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§ 2 Medizinische Aspekte / (1) Extraktion der Merkmale

Dr. med. Daniela Bellmann, Dr.-Ing. Steffen Brückner
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Rz. 66

Bei der Extraktion der Merkmale gilt der Grundsatz, dass die durch den Gutachter aufgeführten Merkmale und die Beschreibung ihrer Ausprägungen auch für Ungeübte nachvollziehbar sein müssen. Einen sog. "morphologischen Blick" des Gutachters, der mehr sieht als jeder andere Betrachter, gibt es nicht. Die Sachkunde des Gutachters liegt nicht im "Erahnen" von Merkmalsausprägungen sondern in der Bewertung ihrer Erkennbarkeit (auch im Hinblick auf den Einfluss bildtechnischer Faktoren) und ihrer Bedeutung für Identität bzw. Nicht­identität. Auf die Einschätzung der Bevölkerungshäufigkeit wird später noch eingegangen.

 

Hinweis

Eine gewisse Vorsicht empfiehlt sich bei der Einschätzung des Alters und des Geschlechtes oder der ethnischen Zugehörigkeit der Person auf dem Beweisbild,[29] da hier visuelle Eindrücke infolge einiger Einflussfaktoren (Beleuchtung, Auflösung u.a.) täuschen können. So kann z.B. einerseits ein verschwommenes Bild i.S.e. Weichzeichnens ein niedrigeres Alter vortäuschen, da die Zeichen des Alters (Falten, Furchen, Pigmentflecke, Hautelastizität etc.) auf diesen Bildern nicht erkennbar sind.[30] Andererseits lassen große Kontraste eine Person älter erscheinen. Sichere, immer erkennbare morphologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern existieren ebenfalls nicht, vielmehr findet sich eine Vielzahl von Merkmalsübergängen, sodass auch hier bei der Einschätzung Vorsicht geboten ist.

 

Rz. 67

Im Folgenden ist eine Möglichkeit der systematischen Auflistung von Merkmalen im Kopf- und Gesichtsbereich aufgezeigt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Andere Einteilungen, eine andere Reihenfolge oder die Verwendung hiervon abweichender Merkmale sind ebenfalls möglich.

 

Rz. 68

Gesamteindruck Gesicht:

▪ Gesichtsform,
▪ Gesichtsprofil,
▪ Gesichtsproportionen,

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