Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Verfahrensfragen

Rz. 41 Die Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsgerichtsprozess richtet sich nach allgemeinen Regeln. Wer sich auf eine für ihn günstige Regelung beruft, trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. In aller Regel ist es der Arbeitnehmer, der sich auf eine längere Kündigungsfrist beruft. Er hat dann die jeweiligen Voraussetzungen, insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältni...mehr

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Warum sind regelmäßige Lärm... / 1.3 Verantwortung des Arbeitgebers

Lärm und Vibration gefährden die Gesundheit der Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, derartige Belastungen zu vermeiden bzw. zu verringern. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ermittelt werden, ob und in welchem Maß die Beschäftigen Lärm bzw. Vibrationen ausgesetzt sind. Eine einmalige Beurteilung bzw. Messung genügt dabei nicht. Die Gefährdungsbeurteilung ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.1 Kündigungen des Arbeitgebers

Rz. 41 Von dem absoluten Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 werden alle Arten von Kündigungen des Arbeitgebers erfasst. Hierzu zählen ordentliche, außerordentliche, fristlose sowie mit einer Auslauffrist versehene außerordentliche Beendigungskündigungen. Auch Änderungskündigungen unterfallen dem Anwendungsbereich des § 17 und sind daher untersagt.[1] Zwar strebt der Arbeitgebe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Kündigungsfristen

Rz. 6 Das KündFG hat 1993 die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht. Die Grundkündigungsfrist beträgt nach Abs. 1 für alle Arbeitnehmer nunmehr 4 Wochen. Die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber steigt nach Abs. 2 in insgesamt 7 Schritten auf bis zu 7 Monate. Für Angestellte im Haushalt findet Abs. 2 keine Anwendung. Insofern bleibt es auch n...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 622 BGB gilt grds. für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, auch für Teilzeit-, befristet[1] und geringfügig Beschäftigte. Auf Angestellte im Haushalt finden die nach Abs. 2 verlängerten Kündigungsfristen keine Anwendung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[2] ist ein Privathaushalt weder ein Unternehmen, noch ein Betrieb, da sein Zweck allein in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stellenausschreibung / 2 Innerbetriebliche Stellenausschreibung/Beteiligung des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, so kann dieser nach § 93 BetrVG verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Die Geltendmachung kann nur durch den örtlichen Betriebsrat, nicht aber den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat erfolgen.[1] Der Betriebsrat kann kei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 22 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.2 Rechtsfolgen

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 begründet ein absolutes Kündigungsverbot, das in Abs. 2 mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen ist.[1] Nach § 17 Abs. 2 ist eine Kündigung ausnahmsweise möglich, wenn der Arbeitgeber die vorherige behördliche Zustimmung einholt. Dagegen ist eine nachträgliche Zustimmung oder Genehmigung der Kündigung durch die zuständige Behörde nicht mög...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschaftsrechts v. 23.5.2017[1] wurde im Vorgriff auf die Neufassung des Mutterschaftsgesetzes, die weitgehend erst zum 1.1.2018 in Kraft trat, bereits mit der Verkündung des Gesetzes der Kündigungsschutz auf eine nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgte Fehlgeburt erweitert. Mit Wirkung ab dem 1.1.2018 übernahm die Vorschrift...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht a...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Nach dem Territorialitätsprinzip findet § 17 unabhängig von der Staatsangehörigkeit auf alle Arbeitnehmerinnen Anwendung, deren Arbeitsort in Deutschland liegt, sodass das Kündigungsverbot auch für im Ausland wohnende, aber im Inland beschäftigte Grenzgängerinnen gilt. Dagegen ist es bei Beschäftigungen im Ausland nur ausnahmsweise zu beachten. § 17 gilt, wenn das Arbe...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 7 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitgeber trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 10 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 8 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitnehmer trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 10 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 6 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Für die Urlaubszeit wird eine Altersrentnerin vom 10.10. bis 28.10. für 15 Arbeitstage als Aushilfskraft eingesetzt. Die Aushilfe erhält 12,41 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sie gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die pauschale Lohnsteuer wird von der Aushilfskraft getragen. Fallen für die Beschäftigung B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Selbstständige Tätigkeit

Begriff Selbstständig tätig sind Personen, die persönlich und wirtschaftlich bei der Erledigung der Dienst- oder Werkleistung unabhängig sind. Zu typischen Merkmalen des selbstständigen unternehmerischen Handelns gehört u. a., dass Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht werden. Selbstständige können regelmäßig selbst über ihre Verkaufspreise entscheide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 2.2 Wirkung der Statusentscheidung

Wird im Rahmen einer optionalen Statusentscheidung durch die Clearingstelle das Vorliegen einer Beschäftigung festgestellt, so treten die versicherungsrechtlichen Folgen – ggf. rückwirkend – mit dem Tag des Eintritts in die beurteilte Beschäftigung ein.[1] Hierbei besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung erst mit der Bekanntgabe...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Beruf und Titel des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 2.7 Gruppenfeststellung

