Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Beratung

Rz. 3 Die Beratungsleistungen nach Abs. 1 Nr. 1 richten sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene verfolgt mehrere Ziele. Bei Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, sich präventiv für den richtigen Beruf zu entscheiden und damit das Risiko späterer Arbeitslosigkeit zu verringern. Berufsberatung für Arbeitnehmer beinhaltet den Persp...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.2 "Zuschuss"-Leistungen des Arbeitgebenden zum Übergangsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 72 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung oder aufgrund einer gesetzlichen Entgeltfortzahlungsverpflichtung (z. B. §§ 3, 9 EFZG) erzielt wird, regelt Abs. 1 Nr. 2 bei Arbeitnehm...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.11 Kinderbetreuungskosten bei fehlendem Anspruch auf Haushaltshilfe (Abs. 3)

Rz. 47 Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das noch nicht volljährige Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Nimmt ein Rehabilitand an einer medizinischen Rehabilitationsleistung oder an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, kann er i. d. R. dieser Verpflicht...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ihre letzte Änderung erfuhr die durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB II eingefügte Vorschrift durch die zusammen mit ihrem Inkrafttreten vorgenommene Ergänzung des Abs. 2 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014). Rz. 2 § 19a verkörpert eine der grö...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 15 Geringfügige Beschäftigung

Rz. 43 Auch geringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 SGB IV haben einen Urlaubsanspruch. Die Dauer der für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderlichen Befreiung von der Arbeitspflicht bemisst sich auch für solche Arbeitnehmer nach der Zahl der für sie maßgeblichen Arbeitstage. Beispiel Eine in einem Privathaushalt tätige Haushaltshilfe, die an 2 Tagen pro Woche jeweils 2,5 S...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6.1 Beschäftigung an allen Arbeitstagen der Woche

Rz. 18 Ist der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, ergeben sich dann keine Besonderheiten, wenn er an allen Arbeitstagen der Woche beschäftigt ist, d.h. an diesen Tagen lediglich verkürzt arbeitet. Da der Urlaubsanspruch auf die tageweise Freistellung bezogen ist, hat der Teilzeitbeschäftigte in diesem Falle den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitbeschäftigter.[1] Der Um...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.3 Weiterbeschäftigung von betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich nach freiem Belieben entscheiden, ob er mit einem Auszubildenden nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis eingehen will. Zum Schutz betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger wird dieser Grundsatz durch die Bestimmung des § 78a BetrVG eingeschränkt. Unter den persönlichen Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen ...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.2.2 Vorläufige Weiterbeschäftigung des Auszubildenden

In Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] zur Frage eines vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruchs von Arbeitnehmern ist davon auszugehen, dass eine vorläufige Weiterbeschäftigung des Auszubildenden zumindest dann zu bejahen ist, wenn die Kündigung (z. B. wegen eines Formmangels) unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Ausbildenden e...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3.1 Finanziell: Lohnuntergrenze

In finanzieller Hinsicht muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Seit dem 1.11.2024 galt diesbezüglich die "Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung", die bundesweit einheitlich ein Mindeststundenentgelt von 14,53 EUR vorsah.[1] Wird die Lohnuntergrenze n...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor und damit können die Regelungen zur Ausstrahlung nicht greife...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 3 Employer of Record

Ein relativ neues Phänomen ist die Nutzung ausländischer Unternehmen als fiktiven Arbeitgeber vor Ort. Bei einer längeren Entsendung, aber auch bei Workation-Vereinbarungen besteht das Problem darin, dass oftmals die Regelungen des Beschäftigungsstaates – auch hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht – gelten. Dafür ist in der Regel ein Betriebssitz vor Ort erforderlich, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.2 Beitragshaftung bei überlassenen freien Mitarbeitern

Durchaus üblich ist es, dass sich ein Auftraggeber eines freien Mitarbeiters bedient, der ihm von einer Agentur überlassen wird. Sofern dieser freie Mitarbeiter in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert ist und demzufolge eine Scheinselbstständigkeit und damit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, wird der Auftraggeber zum Entleiher. Dies wiederum h...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 8 Besonderer Kündigungsschutz

Soweit in anderen Gesetzen[1] für bestimmte Personengruppen ein besonderer Kündigungsschutz besteht, gilt dieser grundsätzlich auch im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen. Daher ist z. B. die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 MuSchG unwirksam, wenn der Ausbildende nicht vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung bei der zuständigen Arbeitsbehörde e...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung eines früheren Übergangs in den Ruhestand oder eines Sabbaticals als längere zusammenhängende"Auszeit" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Die klassische Altersteilzeit im sog. Blockmodell kann in diesem Zusammenhang als Spezialfall eines Arbeitszeitkontos als "Ansparkonto" ange...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.1 Rahmenbedingungen für Wertguthabenmodelle und Abgrenzung zu sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen

Ein Beschäftigungsverhältnis wird bis zur Dauer von 3 Monaten angenommen, wenn während dieser Zeit Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen fällig ist. Solche Arbeitszeitregelungen bezwecken keine (längerfristige) Freistellung von der Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 6.3 Wirkung der Befreiung

