Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 4.1 Übertragende Körperschaft

Rz. 15 § 8 UmwStG regelt in den Fällen des Vermögensübergangs auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen nur die steuerlichen Folgen aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers.[1] Aus § 8 Abs. 1 S. 2 UmwStG kann nicht geschlossen werden, dass die Anwendung von § 3 UmwStG auf den übertragenden Rechtsträger im Rahmen einer Verschmelzung auf einen Rechtsträger ohne Betrieb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 4.3 Gesellschafter der übertragenden Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 26 Maßgebend für die Frage, bei welcher Einkunftsart das Übernahmeergebnis und die Einnahmen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG steuerlich zu erfassen sind, ist die Art der Steuerverhaftung der jeweils gehaltenen Anteile.[1] § 8 Abs. 2 UmwStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass die Anwendung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG und die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 8 UmwStG behandelt die Verschmelzung einer Körperschaft auf einen Rechtsträger, bei dem das übertragende Vermögen nicht Betriebsvermögen wird. Bei dem übernehmenden Rechtsträger kann es sich um eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person handeln. Voraussetzung für die Anwendung von § 8 UmwStG ist, dass sowohl die übertragende Körperschaft als auch der übern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung/Schenkungsteuererklärung/Bedarfsbewertung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht (Erwerb von Todes wegen oder Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall). Die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist bei Schenkungen unter Lebenden erforderlich, d. h. wenn ein steuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wurde....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 5 Aufdeckung stiller Reserven vermeiden

Sofern die stillen Reserven bei ihrer Aufdeckung steuerpflichtig sind, können sie wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich notwendige und sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen erschweren oder sogar verhindern. Nach § 6b Abs. 1 EStG erlaubt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, land- und forstwirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3.4 Geduldetes Betriebsvermögen

Geduldetes Betriebsvermögen entsteht bei allen Gewinnermittlungsarten, wenn die betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts so verändert wird, dass es aus dem notwendigen Betriebsvermögen z. B. wegen Verpachtung ausscheidet.[1] Die Bestellung eines Erbbaurechts an ein Kind führt nicht zur Entnahme des Grundstücks, sofern der verbilligte Erbbauzins 10 % des Marktpreises nicht ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3 Betriebsvermögen

3.1 Begriff und Nutzung Nicht entnahmefähiges notwendiges Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die zur eigenbetrieblichen Nutzung bestimmt sind. Dies sind auch kurzfristig oder gegenseitig[1] sowie im Rahmen einer Betriebsverpachtung dem Betriebspächter verpachtete Grundstücke.[2] Bestimmung heißt endgültige Funktionszuweisung, die bloße Möglichkeit genügt nicht.[3] Bei ab...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Gewillkürtes Betriebsvermögen entsteht durch eine Einlage [1], bei buchführenden Betrieben, entsprechend auch bei solchen mit Einnahmen-Überschuss-Gewinnermittlung[2], nicht jedoch mit Durchschnittssätzen.[3] Die Einlage setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut einen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb aufweist und geeignet ist, ihn zu fördern, z. B. ein hofnah gelegenes ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 4 Wohnung

Seit 1.1.1987 ist die Wohnung des Land- und Forstwirts sowie jene des Altenteilers notwendiges Privatvermögen. Der Nutzungswert wird nicht besteuert. Sie umfasst auch den zugehörigen Grund und Boden, d. h. die überbaute Fläche, den Vor- und Ziergarten, Kinderspielplatz, Wäschehänge, den Zugang von der Straße (die Fläche muss zu mindestens 90 % als Zugang zur Wohnung dienen)[...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.1 Begriff und Nutzung

Nicht entnahmefähiges notwendiges Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die zur eigenbetrieblichen Nutzung bestimmt sind. Dies sind auch kurzfristig oder gegenseitig[1] sowie im Rahmen einer Betriebsverpachtung dem Betriebspächter verpachtete Grundstücke.[2] Bestimmung heißt endgültige Funktionszuweisung, die bloße Möglichkeit genügt nicht.[3] Bei abnutzbaren beweglichen A...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.2 Unentgeltliche Ausgliederung von Wirtschaftsgütern

Bei Neugliederungen und Nachfolgeregelungen insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von Unternehmensnachfolgen von Betrieben auf die nächste Generation stellt die BFH-Rechtsprechung darauf ab, Gewinnrealisierungen möglichst zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nach §...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 5 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Übergangs- und Vertrauensschutz-Regelungen

Verfassungsrechtlicher Inhalt Die Billigkeitsregelungen zum Schutz des Vertrauens der Steuerpflichtigen in frühere Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen sind geltendes Bundesrecht. Die Verwaltung der Einkommensteuer steht nämlich nach dem GG dem Bund zu, der sie als Auftragsverwaltung den Ländern übertragen hat.[1] Für derartige Vertrauensschutz-Billigkeitsregelungen is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3.5 Gewinnermittlung durch Buchführung

