Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 261 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Erbbaurechts – einschließlich des Erbbaugrundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 261 Satz 1 und 2 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das Bewer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Der § 261 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit

Rn. 396 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die Bewertung des in der Kfz-Überlassung zur privaten Nutzung liegenden geldwerten Vorteils ist der tatsächliche Umfang der Nutzung ohne Bedeutung, so BFH v 21.03.2013, VI R 31/10, BStBl II 2013, 700 in Abgrenzung zu BFH v 07.11.2006, VI R 19/05, BStBl II 2007, 116. Es reicht nach der geänderten Rspr des BFH aus, dass das Kfz dem ArbN a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Unbefristete Überlassung des Grund und Bodens

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach dem Recht der ehemaligen DDR war es möglich, an Grundstücken unbefristete oder befristete Nutzungsrechte zu verleihen[2]. Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses war der Nutzungsberechtigte – nach vorheriger Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers – berechtigt, Gebäude auf dem überlassenen Grundstück zu errichten (Gebäude auf fremdem Grund u...mehr

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zfs 04/2023, Bemessung des ... / 3 Anmerkung:

Die Nachteile, die dem Geschädigten daraus erwachsen, dass er unfallbedingt nicht in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen, vermögen nach der Rechtsprechung des BGH auf der Grundlage der §§ 842, 843 BGB, 11 StVG einen Geldzahlungsanspruch zu begründen. Dessen Höhe hat sich an den Aufwendungen zu orientieren, die er für eine Ersatzkraft aufwenden muss, die im Haushalt eben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu § 8 Abs 1 und 2 EStG

Rn. 563 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Anwendung des § 8 Abs 3 EStG hat zur Voraussetzung, dass eine steuerbare Einnahme nach § 8 Abs 1 EStG vorliegt. Erst wenn dies zu bejahen ist, die Vorteilsgewährung also im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des ArbN erscheint, kann die allein die Bewertung regelnde Vorschrift d...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964

Rz. 31 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 BewG wird der Einheitswert allgemein in Zeitabständen von je sechs Jahren festgestellt. Der letzte tatsächliche Hauptfeststellungszeitpunkt war der 1.1.1964. Seit diesem Zeitpunkt wurde seitens der Finanzverwaltung keine Hauptfeststellung mehr durchgeführt. Dies beruht auf Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BewÄndG 1965 i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung (Rechtslage ab VZ 1996)

Rn. 362 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die für die Überschusseinkünfte bislang nur durch Verwaltungsrichtlinien geregelte Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von betrieblichen Kfz erhielt durch die durch das JStG 1996 eingefügten S 2–5 des § 8 Abs 2 EStG erstmals eine gesetzliche Grundlage. Für die Gewinneinkünfte wurde gleichzeitig mit § 6 Abs 1 Nr 4 ESt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ober- und Untererbbaurecht

Rz. 34 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) kann an einem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Belastungsgegenstand des Untererbbaurechts ist in diesen Fällen das Obererbbaurecht und nicht das Erbbaugrundstück. Dabei bleibt der Erbbaurechtsgeber bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grundstücks. Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 8 Abs 1 EStG definiert den Begriff der Einnahme für den Bereich der Überschusseinkünfte iSv § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG. § 8 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass es sich bei bestimmten Einnahmen (zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten), um Einnahmen in Geld h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einzelnachweis der anteiligen Kfz-Aufwendungen (§ 8 Abs 2 S 4 EStG)

a) Regelungsinhalt Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Der § 262 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Endpreise, zu denen der nächstansässige Abnehmer anbietet

Rn. 627 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bietet der ArbG die seinem ArbN verbilligt überlassenen Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr nicht an, ist der Endpreis heranzuziehen, zu dem der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer des ArbG die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern anbietet. Tritt der ArbG auch am Letztver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermittlung des Endpreises

