – soweit möglich – einer Betriebsvereinbarung gelöst. Die Beschäftigten sollten jeder einzeln eine Einwilligung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 6 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.2.3 Konkrete Zweckbindung von Beschäftigtendaten

Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten ist grundsätzlich nur in einem engen Rahmen zulässig. Beschäftigtendaten dürfen in Einklang mit § 26 BDSG regelmäßig verarbeitet werden, wenn dies zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Der Begriff der "Erforderlichkeit" ist hierbei eng auszulegen. Nur, wenn die Verarbeitung unmittelba...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 2 Beweisverwertungsverbote im Kündigungsfall

Geraten die Interessen des Arbeitgebers mit denen des Arbeitnehmers im Falle einer beabsichtigten Kündigung aufgrund eines Fehlverhaltens in Konflikt miteinander, muss der Arbeitgeber beim konkreten Vorgehen das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters achten, weil sonst gerichtliche Verwertungsverbote der erlangten Beweise entstehen können. Das BAG hat hierzu im Sommer 2013 ei...mehr