Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstückserwerbe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (i. d. R. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags) eine rechtsgültige, d. h. nach deutschem Recht wirksame – nicht notwendi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Gesamtschuldnerschaft und Folgen

Rz. 9 Die Gesamtschuldnerschaft hat zur Folge, dass die Erfüllung des Steueranspruchs gem. § 44 Abs. 2 S. 1 AO auch für die übrigen Steuerschuldner wirkt. Ebenso wirkt eine Aufrechnung sowie eine geleistete Sicherheit gem. § 44 Abs. 2 S. 2 AO für die übrigen Gesamtschuldner.[1] Alle anderen Tatsachen (Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung) wirken hingegen gem. § 44 Ab...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.2 Einlegung der Beschwerde

Nach § 569 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde in Ermangelung einer abweichenden anderen gesetzlichen Bestimmung innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen (siehe hierzu Arbeitshilfe Sofortige Beschwerde auf Aufhebung eines Beschlusses des Arbeitsgerichts). Es handelt sich dabei um eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann. Lediglich im Fall der Ablehnung des Antrags a...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Rechtsprechung zur Einreichpflicht in ZV-Angelegenheiten – eine Auswahl

Rz. 109 Inzwischen ist bereits einige Rechtsprechung zur elektronischen Einreichpflicht in Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen. Die nachstehende Auswahl zeigt, dass insbesondere auch Behörden offenbar häufig übersehen, dass sie von der elektronischen Einreichpflicht gem. § 130d ZPO betroffen sind. Zitat "1. Nach § 130d ZPO müssen unter anderem einzureichende Anträge, die du...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 23.05.2022 ‐ V B 4/22 (AdV), zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, und vom 31.08.2021...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das RennwLottG fallen

Rz. 21 § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG beruht auf Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten (obligatorisch) Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden. Die Vorschrift erlaubt es zwar nicht, Wetten, Lotterien und sonstige Glückssp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 129 Grundlage der Rennwett- und Lotteriebesteuerung ist auf Basis des zum 1.7.2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrags[1] das (ebenfalls zum 1.7.2021 reformierte) Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) [2] sowie die (zu dem 1.7.2021 reformierte) RennwLottDV [3], mit den danach ergangenen Änderungen. Mit der Aufnahme neuer steuerrechtlicher Vorschriften in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Der Virtuellen Automatensteuer unterliegende Umsätze

Rz. 139b Ab 1.7.2021 unterliegen nach § 36 RennwLottG (i. d. F. ab 1.7.2021) im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele (virtuelle Automatenspiele) der Virtuellen Automatensteuer, wenn sie im Geltungsbereich des RennwLottG veranstaltet werden. Dies ist der Fall, wenn 1. der Veranstalter des virtuellen Automatenspiels bei Abschluss des Spielvertrags s...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Außergerichtliche Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 40 Für die Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 2 FGO vor dem Finanzamt oder einer anderen Behörde gilt das RVG i.V.m. den Vorschriften des VV, nicht § 35 RVG i.V.m. der StBVV, da § 35 RVG schon früher nicht auch auf § 44 StBVV a.F. Bezug genommen hat und diese Vorschrift zwischenzeitlich aufgehoben ist. Es gelten hier nach § 40 StB...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / X. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 77 In einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG erhält der Anwalt ebenfalls die erhöhten Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV).[24] Rz. 78 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 und 2 GKG. Hier ist der Mindestwert des § 52 Abs. 4 GKG nicht anzuwenden.[25] Beispie...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 191 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen. Rz. 192 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XI. Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz vor dem BFH nach § 128 Abs. 3 FGO

Rz. 84 Gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO und über einstweilige Anordnungen nach § 114 Abs. 1 FGO steht den Beteiligten die Beschwerde zu, wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist. Solche Beschwerdeverfahren wurden in finanzgerichtlichen Angelegenheiten anfangs nach den Nrn. 3500, 3513 VV vergütet;[32] auf ältere R...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / I. Überblick

Rz. 1 Steuerrechtliche Angelegenheiten sind besondere Verwaltungsangelegenheiten, sodass zunächst einmal die Regelungen für die Vergütung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten entsprechend gelten. Auf die dortigen Ausführungen (siehe § 29) wird Bezug genommen. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich daher im Wesentlichen auf die Besonderheiten, die sich in steuerrec...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 297 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 5 VV. Vielmehr gelten seit dem 1.8.2013 gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den Nrn. 3204, 3205 VV. Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 9 § 35b GewStG ist eine selbstständige Rechtsgrundlage für die Korrektur des GewSt-Messbescheids bzw. des Verlustfeststellungsbescheids und steht selbstständig neben den Änderungsvorschriften der AO. Voraussetzung für die Anwendung von § 35b GewStG ist insbesondere nicht, dass sich die Änderungsbefugnis auch aus einer anderen Vorschrift – z. B. aus § 164 Abs. 2 oder § 17...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i.S. von Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedst...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fernsehtantiemen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erhalten Vereine/Verbände aus der Überlassung von Übertragungsrechten anlässlich ihrer sportlichen Veranstaltungen Zahlungen von den jeweiligen Fernseh- oder Rundfunkanstalten, sind derartige Einnahmen ertragsteuerlich wie die Eintrittsgelder aus den sportlichen Veranstaltungen zu beurteilen. Es ist daher auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.3.1 Eingriffsakte

