Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesrat

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 59 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30.3.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 23.3.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.11.2007 (BR-Drucks. 747/07 [B])

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.11.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, 107 Abs. 1 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 26.11.2010 (BR-Drucks. 679/10 [B])

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26.11.2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.10.2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, 107 Absatz 1 und 108 Absatz 2, 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.11.2007 (BR-Drucks. 747/07 [B])

Rz. 63 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.11.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, Artikel 107 Abs. 1 und Artikel 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschluss des Bundesrates v. 26.11.2010 (BR-Drucks. 679/10 [B])

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26.11.2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.10.2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, 107 Absatz 1 und 108 Absatz 2, 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Gesetzesbeschluss des Bundesrates v. 25.6.2021 (BR-Drucks. 468/21[B])

Rz. 84 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25.6.2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.5.2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Beschluss des Bundesrates v. 9.7.1993 (BR-Drucks. 479/93 [B])

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 659. Sitzung am 9.7.1993 beschlossen,dem vom Deutschen Bundestag am 2.7.1993 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 10. Beschluss des Bundesrates v. 20.12.2001 (BR-Drucks. 1061/01)

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 771. Sitzung am 20.12.2001 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November und 14.12.2001 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Beschluss des Bundesrates v. 25.6.2021 (BR-Drucks. 468/21 [B])

Rz. 27 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25.6.2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.5.2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 10. Beschluss des Bundesrates v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03 [B])

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11.4.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.2.2003 und am 11.4.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 [...] Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bun desrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Fz. 19 [...]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Beschluss des Bundesrates v. 24.11.2006 (BR-Drucks. 836/06)

Rz. 55 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24.11.2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9.11.2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschluss des Bundesrates v. 7.6.2013 (BR-Drucks. 477/13 [B])

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7.6.2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.2.2013 und 6.6.2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung — Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 9.10.2003 (BT-Drucks. 15/1665)

Rz. 44 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 8 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Beschluss des Bundesrates v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung vom 19.12.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17.10.2003 und am 19.12.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 8. Gesetzesbeschluss des Bundesrates v. 15.12.2023 (BR-Drucks. 595/23 [B])

Rz. 92 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1040. Sitzung am 15.12.2023 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10.11.2023 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 26.9.2003 (BR-Drucks. 560/03)

Rz. 43 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Gegenäußerung der Bundesregierung v. 5.11.1991 zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 12/1466)

Rz. 4 [Autor/Stand] Zu Nr. 47 und 48 (Artikel 13 Nummern 4 b und 5 a — neu — § 15 a und 18 AStG) Der Entwurf eines § 15 a AStG wird zur Zeit grundlegend überarbeitet mit dem Ziel, unangemessene Steuerverlagerungen zu vermeiden, ohne nichtbeabsichtigte Nebenwirkungen auf andere Sachverhalte zu entfalten. Bei der Erarbeitung eines neuen Regelungsentwurfs werden die Anregungen d...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 12.5.2021 (BT-Drucks. 19/19644)

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Stellungnahme des Bundesrates v. 29.9.2023 (BR-Drucks. 365/23 [B])

Rz. 88 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zum AStG und zum UmwStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates v. 27.8.2010 (BT-Drucks. 17/2823)

Rz. 66 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Artikel 7 Nr. 1 (§ 8 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu einem Jahressteuergesetzes 2013 v. 5.9.2012 (BT-Drucks. 17/10604)

Rz. 72 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 5 Nr. 3 (§ 8 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates v. 6.10.2023 (Anlage 4 zu BT-Drucks. 20/8668)

Rz. 89 [Autor/Stand][Keine Gegenäußerung zum AStG und zum UmwStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Stellungnahme des Bundesrates v. 27.9.2001 (BR-Drucks. 638/01)

Rz. 24 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 5 Nr. 2 (§ 8 AStG)]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 9.7.2010 (BR-Drucks. 318/10 [Beschluss])

Rz. 65 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Artikel 7 Nr. 1 (§ 8 AStG)]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Stellungnahme des Bundesrates zu einem Jahressteuergesetzes 2013 v. 6.7.2012 (BT-Drucks. 17/10604)

Rz. 71 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 5 Nr. 3 (§ 8 AStG)]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Stellungnahme des Bundesrates zum StÄndG 1992 v. 25.10.1991 (BT-Drucks. 12/1368)

Rz. 3 [Autor/Stand] 47. Zu Artikel 13 Nr. 4 b (§ 15 a AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Gesetzentwurf wie folgt geändert werden sollte: In Artikel 13 wird die Nummer 4 b wie folgt gefaßt:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 12.2.1993 (BT-Drucks. 12/4487)

