Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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§ 2 Medizinische Aspekte / d) Beurteilung

aa) Deskriptiver Vergleich Rz. 65 Deskriptive Vergleichsgutachten setzen sich aus drei Elementen zusammen: (1) Extraktion der Merkmale Rz. 66 Bei der Extraktion der Merkmale gilt der Grundsatz, dass die durch den Gutachter aufgeführten Merkmale und die ...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (1) Proportionsvergleich

Rz. 93 Ein Vergleich von Strecken- bzw. Abstandsverhältnissen nach erfolgter Skalierung entspricht einem Proportionsvergleich. Auf dem Vergleichsbild werden die zu vergleichenden Proportionen markiert. Die dabei entstehenden "Punktewolken" werden dann dupliziert und auf das Abbild des Täters bzw. des Fahrers auf dem Beweisbild übertragen. Dabei muss ein Markierungspunkt aus d...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (c) Mimik

Rz. 82 Mimische Differenzen können zu Merkmalsunterschieden, insb. bei der Ausprägung von Furchen und Falten führen, verändern bspw. aber auch die Ausrichtung des Mundspaltes, die Lippenrothöhe und die Form der Lidspalten.[34] Je nach Qualität des Beweisbildes können dezente mimische Bewegungen nur schwer erkennbar sein, was bei der Beurteilung berücksichtigt werden muss.mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (g) Wertigkeit der Behaarung

Rz. 86 Unterschiede oder Übereinstimmungen in der Kopf- oder Gesichtsbehaarung sind nur eingeschränkt in die gutachterliche Beurteilung mit einzubeziehen. Die Möglichkeiten der Manipulation, entweder aus kosmetischen oder auch aus forensischen Gründen, sind vielfältig, da die Behaarung im Kopf- und Gesichtsbereich gut erreichbar ist und Veränderungen einfach vorzunehmen sind...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / aa) Deskriptiver Vergleich

Rz. 65 Deskriptive Vergleichsgutachten setzen sich aus drei Elementen zusammen: (1) Extraktion der Merkmale Rz. 66 Bei der Extraktion der Merkmale gilt der Grundsatz, dass die durch den Gutachter aufgeführten Merkmale und die Beschreibung ihrer Auspräg...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / aa) Bildeignung

Rz. 15 In allen Fällen erfolgt bei Beauftragung zunächst, vor der eigentlichen Gutachtenerstellung, eine Überprüfung der Qualität der Fahrer- bzw. Täterbilder (Beweisbilder) bzgl. ihrer grundsätzlichen Eignung. Manchmal wird diesbezüglich ein eigenständiger Gutachtenauftrag i.S.e. Vorgutachtens erteilt. Kriterien bzgl. der Bildeignung sind:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 2 Medizinische Aspekte / (b) Ausleuchtung

Rz. 81 Auch mangelhafte Ausleuchtung des Gesichtes kann Fragen hinsichtlich der Darstellung von Merkmalen aufwerfen, wobei sich vergleichbare Probleme wie bei eingeschränkter Auflösung ergeben.mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (5) Ausleuchtung

Rz. 34 Bei der Erstellung der Vergleichsaufnahmen muss auf eine ausreichende Ausleuchtung geachtet werden. Insb. Schattenbildungen in den seitlichen Gesichtsanteilen und den abhängigen Partien, wie z.B. dem Nasen- bzw. Mundboden können die Beurteilung stark einschränken.mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (e) Gewichtsschwankungen, Krankheiten, OP

Rz. 84 Einige der im Rahmen von Gewichtsschwankungen auftretenden Veränderungen morphologischer Merkmale ähneln jenen der Alterung. In Fällen, bei denen die morphologischen Einzelmerkmale im Gesicht sehr gut übereinstimmen, jedoch deutliche Unterschiede in der Weichteilfülle und Gesichtsbreite auftreten, sollte an eine Gewichtszu- oder -abnahme gedacht werden. Auch Krankheit...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (10) Perspektive

