Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst zulässig ist, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 27 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 196a FamFG – Zurückweisung des Antrags.

Gesetzestext Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Stärkung der verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen gem § 9a Abs 1 AdVermiG. Nach dem Inhalt der Regelung ist der Antrag auf Adoption abzuweisen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beifügung von Belegen.

Rn 15 Angaben im Formular sind mit Belegen zu versehen. Anders als beim Vordruck können Belege entbehrlich sein, das Gericht kann allerdings nach § 118 II 2 weitere Belege anfordern. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind durch aktuelle Verdienstbescheinigungen zu belegen. Werden Sonderzahlungen geleistet wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, so sind die entspr Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 8 EuZVO – Übermittlung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Gerichtliche Schriftstücke werden zwischen den Übermittlungs- und Empfangsstellen unmittelbar und so schnell wie möglich übermittelt. (2) Dem zu übermittelnden Schriftstück ist ein Antrag beizufügen, der unter Verwendung des Formblattes A in Anhang I erstellt wird. Das Formblatt ist in der Amtssprache des Empfangsmitgliedstaats oder, wenn es in diesem Mitgli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ersetzt die bislang in § 1791 BGB enthaltene Regelung zur Bestellungsurkunde, die aufgrund ihres verfahrensrechtlichen Inhalts in das FamFG übernommen wurde (BTDrs 19/24445, 328). Das in § 1791 I BGB aF verwendete, aber heute sonst nicht mehr gebräuchliche Wort ›Bestallung‹ (Staud/Veit § 1791 Rz 1) wurde in Abs 1 S 1 durch das Wort ›Bestellung‹ ersetzt. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 51 Brüssel IIb-VO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts ist für das Verfahren der Vollstreckung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats maßgebend. Unbeschadet der Artikel 41, 50, 56 und 57 wird eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar ist, im Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensabschluss und Verjährung.

Rn 4 Mit dem Eingang des Antrags bei einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle wird gemäß § 204 I Nr 4 BGB nF die Verjährung gehemmt. Dies bedeutet gemäß § 209 BGB, dass der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Der Zeitraum der Hemmung der Verjährung dauert somit vom Eingang des Antrags bei der Streitbeilegungsste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnung der Übersetzung.

Rn 15 Nach Abs 3 kann das Gericht die Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde anordnen. Die dabei ausdrücklich vorgesehene Ermessensentscheidung erlaubt es dem Gericht, bei Vorhandensein erforderlicher Sprachkenntnisse die Urkunde auch ohne Übersetzung zu verwenden. Das Gesetz sieht nunmehr die Heranziehung eines Übersetzers vor, der nach landesrechtlichen Vorschriften hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Schuldnerschutzvorschrift macht Vorgaben zum rechtlichen Gehör vor Vollstreckungsmaßnahmen mit Ausn von bestimmten Sicherungsmaßnahmen (Abs 3). Abs 1 stellt sicher, dass der Schuldner die zu vollstreckende Entscheidung sowie die Bescheinigung nach Art 53 erhält. Dadurch wird insb die prozessuale Möglichkeit eines Vollstreckungsversagungsverfahrens (Art 46 ff) tatsäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Norm regelt den Abschluss des Verfahrens. Sie schließt unmittelbar an die Verfahrensabläufe der §§ 19, 20 an. Mit der vorgeschriebenen Ergebnisübermittlung ist ein nach außen erkennbarer Akt der Verfahrensbeendigung erreicht. Im Einzelnen sind dabei drei Endergebnisse möglich: Erstens: Die Verbraucherschlichtungsstelle teilt mit, dass beide Parteien den Schlichtungsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht des Vollstreckungsmitgliedstaats setzt von Amts wegen oder auf Antrag der Person, gegen die die Vollstreckung erwirkt werden soll, oder, falls im nationalen Recht vorgesehen, auf Antrag des betroffenen Kindes das Vollstreckungsverfahren aus, wenn die Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 74 Brüssel IIb-VO – Prozesskostenhilfe.

Gesetzestext (1) Wurde dem Antragsteller im Ursprungsmitgliedstaat ganz oder teilweise Prozesskostenhilfe oder Kostenbefreiung gewährt, so genießt er in dem Verfahren nach Artikel 30 Absatz 3, Artikel 40 und Artikel 59 hinsichtlich der Prozesskostenhilfe oder der Kostenbefreiung die günstigste Behandlung, die das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vorsieht. (2) Hat ein A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 43 Brüssel IIb-VO – Anerkennung.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 wird in den übrigen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann, es sei denn, es wird festgestellt, dass die Entscheidung mit einer späteren Entscheidung im Sinne des Artikel 50 unvereinbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtliches Interesse.

