Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 212 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Nach § 41 Abs. 3 Nr. 5 S. 2 StVO schreiben Richtungspfeile auf der Fahrbahn unmittelbar vor einer Kreuzung oder Einmündung die künftige Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor, wenn zwischen ihnen Fahrstreifenbegrenzungen (§ 41 Abs. 3 Nr. 3 StVO, Zeichen 295) oder Leitlinien (§ 42 A...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 91 Die Revision war unbegründet. Das Berufungsgericht hatte ohne Rechtsfehler angenommen, dass im vorliegenden Fall die anwaltliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG mit 1,3 anzusetzen war. Rz. 92 Ohne Erfolg wandte sich die Revision gegen den rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts. Rz. 93 Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Erhöh...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 441 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hatte zu Recht Schadensersatzansprüche aus § 7 Abs. 1 StVG und § 823 Abs. 1 BGB verneint. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" verletzt bzw. beschädigt worden ist. Nach der ständigen Rechtsprechung de...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 35 Die Revision hatte keinen Erfolg. Die Revision wandte sich nicht gegen die ihr günstige Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Klägerin in den Schutzbereich des zwischen den Beklagten und der Geschädigten abgeschlossenen Vertrags einbezogen war und Schadensersatz beanspruchen konnte, wenn die Beklagten vertragliche Pflichten verletzt hatten, die auch zugunsten der ...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 67 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klageforderung durch die von der Beklagten erklärte Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB erloschen war. Die Beklagte hatte an den Kläger im Rahmen ihrer Schadensregulierung 5.500 EUR zuviel geleistet. In dieser Höhe stand dem Kläger kein S...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 200 Die Abwägung der Verursachungsbeiträge des Beklagten zu 2 und des Vaters der Klägerin war aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen der § 254 BGB, § 9 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Sie ist im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig b...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 149 Die Revision war unzulässig, weil die Zulassungsentscheidung unstatthaft und verfahrensrechtlich nicht bindend war. Das Revisionsgericht ist gemäß § 543 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich an die Zulassung auch dann gebunden, wenn die seitens des Berufungsgerichts für maßgeblich erachteten Zulassungsgründe aus Sicht des Revisionsgerichts nicht vorliegen. Durfte die Zulassun...mehr

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§ 9 Kasko-Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung schon deswegen unbegründet, weil der Geschädigte dem Schädiger grundsätzlich Gelegenheit geben müsse, die entstehenden Kosten durch Regulierung abzuwenden, bevor er seinen Kaskoversicherer in Anspruch nehme. Warte der Geschädigte – wie hier – nicht die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers des Schäd...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 327 Das Urteil hielt den Angriffen der Revision stand. Der Klägerin war ein etwaiges Mitverschulden des Fahrers des Leasingfahrzeugs oder dessen Betriebsgefahr unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuzurechnen. Für eine Abwägung nach § 17 Abs. 2 StVG war vorliegend kein Raum, da die Klägerin im Zeitpunkt des Unfalles nicht Halterin des Leasingfahrzeugs gewesen war. Rz. 3...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 524 Die Revision war unbegründet. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind. Die Ab...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 87 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Prüfung im Ergebnis nicht stand. Der Klägerin stand ein Anspruch auf Ersatz weitergehenden Sachschadens nicht zu (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, § 287 ZPO). Zu Recht war das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 5 Das Berufungsgericht bejahte einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus § 7 StVG, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 31 Abs. 2 StVZO, § 3 Nr. 1 PflVG. Infolge der – unstreitig – vom Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Eigentumsverletzung habe die Klägerin die Orangen entsorgen müssen. Die Entsorgungskosten seien ein Schaden im Sinne des § 249 BGB. Zu ersetzen...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 392 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht einen Schadensersatzanspruch des Klägers gegen die Beklagten aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG bejaht. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" verletzt bzw. beschädigt word...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 334 Die Revision war nur zum Teil zulässig und hinsichtlich des zulässigen Teils unbegründet. Nicht statthaft und damit unzulässig ist die Revision, soweit sie sich gegen die (teilweise) Abweisung der Klage bezüglich des aus Fall 3 geltend gemachten Schadensersatzanspruchs wandte. Das Berufungsgericht hatte die Revision insoweit nicht zugelassen, sondern die Zulassung wir...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 11 Die Revision war begründet und führte zur Wiederherstellung des die Klage abweisenden Urteils des Amtsgerichts. Allerdings werden zu der Frage, ob für die Herbeiführung der Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers durch den Rechtsanwalt des Geschädigten im Innenverhältnis Anwaltskosten entstehen und ob diese vom Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer im Außenv...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 499 Die Ausführungen des Berufungsgerichts hielten der revisionsrechtlichen Überprüfung im Wesentlichen stand. Entgegen der Auffassung der Revisionen hatte das Berufungsgericht mit Recht ein Vorfahrtsrecht des Busses angenommen, auch wenn dieser die als Fahrbahnbegrenzung dienende unterbrochene Linie überfuhr, um die Haltestelle zu erreichen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 StVO in ...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 109 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Im Ansatz zutreffend war das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass ein Ersatzanspruch gegen den Entschädigungsfonds nach § 12 PflVG das Bestehen eines gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers gerichteten Schadensersatzanspruchs voraussetzt. Die Annahme ...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 414 Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht. Rz. 415 Nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts wurde der Brand durch eine defekte Betriebseinri...mehr