Rz. 14 [Autor/Stand] Zu Artikel 6 Nr. 1 In Artikel 6 wird die Nummer 1 gestrichen. Begründung Nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG in seiner gegenwärtigen Fassung ist die Tätigkeit ausländischer Finanzierungsgesellschaften in Niedrigsteuerländern, die von Inländern beherrscht werden, u.a. steuerunschädlich, wenn im Ausland aufgenommenes Kapital auf Dauer in das Ausland vergeben wird. Nach...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1. Historie

Rz. 1 Betriebsvermögen wird bereits seit dem StandOG vom 13.09.1993 (BGBl I 1993, 1569) privilegiert. Sowohl die Begünstigungen für betriebliches Vermögen des ErbStG 1996 (JStG 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 1996, 2149) als auch des ErbStRG 2009 (vom 24.12.2008, BGBl I 2008, 3018) wurden durch das BVerfG für verfassungswidrig erklärt. Die aktuellen Regelungen sind rückwirkend z...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 1.1 Das Erbschaftsteuergesetz in seiner historischen Entwicklung und die fiskalische Bedeutung des ErbStG

Rz. 1 Eine Erbschaftsteuer gab es schon in der Antike (Esskandari in S/L, Einf. Rz. 10 ff. und Gebel in T/G/J/G, Einf. Rz. 60: bereits als "Besitzwechselabgabe" in Ägypten). In Deutschland war das am 01.01.1900 in Kraft getretene BGB der Wegbereiter für ein einheitliches Erbschaftsteuerrecht (ReichserbschaftsteuerG 1906). Danach brachte das ErbStG 1919 einen – neben der Erba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zum Sozialversicherungsrecht

Rn. 22 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn nach § 19a Abs 1 EStG aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung unterliegt gleichwohl der Sozialversicherungspflicht, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV (die durch den Bundesrat ungeachtet seiner Zustimmung zu dem Fondsstandortgesetz abgegebene Anregung, einen Gleichlauf von Steuer- und Sozialversich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorsorgepauschale bei vorläufiger Nichtbesteuerung (§ 19a Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung unterliegt gleichwohl der Sozialversicherungspflicht, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV (der Bundesrat hat jedoch ungeachtet seiner Zustimmung zu dem Fondsstandortgesetz angeregt, einen Gleichlauf von Steuer- und Sozialversicherungspflicht herbeizuführen, s ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Gesetzgebungsverfahren und Begründung

Rz. 13 Nach dem Urteil des BVerfG von 2014 war das bis dahin geltende Erbschaftsteuerrecht zu ändern. Grds. hatte das Bundesfinanzministerium angekündigt, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "minimalinvasiv und zügig" umsetzen zu wollen (Wachter, DB 2015, 1368). Es sollten nur die verfassungsrechtlich notwendigen Korrekturen vorgenommen werden. Bereits der Regierungse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13b ErbStG Begünstigtes Vermögen

Ausgewählte Literaturhinweise (zur Rechtslage bis 2016): Corsten/Dreßler, Die Bedeutung der Finanzierung für die Unternehmensnachfolge, DStR 2009; Felten, Schenkungsteuerliche Auswirkungen von Leistungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaften und umgekehrt, BB 2011, 1621, 2115; Felten, ErbStR 2011: Begünstigtes Vermögen und Verwaltungsvermögen, ZEV 2012, 84; Geck, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.7.1. Grundsätzliches

Rz. 220 Entsprechend dem Sinn und Zweck des Abs. 6, welcher die Fortführung des Betriebs durch den Erwerber sicherstellen und eine missbräuchliche Ausnutzung der Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b) verhindern soll (vgl. Rn. 145), kommt es gem. Abs. 6 Satz 3 im Falle eines Behaltensfristverstoßes zu keiner Nachversteuerung, wenn der Veräußerungserlös innerhalb der jeweils na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbilanzielle A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber, eBay-Geschäfte aus steuerrechtlicher Sicht, NWB 2025, 383. Der gelegentliche Verkauf von angeschafften (und idR gebrauchten) WG des täglichen Gebrauchs (Pkw, Möbel, Kleidung, Spielsachen, Elektronik uÄ) aus dem PV über eBay ist kein Gewerbe, sondern unterfällt § 23 Abs 1 Nr 2 S 1 iVm S 2 EStG (schon wegen der idR fehlenden Gewinnerzielungabsicht) und ist damit auch nic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Grundzüge des ErbStG 2016

