Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesrat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Definition der juristischen Person des öffentlichen Rechts

Rz. 383 Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben regelmäßig durch Bundes- oder Landesrecht, Gewohnheitsrecht, frühere landesrechtliche Verleihung oder Landesverwaltungsrecht Rechtsfähigkeit erhalten. Sie haben die Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Zu den jPöR i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG gehören die Körperschaften des öffentlichen Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Unternehmereigenschaft bei Vereinen

Rz. 158 Grundsätzlich muss ein Verein oder eine Vereinigung dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Unternehmer auch, um Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG zu erlangen. Damit muss eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht Einnahmen zu erzielen ausgeführt werden. Problematisch ist dabei die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfragen unternehmerischer Tätigkeiten

Rz. 116 Grundsätzlich sind die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft isoliert zu prüfen. In vielen Fällen ergeben sich jedoch wegen der Vielschichtigkeit unternehmerischen Handelns Überschneidungen, sodass die Unternehmereigenschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse geprüft werden muss. So kann es sein, dass bei einer isolierten Betrachtung gute Argumente gegen eine ...mehr

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A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

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C. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes

Abgeschlossenheitsbescheinigung vom 19. März 1974, BAnz. Nr. 58 vom 23. März 1974 Aufgrund des Artikels 84 Abs. 2 des Grundgesetzes werden mit Zustimmung des Bundesrates folgende Richtlinien für die Baubehörden über die Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 bzw. § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 175, 209), zuletzt geändert d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Kläger (Klagebefugnis)

Rz. 26 § 44 Abs. 1 S. 1 WEG ordnet an, dass auf die Klage eines Wohnungseigentümers das Gericht einen Beschluss für ungültig erklären oder dessen Nichtigkeit feststellen oder bei Unterbleiben der notwendigen Beschlussfassung den Beschluss fassen kann (§ 44 Abs. 1 S. 2 WEG). Klagebefugt für alle drei Klagearten sind damit ausschließlich die Wohnungseigentümer (hierzu eingehen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 1 Gesetzliche Grundlagen

Nach § 89 Abs. 2 AO können die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Zuständig ist das Finanzamt, das bei Verwirklich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnung: Verpflichtung s... / 6 Ausblick

An der elektronischen Rechnungstellung führt kein Weg vorbei, zumal die Effizienzvorteile der automatischen Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten auf der Hand liegen. Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen in diesem Sinne bereits verpflichtend und auch im privaten Sektor erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass diese in der ...mehr

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E-Rechnung: Verpflichtung s... / 1 Hintergrund

Im Rahmen der ViDA[1]-Initiative der EU-Kommission ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das u. a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollten die Änderungen bereits 2028 in Kraft treten, aktuell ist die Umsetzung zum 1.7.2030 vorgesehen. Verbunden sind die Neuerungen mit einer geänderten Def...mehr

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zfs 11/2025, zfs Aktuell / 2.1 Gesetzentwurf der Länder für effektiveren Gewaltschutz

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.10.2025 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen beim Bundestag einzubringen. Damit soll das Ziel verfolgt werden, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen. Der Entwurf sieht vor, dass Täter bei schweren Ve...mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schw... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist im Bußgeldverfahren zunächst wegen Teilnahme im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Substanzen – 2,9 ng/ml THC im Blutserum – gem. § 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG i.d.F. vom 5.12.2014 eine Geldbuße festgesetzt worden. Das AG hat, nachdem der Bundestag am 5.6.2024 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrecht...mehr

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zfs 11/2025, zfs Aktuell / 3.1 Errichtung eines Sondervermögens von 500 Milliarden EUR für Infrastruktur und Klimaneutralität

Am 2.10.2025 ist das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) v. 30.9.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 230 v. 2.10.2025). Es ist rückwirkend zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht im Anschluss an die bereits erfolgte Änderung des Grundgesetzes die Errichtung eines Sondervermögens mit einer Kre...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Übernehmer