Rn. 633 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dabei ist grundsätzlich jeweils auf den Endpreis desjenigen Tages abzustellen, an dem die Ware oder Dienstleistung an den ArbN abgegeben wird; R 8.2 Abs 2 S 6 LStR 2023; Ettlich in Brandis/Heuermann, § 8 EStG Rz 199 (März 2022). Fallen Bestell- und Liefertag auseinander, sind nach R 8.2 Abs 2 S 7 LStR 2023 die Verhältnisse am Bestelltag für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Birk, Auslegungsfragen bei der Besteuerung sog Belegschaftsrabatte, FR 1990, 237; E. Schmidt, Der "allgemeine Geschäftsverkehr" iSd § 8 Abs 3 EStG, FR 1990, 361; Albert/Heitmann, Arbeitslohn und Personalrabatt, FR 1990, 657; Henkel, Widersprüche bei der Besteuerung von Personalrabatten, DStR 1992, 165; von Bornhaupt, Rabattgewährung und Rabattfreibetrag bei ArbN im Konzernbereic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Einleitung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009. Rz. 1.1 [Autor/Stand] § 195 Abs. 2 BewG wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[4] vom 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gast-de Haan, Bewertung von Personalrabatten, DB 1990, 1632; Reuter, Überzogene LSt bei Sachzuwendungen, StVj 1990, 237; E. Schmidt, Am Abgabeort zum Endpreis, BB 1990, 1242; Albert, Zur Anwendung der Freigrenze gemäß § 8 Abs 2 S 9 EStG, DStZ 1998. 124; Kettler, Firmenparkplätze aus steuerrechtlicher Sicht, DStZ 2001, 667; Kuhsel, Geldwerter Vorteil oder tatsächlicher Vorteil, BB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ersparte Aufwendungen

Rn. 124 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das sind Aufwendungen, die vom StPfl nicht gemacht zu werden brauchen; erspart sind sie, weil der StPfl sie an sich oder normalerweise hätte machen müssen. Mangels Zufluss führen solche ersparte Aufwendungen, die auf Eigenleistungen des StPfl beruhen, nicht zu Einnahmen, so wenn zB der Vermieter in Eigenarbeit Reparaturen an seinem Mietshau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 550 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Mit dem durch das StReformG 1990 eingefügten § 8 Abs 3 EStG hat der Gesetzgeber eine grundsätzliche Neuregelung der Belegschaftsrabatte angestrebt. Ziel der Neuregelung war "die Verbesserung der steuerlichen Gerechtigkeit und die Herstellung von Rechtssicherheit, weil die in diesem Bereich bisher bestehenden Verwaltungsregelungen keine eind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die 1 %-Regelung für Privatfahrten (§ 8 Abs 2 S 2 EStG)

a) Regelungsinhalt Rn. 381 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.6 Verhältnis zur ertragsteuerlichen Behandlung

Rz. 130 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Uneinbringlichkeit ist die ertragsteuerliche Behandlung der Bewertung von Forderungen zu unterscheiden. Ertragsteuerlich kann der Unternehmer Forderungen bewerten, wenn er seinen Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs (§ 4 Abs. 1 EStG) mittel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Tz. 15 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen erfolgt nach den §§ 232–242 BewG. Anders als früher, bleibt dabei der Wohnteil außen vor (§ 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG). Dieser ist nach den Regelungen für das Grundvermögen zu bewerten. Da kein Bundesland für die Wertermittlung des land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – näher. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstricht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Preisabschlag

Rn. 636 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Von dem Endpreis des ArbG oder dem des nächstansässigen Abnehmers ist ein Preisabschlag um 4 % vorzunehmen. Dies soll nach der Gesetzesbegründung (vgl BT-Drucks 11/2157, 142) dem Ausgleich etwaiger Bewertungsungenauigkeiten dienen. Der Wert des Sachbezugs besteht in dem um 4 % geminderten Endpreis; von diesem ist ein etwaiges vom ArbN gezah...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufzeichnungspflicht des ArbG