Rz. 4 Mit Beschluss vom 27.09.2012 (ZEV 2012, 599) hatte der BFH (II. Senat) das ErbStG (2009) dem BVerfG zur Frage der Verfassungskonformität vorgelegt. Das vorgelegte ErbStG (2009) führte im Wesentlichen zu drei Beanstandungen des BVerfG in der Entscheidung vom 17.12.2014 (Az.: 1 BvL 21/12), die Viskorf, Steuerfachtagung Frankfurt am 02.02.2016 – wie folgt – zusammenfasste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendbarkeit

Rz. 10 [Autor/Stand] Das BVerfG hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 zu gravierend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendbarkeit

Rz. 9 [Autor/Stand] Das BVerfG hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 zu gravierende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Möllmann/Zantopp, Reform der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das "Fondsstandortgesetz", DStR 2020, 2817; Dibbert/Dorn, "FoStoG": Mitarbeiterbeteiligungen werden durch die Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen attraktiver!, Ubg 2021, 405; Fahsel/Bergan, Mitarbeiterbeteiligung reloaded – der neue § 19a EStG, Darstellung und erste Einschätzung, FR 2021, 729; H...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Anlass der Reform der Grundsteuer

Rz. 1 [Autor/Stand] Die politische und fachliche Diskussion um eine sachgerechte Bemessung der Grundsteuer wurde in Deutschland – ausgelöst durch den Beschluss des BVerfG zur Vermögensteuer[2] – über fast ein viertel Jahrhundert kompromiss- und ergebnislos geführt.[3] Erst durch das Urteil des BVerfG vom 10.4.2018 [4] waren die politischen Akteure endgültig zum Handeln verpfl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Neues Recht ab 01.07.2016 und ab 01.01.2025

Rz. 2 § 28 Abs. 1 ErbStG war mit Gesetz vom 04.11.2016 (BGBl I 2016, 2464) mit Wirkung zum 01.07.2016 völlig neu gefasst worden. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Bundestages sah eine großzügige Stundungsregelung vor, die jedoch im Vermittlungsausschuss drastisch eingeschränkt wurde (vgl. Reich, BB 2016, 2647, 2649). Abs. 2 des § 28 ErbStG ist im Vergleich zur Vorgängerre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzung des eRep...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 3. Das Näheverhältnis – das Kernstück des Anspruchs

Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung, also nicht irgendwann einmal in der Vergangenheit, in einem besonderen Näheverhältnis stand, für dessen seelisches Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. Der Gesetzgeber hat sich hier ausdrücklich gegen ein Angehörigenschmerzensgeld ausgesprochen, wenngleich er in dem "Verwandtenprivile...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 105 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.1 Entstehungsgeschichte und Anwendungsbereich

Rz. 739 § 7 Abs. 8 ErbStG ist durch das BeitrRLUmsG vom 07.12.2011 mit Wirkung zum 14.12.2011 in den Gesetzestext eingefügt worden. Erfasst werden Werterhöhungen (ohne Substanzverschiebung) von Kapitalgesellschaftsanteilen und Genossenschaftsanteilen aufgrund disquotaler Einlagen und Leistungen von Dritten sowie Zuwendungen zwischen (Teilschwester-)Kapitalgesellschaften, die...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Vereinbarungen über die Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 27 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner können in einem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag nach § 1408 Abs. 1 BGB bzw. § 7 LPartG Vereinbarungen über die Ermittlung des Ausgleichsanspruchs treffen. Dabei kann der Ausgleichsanspruch auch erhöht werden, weil die §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB dispositives Recht darstellen. Fraglich ist, ob und gegebenenfalls welche zivilrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete ("Steueroase")

Rz. 1582 [Autor/Stand] Die Kriterien für "nicht kooperative" Steuerhoheitsgebiete werden in § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 StAbwG normiert. Gleichwohl dürfte die konkrete Prüfung der einzelnen Merkmale in der Praxis zu vernachlässigen sein. Denn ob ein Steuerhoheitsgebiet als Steueroase gilt, wird durch das BMF und BMWi mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Altes Recht bis 30.06.2016

Rz. 4 Nach § 28 Abs. 1 ErbStG a. F. gewährte das ErbStG dem Erwerber von BV oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen auf Antrag einen Rechtsanspruch auf Stundung, wenn dies zur Erhaltung des Betriebes notwendig war. Die ursprüngliche Regelung des § 28 ErbStG a. F. wurde durch die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zum 01.01.2009 nicht geändert. Allerdings wu...mehr