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Jansen, SGB IV § 28q Prüfung bei den Einzugsstellen und ... / 0 Rechtsentwicklung

Dr. Hermann Frehse
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Rz. 1

Mit dem Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) wurde die Vorschrift zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt. Zwischenzeitlich ist sie mehrfach geändert worden, so z. B. mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) und dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621). Die Abs. 1, 3 und 5 wurden mit dem RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 neu gefasst. Abs. 3 wurde sowohl mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.7.2008 als auch mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) mit Wirkung zum 27.12.2007 geändert.

 

Rz. 2

Art. 1 Nr. 14 Buchst. a des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) hat Abs. 1a mit Wirkung zum 1.1.2011 eingefügt. Ferner hat Art. 1 Nr. 14 Buchst. b den Abs. 5 geändert. Die jeweiligen Hintergründe erläutert die Gesetzesbegründung recht detailliert (BT-Drs. 17/1684 S. 12).

 

Rz. 3

Art. 7 Nr. 8 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) hat Abs. 3 Satz 3 mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert, indem die Wörter "landwirtschaftlichen Krankenkassen" durch die Wörter "landwirtschaftliche Krankenkasse" ersetzt wurden. Dabei handelt es sich um eine Folgeänderung wegen Schaffung eines einheitlichen Bundesträgers (BT-Drs. 17/7916 S. 48).

 

Rz. 4

Art. 1 Nr. 9 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) v. 5.4.2015 (BGBl. I S. 583)...

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