Rz. 155

Im Fallbeispiel können die Segment-Umsatzrentabilität, die Segment-Vermögensrentabilität sowie bei Annahme, dass die Wertminderungsaufwendungen die einzigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Segmentaufwendungen/-erträge darstellen, auch die Segment-Cashflow-Umsatzverdienstrate und die Segment-Cashflow-Vermögensrentabilität ermittelt werden.

 

Rz. 156

(1) Segment-Umsatzrentabilität

Da das Segmentergebnis auf unkonsolidierter Basis berichtet wird[1], müssen diesem zur Ermittlung der Segment-Umsatzrentabilität aus Vergleichbarkeitsgründen die Gesamtsegmenterlöse gegenübergestellt werden[2]. Die Segment-Umsatzrentabilität lässt sich mathematisch nur für die Geschäftssegmente R, M, H und V ermitteln. Da sich die Erträge von Segment I nicht in Umsatzerlösen des Konzerns niederschlagen[3], besitzt diese Kennzahl keinen Aussagewert für dieses extern berichtspflichtige Segment.

Im Fallbeispiel hat die Segment-Umsatzrentabilität den Charakter einer operativen Umsatzrendite vor Steuern, da das Segmentergebnis kein Zins- und Beteiligungsergebnis enthält sowie den Segmentergebnissen keine Steuereffekte zugerechnet werden. Aufgrund der von der Konzernleitung gesetzten Transferpreismechanismen für die verschiedenen intersegmentären Leistungsbeziehungen ergeben sich gewisse Einschränkungen bzw. Verzerrungen im Aussagegehalt der für die einzelnen extern berichtspflichtigen Geschäftssegmente ermittelten Kennzahlenwerte. So ist die Kennzahl für das Segment V nur eingeschränkt aussagefähig. Aufgrund des im S-Konzerns herrschenden Transferpreismechanismus, nach dem die Segmente M und H ihre Erzeugnisse zu vorsichtig geschätzten Nettoveräußerungspreisen der Vertriebsgesellschaften abzüglich einer Marge für Vertriebs- und Verwaltungskosten an das Segment V weiterveräußern, spiegeln sich in dem als Grundlage der Ermittlung der Segment-Umsatzrentabilität dienenden Segmentergebnis von Segment V nur die Differenzen zwischen den tatsächlich erzielten und den vorsichtig geschätzten Verkaufspreisen des V an seine Endkunden wider. Ähnliches gilt auch für das extern berichtspflichtige Segment R, welches eine negative Segment-Umsatzrentabilität ausweist[4]. Selbst bei Korrektur des Segmentergebnisses von R um den Sondereffekt der Wertminderungsaufwendungen i. H. von 650 GE würde sich für diesen Geschäftsbereich nur eine Segment-Umsatzrentabilität von 3,5 % ergeben, die ebenfalls signifikant unter den Segment-Umsatzrentabilitäten der anderen produzierenden Segmente M und H liegt. Auch dieses Ergebnis überrascht aufgrund des Transferpreismechanismus nicht, da das Segment R zum weit überwiegenden Teil (70 % der Gesamtsegmenterlöse von R sind intersegmentäre Umsätze) seine Endprodukte an M und H zu "cost plus"-Preisen verkauft. Invers hierzu "profitieren" die Segmente M und H in zweifacher Hinsicht von den konzerninternen Preisregelungen, zum einen aufgrund von "cost plus"-Preisen für ihre von R bezogenen Einsatzstoffe und zum anderen aufgrund des Absatzes ihrer Endprodukte an V zu den vorsichtig geschätzten Nettoveräußerungspreisen der Vertriebsgesellschaften abzüglich einer Marge für Vertriebs- und Verwaltungskosten. Aus den dargelegten Beispielen wird deutlich, dass die Angabe der Rechnungslegungsgrundlagen für die Bewertung sämtlicher Trans­fers zwischen den Segmenten[5] eine wichtige Informationsgrundlage darstellt, welche stets gemeinsam mit den numerischen Werten für die Segmentrentabilitäten zu betrachten ist.

 

Rz. 157

(2) Segment-Vermögensrentabilität

Der konkrete Aussagegehalt der Segment-Vermögensrentabilität hängt sowohl von der sachlichen Abgrenzung des Segmentergebnisses als auch des Segmentvermögens sowie der Bewertung der gegenüberzustellenden Werte ab. Da das Segmentvermögen der berichtspflichtigen Segmente nicht die Equity-Buchwerte umfasst und das Segmentergebnis das Equity-Ergebnis der den Segmenten zugeordneten at equity bewerteten Beteiligungen nicht einschließt, ergibt sich im vorliegenden Beispiel keine Einschränkung der Aussagefähigkeit der Kennzahlen, da die at equity bewertete Beteiligung am assoziierten Unternehmen CH mit der Einheit "Corporate", welche kein berichtspflichtiges Segment darstellt, zusammengefasst ist[6]. Im Fallbeispiel kann die Segment-Vermögensrentabilität als eine operative Vermögensrendite der Segmente interpretiert werden. Sowohl das Segmentergebnis als auch das Segmentvermögen werden in der internen Finanzberichterstattung auf Basis unkonsolidierter Werte berichtet. Eine generelle Einschränkung der Aussagekraft dieser Kennzahl ergibt sich jedoch aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe der in der Segment-Vermögensrentabilität gegenüberzustellenden Größen. Während für die Ermittlung des Segmentergebnisses Segmentbilanzierungs- und Segmentbewertungsmethoden zum Einsatz kommen, die mit denjenigen des IFRS-Konzernabschlusses konsistent sind, so wird das Segmentvermögen auf Basis aktueller Wertmaßstäbe bewertet[7]. Da das gesamte Segmentvermögen auf Basis der Neu- oder Zeitwertbewertung das...

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