In Drogerien obliegen der Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Aufgaben:

  • Beratung zur Durchsetzung einer effizienten Arbeitsschutzorganisation unter Einhaltung der relevanten gesetzlichen Vorschriften, Regeln und Informationen,
  • Beteiligung an regelmäßigen Begehungen der Arbeitsstätten möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt mit dem Ziel einer Analyse vorliegender Gefährdungen und ihrer Beurteilung sowie der Ableitung wirksamer Maßnahmen zur Erhöhung des Niveaus der Arbeitssicherheit und der ergonomisch gestalteten Arbeitsplätze,
  • Hinweise zum Erstellen von Betriebsanweisungen zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und ihrer Lagerung (z. B. brennbarer Flüssigkeiten),
  • Einflussnahme auf wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Brandentstehung und -ausbreitung, einschließlich der Unterweisung der Beschäftigten zum Umgang mit Feuerlöschern,
  • Befähigung zur Durchführung orientierender Messungen arbeitshygienischer Faktoren, wie z. B. Beleuchtungsstärke, Schalldruckpegel, Lufttemperatur, Gefahrstoffkonzentration),
  • Beratung zur Wirksamkeit vorhandener Maßnahmen örtlicher Lüftung und Absaugung von Gefahrstoffen und deren Prüfung,
  • Beratung zu Auswahl und Einsatz von PSA.

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