Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.2 Nachträgliche Herstellungskosten

Rz. 116 Aufwendungen für die Erweiterung oder Verbesserung eines Wirtschaftsguts in Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung sind nachträgliche Herstellungskosten, sofern sie nicht als Erhaltungsaufwand sofort[1] abziehbar sind oder durch die Aufwendungen ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Nachträgliche Herstellungskosten sind gegeben, wenn nach der Fertigstellung etwas N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.4 Abnutzung für Substanzverringerung (AfS)

Rz. 148 Nach § 7 Abs. 6 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, Absatz 1 entsprechend anzuwenden. Dabei sind Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs zulässig. Anstelle der Verwendung oder Nutzung nach Absatz 1, wird in Absatz 6 der Verbrauch von Wirtschaftsgütern vorausgesetzt. Zulässig sin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.1 Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 179 Hinsichtlich der Höhe des Bilanzansatzes beim Zugang des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte sind zunächst die Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten als Wertobergrenze anzusehen.[1] Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen einerseits alle angefallenen Kosten der Anlieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme, b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.4 Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

Rz. 138 Nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig (AfaA). AfaA gilt bei allen Einkunftsarten,[1] auch für Gebäude, die nach § 7 Abs. 5 EStG abgeschrieben werden.[2] Bei Wirtschaftsgütern, die nach § 7 Abs. 2 EStG a. F. abgeschrieben werden, ist AfaA nicht zulässig, (§ 7 Abs. 2 Satz 4 EStG a. F.). Außer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.5 Zuschreibungspflicht

Rz. 224 Generell besteht hinsichtlich der Wertaufholungen nach IFRS ebenso wie nach HGB eine Zuschreibungspflicht. Dabei ist der Zuschreibungsbetrag analog nach IAS 36.117 auf die Höhe begrenzt, die sich bei fiktiver regulärer Abschreibung zum Stichtag ergeben hätte, was eine Art Schattenbuchführung erfordert. Für die Ermittlung des Zuschreibungsbedarfs ist ein spiegelbildli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 2 Anwendungsbereich der tatsächlichen Verständigung

Der Untersuchungsgrundsatz bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Sie bestimmt auch die Art und den Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge des Steuerpflichtigen nicht gebunden. Der Umfang der Ermittlungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Finanzamt und der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.3.3 Weitereinbringung (§ 22 Abs. 2 S. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 276 Hierbei handelt es sich entgegen dem einleitenden Gesetzeswortlaut nicht um einen Ersatz-, sondern um einen Ausnahmetatbestand derart, dass es beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 6 UmwStG trotz entgeltlicher Übertragung nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt. Rz. 277 Die Ausführungen zur W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.3 Weitereinbringung (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 148 Hierbei handelt es sich entgegen dem einleitenden Gesetzeswortlaut nicht um einen Ersatztatbestand, sondern vielmehr um einen Ausnahmetatbestand [1] derart, dass es beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG trotz entgeltlicher Übertragung nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt. Rz. 149 Nach dem Wortlaut des §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.5.2 Schädliche Verwendung der weiter eingebrachten Anteile (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG)

Rz. 176 Durch § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt, soweit die weiter eingebrachten Anteile nach der Weitereinbringung veräußert werden i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG; es sei denn die Veräußerung erfüllt nachweislich den Ausnahmetatbestand des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 Hs. 2 UmwS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.5.3 Schädliche Verwendung der neu erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 5 UmwStG)

Rz. 183 Durch § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 5 UmwStG stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt, soweit die aus der Weitereinbringung neu erhaltenen Anteile veräußert werden i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG; es sei denn, die entgeltliche Übertragung erfüllt nachweislich den Ausnahmetatbestand des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 Hs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.4 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 168 Gem. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 3 UmwStG löst auch die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos i. S. d. § 27 KStG eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I aus. Rz. 169 Unklar ist hierbei zum einen, ob jede Minderung des steuerlichen Einlagekontos eine Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlageko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns I (§ 22 Abs. 1 S. 3 UmwStG)

Rz. 215 Der Einbringungsgewinn I wird nach folgendem Grundschema[1] ermittelt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.3.5 Weitereinbringung und anschließende schädliche Verwendung der weiter eingebrachten Anteile bzw. der neu erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 S. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 6 Nr. 4 und 5 UmwStG)

Rz. 282 Da der Gesetzgeber mit § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 6 UmwStG für die entgeltliche Übertragung der sperrfristverstrickten Anteile gem. § 20 oder § 21 UmwStG zum Buchwert (Weitereinbringung) einen Ausnahmetatbestand geschaffen hat, musste er sicherstellen, dass weder die weiter eingebrachten Anteile noch die aus der Weitereinbringung neu erhaltenen Anteile...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Anwendungsbereich