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§ 9 Kasko-Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 3 Nach Auffassung des Berufungsgerichts handelte es sich bei den bei der Klägerin durch die Inanspruchnahme ihrer Vollkaskoversicherung eingetretenen Prämiennachteilen nicht um einen adäquat kausalen Schaden des streitgegenständlichen Unfallereignisses, für welche die Beklagten eine (anteilige) Haftung treffe. Ausschlaggebend für die Inanspruchnahme der Vollkaskoversiche...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 547 Ohne Erfolg wandte sich die Revision gegen die vom Berufungsgericht auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen vorgenommene hälftige Haftungsverteilung. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betrach...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 209 Die Revision hatte keinen Erfolg. Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung war der Revision der Erfolg allerdings nicht bereits deshalb versagt, weil das Amtsgericht die Berufung nur beschränkt auf die vom Kläger in den Vorinstanzen ebenfalls geltend gemachten Sachverständigenkosten zugelassen hätte. Zwar wird eine nur beschränkte Berufungszulassung unter dense...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 137 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe aus dem Unfallereignis kein über die bereits erfolgte Regulierung des Schadens hinausgehender Schadensersatzanspruch zu. Dies folge aus dem Ergebnis der gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmenden Abwägung. Einzustellen seien dabei im Streitfall allein die – gleich zu wertenden – Betriebsgefahren de...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 190 Die Revision war unbegründet. Zu Recht hatte das Berufungsgericht den Gegenstandswert, der der Bemessung der Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zugrunde zu legen ist, unter Berücksichtigung des von dem Kläger hinsichtlich der Hauptforderung hingenommenen Verweises der Beklagten auf eine günstigere Fachwerkstatt bestimmt. Rz. 191 Der dem Geschädigten zustehen...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 6 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, wenn sich der Kläger – wie hier – zum Schadensnachweis mit Ausnahme des darin ermittelten Restwerts auf die Feststellungen in dem von ihm eingeholten Gutachten berufe, sei es seine Sache darzutun und nachzuweisen, dass der nach dem Gutachten an sich zu erzielende Restwert nicht zu realisieren sei und das Fahrzeug daher nur zu dem ...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 36 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Die von dem Geschädigten H. erklärte Abtretung war unwirksam. Eine Abtretung ist, wie in der Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der Rechtsnatur der...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 48 Das Berufungsgericht meinte, jedenfalls dann, wenn von Seiten des Gerichts nicht beurteilt werden könne, auf welcher Grundlage der vom Kläger beauftragte Sachverständige den Restwert bestimmt habe, könne dieser nicht allein maßgeblich für die Schadensberechnung sein. In diesem Fall könne und müsse das Gericht ggf. unter sachverständiger Beratung nach § 287 ZPO die Höh...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 153 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, 115 VVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen ...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 103 Die Revision wandte sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klage habe durch Teilurteil als unzulässig abgewiesen werden dürfen. Gemäß § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO hat das Gericht die Endentscheidung durch Teilurteil zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentsc...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 112 Die Revision war begründet. Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in allen Punkten stand. Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten B. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 168 Die Revision hatte keinen Erfolg. Zwar hielt das Berufungsurteil den Rügen der Revision nicht stand; die Entscheidung war aber aus anderen Gründen richtig, § 561 ZPO. Im Ergebnis stand dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht zu, § 249 Abs. 1 BGB. Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erste...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 39 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in vollem Umfang stand. Das Berufungsgericht ging allerdings zutreffend davon aus, dass der Klägerin aufgrund wirksamer Abtretungen dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG zus...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 22 Die Revision war begründet. Sie beanstandete mit Erfolg die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verantwortungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG. Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist zwar grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur dara...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 46 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Geschädigte sei im Regelfall berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Der Kraftfahrzeugsachverständige überschreite die Grenzen rechtlich zulässiger Preisgestaltung dabei nicht alleine dadurch, dass er eine an der Schadenshöhe orientierte an...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 62 Die Revision war begründet. Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Das Berufungsgericht ging zunächst zutreffend davon aus, dass der Klägerin aus eigenem Recht dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG zustanden. Aufgrund de...mehr