Auch nach der Neuregelung des Bilanzrechts durch das BilMoG[1], das für nach dem 31.12.2008 endende Wirtschaftsjahre in Kraft getreten ist, gelten nach wie vor die materiellen handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gleichermaßen für die Gewinnermittlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe[2] nach § 4 Abs. 1 EStG.[3] Das bedeutet z. B., dass bei der Bew...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationskosten / 3.1 Abgrenzung von nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung und abziehbaren betrieblich veranlassten Kosten

Bei der Abgrenzung von abziehbaren und nicht abziehbaren Repräsentationskosten gilt es vornehmlich, zwischen betrieblich veranlassten Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung zu unterscheiden. Ist der Repräsentationsaufwand ganz oder nahezu ausschließlich betrieblich veranlasst, kommt gem. § 4 Abs. 4 EStG der Betriebsausgabenabzug zum Tragen. Demgegenüber sind Kosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 2 Liebhaberei

Ein Betrieb setzt voraus, dass er mit Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftet.[1] Das bedeutet, dass neben den laufenden Betriebsergebnissen unter Einschluss realisierter und nicht realisierter Wertsteigerungen des Betriebsvermögens ein positiver Totalgewinn objektiv möglich ist. Totalgewinne sind nur Erträge, die tatsächlich der Besteuerung zugrunde ­gelegt werden. Bei § 13a ES...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen, kalkulatorische / 3 Kalkulatorische Kosten führen zu keinem Geldabgang

Aus diesem Grund können Sie kalkulatorische Kosten nicht der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen. Da diese Kosten keine Aufwendungen darstellen, bezeichnet man sie als kalkulatorische Kosten. Für den Einsatz von Eigenkapital fallen keine Zinszahlungen an. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Betriebsvermögen mit eigenen oder fremden Mitteln finanzieren, muss in die Kalkulation die V...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4.6 Sonderfall: Zinsgünstiges Darlehen auf der Basis von Bausparverträgen, sog. Arbeitgeber-Vorratsbausparverträge

Bei dieser Fallgestaltung schließt der Arbeitgeber ein Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab und zahlt die Mindestbausparsumme auf diesen Vertrag ein. Nach der Sparphase und bei Erreichen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme erhält der Arbeitgeber das Bausparguthaben ausgezahlt. Das Darlehen aus dem Bausparvertrag erhält ein Arbeitnehmer des Arbeitgebers. Die Finanzv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.5 Ausnahmen

Das BAG lässt nur eine Ausnahme von der Pflicht zur Fortzahlung des Entgelts zu, wenn die ungeminderte Fortzahlung des Lohns den Betrieb zum Erliegen oder doch sein Fortbestehen ernstlich gefährden würde.[1] Schon die Darlegung für die tatsächlichen Voraussetzungen einer solchen Risikobegrenzung wird dem Arbeitgeber schwerfallen. Allein die Notwendigkeit, die zur Lohnfortzah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.9 Anschaffungskosten bei Sacheinlagen

Rz. 51 Der Tatbestand der Sacheinlage liegt bei folgenden Gegebenheiten vor: Einbringung von VG bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Ges., Überführung von VG aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen durch Ekfl., Einbringung von VG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter.[1] Rz. 52 Sacheinlagen sind handelsrechtlich wahlweise mit dem Buchwert od...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Wahlrechtsausübung in der Steuerbilanz

Rz. 129 Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte kann für den Steuerpflichtigen erhebliches Gestaltungspotenzial bieten, z. B. auch bei Betriebsprüfungen.[1] Das BMF-Schreiben vom 12.3.2010 nennt zunächst folgende, z. T. schon länger gültige Grundsätze zu GoB-konformen Wahlrechten:[2] Handelsrechtliche Aktivierungsgebote und Aktivierungswahlrechte führen zu steuerlichen Aktivierun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Personelle, sachliche und zeitliche Zurechnung

Rz. 11 Voraussetzung für die Aufnahme von VG, Schulden, RAP sowie Aufwendungen und Erträgen in den Jahresabschluss ist, dass diese in personeller Hinsicht einem bestimmten Kfm. sowie in sachlicher Hinsicht seinem Betriebs- und nicht seinem Privatvermögen zuzurechnen sind. Die personelle Zurechnung ist in § 246 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 HGB geregelt. Gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Erleichterungen

Rz. 12 Die Erleichterungen des Abs. 4 gelten nur für Einzelkaufleute i. S. d. § 241a HGB. Für Einzelkaufleute, die die Erleichterungen des § 241a HGB in Anspruch nehmen wollen, besteht mangels Buchführungspflicht auch keine Aufstellungspflicht für eine Eröffnungsbilanz bzw. einen Jahresabschluss. § 242 Abs. 4 HGB folgt somit unmittelbar den Überlegungen zur Inanspruchnahme d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 247 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Eröffnungsinventur