Rz. 323 § 22 Abs. 4 UmwStG betrifft nur die Fälle, in denen sperrfristverstrickte Anteile i. S. d. § 22 Abs. 1 UmwStG von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer steuerbefreiten Körperschaft veräußert werden. Abgesehen von § 22 Abs. 1 S. 4 UmwStG, der über die nachträglichen Anschaffungskosten Einfluss auf die Höhe des Veräußerungsgewinns nimmt, regelt §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.3 Weitereinbringung gem. § 20 oder § 21 UmwStG (§ 22 Abs. 2 S. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 271 Zwar handelt es sich nach dem Gesetzeswortlaut um einen Ersatztatbestand, jedoch stellt § 22 Abs. 2 S. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG tatsächlich eine Ausnahmeregelung dar. Werden die sperrfristverstrickten Anteile entgeltlich übertragen, geschieht dies jedoch im Rahmen des § 20 oder § 21 UmwStG zum Buchwert, so kommt es ausnahmsweise nicht zu einer rückwirkende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.6 Konkurrenzverhältnis zwischen § 22 Abs. 1 UmwStG und § 22 Abs. 2 UmwStG

Rz. 300 Die Anwendung sowohl des § 22 Abs. 1 UmwStG als auch des § 22 Abs. 2 UmwStG kann durch einen einzigen Vorgang ausgelöst werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die aus einer Sacheinlage gem. § 20 Abs. 1 UmwStG erhaltenen Anteile von einer natürlichen Person im Rahmen eines Anteilstauschs gem. § 21 Abs. 1 UmwStG zum Buchwert weiter eingebracht und anschließend verä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 175 Nachdem der Gesetzgeber mit § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG für die entgeltliche Weitereinbringung der sperrfristverstrickten Anteile gem. § 20 oder § 21 UmwStG (Weitereinbringung) zu Buchwerten einen Ausnahmetatbestand geschaffen hatte, musste er sicherstellen, dass weder die weiter eingebrachten noch die neuen erhaltenen Anteile nach der Weitereinbringung veräußert w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.5 Fusionsrichtliniengebotene Einschränkung des Veräußerungsbegriffs

Rz. 124 § 22 UmwStG ist als pauschale Missbrauchsverhinderungsvorschrift konzipiert worden und soll ausschließen, dass der Einbringende eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils die Einbringung nur durchführt, um bei einer späteren Veräußerung einen Steuervorteil zu realisieren. Der Steuervorteil kann darin bestehen, dass der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Ausnahme bei Beschränkung bzw. Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts an den erhaltenen Anteilen (§ 22 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 205 Aufgrund der unterschiedlichen Buchwertvoraussetzungen von § 20 UmwStG und § 21 UmwStG gibt es Anteils(mit)einbringungen, die in den Anwendungsbereich des § 20 UmwStG fallen und aufgrund dessen Buchwertvoraussetzungen steuerneutral durchgeführt werden können, die aber nicht steuerneutral bzw. nur unter Hinnahme einer erweiterten Steuerverhaftung der erhaltenen Anteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 66 Die hier vertretene inhaltliche Gleichsetzung von "Veräußerung" und "entgeltlicher Übertragung auf einen anderen Rechtsträger" steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, wonach unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Gesellschaftsanteilen auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen ist.[1] Rz. 67 Gegen die hier ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Allgemeines

Rz. 16 § 22 Abs. 1 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I für den Fall, dass der Einbringende die aus einer Sacheinlage gem. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert oder die Voraussetzungen eines der in § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG genannten Ersatztatbestände erfüllt werden. Inne...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch

Leitsatz 1. Stellt bei einem qualifizierten Anteilstausch im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 der übernehmende Rechtsträger (Organträger) den Antrag, die Anteile unter dem gemeinen Wert anzusetzen, tritt er hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Umwandlung zu Buchwerten

Ein Antrag auf Umwandlung zu Buchwerten nach § 3 Abs. 2 UmwStG n.F. kann auch konkludent gestellt werden. FG Nds. v. 22.12.2022 – 7 K 105/18, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 3/23 Beraterhinweis Der BFH hat nun zu entscheiden: Kann der in der notariellen Urkunde betreffend die Verschmelzung einer GmbH auf ihre Muttergesellschaft bei den "steuerlichen Regelungen" enthaltene Pas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anforderungen an den Antrag auf Buchwertübertragung