Die Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften wird durch die Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR für zeitgleich vorliegende und zur Versicherungspflicht führende Tatbestände, die als gleichrangig oder nachrangig zu betrachten sind, ausgeschlossen. Zusätzlich gilt auch für eine gleichzeitig vorliegende Beschäftigung, die bis zum 30.6.2015 aufgeno...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 1 Verbot privatrechtlicher Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitsnehmers

Die Regelung hat im Zusammenhang vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen die bisher ausgeübte Beschäftigung in Teilen mit dem Ziel ausgelagert wird, in gleichem Umfang und mit gleichem Inhalt entweder als vermeintlich rechtlich selbstständige Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung fortgeführt zu werden. Praxis-Beispiel Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften Ein Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 4.1 Erstmalig Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die Rahmenfrist, innerhalb derer Versicherungszeiten anrechenbar sind, beginnt mit dem Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie endet mit dem Tag der Rentenantragstellung, und zwar auch dann, wenn die KVdR zunächst nicht wirksam wird (z. B. wegen einer Vorrangversicherung). Als Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 5 Vorrangversicherung und Ausschluss der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der KVdR wird nicht durchgeführt, wenn und solange Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften (z. B. aufgrund einer Beschäftigung oder eines Bezugs von Arbeitslosengeld/Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II oder einer selbstständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer) besteht, eine hauptberufliche selbstständige Tät...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2 Arbeitslosigkeit

PKV-Versicherte, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II oder Unterhaltsgeld beziehen, werden Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung.[1] Ausnahmen: Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, wenn der Betreffende in den 5 Jahren vor Beginn der Vers...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung... / 4 Mutterschutz und Elternzeit

Sowohl während des Mutterschutzes als auch während der Elternzeit bleibt die private Krankenversicherung weiter bestehen. Privat versicherte Arbeitnehmer haben in dieser Zeit den kompletten Beitrag – also einschließlich des Arbeitgeberanteils – selbst zu zahlen. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen auf Antrag bis zu 210 EUR Mutterschaftsgeld für den gesamten Zeitraum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein ausl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO .[1] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht k...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 9 Weitere relevante Änderungen mit Wirkung ab 2026 im Überblick:

Anhebung des ESt-Tarifs beim Grundfreibetrag auf 12.348 Euro/24.696 Euro Kinderfreibetragsanhebung, Anhebung Kindergeld auf 259 Euro monatlich Anhebung der Freigrenze beim Soli auf 20.350 Euro/40.70 Euro an festgesetzter ESt. Weiterführung der Mobilitätsprämie von 14 % der Entfernungspauschale für Bezieher von geringem Einkommen; Das Aktivrentengesetz nach § 3 Nr. 21 EStG sieht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.6 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung (§ 12 TV EntgO Bund)

§ 12 TV EntgO Bund regelt die Fälle, in denen in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person (Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung) gefordert wird, der Beschäftigte jedoch diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt. Er enthält gegenüber der bisherigen Regelung Abs. 3 Satz 1 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT ke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.14.1 Sonstige Beschäftigte

In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen wird als personenbezogene Anforderung eine bestimmte Vor-/Ausbildung verlangt. Häufig haben die Tarifvertragsparteien – mit Ausnahme der medizinischen Berufe – gleichzeitig eine Alternative zu der geforderten Ausbildung vereinbart: den sonstigen Beschäftigten. In der jeweiligen Eingruppierungsnorm heißt es: "… sowie sonstige Beschäf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / Zusammenfassung

Auch dieses neue Vereinsjahr bringt eine Menge an relevanten, auch vereinsbezogenen Änderungen und Neuregelungen. Die nachfolgende Gesamtübersicht erläutert auch die für Vereine und Verbände als Arbeitgeber geltenden Neuvorgaben, also die häufigen und vereinsüblichen Sachverhalte in Sachen Beschäftigung von Mitarbeitern, Helfern und Aushilfen gegen meist moderate Bezahlung/V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.5 Unterstellungsverhältnisse (§ 5 TV EntgO Bund)

§ 5 TV EntgO Bund enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung). Soweit die Eingruppierung von der Zahl der unterstellten Beschäftigten abhängig ist, rechnen hierzu auch Beamte der vergleichbaren Besoldungsgruppen. Hierb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.14.2 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung

Eine ständige Unterstellung einer Anzahl von Mitarbeitern rechtfertigt eine Höhergruppierung, weil die Koordination der Arbeitsaufgaben sowie die Dienst- und Fachaufsicht auf Dauer bei der höheren Zahl von Mitarbeitern schwieriger ist. Daraus ergibt sich aber auch, dass der Vorgesetzte gegenüber den unterstellten Beschäftigten während der gesamten Arbeitszeit eine auf Dauer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.3 Aufwandsentschädigungen (§ 850a Nr. 3 ZPO)

Rz. 10 § 850a Nr. 3 ZPO bestimmt, dass Aufwandsentschädigungen, Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, Entgelte für selbst gestelltes Arbeitsmaterial sowie Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen unbedingt unpfändbar sind, soweit diese der Höhe nach als üblich einzustufen sind. Unter Aufwandsentschädigungen sind u. a. Reisekostenvergütungen, Umzugskosten, Tagegelder und ...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.2 Beschäftigung oder Tätigkeit von nichtdeutschen Arbeitnehmern (Nr. 2)