Liegt für ein Auftragsverhältnis eine Statusentscheidung vor, kann der Auftraggeber für andere Auftragsverhältnisse dieser Art eine Gruppenentscheidung beantragen. Dabei handelt es sich um eine gutachterliche Stellungnahme der Clearingstelle. Die Gruppenentscheidung beurteilt Auftragnehmer in gleichen Auftragsverhältnissen. Sie ist jedoch kein abschließender Bescheid für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 2 Optionales Anfrageverfahren

Die Beteiligten können bei der Clearingstelle beantragen, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen.[1] Dieses Verfahren tritt gleichwertig neben die Verfahren der Einzugsstellen[2] und der Rentenversicherungsträger als Prüfstellen.[3] Die Clearingstelle stellt jedoch nur fest, ob es sich bei der zu bewertenden Tätigkeit um eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 3.1.2 Spätere Meldungen mit Statuskennzeichen

Da lediglich bei der Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen ist, wird bei anderweitigen Meldungen mit einem Statuskennzeichen ein Statusfeststellungsverfahren nicht eingeleitet. Ist eine Anmeldung unzutreffend mit Meldegrund 10 vorgenommen worden (z. B. bei der Umwandlung einer geringfügigen in eine mehr als geringfügige Be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.3 Rechtsfolge

Rz. 84 Nach § 15 Abs. 6 TzBfG gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert. Der Inhalt des verlängerten Arbeitsverhältnisses bestimmt sich nach den Bedingungen des bisherigen Vertrags. Dies gilt nicht für die Vereinbarungen, die dem Charakter eines Vertrags auf unbestimmte Zeit entgegenstehen und die Beendigung des Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 3.1.5 Fehlende Mitwirkung

Kann wegen fehlender Mitwirkung eine Entscheidung nicht getroffen werden, wird der Arbeitgeber mit dem ablehnenden Bescheid aufgefordert, die Meldung zu stornieren. Der Arbeitgeber wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung über das Vorliegen/Nichtvorliegen einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit mangels Mitwirkung nicht getroffen werden konnte und bei ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.5.1 Elternzeit

Ein neuer Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob der Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses tatsächlich gearbeitet und damit praktische Erfahrungen gewonnen hat oder über einen längeren Zeitraum von der Arbeitspflicht befreit war. Dieses Interesse rechtfertigt die Angabe der Unterbrechung der Beschäftigung durch eine Elternzeit, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 1 Prüfung der versicherungsrechtlichen Stellung

Jeder Auftraggeber hat zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn selbstständig tätig ist. Ist ein Auftraggeber der Auffassung, dass im konkreten Einzelfall keine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist formal nichts zu veranlassen. Der Auftraggeber geht jedoch das Risiko ein, dass bei einer Prüfung durch einen Versicherungsträger und ggf. im wei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 2 Nach der jetzigen Fassung des § 38 Abs. 1 SGB III betrifft die dort niedergelegte Meldeobliegenheit nicht mehr nur alle Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sondern alle diejenigen, die aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ausscheiden. Dieses wird auch noch einmal in § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III betont, der vorsieht, dass die Meldepflichten nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.4 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Unterrichtung

Rz. 31 Fehler bei der Unterrichtung können im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben (Form, Inhalt, Zeitpunkt) zu unterschiedlichen Konsequenzen führen. Dabei ist § 15 Abs. 2 TzBfG im Zusammenhang mit § 15 Abs. 6 TzBfG zu sehen. Nach dieser Vorschrift entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn das Arbeitsverhältnis nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers for...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 2.5 Meldewesen

Wird über das Vorliegen einer Beschäftigung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens entschieden und beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung erst mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Statusentscheidung[1], ist dieser Zeitpunkt einzutragen. Ansonsten gelten die Regelungen der DEÜV i. V. m. den gemeinsamen Grundsätzen der Spitzenorganisationen der Sozial...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 4 Abrechnung nach den ELStAM

Sachverhalt Im August wird eine Aushilfskraft auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin legt ihre Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf vor, sodass sie mit ihrer Steuerklasse I abgerechnet werden kann. Seit 1.11. ist sie arbeitslos gemeldet und war bis zu diesem Zeitpunkt voll beschäftigt. Sie ist gesetzlich krankenversichert, die Beiträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 3 Obligatorisches Anfrageverfahren

Durch die Anmeldung bei der Krankenkasse wird bei der Clearingstelle ein Statusfeststellungsverfahren ausgelöst, wenn der Arbeitgeber bei der Einzugsstelle die Beschäftigung eines Ehegatten/Lebenspartners, eines mitarbeitenden Abkömmlings oder eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers anzeigt.[1] Die Anmeldung dieser Personen ist daher im Meldeverfahren gesondert zu kennzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / Zusammenfassung

Begriff Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbstständig Tätige verbindlich festzustellen. Des Weiteren wird auch verbindlich über den Status als mithelfender Ehegatte (Familienhafte Mithilfe im Gegensatz zu einer abhängigen Beschäftigung) entschieden. Für die Durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 2.4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat zu prüfen, ob Versicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt. Ist dies der Fall, hat er alle Pflichten, die sich für einen Arbeitgeber aus den Vorschriften des SGB ergeben, zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, die Berechnung und Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, die Erstattung von Meldu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 3 Ein Minijob, privat krankenversichert

Sachverhalt Zur Unterstützung der Mitarbeiter wird eine weitere Aushilfskraft auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet, privat krankenversichert und übt keine weitere Beschäftigung aus. Muss der Arbeitgeber auch den Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung leisten? Ergebnis Ist die Arbeitnehmerin privat krankenversichert, entfällt die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 3.1.4 Eintritt der Versicherungspflicht

Die Einzugsstellen führen das Versicherungsverhältnis entsprechend der Anmeldung[1] durch. Die Regelungen über den Beginn der Versicherungspflicht und die Fälligkeit der Beiträge[2] werden hier nicht angewandt. Dies gilt auch für die in § 7a Abs. 7 SGB IV vorgesehene aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Statusentscheidungen über das Vorliegen einer Beschäftigung, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 2 Ein Minijob, gesetzlich krankenversichert

Sachverhalt Eine Aushilfskraft ist auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Sie ist verheiratet, familienversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse und übt keine weitere Beschäftigung aus. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflichtig zur Sozialversicherung und wie ist das Einkommen zu versteuern? Ergebnis Übt ein Arbeitnehmer ausschließlich einen Minijob mit einem Verdien...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.2 Zweckwegfall

Rz. 18 Der Zweckwegfall ist der Zweckerreichung nicht gleichzusetzen. Die rechtlichen Konsequenzen hängen von dem Grund der Zweckbefristung ab. Praxis-Beispiel Es wird als Zweckbefristung[1] eine Beschäftigung bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch einen erkrankten Mitarbeiter vereinbart. Dieser scheidet durch Eigenkündigung aus. Als Zweckbefristung wird vereinbart: Erstell...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.2 Zweckbefristung

Bei einer Zweckbefristung ergibt es sich aus der Natur der Sache, dass der Zweck des Arbeitsverhältnisses oder genauer das konkrete Ereignis, das über die Zweckbefristung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, im Vertrag möglichst genau bezeichnet werden muss. Hieran sollte dem Arbeitgeber schon deshalb gelegen sein, weil er als derjenige, der sich im Zweifel a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 5 Rentnerbeschäftigung, Minijob

Sachverhalt Im August wird eine Aushilfe auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Der Mitarbeiter legt seine Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf vor, so dass er mit seiner Steuerklasse I abgerechnet werden kann. Seit 1.7. erhält er eine Berufsunfähigkeitsrente und hat bis zu diesem Zeitpunkt Krankengeld erhalten. Er ist gesetzlich krankenversichert, die Beitr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.1.2 Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung

Bei Störungen der Produktionsabläufe ist die Kurzarbeit eine Option, die der Arbeitgeber prüfen sollte. Als eine Voraussetzung des Kurzarbeitergeldes muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall gegeben sein. Zunächst muss ein Arbeitsausfall erheblich sein, was bei einer Auswirkung auf ein Drittel der Belegschaft anzunehmen ist. Ein Arbeitsausfall ist dann erheblich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 1 Mehrere Minijobs

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet im Juli als Haushaltshilfe in 3 verschiedenen Haushalten. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V mit 9 % Kirchensteuer und kinderlos) und gesetzlich krankenversichert. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 1,7 %. In jedem Haushalt ist sie mit 538 EUR pro Monat geringfügig beschäftigt. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8 Angemessene Beschäftigung

8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berück...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.4 Berechnung der Erfüllung der Pflichtarbeitsplatzzahl

Diese Pflichtarbeitsplatzzahl ist vom Arbeitgeber mit schwerbehinderten Menschen oder vom Gesetz besonders genannten gleichwertigen Personen zu besetzen. Die öffentliche Pflicht ist nicht einklagbar; ihre Verletzung führt zur Verpflichtung, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 SGB IX). Voraussetzung ist zunächst, dass die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.5 Verletzung der Beschäftigungspflicht: die Ausgleichsabgabe

Der Arbeitgeber hat für jeden unbesetzten Pflichtplatz – unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder ihm die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen überhaupt möglich ist – monatlich eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 Abs. 1 und 2 SGB IX). Die Ausgleichsabgabebeträge sind dynamisiert. Die Erhöhung richtet sich nach der Veränderung der Bezugsgröße nach § 18 Abs. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.2 Berechnung der anzurechnenden vorhandenen Arbeitsplätze

Die Zahl der Arbeitsplätze, aus der sich die anzuwendende Pflichtplatzquote und die Pflichtarbeitsplatzzahl ableitet, berechnet sich nach § 156 SGB IX und § 157 SGB IX. Danach sind Arbeitsplätze alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende und andere zur beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden. Dabei ist immer auf eine jahresdurchschnittli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.2 Pflicht zur Prävention

Nach § 167 Abs. 1 SGB IX wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei Eintritt von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, die zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können, aktiv zu werden. Durch möglichst frühzeitiges Einschalten von Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebs-/Personalrat sollen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 2 Geschützter Personenkreis

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § 156 SGB IX rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX ist unter Behinderung die Auswirkung einer mehr als 6-monatigen Funk...mehr