Der Antrag auf Buchwertübertragung nach § 3 Abs. 2 UmwStG kann auch konkludent gestellt werden. Die Abgabe einer Übertragungsbilanz ist keine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Antrags auch § 3 Abs. 2 UmwStG. FG Nds. v. 25.2.2022 – 7 K 11215/18, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 8/22 Beraterhinweis Der BFH hat nun zu entscheiden, ob der in dem notariellen Beschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.4 Ermittlung der Mehrgewinne

Rz. 31 Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode soll anhand der folgenden Beispiele 4 – 6, die sachverhaltsmäßig den Beispielen 1 – 3 entsprechen, erläutert werden. Beispiel 4: Sachverhalt wie im Beispiel 1; jedoch werden die Gewinnauswirkungen anhand der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode ermittelt. Die Erhöhung der Warenbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.5 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Im investiven Bereich der Kapitalflussrechnung wird die Verwendung von Zahlungsmitteln für Investitionen sowie die Vereinnahmung aus Anlagenverkäufen dargestellt, wobei hierzu auch Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises gehören (DRS 21.43). Zum Cashflow aus Investitionstätigkeit gehören auch Aktivitäten, die zu einer Erhöhung des Buchwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.4 Gesamtkontrolle bei Einzelberichtigungen

Rz. 35 Der gesamte Mehr- oder Mindergewinn eines Prüfungszeitraums – oft hervorgerufen durch zahlreiche Einzelberichtigungen – kann in der Praxis durch eine vereinfachte Bilanzposten-Methode wie folgt überprüft werden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

Rz. 1 Die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG ist seit dem BilMoG auch für Gewerbebetriebe, die nach § 241a HGB nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse aufzustellen und dies auch nicht freiwillig durchführen, als Ermittlung der steuerlichen Einkünfte anzuwenden. Da dann handelsrechtlich eine entsprechende Verpflichtung nicht vorliegt, werden die betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 19 Insolvenzberatung

Rz. 15 Der StB wird häufig sowohl von Mandanten als auch von Insolvenzverwaltern beauftragt, Tätigkeiten auszuführen, die entweder die Beurteilung, ob eine Insolvenz vorliegt, beinhaltet oder Fragen im Rahmen der Durchführung der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter betrifft. Soweit es sich um Erstellung von Lohnbuchführungen, Finanzbuchführungen oder Jahresabschlüssen mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Ausstattung mit Betriebsvermögen

Werden der Stiftung zur Erstausstattung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, bedeutet dies eine Entnahme zum Teilwert. Die Entnahme ist durch den Stifter nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten und der Entnahmegewinn als Differenz zwischen Teilwert und Buchwert beim Stifter der Besteuerung zu unterwerfen. Günstiger ist es für den Stifte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / bb) Wertermittlungsmethode

Rz. 15 Am 1.1.2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung [32] (ImmoWertV 2021) in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung soll stärker als bisher sichergestellt werden, dass die Bodenrichtwerte und auch die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen ermittelt werden. Auch die Ermittlung der Verkehrswerte durch p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / b) Weitere Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 86 Als weitere Beschränkungen kommen in Frage:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 116 Wird ein Einzelunternehmen übertragen, ist dieser Vorgang grundsätzlich unentgeltlich, sofern der Übernehmer keine Gegenleistungen erbringt, wobei die Übernahme betrieblicher Verbindlichkeiten i.d.R. keine Gegenleistung darstellt. Der Übernehmer führt die Buchwerte fort, § 6 Abs. 3 S. 1 EStG. Für den Übergeber bedeutet dies, dass er keinen Veräußerungsgewinn erzielt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Bestand und Wert

Rz. 411 Neben dem Auskunftsanspruch hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände (§ 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Es handelt sich um zwei selbstständige Ansprüche.[454] Die Wertfeststellung erfolgt durch Einholung von Sachverständigengutachten, die Kosten dafür fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 BGB). Die Wertermittl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 8.1 Einbringung bis zum 12.12.2006

Für eine Einbringung nach §§ 20, 21 UmwStG a. F. sichert § 17 Abs. 6 EStG die Besteuerung der auf die Kapitalgesellschaft übergegangenen stillen Reserven. Diese Norm regelt, dass Anteile, die durch eine Einbringung unterhalb des gemeinen Werts entstanden sind, auch bei einer Beteiligung unter der 1 %-Schwelle und zeitlich unbegrenzt, also auch noch nach einem 5-Jahreszeitraum s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.2 Erbauseinandersetzung