Rn 20 Das rechtliche Interesse des § 485 II ist weit zu fassen. Für einen v Versicherungsnehmer gg den privaten Unfallversicherer gestellten Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur sachverständigen Klärung der technischen Details u des Grades der Invalidität besteht rechtliches Interesse, wenn der Versicherer geltend macht, ein Versicherungsfall lieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung aus der ausländischen öffentlichen Urkunde.

Rn 6 Mit der Neufassung der EuGVO ist das Erfordernis einer Vollstreckbarerklärung im ersuchten Mitgliedstaat aufgegeben worden. Die ausländische öffentliche Urkunde ist Vollstreckungstitel. Auf die Vollstreckung hieraus sind gemäß Abs 1 UnterAbs 2 die Art 39–44, 46–55 sinngemäß anwendbar. Der Vollstreckungsgläubiger hat der Vollstreckungsbehörde neben einer nach dem Maßstab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Verordnung.

Rn 2 Die von § 6 ermöglichte VO hat das BMJV am 21.8.16 erlassen (BGBl I 1994). Mit dieser VO werden sowohl die Ausbildung zum zertifizierten Mediator (§ 2) als auch die Einzelheiten der Fortbildung (§§ 3, 4) sowie die Anforderungen an die jeweiligen Einrichtungen (§ 5) und mögliche gleichwertige ausländische Qualifikationen (§ 6) näher geregelt. Die VO ist am 1.9.17 in Kraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Vgl hierzu auch § 1112 ZPO, der die Vorschrift sinngemäß wiedergibt und insofern unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Normwiederholung (vgl nur EuGH Rs 272/83 – Kommission/Italien, Slg 1985, 1057) nicht ganz frei von europarechtlichen Bedenken ist. Die Norm steht für eine grundlegende Abkehr vom Modell des Exequaturverfahrens (hierzu eingehend Domej RabelsZ 78 [2014]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachweise.

Rn 17 Der erforderliche Nachweis kann durch die Einzahlungsbestätigung oder ein mit einer Bescheinigung über die erfolgte Ausführung versehenes Überweisungsauftragsformular geführt werden; es muss sich um einen Beleg handeln, aus dem sich ergibt, dass der Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger auf dessen Konto eingezahlt oder überwiesen worden ist. Erforderlich ist die Vorla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 908 fasst die besonderen vollstreckungsrechtlichen Pflichten des Kreditinstituts im Rahmen eines Pfändungsschutzkontos ggü dem Schuldner zusammen. Unberührt bleiben davon die allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Pflichten auch ggü Dritten, die bankvertraglichen und die bürgerlichrechtlichen Pflichten. Teilweise handelt es sich dabei um bereits im bisherigen Recht bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsbescheinigung (Abs 2 S 3).

Rn 7 Die Zustellungsbescheinigung (auch: Gegenbescheinigung) ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zustellung. Weil der zustellende RA das Datum der Zustellung bei der Absendung noch nicht kennt, kann die Bescheinigung erst nachträglich erteilt werden. Hierzu ist der zustellende RA auf Verlangen verpflichtet. Für den Nachweis des Zeitpunkts der Zustellung ist im Zweife...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Verbraucherverbände und veröffentlicht sie in der jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite. (2) 1Ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, wird auf seinen Antrag in die Liste einget...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. 2Das Gericht kann hierfür eine Frist setzen sowie anordnen, dass die vorgelegten Unterlagen während einer von ihm zu bestimmenden Zeit auf der Geschäftsstelle verbleiben. (2) 1Dritte s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1113 ZPO – Übersetzung oder Transliteration.

Gesetzestext Hat eine Partei nach Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 eine Übersetzung oder eine Transliteration vorzulegen, so ist diese in deutscher Sprache abzufassen und von einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hierzu befugten Person zu erstellen. Rn 1 Gem Art 42 III, IV Brüssel-Ia-VO kann das Vollstreckungsorgan ggf eine Übersetzung oder Translit...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mutterschutzrecht: Überblick / 2.2 Geltungsdauer/zeitlicher Rahmen

Das Mutterschutzgesetz gilt zunächst für die Dauer der Schwangerschaft, für die anschließende Schutzfrist (§ 3 Abs. 2 MuSchG) und im Hinblick auf eine Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses sogar bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der Entbindung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Stillende und nicht voll leistungsfähi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 44 Brüssel IIb-VO – Aussetzung des Verfahrens.