Rz. 9 Das Anhörungsrecht nach § 91 Abs. 1 S. 1 AO steht dem Beteiligten nur zu, wenn der Erlass eines in seine Rechte eingreifenden (belastenden) Verwaltungsakts be­vorsteht. Rechte i. d. S. sind alle subjektiv-öffentlichen Rechte einschließlich des Anspruchs auf fehlerfreie Ermessenausübung.[1] Es genügt, wenn nach dem voraussichtlichen Verfahrensgang mit einem Eingriff zu ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), und vom 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV)). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen ebenfall...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.2 Erhebung

Rz. 33 In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie im Bundesland Bremen sind die FÄ für die Erhebung der GewSt zuständig. In den übrigen Bundesländern liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Nach Auffassung des Hessischen FG[1] kann einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge in entsprechender Anwendung der § 34 EStG und § 26 KStG auch auf die inländische ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 33 Als Rechtsbehelf gegen den GewSt-Messbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Im Falle seiner Erfolglosigkeit kommt nach § 33 FGO der Finanzrechtsweg in Betracht. Rechtsbehelfsbefugt ist nur derjenige, der geltend macht, durch den GewSt-Messbescheid beschwert zu sein. Dies kann z. B. aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung des Gewerbeertrags...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.7.2 Steuerrecht

Rz. 90 Steuerrechtlich sind unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen.[1] Ausgenommen von der Abzinsung in der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, Verbindlichkeiten, die verzinslich sind, auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhende Verbindlichkeiten[2], Verbindlichkeiten unter ei...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 3. AdV-Entscheidung vom 3.6.2019

Dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gab das FG mit der Entscheidung vom 3.6.2019 statt (3 V 3697/18 Erb).[10] Der erkennende Senat äußerte dabei ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Schenkungsteuerbescheids, da die gesetzliche Regelung zu einem wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Ergebnis führe, wobei auch zweifelhaft sei, ob dieses Ergebnis du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahren und Rechtsschutz

Rn. 54 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung gemäß § 48c Abs 1 EStG erfolgt durch Anrechnungsverfügung des für den Leistenden zuständigen FA (zum zuständigen FA s § 48a Rn 27ff (Wienbergen)). Ist der Leistende mit der Anrechnung nicht einverstanden, kann er einen Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheids gemäß § 218 Abs 2 AO stellen. Gegen den Abrechnungsbescheid ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsnatur der Anmeldung und Rechtsschutz

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 3 EStG steht die Anmeldung des Abzugsbetrags einer Steueranmeldung gleich (kritisch: Diebold, DStZ 2002, 471: neuartiges Rechtsinstitut mit bipolarem Charakter). Nach § 168 S 1 AO steht eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Deshalb kann die Anmeldung des Abzugsbetrags innerhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. FA lehnt den Erlass der Bescheinigung ab

Rn. 85 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Sind die Voraussetzung für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 oder 2 EStG nicht gegeben, erlässt das zuständige FA einen Ablehnungsbescheid. Hiergegen steht dem Leistenden der Rechtsbehelf des Einspruchs zu (Tz 38 BMF BStBl I 2022, 1229). Nach erfolglosem Einspruchsverfahren steht dem Leistenden der Klageweg offe...mehr

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ZErb 10/2022, Zum Erbschaft... / 2 Gründe

I. Die Klage hat keinen Erfolg. Die streitigen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten. 1. Der Beklagte hat zu Recht einen Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR berücksichtigt. Nach § 16 Abs. 1 ErbStG bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht der Erwerb der Kinder i.S.d. Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder i.S.d. Steue...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 1

In einem viel beachteten Urteil hat das FG Münster den Anwendungsbereich des nach überwiegender Auffassung in der Literatur zu weit gefassten § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG [2] nach einer entsprechenden Ankündigung im vorangegangenen AdV-Verfahren [3] eingeschränkt (Az. 3 K 2174/19 Erb). [4] Die Finanzverwaltung hat die zugelassene Revision eingelegt (Az. BFH II R 49/21). Mit Spannun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Leitsatz An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch nach Einführung der sog. virtuellen Automatensteuer (§ 36ff. RennwLottG i.d.F. vom 25.06.2021) zum 01.07.2021 keine ernstlichen Zweifel. Normenkette § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, §§ 36 ff. RennwLottG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verbindlichkeiten

