Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Rechtslage bis zur Änderung des § 23 UmwStG durch das JStG 2009

Tz. 44 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG) ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] § 99 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des Betriebsgrundstücks (näher dazu Rz. 82 ff.). Danach ist Betriebsgrundstück der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundbesitz (vgl. dazu § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung.[2]), soweit er bei isolierter Betrachtung, d.h. losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb, zum Grun...mehr

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zfs 09/2022, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[13] Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urt. v. 16.12.2020 BGHZ 228, 56) entschieden und im Einzelnen begründet hat, wird erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt (…). Dabei erfordert die Mitteilung der maßgeblichen Gründ...mehr

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FF 09/2022, Die Kindesanhörung / 1. Grundsatz

Nähere Vorgaben für das Gericht finden sich in § 159 Abs. 4 FamFG, im Übrigen besteht Gestaltungsfreiheit. Die persönliche Anhörung setzt voraus, dass das Gericht das Kind akustisch und visuell wahrnimmt, so dass eine telefonische Anhörung diese Vorgaben grundsätzlich nicht erfüllt.[11] Allerdings stellt nicht jeder Verstoß gegen einfaches Recht auch eine Verletzung des Verfas...mehr

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zfs 09/2022, Verletzung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] Nach einem Verkehrsunfall nimmt der Kläger die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch. Der Kläger war zum Unfallzeitpunkt Besitzer und Halter eines Fahrzeugs, das durch einen bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw beschädigt wurde. Das vom Kläger gefahrene Fahrzeug war an ein Kreditunternehmen sicherungsübereignet, das den Erwerb finanziert hatte. Darlehensnehmer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgewinn bei der Gewerbesteuer

Tz. 72 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Frage einer GewStPflicht des Einbringungsgewinns stellt sich nur beim Formwechsel/Option (§ 1a KStG) einer gew tätigen, infizierten oder geprägten Pers-Ges. Schuldner der GewSt ist die (formgewechselte) Pers-Ges (s § 5 Abs 1 S 3 GewStG); dies gilt unbeschadet des Umstands, dass Gegenstand der Einbringung die jeweiligen MU-Anteile sind (e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung

Rz. 112 [Autor/Stand] Weit eher ist der steuerliche Berater dem Vorwurf vorsätzlicher bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung ausgesetzt, wenn er z.B. bei einer Aktivierungs- und Bewertungsfrage bewusst von einer ihm bekannten höchstrichterlichen Rspr. und der dadurch geprägten Verwaltungsansicht abweicht, ohne dies in der Steuererklärung kenntlich zu machen. Bei der Thematik "...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / a) Allgemeines

Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat. Der Pauschgebührenantrag kann zur Begründung des "besonderen Umfangs" allerdings nur noch bedingt auf vor dem 1.7.2004 ergangene Rspr. gestützt werden.[17] Bei dem Verfah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.2 Begriff der Gegenleistung

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das Ges äußert sich nicht dazu, wofür, an wen und von wem die Gegenleistung gewährt sein muss, um die Aufstockung der Bw in der St-Bil der übertragenden Kö auszulösen. Die Frage nach dem Wofür ist die Frage nach dem Sinn der Regelung. Dem § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG liegt der Gedanke zugrunde, dass auf Gesellschaftsebene die Bw nicht fortgefü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Teilwertabschreibung/Wertaufholung

Tz. 57 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft hat die zum Bw erworbenen WG in ihrer St-Bil zum Ende des Wj gem § 6 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG zu bewerten. Regelmäßig erfolgt die Bewertung mit den AK oder HK vermindert um Abzüge nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge und abz der (fortgeführten) Abschr (s Tz 53) bei abnutzbaren WG (s § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 und Nr 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frotscher, Zur Vereinbarkeit der "BetrSt-Bedingung" bei Sitzverlegung und grenzüberschreitender Umwandlung mit den Grundfreiheiten, IStR 2006, 65; Binnewies, Grenzüberschreitende Wirkung des SES tEG, GmbHR-StB 2007, 117; Brähler/Heerdt, St-Neutralität bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen unter Beteiligung hybrider Gesellschaften, StuW 2007, 260; Kollmorgen/Feldhaus, Proble...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Person des Einbringenden

