Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Beurteilung einer "missglückten" Einbringung von Betriebsvermögen iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder von Anteilen iSd § 21 Abs 1 UmwStG

3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 19a ErbStG sieht eine Tarifbegrenzung bei der Übertragung von Produktivvermögen auf Erwerber der Steuerklasse II und III in der Weise vor, dass durch Abzug eines Entlastungsbetrags (Abs. 4) die sich aus § 19 ErbStG ergebende ErbSt herabgesetzt wird. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Übergang von Betriebs- sowie l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 354 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während buchführende Gewerbetreibende auch WG, die nicht notwendiges BV sind, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, grundsätzlich willküren und damit in die Gewinnermittlung einbeziehen können, gilt dies für nicht buchführende LuF nicht gleichermaßen, weil bei Le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.5 Verlagerung der Ursache einer Mehr- bzw Minderabführung iSd § 14 Abs 4 KStG durch Einbringung von Betriebsvermögen durch die Organgesellschaft in eine andere Tochter-Organgesellschaft

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Besteuerung des eingebrachten Betriebsvermögens

Tz. 135 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft werden die stlich relevanten Tatbestände des Einbringenden der Übernehmerin (Bw-Einbringung: s Tz 51–61 und s Tz 68–81; beim Zwischenwertansatz: s Tz 83–99 und s Tz 102–103) auch für gewstliche Zwecke der Berechnung des Gewerbeertrags ab dem (regelmäßig rückbezogenen) ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sachliche Befreiung des Betriebsvermögens im Beitrittsgebiet (§ 136 BewG)

Rz. 52 [Autor/Stand] § 152 Abs. 7 BewG bestimmte, dass § 136 BewG, der durch Art. 6 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] wieder in das BewG eingefügt wurde, zum 1.1.1997 anzuwenden ist. Der Anwendungsvorschrift hätte es nicht bedurft, da die Anwendung des neuen § 136 BewG nur für den Stichtag 1.1.1997 in der Vorschrift selbst geregelt is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des luf Betriebsvermögens (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 276 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Zu erfassen sind im Wj zugeflossene Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung, die ohne Zugehörigkeit der überlassenen WG zum luf BV als vermögensverwaltende Tätigkeit zu qualifizieren wären. Auf die Bezeichnung der vertraglichen Vereinbarungen kommt es nicht an (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 74–77, glA Märkle/Hiller, Die ESt bei LuF...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Hinterlegungspflichtige Papiere

Rz. 2 Zu hinterlegen sind Inhaberpapiere (nebst Erneuerungsscheinen, § 805 BGB) und die mit Blankoindossament versehenen Orderpapiere. Inhaberpapiere liegen vor, wenn deren Inhaber ohne besonderen zusätzlichen Nachweis alle durch das Papier verbrieften Rechte geltend machen kann. Hierzu gehören Schuldverschreibungen auf den Inhaber (§§ 793 ff. BGB), Inhabergrund- und -renten...mehr

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Gesamteinkommen / 3 Gewinnermittlung bei Einkunftsarten aus selbstständiger Tätigkeit

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. d. EStG sind Einkunftsarten aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Hinweis Unterschiedliche Begriffe mit gleichem Inhalt Während das Steuerrecht bei diesen Einkunftsarten von Gewinn spricht, verwendet § 15 Abs. 1 SGB IV bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit den Begriff "Arbeitseinkommen". ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Erbschaftsteuer

Rz. 51 Bei der Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis ist im Hinblick auf die Erbschaftsteuer zu beachten, dass eine Teilungsanordnung steuerrechtlich grundsätzlich unbeachtlich ist, so dass die mit einen Nachlassgegenstand verbundenen Steuervorteile der Erbengemeinschaft insgesamt zugutekommen und nicht allein dem Miterben, dem der Nachlassgegenstand durch Teilun...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / Schrifttum:

Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Druen, Zur Reform der Erbschaftsteuer – Ein Zwischenruf, DB 2015, 1073; Erkis, Der Entwurf zur Anpassung des ErbStG an das ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 44 Da durch die Teilungsanordnung ein Miterbe nicht mehr erhält, als ihm aufgrund seiner Erbquote zusteht, ist die Teilungsanordnung grundsätzlich erbschaftsteuerlich unbeachtlich,[152] auch wenn sie verbindlich angeordnet [153] ist oder zum Nachlass ein Hof im Sinn der HöfeO gehört.[154] Die Erbschaftsteuerrichtlinien tragen dem Rechnung in R E 3.1. Abs. 1 S. 3 ErbStR 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begünstigte Erwerbe (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 19a Abs. 2 Satz 1 ErbStG gilt der Entlastungsbetrag nur für das begünstigungsfähige Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG abzüglich des zu berücksichtigenden Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 1 ErbStG bzw. des geminderten Verschonungsabschlags nach § 13c ErbStG im Rahmen des Abschmelzungsmodells. Sachlich begünstigungsfähiges Vermögen (s. im Ein...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Pflichtteilsgeltendmachung

Rz. 57 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt nur der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Erbschaftsteuer. Durch diese gesetzliche Regelung wird der Zeitpunkt der Steuerentstehung hinausgeschoben, was in erster Linie dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten dient.[249] Er soll davor bewahrt werden, dass für ihn auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn er seinen Anspruch...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] war die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft worden. Der Grund dafür war in der Tatsache zu sehen, dass hinsichtlich der verschiedenen Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kamen und die Differenzierung zwischen Betriebsvermögen, Grundvermögen, An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen (§ 112 BewG)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 152 Abs. 5 BewG enthielt die zum 1.1.1997 geltende Fassung des § 112 BewG, der den Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen regelt. Gegenüber der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde in der zum 1.1.1997 geltenden Fassung klargestellt, dass es beim Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Antei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 2 GrStG bringt die Belastungsentscheidung des Gesetzgebers in sachlicher Hinsicht zum Ausdruck. Mit der Anknüpfung an den inländischen Grundbesitz in Form von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen konkretisiert der Gesetzgeber den Steuergegenstand des GrStG. Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz i.S.d. Bewertungsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Wohnteil

Rz. 49 [Autor/Stand] Die Wohnungen und Wohnräume, die in die wirtschaftliche Einheit des land und forstwirtschaftlichen Vermögens einzubeziehen sind, gehören teils zum Wirtschaftsteil, teils zum Wohnteil. Soweit sie zum Wirtschaftsteil rechnen, werden sie im Vergleichswert der einzelnen Nutzungen erfasst, dabei allerdings nicht besonders bewertet. Eine Ausnahme bilden hier n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Aweh, LuF: Kleinbetriebe oder Gartenbewirtschaftung für Eigenbedarfszwecke, EStB 2011, 323; Bruschke, Die (ungewollte) Mitunternehmerschaft in der Land- und Forstwirtschaft, ZSteu 2006, 315; Geisler, Die Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – Die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit, Inf 1984, 561; Geisler, Die Einheitsbewertung des land- und fo...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Fahrtkosten

Rz. 95 Sofern der RA mit dem Kanzlei-Pkw unterwegs ist, fallen keine extra Reisekosten an. Diese sind durch die Betriebsausgaben gedeckt, die der Pkw verursacht, d.h. Benzin, Reparaturkosten, Versicherung, Steuer, Abschreibung etc. Sollte der RA nicht den Kanzlei-Pkw für die Auswärtstermine nutzen, sind die Fahrtkosten als Betriebsausgabe in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnung bei Organverhältnissen

Rz. 34 [Autor/Stand] Unter einem Organverhältnis versteht man die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Abhängigkeit einer Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person, einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person. Die Organgesellschaft ist somit nicht frei, sondern dem Willen eines anderen Unternehmens unterworfen. Sie ist finanziell, wirtschaft...mehr

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Vermögensbeteiligung / 5.2 Begünstigte Arbeitnehmer

Die vorläufige Nichtbesteuerung findet nur dann Anwendung, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein sog. Start-up-Unternehmen handelt, welches die Voraussetzungen des § 19a Abs. 3 EStG erfüllt. Hierunter fallen insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU[1]), deren Gründung nicht mehr als 20 Jahre zurückliegt. Die Besteuerung des geldwerten Vort...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 6. Verkauf von Anlagevermögen