Rz. 28 § 2049 BGB schreibt im Gegensatz zu § 2312 Abs. 3 BGB nach seinem Wortlaut nicht vor, dass der übernehmende Erbe, anders als im Bereich der Höfeordnung, einer besonderen Qualifikation bedarf. § 2049 BGB sieht auch nicht vor, dass der Landgutübernehmer zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören muss. Dennoch ist eine Anwendung auf andere Übernehmer abzuleh...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Normzweck

Rz. 1 § 1933 BGB wurde durch das 1. EheRG neu gefasst. Mit dem jetzigen Inhalt gilt § 1933 BGB für alle nach dem 30.6.1977 eingetretenen Erbfälle.[1] Mit dem 1. EheRG hat sich auch der Normzweck der vorbezeichneten Vorschrift entscheidend geändert. Das Scheidungsrecht hat sich dahingehend gewandelt, dass vom Verschuldensprinzip Abstand genommen und zum Zerrüttungsprinzip übe...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen

Rz. 290 Gem. § 31 GmbHG sind dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG zuwider geleistete Zahlungen der GmbH zu erstatten. Verpflichtet ist in erster Linie der (auch ausgeschiedene)[1153] Gesellschafter als Empfänger. Die Verpflichtung ist persönlicher Natur, nicht aber mit dem Anteil verbunden, so dass bei dessen Veräußerung der Erwerber nicht haftet. Rz. 291 Der Anspruch geht au...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 256 Die Regelung (vgl. Rdn 251) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Persönliche Voraussetzungen für Geschäftsführer, Notgeschäftsführer

Rz. 100 Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er braucht kein Gesellschafter zu sein, es gibt anders als (nach h.M. in der Personengesellschaft) keine verpflichtende Selbstorganschaft. Diese ist aber möglich. Man spricht dann von Gesellschafter-Geschäftsführern, sonst von Dritt- b...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Errichtung und Zusammensetzung

Rz. 3 Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 besteht die Verpflichtung, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Ausschuss für Mutterschutz einzurichten. Ihm sollen als Mitglieder geeignete Personen der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete P...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Rz. 91 Gem. § 5a Abs. 4 GmbHG müssen die Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit (Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO) unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen; die Einberufungspflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nach § 49 Abs. 3 GmbHG soll nicht eingreifen.[306] Ggf. müssen die Geschäftsführer die Versammlung schon weit vor einer drohend...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 1. Politik und das Stiftungswesen

Rz. 21 Die "Politik" entdeckte die Stiftung bereits vor geraumer Zeit – nicht zuletzt angesichts der leeren öffentlichen Kassen. Das Stiftungszivilrecht wurde nach intensiven Diskussionen[21] im Jahr 2002 modernisiert. Ebenso wurden das Stiftungssteuerrecht (zur steuerbefreiten Stiftung s. Rdn 84 ff.) und das Spendenrecht überarbeitet.[22] Zwischenzeitlich brachten das Geset...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ee) Ausschlussgründe

Rz. 80 Die Haftung des Verkäufers für vorhandene Mängel ist gesetzlich ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt (§ 442 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus.[152] Die Rechte des Käufers entfallen auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechend...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.8 Umsatzsteuer bei Auslagerung aus einem Steuerlager

Achtung Abschaffung der Steuerlagerregelung zum 1.1.2026 Die national zum 1.1.2004 eingeführte "Steuerlagerregelung" in § 4 Nr. 4a UStG ist durch das Jahressteuergesetz 2024 – allerdings erst zum 1.1.2026 – ersatzlos abgeschafft worden. Im Rahmen der Steuerlagerregelung ist es Unternehmern ermöglicht worden, bestimmte (abschließend in Anlage 1 zum UStG aufgeführte) Wirtschaft...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.1.2.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TV-L. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- od...mehr

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Mutterschutz / 8.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Nach § 17 Abs. 2 MuSchG kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Hinweis Eine Auflistung der jeweils zuständigen Behörden findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kündigung kann rechtswirksam ers...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.4 Unentgeltlich zu befördernde Gegenstände