Rn. 566 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto der Arbeitslohn getrennt nach Barlohn und nach Sachbezügen aufzuzeichnen (§ 4 Abs 2 Nr 3 LStDV). Jeder einzelne Sachbezug ist zu bezeichnen, Abgabetag – bei laufenden Sachbezügen der Abgabezeitraum –, Abgabeort und das Entgelt sind anzugeben und der Sachbezug mit dem nach § 8 Abs 2 oder 3 EStG maßge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs 2 S 11 EStG)

Rn. 535 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 11 Hs 1 EStG bleiben nach § 8 Abs 2 S 1 EStG zu bewertende in einem Kalendermonat zufließende Sachbezüge steuerfrei, wenn der sich – nach Anrechnung der vom StPfl gezahlten Entgelte – ergebende Vorteil insgesamt 50 EUR (bis VZ 2021 44 EUR) nicht übersteigt. Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nutzungswert bei Familienheimfahrten (§ 8 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird ein betriebliches Kfz zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (dazu ausführlich s § 9 Rn 660 ff, 770ff (Teller)) genutzt, sind nach § 8 Abs 2 S 5 Hs 1 EStG für jeden Entfernungskilometer zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Beschäftigungsort 0,002 % des maßgeblichen Pkw-Listenpreises zu erfassen; d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Steuerschuldner für die Grundsteuer

Rz. 121 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden aufgrund der getrennten Bewertung von Gebäude und Grund und Boden der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Schuldner der dafür entstehenden Grundsteuer sowie der zivilrechtliche Eigentümer des dazugehörigen belasteten Grundstücks der Schuldn...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Werts bebauter Grundstücke sieht das BewG neben dem Ertragswertverfahren (§§ 78–82 BewG) als zusätzliche Bewertungsmethode das Sachwertverfahren (§§ 83–90 BewG) vor. Die Abgrenzung des Anwendungsbereichs zwischen beiden Verfahren wird im Einzelfall durch § 76 BewG geregelt (vgl. Kommentierung zu § 76 BewG). Danach gilt für die Einheitsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Fortschreibung des Gesamtwerts

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Gesamtwert, der sich bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit (Erbbaurecht einschließlich Erbbaugrundstück) ergibt, kann sich durch Änderung des tatsächlichen Zustandes des Grundstücks (z.B. durch Anbau, Umbau, Ausbau, etc.) ändern. Eine solche Änderung ist auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung dann von Bedeutung, wenn dadurch die Wert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abrissverpflichtung bei Ablauf des Nutzungsrechts

Rz. 22 [Autor/Stand] Ist der Nutzer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden verpflichtet, das Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts zu beseitigen, kann dies konkrete Folgen für die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden haben, wenn der Abbruchzeitpunkt vor dem Ablauf der typisierten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes liegt (vgl. zur typisierten wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Löschung des Erbbaurechts

Rz. 84 [Autor/Stand] Wird ein Erbbaurecht aufgehoben (§ 26 ErbbauVO) oder erlischt es durch Zeitablauf (§ 27 ErbbauVO) und kommt es in dessen Folge zu einer Löschung des Erbbaurechts im Grundbuch, entfällt bewertungsrechtlich zwar grds. die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts einschließlich des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anwendungsbereich des § 8 Abs 3 EStG

Rn. 569 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Regelungsbereich des § 8 Abs 3 EStG, der keinen eigenen Einkünftetatbestand begründet, BFH v 26.07.2012, VI R 27/11, BStBl II 2013, 402, erstreckt sich nur auf ArbN, BFH v 21.04.2010, X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436; die in der Bewertungsvorschrift liegende Steuervergünstigung ist an die ArbN-Eigenschaft gebunden. Es muss sich ferner um di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 361 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die S 2–5 des § 8 Abs 2 EStG beinhalten für Sachbezüge, die in der Nutzung betrieblicher Kfz für private Zwecke bestehen, spezielle Bewertungsvorschriften: S 2 des § 8 Abs 2 EStG verweist für die ausschließlich privaten Fahrten mit einem betrieblichen Kfz auf die Regelung des § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG, wonach für jeden Kalendermonat 1 % des Li...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung von Rahmensätzen

