Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führt das vereinfachte Ertr... / c) Zwischenfazit

Gerade der Vergleich der anzuwendenden Bewertungsverfahren einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG (Substanzwertansatz) zur gewerblich geprägten Variante (wobei der vereinfachte Ertragswert zum Ansatz kommen soll), bestärkt die Zweifel an der Angemessenheit der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bei Holdinggesellschaften: Vergleicht man die gewerbli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung nach § ... / c) Abwandlung 2

Abweichend vom Ausgangsfall werden sowohl die Anteile an der Betriebs-GmbH als auch das Eigentum am Grundstück von einer Holding GmbH gehalten, an der der Erblasser zu 100 % beteiligt ist. Abb. 3: Ausgangsfall – Abwandlung 2 Quelle: Eigene Darstellung. Auch hier könnte es an der von der Finanzverwaltung in R E 13b.14 Abs. 1 Satz 6 ErbStR geforderten unmittelbaren Beherrschung d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.6 Abgrenzung des privilegierten EU-/EWR-Betriebsvermögens zum ausländischen Betriebsvermögen

2.3.6.1 Grundzüge Rz. 47 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG erweitert den klassischen Anwendungsbereich um Betriebsvermögen, das einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums dient. So definieren H E 13b.5 ErbStH für Personenunternehmen und H E 13b.6 ErbStH für Kapitalgesellschaften exakt die Einbeziehung auslä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 92 Nach § 121 Nr. 3 BewG gehört zum Inlandsvermögen inländisches Betriebsvermögen (s. §§ 95, 96 BewG). Solches liegt vor, wenn eine Betriebsstätte gem. § 12 AO im Inland besteht oder ein ständiger Vertreter gem. § 13 AO bestellt ist (hierzu s. BMF vom 15.07.1998, BStBl I 1998, 630). Rz. 93 Bei der Beurteilung gilt die sogenannte isolierende Betrachtungsweise. Betriebsverm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Tz. 185 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auch im Bereich der BgA ist gewillkürtes BV möglich (s Schr des BMF v 23.08.1979, DB 1979, 2458 und v 05.12.1988, DB 1988, 2602). Auch die Rspr (s Urt des FG SchlH v 05.07.2000, EFG 2000, 1144; s Urt des FG Nbg v 04.04.2006, EFG 2007, 432; und s Beschl des BFH v 25.07.2002, BFH/NV 2002, 1341) hat die Zulässigkeit von gewillkürtem BV bei BgA ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Rechtsformbezogenes Betriebsvermögen (Abs. 1)

2.1 Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 6 § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG erfasst unmittelbar qua Aufzählung die AG, KGaA, GmbH (wegen § 5a GmbHG inklusive UG; vgl. Eisele in R/T, § 97 Rz. 5 m. w. N.) und SE (zur SE s. Reich/Herrmann-Schneider, DStR 2025, 1589). Unter § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG fallen wie bei der KSt (vgl. H 1.1 KStR "Beginn der Steuerpflicht") auch bereits die Vor-G...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Betriebsvermögen (Abs. 1 Satz 1)

2.1 Begriff und Umfang des Betriebsvermögens Rz. 7 Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 BewG umfasst das BV alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum BV gehören. "Alle Teile eines Gewerbebetriebes" sind grds. alle Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie Schulden und sonstigen Abzüge, die nach Maßgabe der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung im Betriebsvermögen

a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG ) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Bedarfsbewertung der wirtschaftlichen Einheiten im Betriebsvermögen (§ 12 Abs. 5 ErbStG)

