Rz. 132

Aus den Angaben für die operativen Segmente können – vorbehaltlich des Umfangs der berichtspflichtigen Daten[1] – grundsätzlich folgende Rentabilitätskennzahlen gebildet werden:

 
Segment-Umsatzrentabilität (in %) = Segmentergebnis × 100
Segmenterlöse
Segment-Vermögensrentabilität (in %) = Segmentergebnis × 100
Buchwerte des Segmentvermögens
Segment-Beteiligungsrentabilität der Equity-Gesellschaften (in %) = Equity-Ergebnis eines Segments × 100
Equity-Buchwerte eines Segments
Segment-Cashflow-Umsatzverdienstrate (in %) = Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit eines Segments × 100
Gesamtsegmenterlöse
Segment-Cashflow-Vermögensrentabilität (in %) = Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit eines Segments × 100
Buchwerte des Segmentvermögens
 

Rz. 133

Die Segment-Umsatzrentabilität bildet die Übertragung der Umsatzrendite auf die einzelnen Segmente. Je nach Umfang des Segmentergebnisses hat diese Kennzahl entweder den Charakter einer operativen Umsatzrentabilität (im Falle der Abgrenzung des Segmentergebnisses auf Basis einer EBIT- oder EBITDA-Ergebnisgröße), einer Umsatzrendite vor Steuern oder auch einer Umsatzrendite nach Steuern.

Falls der Zähler das Segmentergebnis auf unkonsolidierter Basis ausweist, sollte aus Kongruenzgründen der Nenner die Gesamtsegmenterlöse (einschließlich der Segmenterlöse gegenüber anderen Segmenten innerhalb der berichtenden Einheit) enthalten, wenn der Zähler das Segmentergebnis auf unkonsolidierter Basis beinhaltet. Sofern nach IFRS 8.25 Satz 2 die intersegmentären Eliminierungen auch auf die Segmente in der internen Finanzberichterstattung heruntergebrochen und dem Management damit intern nur konsolidierte Segmentergebnisse berichtet und zur Steuerung verwendet werden[2], darf der Nenner in diesem Fall konsequenterweise dann auch nur die Segmenterlöse gegenüber Externen einschließen. Mit dieser Quotientenbildung stehen im Zähler und Nenner damit sachlogisch vergleichbare Größen einander gegenüber.[3]

Sofern im Falle der Segmentberichterstattung nach DRS 28 die Abgrenzung der Segmenterlöse entsprechend der durch das BilRUG erweiterten Umsatzdefinition nach § 277 Abs. 1 HGB erfolgt[4], fördert dies tendenziell die Aussagekraft der Segment-Umsatzrentabilität, da in die Segmenterlöse grundsätzlich sämtliche Erlöse – auch aus Nebengeschäften oder nicht betriebstypischer Geschäftstätigkeit – eingehen und diesen kongruent auch das hierauf entfallende betriebliche Ergebnis oder das gesamte Periodenergebnis vor oder nach Steuern gegenübergestellt werden. Allerdings handelt es sich hierbei stets um eine auf die gesamte Erlöstätigkeit bezogene Umsatzrendite, die sich grundsätzlich auf die gesamte unternehmerische Tätigkeit bezieht.

 

Rz. 134

Der Quotient aus Segmentergebnis und dem Buchwert des Segmentvermögens drückt eine Vermögensrentabilität auf Ebene der Segmente aus. Wie bei der Segment-Umsatzrentabilität kann die Segment-Vermögensrentabilität je nach der Abgrenzung des zugrunde gelegten Segmentergebnisses und des Segmentvermögens einen unterschiedlichen Inhalt bzw. eine unterschiedliche Aussagekraft haben. Sofern bspw. das Betriebsergebnis als relevante zu segmentierende Ergebnisebene gewählt wird und das Segmentvermögen die langfristigen Vermögenswerte (ohne Beteiligungen und finanzielle Vermögenswerte), das Vorratsvermögen und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfasst, hat der Quotient aus dem so abgegrenzten Segmentergebnis und dem Segmentvermögen die Qualität einer operativen Segment-Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern.[5]

Auch in dem Falle, dass das Segmentergebnis mit dem Ergebnis vor Steuern übereinstimmt, kann ebenso eine Segment-Vermögensrentabilität abgeleitet werden, welche dann den Charakter einer Segment-Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern besitzt, da bei Segmentierung des Ergebnisses vor Steuern stets auch die Segment-Zinsaufwendungen angegeben werden müssen[6] (durch die Addition von Ergebnis vor Steuern und den Zinsaufwendungen der Segmente erhält man die auf das Gesamtkapital zuzurechnenden Erträge). Sofern das Segmentergebnis das Periodenergebnis bzw. den Jahresüberschuss/-fehlbetrag segmentiert, lässt sich zum einen ebenso eine Segment-Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern ableiten, da neben den Segment-Zinsaufwendungen auch die auf die Segmente zuzurechnenden Ertragsteueraufwendungen/-erträge[7] angegeben werden müssen, und zum anderen näherungsweise[8] auch eine Gesamtkapitalrentabilität nach Steuern ermitteln.

 

Rz. 135

Falls nach IFRS 8 bzw. DRS 28 die Segmentschulden offenzulegen sind, kann näherungsweise auch eine Segment-Eigenkapitalrendite ermittelt werden. Falls die Segmentberichterstattung nach DRS 28 unmittelbar das Segmenteigenkapital enthält,[9] kann die Segment-Eigenkapitalrendite auch unmittelbar errechnet werden. Allerdings ist deren Aussagekraft insbesondere von einer möglichst vollständigen Zuordnung der Schulden auf die Segmente (insbesondere Finanzschulden und Pensionsverpflichtungen sowie auch sämtlicher kurzfristiger Schulden) abh...

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