Rz. 39 Neben der Verzerrung und der Überlagerung durch Bildartefakte kommt der Perspektive die größte Bedeutung zu. Zunächst besteht die Schwierigkeit darin, die Stellung des Kopfes der Person auf den Beweisbildern korrekt einzuschätzen. Die Kopfstellung wird dabei durch folgende, in verschiedenen Ausmaßen kombinierte Bewegungen bestimmt:mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / 2. Grundlegender Aufbau eines Gutachtens

Rz. 51 Ein morphologisches Vergleichsgutachten muss hinsichtlich Aufbau und Inhalt die allgemeingültigen Kriterien für ein gerichtsverwertbares Gutachten erfüllen. Dabei hat sich folgender grundlegender Aufbau bewährt: a) Stam...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / b) Grundlagen und Methodik

Rz. 53 In einem Gutachten zur morphologischen Bildidentifikation sollten vor der eigentlichen Beurteilung folgende grundlegende Überlegungen angestellt und im Ergebnis dargelegt werden: aa) Grundlagen der Identifikation lebender Personen anhand von Bilddokumenten Rz. 54 Diese Ausführung stellt eine kurze Zusammenfassung der Problematik des Gegensatzes von Wiedererkennen und Id...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (2) Einflussfaktoren

Rz. 79 Bei den begleitenden Faktoren, die einen Einfluss auf die Bewertung der Darstellung und Erkennbarkeit der Merkmale besitzen, ist in erster Linie an zu denken. Hinweis Unter Ausschlusskriterien sind demzufolge nur ...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (f) Bedeutung akzessorischer Merkmale

Rz. 85 Unter akzessorischen Merkmalen versteht man Kleidung, Schmuckstücke, Brillen, Hörgeräte u.a. Diese können einen Hinweis auf Identität bzw. Nichtidentität geben, insb. wenn es sich um ausgefallene oder auffällige Stücke handelt. Prinzipiell sind derartige Accessoires jedoch leicht austauschbar und bis auf wenige Ausnahmen nicht einmalig, sodass der Beweiswert meist ein...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (d) Alter

Rz. 83 Auch Altersunterschiede sind in der Lage, Merkmalsdifferenzen vorzutäuschen. Grundlegende morphologische Konfigurationen, insb. solche, die auf Vorgaben knöcherner Strukturen basieren, bleiben auch im Alterungsprozess erhalten. Andere Merkmale, insb. die, die sich zum größten Teil im Bereich der Haut befinden können beträchtliche Veränderungen aufweisen. Zu Letzteren ...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (h) Perspektive

Rz. 87 Im Hinblick auf die bereits ausgeführten Einflussfaktoren, kommt einer vergleichbaren Perspektive von Beweis- und Vergleichsbild sowohl im deskriptiven als auch im metrischen Vergleich die größte Bedeutung zu.[36] Morphologische Gesichtsmerkmale können aus verschiedenen Perspektiven unterschiedliche Merkmalsausprägungen zeigen. Abb. 14: unterschiedliche Darstellung von...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (3) Auswahl der Markierungspunkte

Rz. 95 Aufgrund der teilweise eingeschränkten Darstellung der Merkmalsdetails, insb. auf den Beweisbildern, erfolgt die primäre Orientierung bei der Auswahl der Gesichtsmerkmale, die mit Markierungspunkten versehen werden auf den qualitativ besseren Vergleichsbildern. Die Auswahl der Punkte sowohl beim Proportionsvergleich als auch beim Vergleich der Linienführung ist nicht ...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / cc) Sonderfälle