2.6.1 Allgemeines Rz. 84 Das Erbschaftsteuergesetz zielt innerhalb der Bewertungsebene auf eine verfassungskonforme und realitätsgerechte Verkehrswertbewertung aller Vermögensarten ab. Dabei wird (auch) die Bewertung des Betriebsvermögens (Einzelunternehmen sowie Anteile an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft) und der nicht notierten Anteile an Kapitalgesellschaften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.5 Betriebsvermögen bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 188 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In den Fällen der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen BgA (s Tz 110 ff) sind deren WG – zumindest gedanklich – den jeweiligen Teil-BgA zuzurechnen. Wird einer dieser Teil-BgA verkauft, hierbei jedoch einzelne WG zurückbehalten, so können diese nicht als BV des verbleibenden Teil-BgA behandelt werden, wenn sie diesem nicht zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.7 Negative Vermögensgegenstände als Betriebsvermögen des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 190 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Negative Vermögenswerte (Schulden) sind dem BV des BgA zuzuordnen, wenn sie objektiv erkennbar aus der wirtsch Tätigkeit des BgA resultieren bzw durch diesen veranlasst sind. Dies können zB Verbindlichkeiten aus Darlehen sein, die die Träger-Kö für den BgA eingegangen ist oder die sie ihm gewährt, oder Verbindlichkeiten, die aus der Anschaff...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

1. Historie, Überblick und Systematik 1.1. Historie Rz. 1 Betriebsvermögen wird bereits seit dem StandOG vom 13.09.1993 (BGBl I 1993, 1569) privilegiert. Sowohl die Begünstigungen für betriebliches Vermögen des ErbStG 1996 (JStG 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 1996, 2149) als auch des ErbStRG 2009 (vom 24.12.2008, BGBl I 2008, 3018) wurden durch das BVerfG für verfassungswidrig er...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.5. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen

Rz. 177 Für die Ermittlung der Entnahmen aus dem Betriebsvermögen ist das Kapitalkonto im ertragsteuerlichen Sinne maßgeblich (R E 13a.15 Abs. 3 Satz 4 ErbStR). Zum Kapitalkonto zählen daher das Festkapital des Gesellschafters sowie die variablen Kapitalkonten, soweit diese Eigenkapitalcharakter haben, der Anteil des Gesellschafters an der gesamthänderisch gebundenen Rücklag...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 7.3.1 Betriebsvermögen

Rz. 64 Dem Erwerber werden zwei Optionen eingeräumt: 1. Option: Das Kernstück der Regelung (§§ 13a, 13b ErbStG) geht von einer pauschalierten Festlegung des begünstigten Betriebsvermögens i. H. v. 85 % aus. 85 % werden (zunächst) nicht besteuert ("Abschlag von der Bemessungsgrundlage"), während die restlichen 15 % nach Berücksichtigung eines gleitenden Abzugsbetrags von 150.00...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen

Tz. 186 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Notwendiges BV sind solche WG, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Stpfl genutzt werden oder dazu bestimmt sind (s R 4.2 Abs 1 S 1 EStR 2012). Gemischt-genutzte WG sind nach R 4.2 Abs 1 S 4 EStR 2012 notwendiges BV, wenn sie zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden. Für notwendiges BV im vorstehenden S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.6 Steuerliche Behandlung von gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art gehören

Tz. 189 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach in der Fach-Lit tw vertretener Rechts-Auff stellen Aufwendungen (einschließlich der Abschr) für ein gemischt-genutztes WG, das zum BV des BgA gehört, soweit sie anteilig auf die Nutzung des WG im Hoheitsbereich der jur Pers d öff Rechts entfallen, keine BA dar (s Wallenhorst, in W/H, 562; s Hüttemann, aaO – vor Tz 1 –, 143; ebenso s Urt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Auswirkungen bei in einem ausländischen Betriebsvermögen bzw von ausländischen Anteilseignern gehaltenen Anteilen

Tz. 45 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wie vorstehend (s Tz 40) ausgeführt, werden sowohl in einem inl als auch in einem ausl BV gehaltene Anteile an der Überträgerin von der Einlagefiktion des § 5 Abs 3 UmwStG erfasst. Nach dem Wortlaut des § 5 Abs 3 UmwStG ist auch bei in einem ausl BV gehaltenen Anteilen auf den nach inl Grundsätzen ermittelten Bw abzustellen. GlA s Schnitter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Betriebsvermögen, Betriebseinnahmen und -ausgaben bei Betrieben gewerblicher Art