Rz. 26 Neben einer notwendigen Begleitperson sind im Nahverkehr und im Fernverkehr unentgeltlich zu befördern: Handgepäck, ein mitgeführter Krankenfahrstuhl unter der Voraussetzung, dass die Beschaffenheit des Verkehrsmittels eine solche Beförderung zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein (Blinden-)Führhund. Unübliche Gegenstände wie insbesondere Fahrräder können...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.9 Kfz-HV (Abs. 9)

Rz. 158 Abs. 9 enthält die erneuerte Ermächtigung für die Bundesregierung zum Erlass einer Kraftfahrzeughilfe-Verordnung . Diese existiert bereits seit dem 28.9.1987 (BGBl. I S. 2251). Die aktuellste Fassung v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) berücksichtigt das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts in Bezug auf...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 11 RehaAnglG. Dort wurden im früheren Abs. 1 die noch sog. berufsfördernden Leistungen nach ihrer Zielsetzung und Erfordernissen allgemein umschrieben und die wichtigsten Leistungen in Abs. 2 benannt. § 11 Abs. 3 RehaAnglG enthielt Bestimmungen zur Dauer der Leistung, die heute in § 53 enthalten sind. Rz. 3 Im SGB IX – Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 227 Verordn... / 2.2 Ermächtigung zum Erlass einer Mitwirkungsverordnung

Rz. 9 Abs. 2 enthält in der durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) erweiterten Fassung die Verordnungsermächtigung zum Erlass der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Die Vorschrift in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung ermächtigt das Bundesminis...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.6 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe

Rz. 13 Die Frage, ob die für anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen geltenden Auftragsanreize, nämlich den Auftraggebern die Anrechnung erteilter Aufträge auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe zu ermöglichen (vgl. hierzu im Einzelnen § 223), auch auf Betriebe und Unternehmen, die in erheblichem Umfang schwerbehinderte Menschen beschäftigen, also etwa auf "Integrations...mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 31 ist geregelt, dass die Bundesregierung befugt ist, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmten Sachverhalten des MuSchG Rechtsverordnungen zu erlassen. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates ist die Beteiligung der Länder ausreichend gewährleistet, da diese für die Überwachung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig sind (§ 29 MuSchG). § 31...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Inhalt und Form der Benachrichtigungen (§ 31 Nr. 7)

Rz. 9 Die in Nr. 7 geschaffene Regelung ist in Anlehnung an § 193 Abs. 8 SGB VII aufgenommen worden. Die Bundesregierung erhält damit die Befugnis, mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten zu den nach § 27 MuSchG zu erbringenden Informationspflichten des Arbeitgebers zu regeln.[1] Dabei geht es um den Inhalt der Benachrichtigung, ihre Form, die Art und Weise der Übermittlu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internet

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die weitgehende > Digitalisierung des über Dekaden hinweg zuvor in Papierform abgewickelten Steuerverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Abwicklung zwischen Stpfl, FinVerw und Beratern; aufgrund der demographischen Entwicklung gerade innerhalb der FinVerw ist eine entsprechende Rationalisierung der Vorgänge auch zwingende Notw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 26.4.2021 (BR-Drucks. 245/1/21)

Rz. 80 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 1004. Sitzung des Bundesrates am 7.5.2021 [...] Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Wi. 11. Zum Gesetzesentwurf allgemeinmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Ablehnung des Gesetzesentwurfs durch den Bundesrat (BR-Drucks. 866/02)

Rz. 35 [Autor/Stand][keine Änderung zu § 8 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat (BR-Drucks. 735/03)

Rz. 47 [Autor/Stand][keine Änderung zu § 8 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 19.9.2023 (BR-Drucks. 365/1/23)

Rz. 87 [Autor/Stand][Keine Empfehlungen zum AStG und zum UmwStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat (BT-Drucks. 14/7742)

Rz. 28 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 2 (§ 8 AStG)]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Annahme der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 14.3.2003 (BR-Drucks. 120/03)

Rz. 38 [Autor/Stand][keine Änderung zu § 8 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03 [B])

Rz. 14 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11.4.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.2.2003 und am 11.4.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 Grundgesetzes zuzustimmen.mehr