Im investiven Bereich der Kapitalflussrechnung wird die Verwendung von Zahlungsmitteln für Investitionen sowie die Vereinnahmung aus Anlagenverkäufen dargestellt, wobei hierzu auch Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises gehören (DRS 21.43). Zum Cashflow aus Investitionstätigkeit gehören auch Aktivitäten, die zu einer Erhöhung des Buchwerts eines in der Konzernbilanz angesetzten Vermögensgegenstands des Anlagevermögens führen,[1] z. B. nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten.[2] Die Trennung in Ein- und Auszahlungen einerseits sowie die Unterscheidung von Sachanlagen, immateriellen Anlagen und Finanzanlagen andererseits führt zu nachfolgendem Schema:
Cashflow aus Investitionstätigkeit
- (9) Die Cash-GmbH hat Sachanlagen mit einem Buchwert von 10 für 60 TEUR verkauft.
- (10) Diverse Maschinen wurden für 680 TEUR (davon Leasing 80 TEUR) angeschafft.
- (11) und (12) Immaterielle Anlagen wurden weder angeschafft noch veräußert.
- (13) und (14) Rentenpapiere und Aktien wurden ohne Gewinn oder Verlust, d. h. zum Buchwert von 40 TEUR veräußert, neue Wertpapiere wurden nicht angeschafft.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ergibt sich wie folgt:[3]
Leasing führt nur im Rahmen der Leasingraten zu Auszahlungen.
9. | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | + 60 |
10. | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | – 600 |
11. | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens | 0 |
12. | Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | 0 |
13. | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens | + 40 |
14. | Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | 0 |
15. | Cashflow aus Investitionstätigkeit | – 500 |
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