Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Rz. 1475 [Autor/Stand] Die mehrfachen Verdikte des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit einzelner Steuergesetze werfen die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen dieser Rspr. auf.[2] Dabei geht es zum einen um die potentielle Strafbarkeit der entsprechenden Verkürzungen, zum anderen um die gravierenden finanziellen steuerlichen Nebenfolgen (wie verlängerte Festsetzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will.[2] Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.2. Aufgabe des Gewerbetriebs (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 2)

Rz. 141 Als schädliche Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 2 ErbStG auch die Aufgabe des Gewerbebetriebs. Dabei ist es irrelevant, ob die Aufgabe des Gewerbetriebs durch Entschluss des Steuerpflichtigen erfolgt oder, z. B. durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (R E 13a.13 Abs. 1 Satz 3 ErbStR), erzwungen wird (BFH vom 16.02.2005, BStBl II 2005, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Verschonungsregeln im engeren Sinne (§§ 13a, 13b ErbStG) bis 26 Mio. EUR

Rz. 11 a) Grundoption Regelverschonung (15 % Steuerpflicht/5 Jahre Kontinuität) Tabelle 1mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Steuertarif

Rz. 7 Der einheitliche Steuertarif ist insoweit problematisch, als er eine gleichmäßige Besteuerung nur dann sicherstellt, wenn auch die Vermögenswerte, auf die er angewendet wird, auf einem einheitlichen Bewertungsmaßstab beruhen. Da dies beim ErbStG vor dem ErbStRG nicht der Fall war, hat das BVerfG das Gesetz als gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 G...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Wahlrecht bei offensichtlich zutreffendem Ergebnis

Rz. 13 Die vorbestimmten Typisierungen im vereinfachten Ertragswertverfahren können dazu führen, dass bei der Anwendung des Verfahrens das ermittelte Ergebnis von dem gemeinen Wert abweicht (s. R B 199.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR). Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG besteht für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuwenden. Gesetzliche Tatbestand...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.7.2. Reinvestition innerhalb von sechs Monaten in begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG

Rz. 224 Eine Konkretisierung der Reinvestitionsmöglichkeiten des Erwerbers findet sich in Abs. 6 Satz 4 ErbStG. Eine den Behaltensfristverstoß heilende Reinvestition des Veräußerungserlöses wird dann getätigt, wenn die Reinvestition innerhalb von sechs Monaten in Vermögen erfolgt, welches zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört. Für den Beginn sowie das...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 28a Verschonungsbedarfsprüfung

Ausgewählte Literaturhinweise: Bachem, Der Pflichtteilsanspruch als "verfügbares Vermögen" iSd § 28a ErbStG, ZEV 2020, 133; Balle/Gress, BB 2008, 2660, 2664, Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Burwitz/Wighardt, Neuere Entwicklungen im Steuerrecht – Aktuelle Brennpunkte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, NZG 2019, 217; ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer und der daraus folgende Bereicherungsgrundsatz

Rz. 7 Die deutsche Erbschaftsteuer ist seit jeher als Erbanfallsteuer konzipiert (s. BVerfG vom 06.11.2006, DStR 2007, 235, 240; BVerfG vom 22.06.1995, BVerfGE 93, 165, 167). Besteuert wird daher nicht der Nachlass des Erblassers, sondern der Vermögensanfall beim Erben (zu den beiden Systemstrukturen s. Crezelius, FR 2007, 613, 616 m. w. N.). Gleiches gilt für Schenkungen un...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.1. Grundlagen

Rz. 242 Für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG wird ein Abschlag in Höhe von bis zu 30 % des gemeinen Werts des begünstigten Vermögens gewährt, wenn es sich bei dem begünstigten Vermögen um ein Familienunternehmen i. S. d. § 13a Abs. 9 ErbStG handelt. Die Begünstigung von Familienunternehmen gegenüber anderen Unternehmen, die zwar auch begünstigtes Vermögen i...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.1 Regelungsgegenstand, historische Entwicklung

Rz. 694 Aufgrund der Vertragsfreiheit besteht zivilrechtlich die Möglichkeit, dass die Beteiligung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft vom Gewinnanteil des Gesellschafters divergiert. Übersteigt der Gewinnanteil den Anteil an der Beteiligung, würde sich für Zwecke der Schenkungsteuer – ohne die Vorschrift des § 7 Abs. 6 ErbStG – die Bewertung des Gesellschaftsan...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.2. Zu Abs. 6 Satz 1 Nr. 2

Rz. 163 Nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 fallen der Verschonungsabschlag i. S. d. Abs. 1 und der Abzugsbetrag i. S. d. Abs. 2 mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist das zuvor begünstigt erworbene land- und forstwirtschaftliche Vermögen veräußert. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens i. S. d. Vorschrift ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abrundung der Einheitswerte und Umrechnung in Euro (Satz 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Einheitswerte werden beim Grundbesitz (§ 19 Abs. 1 BewG) auf volle 100 DM nach unten abgerundet (Einheitswerte für Gewerbebetriebe und Mineralgewinnungsrechte ursprünglich auf volle 10.000 DM). Rz. 6 [Autor/Stand] Nach der Einführung des Euro werden Einheitswerte weiterhin in Deutscher Mark geführt. Das gilt auch bei der Frage, ob Fortschreibungsgrenzen üb...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.6.4 Sockelbetrag von 15 %