Rz. 100 In einigen Fällen stellt sich auf dem Beweisbild die abgebildete Person mit großflächiger Überdeckung durch Raumstrukturen bzw. mit einer Teilvermummung dar, was Schwierigkeiten und Einschränkungen in der Beurteilung mit sich bringen kann.[57] Im Hinblick auf den Gutachtenauftrag ist es zunächst die Aufgabe des Gutachters abzuschätzen, ob das vorgelegte Bildmaterial ...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) Funktionsweise

Rz. 467 Der wesentliche Unterschied zwischen dem VKS 3.0 und dem VKS 4.5 liegt in der Speicherung der Videoaufzeichnung. Beim Vorgängermodell wird ein DV-Band, also ein Magnetband ähnlich einer Hörspielkassette, verwendet. Beim VKS 4.5 erfolgt die Speicherung in digitaler Form und es wird als originäres Beweismittel ein sogenannter "Vorlagensatz" erstellt. Dieser besteht "aus ...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / b) Stellung der Gutachter vor Gericht

Rz. 9 Der Gutachter fungiert lediglich als Erfüllungsgehilfe der beauftragenden Institution oder Person. Ziel eines Identitätsgutachtens ist die allgemein verständliche und nachvollziehbare Gegenüberstellung gleicher und gegensätzlicher morphologischer Merkmale bei den zu vergleichenden Personen. Auf Grundlage dieser Darstellung soll der Auftraggeber in die Lage versetzt wer...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (a) Auflösung

Rz. 80 Hier stellt sich immer die Frage, ob unterschiedliche bzw. gleichartige Merkmalsausprägungen auch tatsächlichen Unterschieden bzw. Gleichheiten entsprechen oder ob die eingeschränkte Auflösung, v.a. in den Randbereichen des Gesichtes für die unterschiedliche bzw. gleiche Erscheinung einzelner Merkmale verantwortlich sein kann. Als Beispiel kann hier die Wangenkonturli...mehr

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§ 1 Messverfahren / h) Prüfung der Messstellen bei der halbjährlichen Wartung und bei der jährlichen eichamtlichen Prüfung

Rz. 99 Bei der eichamtlichen Nachprüfung und bei der Wartung gelten die bereits aufgeführten Anforderungen. Rz. 100 Zeigen sich bei den Signalaufzeichnungen Störsignale infolge von Spurrillen oder Fahrbahnaufwölbungen (Messungen ohne Störprofil) oder von sonstigen unzulänglichen Fahrbahneigenschaften festgelegten zulässigen Pegel, so muss die Messstelle neu installiert werden...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / III. Anforderungen an das tatrichterliche Urteil

Rz. 114 Die Anforderungen an das tatrichterliche Urteil sind nicht bei allen Messverfahren gleich, sondern je nach dem verwendeten Messverfahren unterschiedlich (zum Urteil Burhoff/Gieg/Krenberger, OWi, Rn 147 ff.). Wegen der erforderlichen Feststellungen zur Fahrlässigkeit/Vorsatz wird verwiesen auf Burhoff/Gieg/Krenberger, OWiG; Rn 139 ff. (aus der Rspr. BayObLG, Beschl. v...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (3) Merkmalsschemata

Rz. 88 Für sehr viele Merkmale existieren hinsichtlich ihrer Ausprägungen vorgefertigte Schemata. Bei einigen Merkmalen finden sich sogar bei verschiedenen Autoren konkurrierende Einteilungen. Bei sehr "großen" Merkmalen, wie z.B. der Form des Gesichtsumrisses besteht das Problem, dass sie sich eigentlich aus mehreren Merkmalen zusammensetzen, sodass sich die Einordnung in e...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (2) Merkmalsvergleich

Rz. 94 Neben der Beschreibung kann die Ausprägung von Merkmalen auch durch den Vergleich der Linienführung betrachtet werden. Dieser Vergleich ist auch bei kleineren Differenzen in der Kopfhaltung möglich. Bei deutlichen perspektivischen Unterschieden sollte darauf verzichtet werden, da sich hier ebenfalls die Linienführungen, vergleichbar zum deskriptiven Vergleich, untersc...mehr