Wird ein Nachlass mit Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen den Miterben auseinandergesetzt, kann dies zu einem nach § 17 EStG relevanten Vorgang führen oder auch nicht. a) Realteilung ohne Abfindung Erhält jeder Miterbe Wirtschaftsgüter im Gesamtwert seiner Erbquote zum Alleineigentum – Erbauseinandersetzung durch Realteilung ohne Abfindung – liegt keine Veräußerung und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 8 Umwandlungssteuerrecht

Abschließend erfolgt noch ein Blick auf Anteile, die im Zusammenhang mit einer Einbringung i. S. d. UmwStG gewährt worden sind, die sog. einbringungsgeborene Anteile. Werden ein Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteile oder qualifizierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von neuen Anteilen eingebracht, sind diese neuen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften: Bes... / 3.2 Ergänzungsbilanzen: Bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder Umwandlung

Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur von Wertansätzen in der Steuerbilanz in Bezug auf einzelne Gesellschafter. Sie resultieren vor allem aus Veränderungen im Gesellschafterbestand oder Umwandlungsvorgängen. Im für die Praxis wichtigsten Fall des Gesellschafterwechsels kommt es zur Aufstellung einer Ergänzungsbilanz vor allem dann, wenn der neue Gesellschafter mehr als den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 3.1.5 Einbringung

Als eine Veräußerung gilt auch die Einbringung von einzelnen Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft ­gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.[1] Gleiches würde prinzipiell auch für die Einbringung einzelner Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft gelten. Allerdings bestimmt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ausdrücklich, dass die Einbringung zum Buchwert zu erfolgen hat, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 2 Veräußerung von ­Betrieben

In der Praxis problematischer – da nicht alltäglich und in verschiedenen Varianten auftretend – ist die Veräußerung eines Betriebs. Dies stellt regelmäßig den letzten Akt der betrieblichen Tätigkeit dar. Doch auch hierbei gilt der Grundsatz, dass der Erlös, der über dem Buchwert des Betriebsvermögens liegt, als Betriebsveräußerungsgewinn zu versteuern ist.[1] Auf diese Weise ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung: Sonder... / 2.1 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Veräußert ist der (Teil-)Betrieb mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums.[1] Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns wird der – um die Veräußerungskosten verminderte – Veräußerungspreis dem Buchwert des Betriebsvermögens gegenübergestellt. Der sich hierbei ergebende Unterschiedsbetrag ist der Veräußerungsgewinn.[2] Praxis-Beispiel Veräußerungsgewinnmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 3 Ermittlung des Betriebsveräußerungsgewinns

Die Höhe des Gewinns hängt vom Veräußerungspreis[1], den Veräußerungskosten[2] und dem Wert des Betriebsvermögens[3] ab. Die Ermittlung erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass vom Veräußerungspreis die Veräußerungskosten und die Buchwerte des Betriebsvermögens abgezogen werden.[4] Praxis-Beispiel Ermittlung des Veräußerungsgewinnsmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.2.3 Veräußerung gegen variablen Kaufpreis

Vielfach werden Betriebe nicht zu einem fixen Kaufpreis veräußert, sondern es werden gewinn- oder umsatzabhängige Komponenten bei der Kaufpreisermittlung mit herangezogen. Ist das Entgelt ausschließlich von solchen Variablen abhängig, ist das den Buchwert und die Veräußerungskosten übersteigende Entgelt als laufende nachträgliche Betriebseinnahme zu erfassen. § 34 EStG ist n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 3.1.3 Wiederkehrende Leistungen (Rente)

Besteht die Gegenleistung für die Veräußerung des Betriebs aus wieder­kehrenden Leistungen (insbesondere Renten), hat der Veräußerer ein Wahlrecht: Er kann den Veräußerungsgewinn sofort versteuern. In diesem Fall ist als Veräußerungspreis der versicherungsmathematische Barwert der Rente anzusetzen, dieser wird nach den Vorschriften des BewG ermittelt. Der Barwert der Rente wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.1.2 Sonderbetriebsausgaben

Gleiches gilt, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben geltend macht. Hier kommt es darauf an, dass die Darlehensmittel für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft oder für betriebliche Aufwendungen im Sonderbetriebsvermögensbereich des Gesellschafters verwendet werden und so dem Betrieb der Gesellschaft oder der Beteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.3.5 Betrieblicher Bereich

Die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs ist betriebsbezogen vorzunehmen. Jede Überführung oder Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem betrieblichen Bereich des Steuerpflichtigen in einen anderen betrieblichen Bereich desselben oder eines anderen Steuerpflichtigen stellt grundsätzlich eine Entnahme beim abgebenden und eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i. S. v. § 4 Abs. ...mehr