Rz. 217 Ergibt sich nach Abzug der Schulden ein positiver Saldo bei den Finanzmitteln, bleibt davon ein 15 %iger Sockelbetrag von der Zurechnung zum Verwaltungsvermögen verschont. Nur der den Sockelbetrag übersteigende Teil ist als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren. Als Bezugsgröße für den Sockelbetrag dient der gemeine Wert des Betriebsvermögens des Betriebs bzw. der Ges...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Privilegierte Einheiten (Abs. 1)

Rz. 16 Der um 10 % verminderte Wertansatz gilt nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile. Entscheidend ist, dass sich auf den Grundstücken "benutzbare Gebäude" befinden, deren Benutzbarkeit mit der Bezugsfertigkeit beginnt (vgl. Wachter in F/P/W, § 13d Rn. 53). Eine Steuerbefreiung nach § 13d ErbStG ist demnach ausgeschlossen, wenn das Gebäude zur Zeit der Steuerents...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Beachtung von strukturellen Änderungen des Unternehmens

Rz. 10 Bei Unternehmen, die z. B. durch Umwandlung einer PersG oder einer Einzelfirma oder i. R. einer Betriebsaufspaltung aus einem bestehenden Unternehmen entstanden sind, sind der Ermittlung des Durchschnittsertrags die früheren Betriebsergebnisse des Vorgängerunternehmens zugrunde zu legen (s. § 201 Abs. 3 Satz 2 BewG). Soweit sich die Änderung der Rechtsform auf die Ert...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bodenschätze

Einnahmen (und Ausgaben) aus der zeitlich begrenzten Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze, wie Kies oder Lehm (sog. Ausbeuteverträge), also aus der Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, zählen regelmäßig zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.[1] Ausbeuteverträge können in besonders ...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 5 Abschreibungsbeginn und -ende

Die AfA beginnt grundsätzlich mit der Anschaffung [1] oder im Herstellungsfall mit der Fertigstellung des Gebäudes.[2] Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Vornahme der AfA bereits gezahlt hat. Anschaffungskosten trägt auch, wer den Kaufpreis noch nicht beglichen hat, sondern ganz oder teilweise schuldet....mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 7 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Zu den (fiktiven) Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Gebäude. Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt, die – ohne die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG – vom Grundsa...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.2 Zurechnung laufender Einkünfte der Miterbengemeinschaft vor Erbauseinandersetzung

Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachla...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebs­vermögen II bei der Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Eine Tochter-Kapitalgesellschaft erfüllt eine wesentliche wirtschaftliche Funktion ihrer Mutter-Personengesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur Qualifizierung von Kapitalbeteiligungen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II nicht bereits dadurch, dass sie der Muttergesellschaft allein aufgrund deren finanzieller Beteiligung die Teilhabe an den von ihr erzielten Vermögensmehrungen ermöglicht (Bestätigung von Urteil des Bundesfinanzhofs –BFH– vom 07.03.1996 – IV R 12/95, BFH/NV 1996, 736mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 4. Gesamtplan-Rechtsprechung i.R.d. §§ 20,24 UmwStG

Die in §§ 20, 24 UmwStG geregelten Bewertungswahlrechte sind nur anwendbar, wenn alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebes, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils mit eingebracht werden. Beachten Sie: Werden in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einer solchen Einbringung funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in ein anderes BV überführt, ist di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 3. Stehenlassen von Gesellschafterforderungen i.R.d. § 20 UmwStG

Bei der Einbringung vom Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG muss geklärt werden, was mit den Forderungen des einbringenden Mitunternehmers gegen die Mitunternehmerschaft (z.B. GmbH & Co. KG) passieren soll. Dabei bestehen in der Regel drei Optionen: Verzicht auf die Forderung Stehenlassen der Forderung Kombination von Verzicht und Stehenlassen Bei einem Verzicht ist die steu...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.2 Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Betriebsvermögen

Grundsätzlich gilt: Rechtsquellen: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten kommen aus AO, StAbwG sowie Einzelsteuergesetzen, z. B. UStG, EStG. § 140 AO: Außersteuerliche Pflichten (v. a. HGB/GoB) gelten auch steuerlich. Aufbewahrungspflichten: Alle für die Besteuerung wichtigen Unterlagen – analog und elektronisch (Daten, Datensätze, eDokumente). Auch Nachweise, wie die Ordnungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.10 Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie)

Seit 2015 sind Unternehmen der Mineralölwirtschaft verpflichtet, die durch Otto- und Dieselkraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen zu mindern. Die für die CO2-Einsparung festgelegte Quote, die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), kann das Unternehmen u. a. durch Beimischung oder Verkauf von reinem Biokraftstoff oder eFuels erfüllen, aber auch durch die Anrec...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 1.1 Subsidiarität