Rz. 135 Sofern Anlagevermögen verkauft wird, ist der Verkaufserlös als Einnahme zu verbuchen. Auch unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer. Entsprechend ist die vereinnahmte USt dann an das Finanzamt abzuführen. Rz. 136 Außerdem muss der Anlagenabgang erfasst werden, da der Gegenstand nicht mehr zum Betriebsvermögen gehört. Es handelt sich hierbei um den "Buchwert". Das ist d...mehr

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Geschenke / 3 Gegenstand eines Geschenks

Gegenstand eines Geschenks sind vor allem Geldzuwendungen[1] oder Sachzuwendungen (auch in Form von Geschenkgutscheinen), die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Auch Dienstleistungen können Gegenstand eines Geschenks sein, jedenfalls wenn dem Bedachten Dienstleistungen Dritter verschafft werden. Dementsprechend liegt ein Geschenk auch vor, wenn ein Unternehmer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Einheit bei der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 93 [Autor/Stand] Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören grds. alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten nunmehr parallel: Für Grundsteuerzwecke: §§ 232–241 BewG n.F. (Bewertung mit standardisierten Ertragswerten) Für Erbschaft-/Schenkungsteuer: §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. § 152 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 14 [Autor/Stand] § 152 BewG hat in der Fassung des JStG 1997 folgenden Wortlaut: "Diese Fassung des Gesetzes ist erstmals zum 1. Januar 1997 und für die Erbschaftsteuer erstmals zum 1. Januar 1996 anzuwenden." Rz. 15 [Autor/Stand] Allgemeiner Anwendungszeitpunkt der durch das Jahressteuergesetz 1997 erfolgten Änderungen des Bewertungsgesetzes ist der 1.1.1997. Die Änderung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Betrieblich genutzte Grundstücke

Rz. 79 [Autor/Stand] Bei betrieblich genutzten Grundstücken, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen zum Grundvermögen gehören würden, haben die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit und die Zweckbestimmung eine größere Be deutung für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit als bei Wohngrundstücken. Insb. bei Fabrikationsbetrieben kann eine Mehrzahl oder...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 356 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[1050] jüngst angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstande...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Umfang des Landguts

Rz. 13 Bei der Bestimmung des Umfangs eines Landguts ist zwar zunächst auf die Widmung[96] der einzelnen Vermögensgegenstände durch den Betriebsinhaber abzustellen. Entscheidend ist aber eine funktionale Betrachtungsweise.[97] Aus diesem Grunde können z.B. solche Grundstücke, die ohne eine Beeinträchtigung des aus dem landwirtschaftlichen Betrieb zu erzielenden Ertrags aus d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Landgut

Rz. 7 Nach der st. Rspr. des BGH ist unter einem "Landgut" i.S.v. § 2049 BGB eine Besitzung zu verstehen, "die eine zum selbstständigen und dauerhaften Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht oder der Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den notwendigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen ist. Sie muss eine gewisse G...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 4 Außer Ansatz bleiben nach § 2313 BGB solche Rechte und Verbindlichkeiten, die (am Stichtag noch) aufschiebend bedingt sind. Unter aufschiebender Bedingung sind insoweit zum einen rechtsgeschäftliche, zum anderen aber auch echte Rechtsbedingungen [18] zu verstehen. Letztere sind dadurch gekennzeichnet, dass bis zu ihrem Eintritt ein oder mehrere zur Entstehung des Rechts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Stückländereien

Rz. 118 [Autor/Stand] Nach § 34 Abs. 7 BewG bilden Stückländereien eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Diese Rechtslage ist durch § 34 Abs. 7 BewG im Bewertungsgesetz unter gleichzeitiger Bestimmung des Begriffs der Stückländereien normiert worden. Rz. 119 [Autor/Stand] Eine Stückländerei liegt danach vor, wenn es s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Grundvermögen

Rz. 101 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens besteht aus dem Grund und Boden, und zwar aus dem Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist – unbebautes Grundstück –, oder aus dem Grund und Boden einschließlich der Bestandteile und des Zubehörs, wenn er bebaut ist – bebautes Grundstück. Seit 1.1.2022 ist zu unterscheiden zwischen: Grundsteuerzwecke...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 349 Dass laufende Einkünfte im Regelfall der Einkommensteuer unterliegen, ist kein Geheimnis und im Grunde auch nichts Neues. Daneben können aber auch (in einer zunehmenden Zahl von Konstellationen) Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig sein. Dies gilt nicht nu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Latente Steuern – grundsätzliche Berücksichtigung