Rz. 3 § 240 Abs. 1 HGB schreibt dem Kfm. vor, zu Beginn seines Handelsgewerbes ein Eröffnungsinventar aufzustellen; das Eröffnungsinventar ist Grundlage für die nach § 242 Abs. 1 HGB aufzustellende Eröffnungsbilanz (§ 242 Rz 3). Rz. 4 Nach dem Gesetzeswortlaut sind darin Grundstücke, Forderungen, Bargeld, sonstige VG und Schulden des Kfm. mit ihrem Wert zu verzeichnen. Der Ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 22 Der Kfm. muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 23 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kfm. sich ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Umweltschutzverpflichtungen

Rz. 112 Umweltschutzverpflichtungen sind Verbindlichkeitsrückstellungen. Die dortigen Grundsätze gelten analog (Rz 23 ff.). Soweit es sich um Umweltschutzverpflichtungen (z. B. Sanierungsverpflichtungen) auf privatrechtlicher Grundlage (z. B. Nachbarrecht, Deliktrecht[1], Umwelthaftungsgesetz [2]) handelt, ergeben sich keine Besonderheiten. Handelt es sich um öffentlich-recht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Besonderheiten bei der Neugründung (Satz 2)

Rz. 19 Nach § 241a Satz 2 HGB muss eine kaufmännische Buchführung nach §§ 238–241 HGB bereits dann eingerichtet werden, wenn die Umsatz- und Jahresüberschussgrenzen schon am ersten Abschlussstichtag überschritten werden. Rz. 20 Die Vorschrift stellt ausdrücklich auf den Jahresüberschuss – nicht auf den Einnahmenüberschuss – ab. Der Gesetzgeber lässt jedoch einen überschlägige...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Konzept der Maßgeblichkeit

Rz. 127 § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG schreibt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz vor, d. h., in der Steuerbilanz ist grds. das Betriebsvermögen anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen GoB ergibt. Hierbei sind zwei mögliche Sichtweisen zu unterscheiden:[1] Die materielle Maßgeblichkeit ist bereits dann gegeben, wenn die Steuerbilanzansätze mit den han...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wiederum eine zusätzliche Abgrenzung latenter Steuern bedingen wü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.4 Schaffung von kleineren Unternehmensteilen

Rz. 210 Eine weitere Gestaltung könnte darauf zielen, die größenabhängigen Erleichterungen zu nutzen. Wie unter Rz 20 dargestellt, sind kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und kleine KapCoGes nur verpflichtet, die Bilanz und den Anhang offenzulegen, nicht aber die GuV. Insoweit kann versucht werden, den Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen zu begrenzen, um so die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Datenträger-/EDV-Buchführung

Rz. 39 Die Buchführung auf Datenträgern ist nach § 239 Abs. 4 HGB zulässig; als Datenträger kommen infrage: Mikrofilm oder andere Bildträger und EDV-Datenträger. Rz. 40 Bei der Mikrofilm-Buchführung erfolgt die Dokumentation der Buchführung nicht in Papierform, sondern auf Mikrofilm; diese Form der Buchführung spielt in der heutigen Praxis keine wesentliche Rolle mehr. Rz. 41 Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschriften des § 252 HGB gelten für alle Kfl. und sind sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss zu beachten. Die Pflicht zur Beachtung der GoB auch im Konzernabschluss ergibt sich dabei bereits aus § 297 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB, der vorschreibt, dass der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 39 Die Vermerkpflicht umfasst grds. Haftungsverhältnisse, bei denen der Kfm. eigene VG zur Besicherung fremder Verbindlichkeiten zur Verfügung stellt. Als vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse kommen dingliche Sicherheiten wie Sicherungsübereignung von VG (z. B. Warenlager, Sachanlagen), Sicherungsabtretungen von Forderungen (z. B. auch Globalabtretungen und Mantelzessi...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.2 Fehlbetrag

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung des Ersatzwirtschaftswertes für Zwecke der Ermittlung des einfachen gewerbesteuerrechtlichen Kürzungsbetrages

Leitsatz Bei der Bestimmung des einfachen Kürzungsbetrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes ist der nach § 126 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes maßgebende Ersatzwirtschaftswert im Verhältnis der eigenen Fläche zu der gepachteten Fläche anzusetzen. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG 2002, § 125 Abs. 2, § 126 Abs. 2 BewG 1991, Abschn. 59 Abs. 4 Satz 6, Anlage 1 Ge...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.1 Eigenkapital