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Schon beim bisherigen Recht sind nach hA beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges gem § 25 UmwStG aF die einzelnen MU der Gesellschaft in der Ausgangsrechtsform als stliche Einbringende anzusehen, weil die formgewechselte Pers-Ges beendet wird und die ehemaligen MU nunmehr die Anteile an der ("aufnehmenden") Kap-Ges/Gen erhalten (s § ...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / c) Aktenumfang

Eine große Rolle bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" spielt der Umfang der Akten.[33] Das OLG Stuttgart sieht den Aktenumfang als das maßgebliche Kriterium an, weil der Umfang der Akte und der notwendige Einarbeitungsaufwand als taugliche Abgrenzungskriterien quantifizierbar und damit weitgehend objektivierbar seien. Muss sich der Verteidiger in insgesamt 70 Stehord...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeine Grundsätze und Beginn/Ende der Unternehmerstellung

Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung der Einbringungsvorgänge (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG) kann wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von ErtrSt und USt nicht auf die Grundsätze d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.1 Formwechsel (§§ 190ff UmwG) und vergleichbare ausländische Vorgänge

Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Sind die pers Anwendungsvoraussetzungen an die Rechtsform des übernehmenden Rechtsträgers (s Tz 20) erfüllt, muss noch im Hinblick auf den umwandelnden Rechtsträger (alter Rechtsform) hinzukommen, dass die formwechselnde Pers-Ges (ausl Rechts) nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU/EWR gegründet worden ist (s Art 48 EG-Vertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb des Organkreises, s Tz 161) ist ustlich ein Leistungsaustausch. Denn die Sacheinlage wird gegen En...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Mitunternehmer

Rz. 73 [Autor/Stand] Zwischen Mitunternehmern gilt der Grundsatz, dass jeder Mitunternehmer sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern hat, ob der andere Mitunternehmer die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführt[2]. Der Umstand, dass die Geschäfte tatsächlich von einem anderen ("Hintermann") geführt worden sind, vermag (den "Strohmann") daher nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.3.3 Mehrlingsgeburt: Kinder an verschiedenen Tagen geboren

Rz. 146a Werden Kinder bei einer Mehrlingsgeburt an verschiedenen Tagen geboren, so ist jeder dieser Tage als Entbindungstag zu werten. Das ist auch der Fall, wenn ein Mehrling zu einem früheren Zeitpunkt als der andere Mehrling/die anderen Mehrlinge aufgrund von Komplikationen tot geboren wird und aufgrund des Gewichts bzw. des Erreichens der 24. Schwangerschaftswoche die M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschließlich die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Formwechsel einer KGaA in eine AG oder GmbH

Tz. 44 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel einer KGaA in eine AG oder GmbH ist in den §§ 226, 227 und 238–250 UmwG geregelt. Die stliche Beurteilung des Vorgangs wird nicht von den §§ 25 iVm 20 UmwStG erfasst (hA s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 25 UmwStG Rn 12; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn 23; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 25 UmwStG Rn 11; s Nitzsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Begünstigt ist der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und selbst bewirtschaftete Grundstücke i.S.d. § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaft...mehr

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AGS 09/2022, Fiktive Termin... / III. Entstehung der fiktiven Terminsgebühr

1. Rechtslage bis zum 31.12.2020 (RVG a.F.) Bei der zumeist vertretenen Rechtsaufassung der Sozial-/Landessozialgerichte zum RVG a.F. ist eine fiktive Terminsgebühr nur bei einem unter Mitwirkung oder auf Veranlassung des Gerichts geschlossenen Vergleichs (sog. gerichtlichen Vergleich) entstanden. Ein "schriftlicher Vergleich" i.S.d. Nr. 3106 S. 1 Nr. 1 2. Alt. VV sei nur ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist die umgewandelte Pers-Ges zu mind 95 % an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umwandlung der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen nicht zu einer wes Änderung des Gesellschafterbestands iSd § 1 Abs 2 a GrEStG. Die Kap-Ges führt die bisherige Eigenschaft der Obergesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Ertragsteuerrecht