Rz. 100 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung haben – im Verhältnis zum FA – grundsätzlich der bzw. die Erben zu tragen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 [Autor/Stand] § 2 GrStG nimmt eine zentrale Stellung im Grundsteuergesetz ein und übt eine Doppelfunktion aus, indem einerseits der Steuergegenstand bestimmt und andererseits gesetzestechnisch wie in § 13 GrStG die Anbindung an das BewG erfolgt.[2] Aufgrund der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des Steuergegenstandes gibt es zahlreiche Bezüge zu Normen des Bewertungsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grund und Boden, Wohn- und Wirtschaftsgebäude

Rz. 31 [Autor/Stand] Grund und Boden stellt die wichtigste Betriebsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft dar. Darunter sind primär Äcker, Grünland, Forst-, Wein- und Gartenbauflächen zu fassen. Als Boden gelten auch Substrate und Wasser.[2] Zum Grund und Boden der Land- und Forstwirtschaft gehören auch Flächen minderer Qualität (vgl. die Kommentierung zu § 232 BewG Rz. 87 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 20 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Bei der Nachlassbewertung zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 12 Auflösend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten werden bei der Bewertung so berücksichtigt, wie wenn die Bedingung nicht bestünde. Anzusetzen sind auch befristete oder betagte Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese fallen von vornherein nicht in den Anwendungsbereich von § 2313 BGB; vielmehr ist ihr Wert gem. § 2311 BGB zu schätzen.[60] Das gilt beispielsweise auch f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von dem Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 82 [Autor/Stand] Von der Vorschrift, dass nur Wirtschaftsgüter, die demselben Eigentümer oder denselben Eigentümern gemeinschaftlich gehören, zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden dürfen, bestehen für das Gebiet der Einheitsbewertung Ausnahmen. Diese gehen dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 BewG vor (§ 17 Abs. 3 BewG). Folgende Ausnahmen bestehen: Rz. 83 [Aut...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Substanzwertverfahren

Rz. 184 Der Substanzwert ergibt sich aus der Summe der Wiederbeschaffungs- bzw. Reproduktionswerte aller zum Unternehmen gehörigen Vermögensgegenstände (Aktiva) abzüglich der Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten.[605] Der Substanzwert orientiert sich grundsätzlich am Beschaffungsmarkt,[606] nicht an den potenziell erzielbaren Veräußerungserlösen. Voraussetzung für die Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahmen von der Gesamtbewertung

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Grundsatz der Gesamtbewertung der wirtschaftlichen Einheit gilt nicht, soweit eine Bewertung durch Summierung der Werte der einzelnen zu der wirtschaftlichen Einheit gehörenden Wirtschaftsgüter vorgeschrieben ist. Eine solche Ausnahme ist in § 13 Abs. 1 BewG vorgesehen. Danach ist der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz 2 BewG

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes erfordert eine Einordnung in eine der beiden Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen. Für die Grundsteuer gibt es nur diese beiden Vermögensarten. § 2 Nr. 1 GrStG nennt als Steuergegenstand auch die Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 169 Unter der Voraussetzung, dass der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden kann, ist auch hier der Wert im Wege der Schätzung zu ermitteln. Für die Praxis äußerst problematisch ist jedoch der Umstand, dass eine allgemein anerkannte und durch durchweg gültige Bewertungsme...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Weisungsgeberlösung

Rz. 41 Des Weiteren kann der Testamentsvollstrecker im Außenverhältnis das Handelsgeschäft freigeben und sich im Innenverhältnis die Entscheidungsbefugnis vorbehalten.[61] Der Erbe führt somit das Einzelunternehmen im Außenverhältnis weiter fort. Voraussetzung ist eine entsprechende Anordnung des Erblassers nach Maßgabe des § 2208 Abs. 2 BGB oder aber eine direkte Einigung m...mehr