Gesetzestext Das Gericht, bei dem eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 geltend gemacht wird, kann das Verfahren ganz oder teilweise aussetzen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einstweilige Maßnahmen (Abs 2).

Rn 4 Zum Begriff vgl Art 35, 2 lit a UAbs 2, Erwägungsgrund 25. Hinsichtlich der Merkmale der Entscheidungsausfertigung (lit a) und der Bescheinigung (lit b) vgl zunächst Rn 2 bis 3. Die Erfordernisse eines Hinweises auf die Hauptsachezuständigkeit (lit b i) sowie ggf der Zustellungsnachweis (lit c) erschließen sich aus Art 2 lit a UAbs 2, der von den hier zu belegenden Aspe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Versagungssystem der VO.

Rn 1 Die Norm erschließt sich im Lichte der Abkehr vom Modell des Exequaturverfahrens. Nach Art 39 wird eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung (Art 2 lit a) zum Vollstreckungstitel in den anderen Mitgliedstaaten. Zur Vollstreckung aus einer ausländischen Entscheidung bedarf es insoweit im Inland keiner Vollstreckungsklausel (klarstellend § 1112 ZPO). Der Vollstre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen des Schuldners.

Rn 7 Abs 1 UnterAbs 2 nimmt auf Art 46 Bezug, der seinerseits mit dem Verweis auf die Versagungsgründe des Art 45 den Einwand des Ordre-Public-Verstoßes unter Vorbehalt eines Antrags des Schuldners auf Versagung der Zwangsvollstreckung stellt. Die übrigen Versagungsgründe des Art 45 werden hingegen durch Abs 1 UnterAbs 1 S 2 ausgeschlossen. Insb die internationale Beurkundun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Sind die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann ein Dokument auch dadurch zugestellt werden, dass der zustellende Anwalt das Dokument dem anderen Anwalt übermittelt (Zustellung von Anwalt zu Anwalt). 2Auch Schriftsätze, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes von Amts wegen zugestellt werden, können stattdessen von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn nicht gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kein obligatorisches Vorschaltverfahren.

Rn 27 Es gibt Schlichtungsverfahren, die vom Gesetzgeber als zwingende obligatorische Vorschaltverfahren ausgestaltet sind. Wichtigster Fall ist § 15a EGZPO. Ein solches obligatorisches Vorschaltverfahren setzt freilich voraus, dass im Gesetz eine solche Regelung enthalten ist. Dies ist im VSBG eindeutig zu verneinen. Indirekt ergibt sich schon aus § 15, dass beiden Seiten d...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot

Stellt der Arzt (kann auch der Hausarzt sein) fest, dass die Gesundheit einer schwangeren Frau oder ihres Kindes bei einer Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist, kann er ein Beschäftigungsverbot verhängen (§ 16 Abs. 1 MuSchG). Wichtig Keine Beschäftigungsverbote durch Hebamme Die Hebamme kann zwar das Bestehen einer Schwangerschaft feststellen, sie ist aber nicht befugt, e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 63 Brüssel IIb-VO – Aussetzung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht, die/das mit einem Antrag auf Versagung der Vollstreckung oder mit einem Rechtsbehelf nach Artikel 61 oder 62 befasst ist, kann das Verfahren aus einem der folgenden Gründe aussetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle übermittelt den Parteien das Ergebnis des Streitbeilegungsverfahrens in Textform mit den erforderlichen Erläuterungen. Mit dieser Mitteilung ist das Streitbeilegungsverfahren beendet. (2) Kommt es nicht zu einer Einigung, ist die Mitteilung nach Absatz 1 als Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch nach § 15a Absatz 3 Satz 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ansässigkeitsbescheinigung (§ 50c Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sowohl im Rahmen des Freistellungsverfahrens als auch des Erstattungsverfahrens hat der Antragsteller seine steuerliche Ansässigkeit durch eine Bestätigung seiner zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen. Dies gilt im Gegensatz zu § 50d Abs 4 EStG aF auch für Ansprüche gem § 43b EStG, die auf dem Zufluss an eine ausländische Betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Werden laufende Geldleistungen zu einem späteren Zeitpunkt als dem Monat, auf den sich die Leistungen beziehen, ausbezahlt, so werden sie von der Pfändung des Guthabens auf dem Pfändungsschutzkonto nicht erfasst, wenn es sich um Geldleistungen gemäß § 902 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder c oder Nummer 4 bis 6 handelt. (2) Laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 5 EuZVO – Von den Übermittlungs- und Empfangsstellen sowie den Zentralstellen zu verwendende Kommunikationsmittel.