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Rz. 35 Revision und Anschlussrevision hatten Erfolg. Die Revision der Beklagten war begründet. Sie beanstandete mit Erfolg die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verantwortungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG in der bis zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 (BGBl...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 7 Nach Auffassung des Landgerichts war die Höhe der Reparaturkosten nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand für die Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs zu bestimmen. Der Schädiger sei nicht verpflichtet, übersetzte Kosten zu tragen, wenn der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen habe. Gemäß § 249 Abs. 2 BGB seien grundsätzlich nur die Kosten ...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 184 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts konnte auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts die Aktivlegitimation der Klägerin für den streitgegenständlichen Anspruch nicht bejaht werden. Rz. 185 Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht a...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 399 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand der Klägerin ein Anspruch aus § 7 StVG, § 115 VVG nicht zu. Es fehle im Streitfall an dem Zurechnungszusammenhang zwischen dem "Betrieb" der Kraftfahrzeuge und dem entstandenen Schaden im Sinne des § 7 StVG. Der Zurechnungszusammenhang werde unterbrochen, wenn nach einem vorangegangenen Unfall die unfallbeteiligten Fahrzeug...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 56 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Rechtsstreit nicht nach Art. 27, 28 EuGVVO auszusetzen, kann mit der Revision angegriffen werden. Das Verfahren der Aussetzung nach Art. 27, 28 EuGVVO bestimmt sich nach nationalem Recht. Nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO in der seit dem 1.1.2002 ge...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 78 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats hatte das Berufungsgericht der Schadensberechnung zu Recht einen Restwert des Unfallfahrzeugs von nur 11.000 EUR zugrunde gelegt. Durchgreifende Gründe, seine Rechtsprechung zu ändern, sah der Senat nicht. Rz. 79 Nach ständiger S...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 260 Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Die bisherigen tatsächlichen Feststellungen rechtfertigten es nicht, bei der Abwägung zulasten der Beklagten eine durch einen Verstoß gegen § 37 Abs. 2 StVO (hierzu unter 2) und eine Kollisionsgeschwindigkeit von 60 km/h (hierzu unter 3) erheblich erhöhte Betriebsgefahr des VW-Transporters zu berücksichtigen. Rz. 261 Die Bewert...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 509 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht ging zutreffend davon aus, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer oder Halter des bei der Beklagten versicherten Sattelzuges zustanden. Zutreffend ging das Berufungsgericht zunächst davon aus, dass die Klägerin im Hinblick auf die Rastanlage keine Ansprüche...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 121 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand dem Kläger über den von der Beklagten zu 2 regulierten Teilbetrag hinaus weder aus § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1, 2 StVG noch aus § 823 Abs. 1 BGB, § 115 VVG ein weiterer Schadensersatzanspruch zu. Das Amtsgericht sei zu Recht von einer Haftungsquote der am Unfall beteiligten Fahrzeuge von jeweils 50 % ausgegangen. Gemäß der in d...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 460 Die zulässige Revision der Beklagten zu 2 war unbegründet. Das Berufungsgericht hatte zu Recht Schadensersatzansprüche der Kläger gegen die Beklagte zu 1 aus § 7 Abs. 1 StVG bejaht. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" verletzt bzw. beschädigt worden ist. Nach der ständigen Rechtsprechun...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 215 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unterlag die vom Kläger vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot. Im Ergebnis zutreffend war das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtl...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 61 Das Berufungsurteil hielt den Rügen der Revision im Ergebnis nicht stand. Zutreffend ging das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die Halterhaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG und die Haftung des Fahrers aus vermutetem Verschulden gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 18 StVG nicht eingreifen, wenn ein in Betrieb befindliches Kraftfahrzeug lediglich an der Unfallstelle anwesend ...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 139 Das Berufungsgericht war davon ausgegangen, dass die Klägerin keinen Anspruch aus abgetretenem Recht auf Zahlung der geltend gemachten weiteren Sachverständigenkosten habe, da es ihr an der erforderlichen Aktivlegitimation fehle. Unter Berufung auf das Senatsurteil vom 7.6.2011 (VI ZR 260/10, VersR 2011, 1008 ff.) führte es aus, die dem Anspruch zugrundeliegende Abtr...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 281 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts konnte ein Schadensersatzanspruch des klagenden Landes wegen des Schadens an den Polizeifahrzeugen nicht deshalb verneint werden, weil die Polizeibeamten die entstandenen Schäden dadurch selbst verursacht haben, dass sie das Fluchtfahrzeug vorsätzlich...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 352 Das zulässige Rechtsmittel hatte Erfolg. Nach Ansicht des Berufungsgerichts stand der Klägerin kein Ausgleichsanspruch zu. Beide Parteien hafteten den Geschädigten nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 3 Nr. 1 PflVG a.F., § 421 BGB als Gesamtschuldner. Ihre Ausgleichspflicht im Innenverhältnis bestimme sich nicht nach § 59 Abs. 2 VVG a.F. oder § 10a der Allgemeinen Bedin...mehr