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§ 1 Messverfahren / cc) Messtechnische Prüfung

Rz. 191 Die messtechnische Prüfung teilt sich in folgende Prüfungen:mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (4) Einschätzung der Merkmalshäufigkeiten

Rz. 89 Immer wieder wird von Gerichten eine Einschätzung der Merkmalshäufigkeiten in der Bevölkerung gefordert bzw. sogar zum Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung gemacht. Diese Forderung ist im Hinblick auf andere gerichtsverwertbare Beweise, wie z.B. in der forensischen DNA-Analyse bzw. bei der Daktyloskopie nur zu verständlich, wobei die Sachlage bei morphologisc...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Nachträgliche Überprüfbarkeit

Rz. 56 Diskutiert wird in der Rechtsprechung inzwischen die Frage, ob die systembedingt nicht mögliche nachträgliche Überprüfbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung, wie es z.B. bei ESO ES 3.0 der Fall ist, der Verwertbarkeit des Messergebnisses grds. entgegensteht. Das ist – in der Vergangenheit – von einigen AG bejaht worden (vgl. u.a. AG Heidelberg, zfs 2018, 412; AG Herfor...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Allgemeine Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

Rz. 79 Bei einer durch Nachfahren festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Anforderungen der Obergerichte an den Umfang der im Urteil zu treffenden tatsächlichen Feststellungen verhältnismäßig hoch. Das gilt auch noch nach der Rechtsprechung des BGH zum standardisierten Messverfahren (vgl. Rdn 44 ff.). Hinweis Beim Nachfahren handelt es sich nach der Rechtsprech...mehr

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§ 1 Messverfahren / e) PoliScan F1 und F1 HP sowie FM1 (Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage)

Rz. 1673 Bei den stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen PoliScan F1 (Zulassungszeichen 18.15/09.02), F1 HP (Zulassungszeichen 18.15/10.01) und FM1 (Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0033) handelt es sich um Überwachungsanlagen, mit denen gleichzeitig Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen vorbeifahrender Fahrzeuge festgestellt und d...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (1) Extraktion der Merkmale

Rz. 66 Bei der Extraktion der Merkmale gilt der Grundsatz, dass die durch den Gutachter aufgeführten Merkmale und die Beschreibung ihrer Ausprägungen auch für Ungeübte nachvollziehbar sein müssen. Einen sog. "morphologischen Blick" des Gutachters, der mehr sieht als jeder andere Betrachter, gibt es nicht. Die Sachkunde des Gutachters liegt nicht im "Erahnen" von Merkmalsausp...mehr

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§ 1 Messverfahren / 5. JVC/Piller CG-P 50E

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§ 1 Messverfahren / d) Fehlerquellen/Fallbeispiele

Rz. 633 Fehlerquellen ergeben sich analog zu den bereits beschriebenen Verfahren ebenfalls dadurch, dass die Auswertung von Geschwindigkeit und Abstand (egal innerhalb welcher Messstrecke(n)) nicht automatisiert sondern im Rahmen einer nachträglichen Auswertung durch den Messbeamten erfolgt, so dass evtl. Messfehler aufgrund falscher Zeitnahmen oder fehlerhafter Weg-Zeit-Ber...mehr

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§ 1 Messverfahren / II. Rechtsprechung

Rz. 338 Im Folgenden werden zunächst nur die grundlegenden Entscheidungen angesprochen, aus denen die Anforderungen an die von der Verfolgungsbehörde entwickelten Abstandsmessverfahren abgeleitet wurden. Rz. 339 Es ist anzumerken, dass die Entscheidungen technisch verschiedene Messverfahren betreffen. Diese Methoden zur Abstandsüberwachungen wurden aus der Praxis entwickelt. ...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / bb) Metrischer Vergleich