Gesetzestext (1) Zuzustellende Schriftstücke, Ersuchen, Bestätigungen, Empfangsbestätigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen, die unter Verwendung der Formblätter in Anhang I erstellt wurden, werden zwischen den Übermittlungs- und Empfangsstellen, zwischen diesen Stellen und den Zentralstellen oder zwischen den Zentralstellen der verschiedenen Mitgliedstaaten über ein sic...mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 13.5.2002 in H ereignete. Dabei wurde der Kläger als Radfahrer mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug verletzt, wobei die Beklagte für die Folgen des Unfalls unstreitig dem Grunde nach in vollem Umfang haftet. Infolge des Unfalls erlitt der Kläger unter anderem – in Ausmaß und Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 103 Brüssel IIb-VO – Der Kommission mitzuteilende Angaben.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Fassung Brüssel Ia-VO

ABl EU L 351/1 v 20.12.12, zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26.11.14 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 26.11.14 (ABl EU L 54 v 25....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. So ist nach § 724 I neben dem Titel auch die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung erforderlich. Nur zusammen mit dieser begründet der Titel den sog Vollstreckungsanspruch, der sich einerseits auf ein unmittelbares Aktivwerden der Vollstreckungsorgane richtet und andererseits de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form und Glaubhaftmachung.

Rn 2 § 227 sieht keine bestimmte Form für den Antrag auf Terminsänderung vor. Eine solche ergibt sich auch nicht aus § 130d. Der Terminsänderungsantrag stellt keinen vorbereitenden Schriftsatz iSv § 130d S 1 dar, der als elektronisches Dokument zu übermitteln ist. Ebenso wenig handelt es sich um einen bestimmenden Schriftsatz (BFH HFR 24, 749 Rz 11, 13). Der Terminsänderungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Gem § 204 I Nr 7 BGB ist die Rechtsfolge der Hemmung der Verjährung von der Zustellung des Antrags auf Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens abhängig. Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen abgekoppelten, eigenständigen u vorweggenommenen Teil eines etwa nachfolgenden Hauptsacheprozesses, nach dessen Beendigung angeordnet werden kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrangige Rechtsakte.

Rn 2 Vorrangige Staatsverträge (§ 97 I 1): Das KSÜ enthält Vollstreckungsregeln in Art 26 ff KSÜ, Ausführungsbestimmungen dazu das IntFamRVG. Art 7 S 2 MSA verweist auf autonome bzw staatsvertragliche Vollstreckungsregeln. Das EuSorgeRÜ regelt die Vollstreckung in Art 7 ff EuSorgeRÜ (Ausführungsdetails in §§ 16 ff IntFamRVG), schließt aber die Vollstreckung nach staatsvertragl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 6 Ist die Sicherheitsleitung durch Hinterlegung von Geld oder bestimmten Wertpapieren erfolgt, wird der Nachweis darüber mit einer Bescheinigung der Hinterlegungsstelle über die Annahme erbracht. Die Überweisungsquittung einer Bank oder ein Posteinzahlungsschein reichen dagegen für den Nachweis nicht aus (Zö/Seibel § 751 Rz 4). Ist die Sicherheitsleistung durch (Bank-)Bür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Einstellung der Vollstreckung (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe einer Person oder die Regelung des Umgangs kann einstweilen eingestellt werden, wenn einer der in Abs 1 S 1 genannten Fälle vorliegt. Rn 3 Für die Nr 1 ist erforderlich, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 17–19 gestellt wurde. Dieser kommt in Betracht, wenn jemand ohne sein Verschulde...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Das Schlichtungsverfahren vor der Rechtsanwaltskammer

Rz. 57 Alternativ, aber nicht gleichzeitig, kann sich der Rechtsanwalt auch an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden; § 191f BRAO. Zulässig ist dieses Verfahren bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 50.000,00 EUR. Das Verfahren gilt also für Gebührenforderungen und Schadensersatzforderungen gleichermaßen; § 4 der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff der Vollstreckungsklausel.

Rn 1 § 725 gibt eine, wenn auch unvollständige Inhaltsbestimmung der Vollstreckungsklausel wieder, die notwendiger Bestandteil der vollstreckbaren Ausfertigung ist (ThoPu/Seiler § 725 Rz 1; Zö/Seibel § 725 Rz 1: ›Mindestmaß der Anforderungen‹). Die vollstreckbare Ausfertigung setzt sich aus einer Ausfertigung des Titels iSv § 317 und dem Vollstreckbarkeitsvermerk zusammen, d...mehr