Rz. 17 Ausländer benötigen für eine Beschäftigung oder Tätigkeit in Deutschland einen Aufenthaltstitel (§ 4a Abs. 5 Satz 1 Aufenthaltsgesetz), eine Erlaubnis oder Berechtigung (§ 4a Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 4 Aufenthaltsgesetz), eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung, die zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt, oder eine Arbeitsgenehmigung (§ 284 Abs. 1 SGB III). Ein ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.11 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung

Rz. 53 Abs. 2 Nr. 17 und 18 regelten Bußgeldtatbestände gegen Duldungs- und Mitwirkungsverstöße bei Maßnahmen der Hauptzollämter zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und der illegalen Beschäftigung. Die Tatbestände wurden zum 1.8.2004 aufgehoben, sie sind nunmehr im SchwarzArbG enthalten. Rz. 54/55 (unbesetzt)mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.7 Öffentlich geförderte Beschäftigung/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Rz. 60 Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist sehr umstritten, Gegner und Befürworter tragen ihre Argumente immer wieder und unaufhörlich vor. § 16e enthielt als Ersatz die Förderung von Arbeitsverhältnissen sozusagen als Gegenvorschlag zum sozialen Arbeitsmarkt. Die Vorschrift sollte allerdings auch die Grundlage zur Förderung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvar...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.1 Beschäftigung neben (Teil-)Übergangsgeld, Teilarbeitslosengeld

Rz. 16 Beschäftigungszeiten neben Übergangsgeld wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Teil-Übergangsgeld (vgl. § 119) und Teil-Alg (vgl. § 162) bleiben bei der Bildung des Bemessungszeitraumes außer Betracht, auch wenn sie, was § 150 voraussetzt, versicherungspflichtig sind. Wären sie versicherungsfrei zur Arbeitsförderung, käme es allerdings auf Abs. 2 Satz 1 N...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt und durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.2027 geänder...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.2 Beschäftigung im freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr als Jugendfreiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst

Rz. 17 Beschäftigungszeiten als praktischer Helfer i. S. d. Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in der Form eines freiwilligen sozialen Jahres nach § 3 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten oder in Form eines freiwilligen ökologischen Jahres nach § 4 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten sind ebenso wie Zeiten des Bun...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.2 Unmittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 31 Abs. 2 Nr. 3 bedroht Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, i. V. m. Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 500.000,00 EUR. Unmittelbare und mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung werden damit hinsichtlich des Unrechtsgehalts und der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit auf eine Stufe gestellt. Der Bußgeldrahmen bringt die besondere Verwerflichkeit der illegalen Au...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3 Nicht zu berücksichtigende Beschäftigungs- und weitere Zeiten (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt im Kern Beschäftigungszeiten und einige Zeiten des Bezuges von Sozialleistungen, die nicht in den Bemessungszeitraum eingehen sollen, obwohl die Voraussetzungen nach Abs. 1 dafür erfüllt sind. Dadurch entstehen aber nicht von vornherein Sonderbemessungszeiträume. Auch verlängert sich der Bemessungszeitraum dadurch nicht. Möglich ist, dass wegen Abs. 2 ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Drittes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§ 44 bis 47)

Rz. 51 Vermittlungsunterstützende Leistungen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bilden die vermittlungsunterstützenden Leistungen ab. Ist es für eine berufliche Eingliederung notwendig, können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.5 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten vor dem 1.1.1973

Rz. 19 Nach Abs. 5 ist eine Beschäftigungszeit als Beitragszeit anzuerkennen, wenn Versicherte für Zeiten vor dem 1.1.1973 glaubhaft machen, dass sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt haben, die vor dem Ausstellungstag der Versicherungskarte liegt oder nicht auf der Karte bescheinigt ist. Abs. 5 gilt somit nur für Zeiten vor der Einführ...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.2 Umfang der Zusammenarbeit (Satz 2)

Rz. 23 Die in Satz 2 normierte Unterrichtungspflicht stellt klar, dass sich die Zusammenarbeit nicht darauf beschränkt, bei Anfragen der genannten öffentlichen Stellen zu kooperieren. Vielmehr müssen die Krankenkassen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die enumerativ aufgezählten Verstöße von Amts wegen tätig werden. Der Umfang und die Art der Zusammenarbeit sind nich...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt und durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.2027 geändert. Rz. 2 Die V...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.5 Teilzeitvereinbarung

Rz. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 soll den Entschluss vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer fördern, im Sinne von Umverteilung vorhandener Arbeit auf Dauer nur noch eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Diese Zielsetzung bleibt ungeachtet des teilweise bestehenden Fachkräftemangels erhalten, solange sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechnerisch mehrere Arbeitslose eine gemeldete o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass die bis zum 31.12.2023 befristete Sonderregelung des mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehobenen § 134 nur anwendbar war für Beschäftigte in Privathaushalten (§§ 8a, 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), die aufgrund der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 SGB IV) die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erlangten und sich nicht von...mehr