Rz. 90 In früheren anthropometrischen Versuchen zur Gesichtererfassung oder Gesichterdifferenzierung wurden allein die Abstände zwischen morphologischen Strukturen erfasst und zwischen zwei oder mehreren Gesichtern verglichen.[41] Dieses Vorgehen ist im Allgemeinen kritisch zu betrachten.[42] Bzgl. der Beweisbilder sind die Aufnahmekriterien, wie Kameraabstand, Brennweite us...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Bedienungsanleitung, Lebensakte

Rz. 191 Besondere Bedeutung haben im straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die Bedienungsanleitung des bei einer Messung verwendeten Messgerätes und sonstige zu dem Messgerät gehörende Unterlagen sowie ggf. (Roh-)Messdaten, Token und Passwörter bzw. die sog. "Lebensakte" (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.4.2021 – 1 OWi 2 SsRs 173/20, zfs 2021, 353 = DAR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.1 Verfassungsrechtliche Risiken der Flächenmodelle

Rz. 62 Hinsichtlich der Rechtfertigung bzw. der Auswahl des Belastungsgrundes für die Grundsteuer wird in Fachkreisen seit Jahren nahezu dogmatisch über die Maßgeblichkeit des Leistungsfähigkeits- oder des Äquivalenzprinzips gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage attestiert. Die Bemess...mehr

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§ 1 Messverfahren / (5) Beeinflussung durch LED-Leuchten

Rz. 1121 Eine weitere potentielle Beeinflussung bei der Signalaufzeichnung und Messwertbildung hat sich bei Messungen von Fahrzeugen mit LED-Leuchten gezeigt. Bei der Auswertung entsprechender Falldateien war festzustellen, dass die aufgezeichneten Signale deutlich beeinflusst und durch den Messalgorithmus offenbar nicht mehr sicher ausgewertet werden. Rz. 1122 In aktuellen F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.3 Systematik des – reinen – "Flächenmodells"

Rz. 82 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des bayerischen – reinen – "Flächenmodells" nach Art. 1-5 BayGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 83 Auf der ersten Verfahrensstufe des bayerischen ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IX. Niedersachsen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 1 Steuerliche Beurteilung von Unterhaltsleistungen

Rz. 586 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zah...mehr

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Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drogist (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / Zusammenfassung

Überblick Hotelfachkräfte sind sehr vielseitig tätig. Sie planen und organisieren sichere Arbeitsabläufe in den verschiedenen Arbeitsbereichen (z. B. im Empfangs- und Reservierungsbereich, beim Servieren von Speisen und Getränken sowie beim Empfangen und Beraten der Gäste, z. B. im Hinblick auf Ausflüge, Besuche von Museen, Theater und Konzerte). Ihre Aufgabe ist es, Rechnun...mehr

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Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse von Prozessen und Arbeitsmitteln nach ihren Risiken und Gefährdungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unterstützung hinsichtlich der Beurteilung körperlicher Belastung[1] beim Heben und Tragen von Lasten unter dem Gesichtspunkt der Überschreitung zulässiger Lasten für Männer und Frauen, bei vorgegebenen Körperhaltungen bei ...mehr

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Drogist (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Drogisten arbeiten entweder in Geschäften des Einzelhandels, was aber nur noch selten der Fall ist, oder in Drogeriemärkten mit einem großen Sortiment. Ursprünglich handelten Drogerien mit getrockneten Heilkräutern und Gewürzen. Heute reicht das Angebotsspektrum von Heilmitteln (z. B. Tees, Essenzen), kosmetischen Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege, Wellness ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 816 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

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Drogist (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

In Drogerien obliegen der Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Aufgaben: Beratung zur Durchsetzung einer effizienten Arbeitsschutzorganisation unter Einhaltung der relevanten gesetzlichen Vorschriften, Regeln und Informationen, Beteiligung an regelmäßigen Begehungen der Arbeitsstätten möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt mit dem Ziel einer Analyse vorliegender Gefährdu...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr