Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Folgebewertung

Rn. 129 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten AK (vgl. IFRS 16.36ff.). Die Differenz zwischen den während der Laufzeit anfallenden Leasingzahlungen und der auf der Passivseite ausgewiesenen Schuld stellt die Finanzierungskosten des Leasingvertrags dar, die so über die Laufzeit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren grds. keine zu § 264c vergleichbaren (rechtsformspezifischen) Sonderregelungen. Dennoch sieht etwa (auch) IAS 24.18 vor, Finanzierungstransaktionen zwischen nahe stehenden UN und Personen, wie etwa Ausleihungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, angeben zu müssen (vgl. auch IAS 24.21(g) bzw. ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.4 Quasi-permanente Differenzen

Bei Quasi-permanenten Differenzen handelt es sich um Unterschiedsbeträge, die zwar zeitlich begrenzt sind, deren Abbau jedoch von den Dispositionen des Unternehmens abhängig ist bzw. erst bei Liquidation des Unternehmens erfolgt. Kurz gesagt, quasi-permanente Differenzen kehren sich erst am Ende der Lebenszeit eines Unternehmens oder durch unvorhersehbare Umstände um; die Um...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.1 Sonderbetriebsvermögen

Nach h. M. ist das Sonderbetriebsvermögen nicht in die Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft einzubeziehen. Dieses Sonderbetriebsvermögen gehört nicht zum Gesamthandsvermögen[1] und es steht ihm kein handelsrechtlicher Wertansatz gegenüber.[2] Das Sonderbetriebsvermögen ist nur steuerlich der Personengesellschaft zuzurechnen. Die Vermögensgegenst...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.6 Ausweis und Buchen von latenten Steuern

Latente Steuern sind gem. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht abzuzinsen. Aktive latente Steuern sind unter Punkt "D. Aktive latente Steuern" unter "C. Rechnungsabgrenzungsposten" in der Bilanz gem. § 266 Abs. 2 HGB auszuweisen. Passive latente Steuern werden unter Punkt "E. Passive latente Steuern" auf der Passivseite der Bilanz unter Punkt "D. Rechnungsabgrenzungsposten" aufgefüh...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.2 Ergänzungsbilanzen

Mehrheitlich wird der Einbezug von Ergänzungsbilanzen für die Abgrenzung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft befürwortet. Begründet wird dies damit, dass Ergänzungsbilanzen Einfluss nehmen auf den steuerlich abzugsfähigen Betrag eines Vermögenswerts. Würde der handelsrechtliche Buchwertansatz nur dem steuerlichen ohne Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz...mehr

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Abschreibung / 1.3 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich unbegrenzter Nutzung

Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist, sind z. B. Grund und Boden, Beteiligungen, Wertpapiere und bei Kunstgegenständen Werke anerkannter Meister.[1] Hier ist eine planmäßige Abschreibung nicht zulässig: Sie sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Bei ihnen können nur außerordentliche Wertminderungen eintreten, die ggf. über eine au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 7.2 Indirekte Abschreibung: Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite

Geschieht die Abschreibung durch Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite der Bilanz, nennt man das "passive Abschreibung" oder "indirekte Abschreibung" (sog. Bruttoausweis). In diesem Fall wird die Gegenbuchung zur Verbuchung der jährlichen Abschreibung nicht auf einem Aktivkonto, sondern auf einem Wertberichtigungskonto (Passivkonto) durchgeführt. Die ursprü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 1.2.3 Außerplanmäßige Abschreibungen auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Auf zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist[1] Die Vorschrift erfordert zu jedem Abschlussstichtag einen Vergleich zwischen den (ggf. fortgeführten, d. h. um planmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 7.1 Direkte Abschreibung: Ausweis auf der Aktivseite

Werden die Abschreibungen durch Herabsetzung der Bilanzwerte auf der Aktivseite dargestellt, spricht man von "aktiver Abschreibung" oder "direkter Abschreibung". Zur Vereinfachung dieser direkten Abschreibungsmethode (sog. Nettoausweis) können den einzelnen Anlagengruppen Sammelkonten für Abschreibungen vorgeschaltet werden, z. B. Abschreibungen auf Gebäude, Abschreibungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 5. Kriterien bei der Fahrerermittlung

Rz. 24 Der Betroffene ist verpflichtet, Maßnahmen zur Identitätsfeststellung zu dulden. So hat er der Aufforderung nachzukommen, die Brille abzunehmen oder die Haare aus der Stirn zu nehmen, den Kopf zu wenden etc. Diese Maßnahmen können unter Umständen sogar zwangsweise vorgenommen werden, § 46 OWiG i.V.m. § 81a StPO.[43] Eine erkennungsdienstliche Behandlung außerhalb der ...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 5.2.1 Rentabilitätskennzahlen und Produktivitätskennzahlen

Rz. 132 Aus den Angaben für die operativen Segmente können – vorbehaltlich des Umfangs der berichtspflichtigen Daten[1] – grundsätzlich folgende Rentabilitätskennzahlen gebildet werden:mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.3 Rücklage für Zeitwertbewertung

Rz. 75 Die Rücklage für Zeitwertbewertung schließt sowohl die erfolgsneutralen Bewertungsergebnisse aus der Zeitwertbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9. Kapitel 4.1.2A als auch die ebenfalls erfolgsneutral erfassten Bewertungsergebnisse aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges ein. Gleiches gilt bei A...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.2 Bilanzielle Steuereffekte

Rz. 91 IAS 12 enthält hinsichtlich der IFRS-Bilanz 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der (aktiven und passiven) temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gemäß IAS 12.81 g) (i), Angabe der unmittelbar gegen das Eigenkapital (IAS 12.81 a) und der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Steuereffekte (IAS 12.81 ...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.2 Berichtsgrößen zur Bilanz

Rz. 86 Segmentvermögen Sofern das Segmentvermögen intern regelmäßig dem obersten Entscheidungsgremium berichtet wird, ist das Segmentvermögen im Rahmen der externen Segmentberichterstattung nach IFRS 8 anzugeben.[1] Entsprechend dem management approach wird der Umfang des Segmentvermögens in IFRS 8.26 nicht festgelegt. Vielmehr ist nach IFRS 8.26 Satz 1 in der Segmentberichte...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.2 Finanzvermögen

Rz. 54 IFRS 9 untergliedert die finanziellen Vermögenswerte in 4 Kategorien von finanziellen Vermögenswerten (ausgenommen Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen, die auch weiterhin in den Regelungsbereich des IAS 27, IFRS 11 bzw. IAS 28 fallen): die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Ve...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.2 Neubewertungsrücklage

Rz. 72 Nach IAS 16.31 sowie 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen das Wahlrecht, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Vermögens im Falle eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder erfolgsneutral zum Neubewertungsbetrag anzusetzen.[1] Darüber hinaus kann die Neube...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.4 Leasingverhältnisse

Rz. 51 IFRS 16 schreibt für die Bilanzierung der Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer im Grundsatz die Anwendung eines einheitlichen Leasingbilanzierungsmodells (single lessee accounting model) vor. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eines Leasingverhältnisses bildet der Leasingnehmer dieses durch die Aufnahme eines Nutzungsrechts (sog. Right-of-use-Asset bzw. RoU-Ass...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 6.3 Abgrenzung der in der Segmentberichterstattung darzustellenden quantitativen Informationen

Rz. 153 IFRS 8.23 f. regelt den Umfang der über die berichtspflichtigen Segmente offenzulegenden Informationen. Gem. IFRS 8.23 Satz 1 hat der S-Konzern in jedem Falle für jedes berichtspflichtige Segment ein Ergebnis ("a measure of profit or loss for each reportable segment") anzugeben. Entsprechend dem management Approach werden weder die inhaltliche Abgrenzung des Ergebnis...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 6.1 Datenrahmen

Rz. 151 Der S-Konzern ist ein integrierter Stahlkonzern, der sowohl Roh- und Edelstahl (R) als auch Stahlteile für den Maschinen- und Fahrzeugbau (M) und Haushaltsgeräte aus Edelstahl (H) produziert und absetzt. Die Division R, die ausschließlich im Inland tätig ist, liefert ihre Erzeugnisse in überwiegendem Umfang an die Divisionen M und H und setzt darüber hinaus den nicht...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.5 Generierung von Berichtsgrößen aus dem internen Berichtswesen (Exkurs)

Rz. 114 Die in der Segmentberichterstattung offenzulegenden Berichtsgrößen lassen sich unmittelbar aus der der internen Finanzberichterstattung vorgeschalteten Kosten- und Leistungsrechnung oder in Einzelfällen bereits direkt aus der Finanzbuchhaltung generieren. Im Folgenden werden typische Möglichkeiten der Generierung aufgeführt: Rz. 115 Für die Aufteilung der Segmenterlös...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 5.2.2 Investitionskennzahlen und Wachstumskennzahlen

Rz. 140 Wachstumskennzahlen der Segmente haben für den Abschlussadressaten insbesondere deshalb Bedeutung, da sich aus diesen erkennen lässt, in welchen Segmenten das Unternehmen Wachstumsschwerpunkte setzt oder eine Abschöpfungsstrategie verfolgt. Ein Investor kann daher einen Abgleich mit der aus seiner Sicht zu präferierenden Wachstumsstrategie vornehmen. Neben dem Umsatz...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.3 Besonderheiten der Anlagenentwicklungsrechnung für Finanzinvestitionen

Rz. 48 Gem. IAS 40.30 hat ein Bilanzierender das grundsätzliche Bewertungswahlrecht zwischen der Anwendung des Kostenmodells (d. h. fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) oder des erfolgswirksamen Zeitwertbewertungsmodells. Unabhängig davon, welches Bewertungsmodell gewählt wird, hat der Bilanzierende jeweils Überleitungsrechnungen zur Entwicklung der in der IFR...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2.1 Segmentberichterstattung

Rz. 102 IFRS 8 fordert von börsennotierten Unternehmen die Offenlegung ausgewählter Abschlussdaten für die einzelnen Aktivitätsfelder eines Unternehmens bzw. Konzerns. Der mit IFRS 8 umgesetzte Management Approach basiert auf der Idee, dass den Abschlussadressaten grundsätzlich dieselben Schlüsselgrößen in derselben Abgrenzung wie den zentralen Entscheidungsträgern des Unter...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.3 Berichtsgrößen zur Kapitalflussrechnung

Rz. 93 IFRS 8 schreibt als einzige Berichtsgröße, die sich unmittelbar auf die Kapitalflussrechnung bezieht, die Angabe der Investitionen in das langfristige Vermögen vor. In Abweichung vom ansonsten geltenden management approach [1] grenzt IFRS 8.24 b) folgende Zugänge von den zu segmentierenden Investitionen aus: Finanzinstrumente, aktive latente Steuern, Vermögenswerte aus...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.1 Berichtsgrößen der operativen Segmente

Rz. 65 Tab. 2 zeigt die für die anzugebenden Segmente offenzulegenden Segmentdaten in der Übersicht auf.mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4 Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 67a Nach IAS 1.10 besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss aus Bilanz, GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang. Die GuV-Rechnung und das sonstige Gesamtergebnis ihrerseits bestehen aus 2 Teilen, welche auch extern getrennt offengelegt werden können: Gewinn- und Verlustrechnung, welche sämtliche erfolgswir...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 84 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung, welche die in IAS 1.106 aufgeführten Anforderungen erfüllt, hat folgende Gestalt:[1]mehr

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Segmentberichterstattung na... / 6.5 Ermittlung von Segment-Rentabilitätskennzahlen aus den quantitativen Informationen über die extern berichtspflichtigen Segmente

Rz. 155 Im Fallbeispiel können die Segment-Umsatzrentabilität, die Segment-Vermögensrentabilität sowie bei Annahme, dass die Wertminderungsaufwendungen die einzigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Segmentaufwendungen/-erträge darstellen, auch die Segment-Cashflow-Umsatzverdienstrate und die Segment-Cashflow-Vermögensrentabilität ermittelt werden. Rz. 156 (1) Segment-Umsa...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.4 Erhebung des laufenden Informationsbedarfs

Rz. 16 Informationen zur laufenden Generierung von IFRS-Abschlüssen lassen sich – in Abhängigkeit von der Art der offenzulegenden Information (aktuelle vs. hypothetische oder künftige Information sowie quantitative vs. qualitative Information) – auf folgende Arten gewinnen: Kontenplan Kontenauswertung Prognosen Simulationsrechnung statistische Aufzeichnungen/sonstige Erhebungen. ...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 2.2 Buchungstechnik bei unzulässiger Nachholung

Buchungstechnisch wird unter Durchbrechung des Bilanzenzusammenhangs der Buchwert des betreffenden Wirtschaftsguts in der Anfangsbilanz des Wirtschaftsjahrs, dessen Gewinn zu ermitteln ist, erfolgsneutral durch einen entsprechend niedrigeren Ansatz berichtigt. Das Wirtschaftsgut wird also in der Steuerbilanz mit dem Wert angesetzt, der sich bei zutreffender AfA-Vornahme erge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.4.2 Fehlerhafter Betriebsausgabenabzug von aktivierungspflichtigen Aufwendungen

Umgekehrt müssen nach einer Grundsatzentscheidung des BFH[1] Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten waren, jedoch zu Unrecht als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt wurden, in der ersten noch offenen Bilanz aktiviert werden, und zwar mit dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich abziehbaren AfA ergibt. P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.2 Sonderregeln für unterlassene Gebäude-AfA

Für die Unterlassung an sich gebotener Gebäude-AfA gelten besondere Grundsätze, die von den vorstehenden für bewegliche Wirtschaftsgütern abweichen. Die Nachholung einer zu niedrig vorgenommenen (unterlassenen) Gebäude-AfA in der Weise, dass der verbleibende Restwert auf die Restnutzungsdauer verteilt wird, ist nicht zulässig.[1] Im Fall der unterlassenen Gebäude-AfA gelten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.3 Ansatz mit dem Buchwert