Die Besteuerungstatbestände des § 23 EStG sind im Verhältnis zu den anderen Einkunftsarten subsidiär.[1] Werden also Wirtschaftsgüter, die zu einem Betriebsvermögen gehören, veräußert, sind die Veräußerungsgewinne stets bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit zu erfassen.mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.2 Abgrenzung typisch/atypisch stiller Gesellschafter

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG werden nur die Einkünfte des typisch stillen Gesellschafters besteuert. Ein atypisch stiller Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen und erzielt deshalb Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ist der stille Gesellschafter auch am Betriebsvermögen (d. h. an den stillen Reserven) beteiligt, ist der Gesellschafter kein "typischer" (i. S. d. HGB), so...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.5 Gewinnausschüttungen aus GmbH-Anteilen

Werden Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor; Ausnahme: Der GmbH-Anteil befindet sich im Betriebsvermögen.[1] Die Gewinnausschüttung kann offen oder verdeckt erfolgen. Eine offene Gewinnausschüttung erfolgt aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschlusses. In diesem wird i. d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch seit 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entsch...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.1 Begriffsdefinitionen

Die stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe ist in den §§ 230–236 HGB geregelt. Danach ist ein stiller Gesellschafter, wer sich an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt, welche in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft; nach außen führt der Geschäftsinhaber sein Unternehmen wie ...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 8.2 Derivativer Erwerb

Typischerweise wird bereits vorhandene virtuelle Währung auf Onlinebörsen, z. B. im Gegenzug für andere virtuelle oder gegen staatliche Währungen, getauscht. Soweit Kryptowährungen nicht im Betriebsvermögen erworben und veräußert werden, stellen derartige Veräußerungen Tatbestände i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräu...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.5 Nicht betrieblich genutzte Grundstücke – investment properties

Auch dem deutschen Bilanzrecht ist der Gedanke nicht fremd, vom Betrieb selbst genutzte Grundstücke anders zu beurteilen als fremdvermietete Grundstücke. Bekannt ist die steuerbilanzielle Unterscheidung von notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen. Weniger geläufig ist eine Unterscheidung im handelsrechtlichen Schrifttum. In der Abwesenheit von Marktpreisen ist der beiz...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 4 Ansatz

IAS 12 folgt dem Konzept der temporary differences. Zu latenten Steuern führen danach alle Wertunterschiede zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz, die sich im Zeitablauf steuerwirksam auflösen, in der Regel unabhängig davon, wie diese Differenzen entstanden sind. Beispiel Die Tax Base GmbH hat zum 31.12.00 ihre unbebauten Grundstücke (Buchwert 10 Mio. EUR) von einem Sachverst...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 24 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 152 Der Wert, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 S. 1 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens. Die etwaige Ausübung des Bewertungswahlrechts gem. § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch die übernehmende Personengesellschaft ist bindend fü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens (§ 24 Abs. 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen in ihre Bilanz aufzunehmen. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen in ihre Bilanz aufzunehmen. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des BF...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 46 Nach der Gesetzesbegründung soll die zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Teilbetrieb i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG gelten.[1] Für den § 24 Abs. 1 UmwStG des dem derzeit gültigen UmwStG 2006 vorhergehenden UmwStG 1995 hat der BFH entschieden, dass eine zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 176 § 24 Abs. 4 Hs. 1 UmwStG erklärt § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG für entsprechend anwendbar. § 23 UmwStG regelt die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft. Die Steuerfolgen hängen entscheidend davon ab, ob die übernehmende Gesellschaft im Einbringungszeitpunkt für das eingebrachte Betriebsvermögen den bisherigen Buchwert, einen Zwischenwert oder den ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung in diesem Sinne liegt nicht vor, soweit der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall, wenn zum eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.3 "Überdimensionierte" sonstige Gegenleistung

Rz. 133d In Ausnahme- bzw. Grenzfällen, in welchen der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung weit über dem Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens liegt, kann der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung noch über dem sich nach § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ergebenden Wert liegen.[1] In diesen Fällen ist das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 24 Abs. 2 S. 4 UmwStG mindes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 114 § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG spricht im Gegensatz zu § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG nicht ausdrücklich davon, dass das übernommene Betriebsvermögen "einheitlich" mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen ist. Diesem abweichenden Wortlaut ist jedoch wohl keine weitere Bedeutung beizumessen. Auch für Zwecke des § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist für jeden einzelnen Einbringungs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.3 Antragszeitpunkt

Rz. 138 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 139 Der Antrag ist nach § 24 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 20 Abs. 2 S. 3 UmwStG spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz, in der das eingebrachte Betriebsvermögen erstmalig anzusetzen ist, zu stellen. Bei der Einbringung einzelner Mitunternehmeranteile, die zu keiner Auflösung und Anwach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.4 Keine weiteren Voraussetzungen

Rz. 142 Anders als bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft kann z. B. auch ein negatives Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft eingebracht werden, ohne dass die stillen Reserven anteilig aufzudecken sind.[1] Allerdings ist in diesen Fällen verstärkt darauf zu achten, dass es zu einer Gutschrift auf dem Kapitalkonto I kommt, da sonst die Voraussetzung "gegen G...mehr