Tz. 19 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Rechtsnachfolge geht über die bloße Fortführung des (wirtsch) Eigentums, des Besitzes und anderer Rechte sowie der Übernahme der Schulden und sonstigen Verpflichtungen durch die übernehmende Gesellschaft hinaus. Von der umfassenden stlichen Rechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG, auf den in § 23 Abs 1, 3 und 4 Hs 2 UmwStG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der R...mehr

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zfs 09/2022, Beweisverwertu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort besteht derzeit kein dringender Tatverdacht. Nach § 111a StPO kann die Fahrerlaubnis vorläufig nur dann entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB endgültig entzogen wird. Dringende Gründe für den endgültigen E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundlagen

Tz. 108 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG – wie bei der Vorgängernorm des § 22 Abs 3 UmwStG aF im Fall eines Tw-Ansatzes – dass hinsichtlich des durch Einbringung erlangten Vermögens bei Sacheinlage durch Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch die übernehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 229 [Autor/Stand] § 13b Abs. 9 ErbStG regelt die Verbundvermögensaufstellung: Gehören zum begünstigungsfähigen Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG mittelbar oder unmittelbar gehaltene Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften bzw. entsprechende Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland, sind für Zwecke der Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung der Betriebsgrundstücke (Abs. 3)

Rz. 241 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 3 BewG ist es für die Bewertung des Grundbesitzes ohne Belang, ob er ein Betriebsgrundstück (i.S.v. § 99 Abs. 1 BewG) darstellt oder nicht. Dadurch wird vermieden, dass gleichartige Grundstücke nach verschiedenen Kriterien bewertet werden, je nachdem, ob sie Betriebsvermögen oder Privatvermögen bzw. land- und forstwirtschaftliches Vermöge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beteiligung mehrerer an einem Grundstück (Abs. 2 Satz 3 a.F.)

Rz. 191 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 2 Satz 3 BewG a.F. galt ein Grundstück, an dem neben dem Betriebsinhaber auch andere Personen beteiligt waren, auch hinsichtlich des Anteils des Betriebsinhabers selbst dann nicht als Betriebsgrundstück, wenn das Grundstück ausschließlich betrieblichen Zwecken des Betriebsinhabers diente. Zur besonderen Rechtslage bei Ehegatten-Grundstück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.2 Betriebsausgabe im Fall der Übertragung zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt; der Aufstockungsbetrag wird – mangels Bilanzie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Übertragung durch eine Schwesterpersonengesellschaft

Tz. 105 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird ein Grundstück von einer Gesamthand (zB Pers-Ges oder Erbengemeinschaft) auf eine andere Pers-Ges übertragen, ist dieser nach § 1 Abs 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgang gem § 6 Abs 3 S 1 GrEStG stbefreit, soweit die (sachenrechtliche) Mitberechtigung am Grundbesitz in der erwerbenden Pers-Ges fortgeführt wird. Der Vorgang unterliegt de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 25 S 1 UmwStG und § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG stellen auf den Formwechsel iSd 190 UmwG einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ab. Es handelt sich hierbei um einen gesellschaftsrechtlichen Tatbestand, der bei der Beurteilung der stlichen Voraussetzungen einer Sacheinlage gem § 25 S 1 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG oder § 21 Abs 1 UmwStG erfüllt se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze

Tz. 51 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall der Sacheinlage durch Bw-Übernahme (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die kstliche Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbeertrags der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.5 Wertaufstockung bei der Übernehmerin (Recht auf Erhöhungsbetrag/Maßgebende Bilanzen)

Tz. 224 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Wertaufstockung steht in den Fällen des § 22 Abs 1 UmwStG (nur) der übernehmenden Gesellschaft zu (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG: "… kann die übernehmende Gesellschaft … als Erhöhungsbetrag ansetzen …"). Übernehmende Gesellschaft idS ist die die Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erwerbende Kap-Ges oder Gen. Zu den Fällen des Anteilstauschs be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.3 Einbringungskosten