10.4.1 Abgrenzung des Betriebsvermögens der Betriebe gewerblicher Art Tz. 182 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Entspr der kstlichen Verselbständigung des einzelnen BgA ist iRd stbilanziellen Gewinnermittlung auch ein eigenes BV anzuerkennen, auch wenn die Zuordnung von WG nach § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 2 ff EStG wegen der fehlenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit des BgA allein unter s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft sind solche iSd §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG und gehörten am steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zum Betriebsvermögen des Anteilseigners (§ 5 Abs 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG und – bei Umwandlungen, deren stlicher Übertragungsstichtag nach dem 05.12.2024 liegt (s § 27 Abs 21 UmwStG) – iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges bzw der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Inländisches und EU-Betriebsvermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

2.3.1 Anwendungsbereich des inländischen Betriebsvermögens Rz. 22 Begünstigungsfähig ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das inländische Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG oder eines Anteils daran, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesells...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Beschränkung des Anwendungsbereichs auf inländisches Betriebsvermögen

Rz. 2 § 109 BewG betrifft nur die Bewertung inländischen BV. Ausländisches BV wird wegen § 2 Abs. 1 BewG von der Regelung nur erfasst, wenn es Teil eines inländischen BV und dabei als unselbstständiger Teil dieser wirtschaftlichen Einheit zu bewerten ist (vgl. Hofmann in V/S/W, § 31 BewG Rz. 3).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft haben am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen eines Gesellschafters gehört (§ 5 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 36 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 5 Abs 3 UmwStG gelten, wenn ein Gesellschafter der übertragenden Kö seine Beteiligung in einem BV hält, die Anteile für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person überführt. Für die Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG wird nicht mehr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Zuordnung zum Betriebsvermögen nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen

1.2.1 Die wesentlichen Zuordnungskriterien Rz. 3 Die Zuordnung von Schulden und sonstigen Abzügen zum BV ergibt sich nicht aus § 103 BewG, sondern aus den §§ 95 bis 97 BewG und richtet sich nach den ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen. Danach gehört eine Verbindlichkeit zum BV, wenn ihre Begründung auf einem betrieblichen Vorgang beruht, also betrieblich veranlasst ist (vgl. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Stundung für Betriebsvermögen gem. § 28 ErbStG

Rz. 15 Gehört zum Erwerb BV oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen, kann dem Erwerber auf Antrag die darauf entfallende Steuer bis zu zehn Jahre gestundet werden (s. § 28 Rn. 1). Eine solche Stundung kannte das DDR-Erbschaftsteuerrecht nicht. Gehörte nun zu einem nach dem Erbschaftsteuerrecht der DDR besteuerten Erwerb entsprechendes Vermögen und war die hierfür zu er...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Das Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 5 Auch für den Umfang des freiberuflichen BV gelten die ertragsteuerrechtlichen Kriterien. Das gilt sowohl hinsichtlich des notwendigen Betriebsvermögens als auch hinsichtlich des gewillkürten Betriebsvermögens (s. R B 95 Abs. 3 ErbStR; Eisele in R/T, § 96 Rz. 2). Zum freiberuflichen BV gehören damit grds. alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die auch bei der ertragsteuer...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 7.1 Betriebsvermögen

Rz. 61 Das Betriebsvermögen ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Der gemeine Wert ist unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten – auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen – Methode zu schätzen, soweit er nicht in erster Linie aus Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden kann, die weniger als ein Ja...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: Brabender/Gräfe/Freund, Die ErbStR im Spannungsverhältnis zu den ErbStH: Abweichungen, Konkretisierungen und strittige Fragen im Bereich der Unternehmensnachfolge, ZEV 2020, 79; Döge/Beckmann, Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer Kapitalgesellschaft, StuB 2019, 738; Eisele, Die ErbSt-Rl 2019: Aktualisierung und K...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Anwendungsbereich des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 22 Begünstigungsfähig ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das inländische Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG oder eines Anteils daran, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran sowie von ents...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 97 BewG Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ausgewählte Literaturhinweise: Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Dörfler/Spitz, Klärung praxisrelevanter Fragen für nach dem KöMoG zur Körperschaftsteuer optierende Personenhandelsgesellschaften i. R. d. Erbschaft- und Schenkungsteuer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Am steuerlichen Übertragungsstichtag zu dem Betriebsvermögen eines Anteilseigners gehörend