Rz. 132 [Autor/Stand] Der Ansatz eines Raummeterpreises richtet sich im Einzelfall nach der Gebäudeklasse des zu bewertenden Gebäudes. Die Anlagen 14 und 15 stellen dafür durchschnittliche Raummeterpreise grundsätzlich in Form von Rahmensätzen zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Rahmensatzes richtet sich der anzuwendende Raummeterpreis nach der erhöhten oder geringeren Gü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Üblicher Endpreis

Rn. 339 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Begriff des Endpreises ist dem Wettbewerbsrecht entlehnt, er bezeichnet nach § 1 S 1 Preisangaben-VO v 14.03.1985, BGBl I 1985, 580 den Preis, der für identische Waren einschließlich der USt und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen ist, vgl Krüger in Schmidt, § 8 EStG Rz 20 (41. Aufl). Üblicher Endp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG) (§ 8 Abs 2 S 3 EStG)

a) Anwendungsbereich und Abgeltungswirkung Rn. 401 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darf der ArbN das ihm überlassene Dienst-Kfz neben privaten Fahrten auch (vgl BFH v 22.09.2010, VI R 54/09, BStBl II 2011, 354 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (ausführlich dazu s § 9 Rn 450ff (Teller)) bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (ausführlich dazu s § 9...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Fortschreibung des Gesamtwerts

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Gesamtwert, der sich bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit (Gebäude auf fremdem Grund und Boden einschließlich des dazugehörigen belasteten Grund und Bodens) ergibt, kann sich durch Änderung des tatsächlichen Zustandes des Grundstücks (z.B. durch Anbau, Umbau, Ausbau, Teilabriss, etc.) ändern. Eine solche Änderung ist auf Grund ausdrückliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgabeort

Rn. 630 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Begriff des Abgabeorts entspricht dem des § 8 Abs 2 EStG in den Fällen, in denen der ArbG seinem ArbN den Sachbezug ohne Einschaltung eines Dritten verschafft, dh dem Ort, an dem die tatsächliche Verfügungsmacht auf den ArbN übergeht (BT-Drucks 11/2157, 141; Kister in H/H/R, § 8 EStG Rz 170 (Februar 2021). Rn. 631 Stand: EL 164 – ET: 04/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderprobleme (mehrere Kfz)

Rn. 409 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Stehen dem ArbN mehrere Kfz gleichzeitig für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, errechnet sich der Zuschlag nach dem Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Kfz, wenn die Nutzung der betrieblichen Kfz durch andere zur Privatsphäre des ArbN gehörende Personen so gut wie ausgeschlossen ist (vgl BMF v 0...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Minderung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG sieht eine Herabstufung des nach § 5 ErbStG steuerfreien Betrags für den Fall vor, dass die für die zivilrechtliche Ermittlung der Ausgleichsforderung maßgebliche Bewertung höher ist als die Bewertung nach § 12 ErbStG. Dadurch wird der Freibetrag auf den Steuerwert des Endvermögens des Erblassers begrenzt. Unklar ist, weshalb § 5 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) WK-Abzug und LSt-Pauschalierung

Rn. 411 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dem geldwerten Vorteil aus der Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steht die Entfernungspauschale gegenüber, die nach § 9 Abs 2 S 2 EStG als WK abzusetzen ist. Die Pauschbeträge des § 9 Abs 2 S 2 EStG sind beim ArbN als WK abzuziehen und nicht bei den Einnahmen durch eine Kürzung des Nutzungswerts. Der Zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abrissverpflichtung bei Ablauf des Nutzungsrechts

Rz. 81 [Autor/Stand] Sofern der Nutzer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden verpflichtet ist, das Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts zu beseitigen, kann dies bei der Grundsteuerbewertung konkrete Folgen für die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit in Form des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden einschließlich des dazugehörigen Grund und Bodens haben. Dies gilt insb...mehr