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Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft richtet sich nach § 23 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Dies ergibt insgesamt eine Steuerbelastung i.H.v. 15,83 %. Hinzu kommt qua Rechtsform eine obligatorische Gewerbesteuerpflicht nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 S. 1 KStG.[66] Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuerhebe...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / c) Sonstige Einkünfte

Auch die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften werden in gewerbliche Einkünfte nach § 8 Abs. 2 KStG umqualifiziert. Infolge der Zuordnung der Grundstücke zu einem Betriebsvermögen scheidet eine Steuerbefreiung im Kontext des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus.[75] Die erweitere gewerbesteuerliche Grundstückskürzung kann auch bei Veräußerungen unter Berücksichtigung des A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Stiftung richtet sich nach § 23 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Daraus folgt eine Steuerbelastung i.H.v. 15,83 %. Eine Gewerbesteuerbelastung tritt nur hinzu, soweit die Stiftung einen Gewerbebetrieb unterhält.[82] Soweit die Stiftung ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, verbleibt es daher bei einer ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bewertung eines Kommanditanteils mit einem aufgrund eines negativen Kapitalkontos negativen Wert des Gesamthandsvermögens

Bei der Aufteilung des nach § 109 Abs. 2 BewG ermittelten gemeinen Werts des einer KG gehörenden Betriebsvermögens (Gesamthandsvermögen) gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG kann dem Kommanditisten ein negativer Wert des Gesamthandsvermögens der Gesellschaft dann nicht zugerechnet werden, wenn er seine Kommanditeinlage vollständig erbracht hat und soweit er nicht nachschus...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendbarkeit § 8 Abs. 3 S. 4 KStG auch bei verdeckter Einlage aus dem Privatvermögen natürlicher Personen

Streitig ist die körperschaftsteuerrechtliche Bewertung einer Anteilsübertragung. Das FG entschied dazu: Die Vorschrift des § 8 Abs. 3 S. 4 KStG ist nicht nur auf verdeckte Einlagen von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter anzuwenden, sondern auch, wenn es sich bei dem einbringenden Gesellschafter um eine natürliche Person handelt. Gegenstand einer verdeckten Sacheinlage i...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5 Aufzeichnungen im Betriebsvermögen

5.1 Kostenstellenrechnung: Welche Angaben aufzuzeichnen und aufzubewahren sind Werden Kostenstellen zur Berechnung der Herstellungskosten oder Verrechnungspreise verwendet oder zur Bewertung von Vorräten oder Rückstellungen herangezogen, unterliegen auch diese der steuerlichen Vorlage- und Aufzeichnungspflicht.[1] 5.2 Anlagevermögen: Ein Anlageverzeichnis führen Wirtschaftsgüte...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5.7 Inventur: Alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens müssen erfasst werden

Buchführungspflichtige haben zu Beginn ihrer Tätigkeit und am Ende des Wirtschaftsjahres alle Vermögensgegenstände und Schulden bzw. Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens in einem Inventar zu erfassen.[1] Das Betriebsvermögen umfasst das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen sowie Schulden. Es sind folgende Punkte zu beachten: Bei der Inventur sind alle Wirtschaftsgüter "körper...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.3.2 Sachspenden

Bei Sachspenden ist der gemeine Wert der Zuwendung als Spende anzusetzen.[1] Wurde der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zuwendung dem Betriebsvermögen entnommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Er kann das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder mit dem Buchwert entnehmen (Buchwertprivileg).[2] In der Spendenbescheinigung ist der Entnahmewert anzusetzen zzgl. der...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5.5 Eigenes Verzeichnis für "geringwertige Wirtschaftsgüter" und Sammelposten

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Einlagewert über 1.000 EUR netto sind in ein Anlageverzeichnis aufzunehmen und über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 1 oder 2 EStG abzuschreiben. Eine Vergünstigung hinsichtlich der Abschreibung ist nur für Wirtschaftsgüter möglich, deren Anschaffungskosten 1.000 EUR nicht übe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im B... / 5.10 Rücklage für Ersatzbeschaffung: Grund und Berechnung müssen festgehalten werden

Scheiden Wirtschaftsgüter aufgrund höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, darf eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden, wenn die Entschädigung den Buchwert übersteigt. Aufzuzeichnen sind die Berechnungen im Anlageverzeichnis. Ebenso sind Ausscheidungsgrund und Versicherungsentschädigung festzuhalten.[1]mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5.6.1 Unter 50 % betriebliche Nutzung: Keine Anwendung der 1 %-Methode

Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil zwischen 10 % bis zu 50 %, darf der private Nutzungsanteil nicht mit der 1 %-Regelung bewertet werden. Er ist vielmehr mit den anteiligen Selbstkosten zu ermitteln.[1] Unter 10 % betrieblicher Nutzung kann das Fahrzeug nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet werden.[2] Der Aufwand für betriebliche Fahrten ist dann mit den Kosten "einzuleg...mehr