Rz. 121 Setzt die übertragende Körperschaft ihr Betriebsvermögen in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem Buchwert an, bestimmt sich der Buchwert nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG. Danach ist der Buchwert der Wert, der sich nach den steuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Steuerbilanz ergibt oder ergä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11 Bewertung mit dem Buchwert oder Zwischenwert (§ 3 Abs. 2 UmwStG)

11.1 Allgemeines Rz. 104 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG können die übergehenden Wirtschaftsgüter auf Antrag einheitlich mit dem Buch- oder einem Zwischenwert angesetzt werden, soweit alle in § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 UmwStG genannten Voraussetzungen gegeben sind. Die übertragende Körperschaft kann dann zwischen dem Ansatz zu Buch-, Zwischen- oder gemeinen Werten wählen. Rz. 10...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.2 Antrag

Rz. 111 Voraussetzung für den Ansatz von Buch- oder Zwischenwerten ist ein wirksamer Antrag, nicht etwa die entsprechende Bilanzierung. Fehlt ein entsprechender Antrag, ist dieser unwirksam oder verspätet eingereicht worden, hat dies die Vollaufdeckung der stillen Reserven im übergehenden Vermögen zur Folge.[1] Wird ein Antrag gestellt, hat dieser keine Wirkung, soweit die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.3 Inlandsverschmelzung ohne Auslandsbezug

Rz. 163 Bei der Verschmelzung einer inl. Körperschaft mit inl. Anteilseignern und inl. Betriebsvermögen auf eine Personengesellschaft mit inl. Gesellschaftern hat die übertragende Körperschaft das Wertansatzwahlrecht nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG, da das deutsche Besteuerungsrecht nicht beeinträchtigt wird. Entsprechendes gilt bei der Verschmelzung einer inl. Körperschaft auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.7 Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug

Rz. 179 Bei einer Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug ist eine im Ausland ansässige Körperschaft übertragender Rechtsträger. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Der Inlandsbezug resultiert aus in Deutschland belegenem Betriebsstättenvermögen oder ansässigen Gesellschaftern der übertragenden Körperschaft. Dabei ist gleichgültig, o...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 7 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 69 Jede übertragende Körperschaft, die vom sachlichen Anwendungsbereich des § 3 UmwStG erfasst wird, ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zur Erstellung einer steuerlichen Schlussbilanz verpflichtet, sofern diese für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird. Für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird die steuerliche Schlussbilanz immer dann, wenn der jeweilige Umwandlungsvorgang ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.4 Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug

Rz. 164 Eine Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug betrifft Fälle, bei denen der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland ist und der übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern. Der Auslandsbezug entsteht in diesen Fällen entweder durch ausl. Betriebsstättenvermögen de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 4.1 Verfahrensablauf

Rz. 15 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Auf Antrag kann nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG der Ansatz mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert, höchstens jedoch mit dem gemeinen Wert erfolgen, soweit die in § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG genannten Voraussetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.1 Allgemeines

Rz. 89 Bei der Übertragung von Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übertragenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anzusetzen. Der gemeine Wert stellt gleichzeitig die Bewertungsobergrenze dar. Keine Geltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2 Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers und Sicherstellung der Besteuerung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG)

11.5.2.1 Allgemeines Rz. 134 Das Wertansatzwahlrecht setzt nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG voraus, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. 11.5.2.2 Betriebsvermögen Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG)

11.5.3.1 Allgemeines Rz. 150 Die übergehenden Wirtschaftsgüter können nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit mit dem Buch- oder einem Zwischenwert angesetzt werden, als das Recht Deutschlands hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter bei den Gesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.3 Beteiligungen

Rz. 194 Hält die übertragende Körperschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, gilt auch insoweit § 3 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 1 UmwStG. Setzt die übertragende Körperschaft diese Beteiligung in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit einem über dem Buchwert liegenden Wert an, findet § 8b Abs. 2 KStG Anwendung.[1] Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personenges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.4 Ansatz mit dem Zwischenwert

Rz. 124 § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG gestattet der übertragenden Körperschaft auch, die zu übertragenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Wert anzusetzen. Dieses Wahlrecht muss bezüglich der einzelnen Wirtschaftsgüter des übergehenden Vermögens einheitlich ausgeübt werden. Es gelten die Grundsätze de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5 Voraussetzungen für ein Wertansatzwahlrecht

11.5.1 Allgemeines Rz. 129 Die Buch- oder Zwischenwerte des übertragenen Vermögens können in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit angesetzt werden als sie Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen, das Recht Deut...mehr