Tz. 39 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Was "BV eines AE"ist, ist aus dem Gesetzeswortlaut nicht klar zu erkennen. UE fallen unter § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nicht die zum Sonder-BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehörenden Anteile an der übertragenden Kö. Für diese greift, weil zum BV der Pers-Ges gehörend, bereits der ges Grundtatbestand des § 4 Abs 4 S 1 UmwStG. Hie...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Betriebsvermögen

Rz. 11 Gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG unterliegt der Wert des BV eines Einzelunternehmens (§ 95 BewG) oder Freiberuflers (§ 96 BewG) sowie eines Anteils am BV einer Gesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG der gesonderten Feststellung. Dies gilt auch im Fall einer atypisch stillen Beteiligung oder Unterbeteiligung, bei der der stille Gesellschafter als Mitunt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Betriebsvermögen

Rz. 11 Inländisches BV oder Anteile daran sind nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festzustellen (s. a. § 151 Rn. 11). Für die Zuordnung zum BV verweist § 157 Abs. 5 BewG auf die §§ 95 bis 97 BewG, welche grds. auf die ertragsteuerliche Zuordnung abstellen. Insb. fallen gewerblich tätige Einzelunternehmen, entsprechende freiberufliche Einzelunternehmen und mitunter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.4 Einbringung eines Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen Anteile an einer Kapitalgesellshaft gehören, in diese Kapitalgesellschaft

Tz. 341 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In dem Fall, dass im Zuge einer Einbringung eines BgA in eine GmbH bisherige Anteile an dieser GmbH, die BV des BgA waren, zurückbehalten und (unentgeltlich) ins Hoheitsvermögen überführt werden, ist zu prüfen, ob eine analoge Anwendung der Billigkeitsregelung in Rn 20.09 des Schr des BMF v 11.11.2011 (BStBl I 2011, 1314; keine Annahme eines...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Wertfeststellung für Betriebsvermögen

Rz. 3 Für die Wertfeststellung von BV oder von Anteilen an PersG mit BV ist nach § 152 Nr. 2 BewG vorrangig das Betriebs-FA zuständig. Dabei handelt es sich um das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung (§ 10 AO) der Gesellschaft befindet (s. a. § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO). Das ist regelmäßig der Ort, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet (vgl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Die Bewertung von ausländischem Betriebsvermögen

Rz. 3 Für die Bewertung ausländischen BV gelten die §§ 12 Abs. 7 ErbStG, 31 BewG. Auch für das ausländische BV ist eine Bewertung zum gemeinen Wert i. S. d. § 9 BewG in § 31 BewG vorgegeben, allerdings nur mit einem Verweis auf den Ersten Teil des BewG, der die §§ 1 bis 16 BewG umfasst. § 31 BewG enthält für die Bewertung ausländischen BV also keine Anordnung der entsprechen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Der Umfang des Betriebsvermögens

2.7.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 18 Auch für die rechtsformbezogenen Gewerbebetriebe gilt der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen dem ertragsteuerlichen BV, also insb. Dem Ansatz dem Grunde nach, in der Steuerbilanz und dem bewertungsrechtlichen Betriebsvermögen (BFH vom 27.01.1999, BStBl II 1999, 206; BFH vom 17.05.2000, BStBl II 2000, 456). Für den Ansatz der Höhe nach ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Inländisches Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3)

Rz. 25 Im Unterschied zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum inländischen Grundvermögen enthält § 121 Nr. 3 BewG eine eigenständige Definition des inländischen BV. So umfasst das inländische BV jenes Vermögen, welches einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, sofern hierfür in der Bundesrepublik eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Abgrenzung des Betriebsvermögens der Betriebe gewerblicher Art

Tz. 182 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Entspr der kstlichen Verselbständigung des einzelnen BgA ist iRd stbilanziellen Gewinnermittlung auch ein eigenes BV anzuerkennen, auch wenn die Zuordnung von WG nach § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 2 ff EStG wegen der fehlenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit des BgA allein unter stlichen Aspekten beurteilt werden kann (s Häck, aaO – vor Tz 1 –, 182...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 95 BewG Begriff des Betriebsvermögens