Tz. 78 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Einbringungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Anteilstauschs stehen (zum hier maßgeblichen Veranlassungsprinzip s § 20 UmwStG Tz 233; zu Lit-Hinw s vor § 20 UmwStG Tz 233). Es ist durch Abwägung zu prüfen, ob die angefallenen Kosten wirtsch (eher) durch den Anteilstausch (dh die Übertragung des zivilrechtl...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Dem für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Beschluss liegt ein facettenreicher Sachverhalt zugrunde. Von diesem sind es die im amtlichen Leitsatz angesprochenen Problemfelder des durch eine Überlassung von Wohnraum (teilweise) gedeckten kindlichen Wohnbedarfs (I.) sowie die sich in der Senatsrechtsprechung schon seit einiger Zeit abzeichnende Veränderung bei de...mehr

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ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist zwischen dem XX./XX.11.2019 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt 1 verstorben. Aus geschiedener Ehe des Erblassers ist als einziger Abkömmling der Beteiligte zu 1) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Schwester des Erblassers. Es liegt vor ein notarielles Testament des Erblassers vom 12.2.2004 mit Einsetzung des Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 52 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Verschmelzung und bei der Spaltung einer TG auf die MG zu Bw stellt sich die Frage, ob in der Übertragung des BV zu Bw auf die MG eine vGA nach § 8 Abs 3 KStG liegen kann. UE ist das grds nicht der Fall, denn den umwst-rechtlichen Spezialnormen gebührt Vorrang vor den Rechtsfolgen einer vGA (so bereits Urt des BFH v 18.04.1992, BStBl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Personen, die in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handeln

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte durch diese allgemein gehaltene Wendung der Vorschrift (des damaligen § 367 RAO 1919) ein möglichst weites Anwendungsgebiet eröffnen[2]. Der Begriff "bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl." ist deshalb extensiv auszulegen[3]. Er umfasst bei weitgehender Auslegung jede Person, die dem Stpfl. bei der Erledigung seiner steue...mehr

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zfs 09/2022, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[32] I. Die Berufung und die Anschlussberufung sind zulässig. Sie haben indes keinen Erfolg. [33] 1. Die Berufung des Klägers hat keinen Erfolg, soweit sie sich dagegen wendet, dass das Landgericht ihm Verdienstausfall für nur 2 ½ Monate und nicht für die gesamte Zeit der Krankschreibung bis zum 14.9.2020 zugesprochen hat. [34] 1.1 Der nach §§ 249 ff., 842, 843 BGB (bzw. § 11 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Lohnsteuerliche Einordnung/Bewertung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die lohnsteuerliche Bewertung der Zuwendungen (vgl > Rz 6 f) wird anhand der Art der Zuwendung bestimmt. Dem Grunde nach wird zwischen > Barlohn und Versteuerung als > Sachbezüge unterschieden. Bei Barlohn ist idR von einer individuellen Versteuerung auszugehen, wohingegen die Einordnung als Sachbezug Voraussetzung für die etwaige Anwendung v...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs....mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 46.2 Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

(1) Die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits nach den Vorschriften des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 und Abs. 2a EStG zu veranlagen ist. (2) Der Antrag ist innerhalb der allgemeinen Festsetzungsfrist von vier Jahren zu stellen. (3) Sollen ausländische Verluste, die nach einem DBA bei der Ermittlung des z. v. E. (§ 2 Abs. 5 EStG...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.5 Entstrickung von Nutzungen

Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme. Es erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der auslä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildschirmbrille

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den Erwerb einer Arbeitsbrille sind nur dann > Werbungskosten, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. Die frühere BildscharbV (> Bildschirmarbeit) rechtfertigt(e) keine abweichende Beurteilung (BFH/NV 2005, 2185). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 20 Brille, > Krankheitskosten Rz 10 Brille. Ü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Switch-over-Klausel

Rz. 50 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Einige DBA enthalten sog Switch-over-Klauseln (vgl OECD-Musterkommentar [> Rz 112] zu Art 23 A/23 B Nr 31ff). Danach kann der Ansässigkeitsstaat von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode übergehen, wenn ein Vertragsstaat Einkünfte unterschiedlichen Abkommensbestimmungen zuordnet oder verschiedenen Personen zurechnet (sog Qualifikations- ...mehr