Ausgewählte Literaturhinweise: Bergan/Lätsch, Das Jahressteuergesetz 2024 im Überblick – Teil 2: Die Änderungen außerhalb des Einkommensteuerrechts, DStR 2024, 2849; Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Große, Unternehmensbewertung und St...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Ermittlung des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 274 In einem sechsten und letzten Schritt ergibt sich schließlich das begünstigte Vermögen durch Minderung des begünstigungsfähigen Vermögens um den Nettowert des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Ermittlung des begünstigten Vermögensmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Begriff und Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 7 Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 BewG umfasst das BV alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum BV gehören. "Alle Teile eines Gewerbebetriebes" sind grds. alle Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie Schulden und sonstigen Abzüge, die nach Maßgabe der ertragsteuerrechtlichen Grundsätze bei der s...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Die Aufteilung des Betriebsvermögens bei Kapitalgesellschaften (Abs. 1b)

Rz. 33 "Der gemeine Wert des Anteils an einer KapG. ist in den Fällen des § 11 Abs. 2 S. 2 ff. BewG in zwei Stufen zu ermitteln. Zunächst wird nach § 11 Abs. 2 BewG der gemeine Wert des BV der KapG ermittelt. In einer zweiten Stufe wird er nach dem Verhältnis des übergegangenen oder übertragenen Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Ertragssteuerrechtliche Grundsätze als Maßstab für den Begriff des Betriebsvermögens

Rz. 1 In § 95 BewG wird der Begriff des BV definiert und dessen Umfang festgelegt. Dazu enthält das Gesetz keine eigenständige Definition, sondern knüpft an den Begriff des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 1 und 2 EStG an. Für Umfang und Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum BV gelten damit die ertragsteuerrechtlichen Grundsätze bei der Gewinnermittlung, soweit das ErbStG oder das...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Die Aufteilung des Betriebsvermögens bei Mitunternehmerschaften (Abs. 1a)

Rz. 28 Wie in Rz. 22 ausgeführt, setzt sich das BV einer Mitunternehmerschaft aus dem Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft, soweit es BV ist (vgl. R B 97.4 Abs. 1 Satz 1 ErbStR) und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (vgl. R B 97.2 ErbStR) zusammen. Beide Vermögensteile sind getrennt zu bewerten (§ 97 Abs. 1a Satz 1 und Abs. 1 Nr. 2 BewG). Im Rahmen der getrennt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Besonderheiten der Zusammenrechnung bei Produktivvermögen

Rz. 50 Komplizierter wird die Anwendung von § 14 ErbStG, wenn sich Produktivvermögen im Nachlass befindet. Rz. 51 Hierzu ist in R E 14.2 Abs. 1 und 2 ErbStR angeordnet: „(1) Die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe, bei denen für einzelne Erwerbe der Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag nach § 13a ErbStG und die Tarifbegrenzung nach § 19a ErbStG zur Anwendung kommen, erfolgt unt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.6.1 Grundzüge

Rz. 47 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG erweitert den klassischen Anwendungsbereich um Betriebsvermögen, das einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums dient. So definieren H E 13b.5 ErbStH für Personenunternehmen und H E 13b.6 ErbStH für Kapitalgesellschaften exakt die Einbeziehung ausländischer Betriebs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Überblick und Grundaussage des § 13b Abs. 4 Satz 1 ErbStG

Rz. 110 Ab Mitte der 1990er-Jahre, d. h. mit dem Inkrafttreten der alten Begünstigungsregelung für Produktivvermögen (vgl. § 13a ErbStG a. F.), wurde im Rahmen der Nachfolgegestaltung immer wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, (nicht betriebsnotwendiges) Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsoption zu sog. gewillkürtem Betriebsvermögen umzugestalten. Immer schon bes...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.6.2 Betriebsstättendefinition, insb. bei ausländischen Personengesellschaften

Rz. 49 Definiert ist die Betriebsstätte sowohl im nationalen Steuerrecht (s. § 12 AO) als auch in den DBA (s. Art. 5 OECD-MA 2017). Wegen der vorrangigen Geltung der DBA gegenüber nationalem Recht sind die Begriffsbestimmungen des jeweiligen DBA zu beachten. Inhaltlich stimmt der abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff mit dem des § 12 AO allerdings weitgehend überein. Na...mehr