Rn. 131 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten unabhängig von ihrer (Rest-)Laufzeit und der Verzinslichkeit mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen und (mit Ausnahme von Rentenverbindlichkeiten) nicht abzuzinsen (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3). Steuerrechtlich sind Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Wegfall der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 80 Die Befugnis zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen endet nach § 13a Abs. 1 S. 4 EStG in dem Wirtschaftsjahr, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, mit der die Finanzverwaltung auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Abs. 2 AO) oder den Wegfall einer der in § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rz. 78 Gegen den Vorauszahlungsbescheid, den Anpassungsbescheid und gegen den eine Herabsetzung ablehnenden Bescheid ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vorauszahlungsbescheid mit dem ESt-Bescheid in einer Urkunde verbunden ist (Rz. 73). Die Anfechtung des ESt-Bescheids ist daher keine Anfechtung auch des Vorauszahlungsbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Vorauszahlungen als vorläufige Steuerschuld

Rz. 4 Aus dem Begriff "Vorauszahlungen" ergibt sich, dass es sich um eine Steuerschuld handelt, bei der noch nicht feststeht, ob es sich um eine endgültige Belastung des Stpfl. handelt. Nach § 37 Abs. 1 EStG handelt es sich um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstehende oder, bei der nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen nach Abs. 4, auf eine voraussichtlich entstan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit für Folgebescheide

Rz. 200 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide im Sinne des § 171 Abs. 10 AO. Die durch sie getroffenen Feststellungen sind für andere Bescheide in der Weise bindend, dass sie diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden müssen. Für die "anderen Bescheide", denen die Feststellungen der Grundlagenbescheide zugrunde zu legen sind, verwendet die AO den Begrif...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 3 Hinweise

Die Kodifizierung des AOA in § 1 AStG wurde im steuerlichen Schrifttum als unsystematisch kritisiert. Hintergrund dessen ist, dass § 1 AStG bislang als (außerbilanzielle) Korrekturnorm verstanden wurde, § 1 Abs. 5 AStG aber auch der Charakter einer (innerbilanziellen) Gewinnermittlungsnorm zugeschrieben wird. Durch eine differenzierte Würdigung der einzelnen Sätze von § 1 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989

Leitsatz Nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer ihrer juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) nur auf die Ausgabe ("Verkauf eines Gutscheins an Kunden" i.S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder auch auf eine vorausgehende Übertragung ("Verkauf eines G...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Erteilung von Auskünften durch innerstaatliche Finanzbehörden kann dem Stpfl. in dem anderen Staat, an den die Auskünfte erteilt werden, Nachteile zufügen, die über die Besteuerung des Sachverhalts hinausgehen. Das ist insbesondere bei der Auskunftserteilung an Staaten der Fall, bei denen der Rechtsstaat nicht so ausgeprägt ist wie in den Industriestaaten. Der Stpfl. mus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beherbergungsleistungen

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950 wurde der Steuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt (s. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Anhang 5). Der ermäßigte Steuersatz ist sowohl für Umsätze des klassischen Hotelgewerbes, die kurzfristige Beherbergung in Pensionen, Fremdenzimmern und v...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Übergangsregelung zur Aussetzung der Festsetzung von Zinsen

Kommentar Das BMF hat zur Anwendung der geänderten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verzinsung von Steueransprüchen Stellung genommen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Verzinsung von Steueransprüchen nach § 233a AO können von der Finanzverwaltung aus technischen Gründen noch nicht umgesetzt werden. Das umfangreiche BMF-Schreiben regelt deshalb, wie verfahrenstechni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.2 Anfängliches Fehlen des rechtlichen Grunds

Rz. 33 Ohne rechtlichen Grund erfolgt eine Zahlung, wenn es im Zeitpunkt der Leistung an einer oder mehreren der in Rz. 25 bezeichneten Voraussetzungen fehlt.[1] Dies ist bei Zahlungen auf nicht oder nur in geringerer Höhe entstandene oder durch Zahlung oder aus anderen Gründen bereits ganz oder teilweise erloschene Ansprüche (Überzahlungen und Mehrfachzahlungen) der Fall.[2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.5.2.5 Insolvenz

Rz. 85 Ein Insolvenzverwalter, der im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis[1] eine zur Insolvenzmasse geschuldete Steuererstattung entgegennimmt, ist nicht Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2 AO.[2] Rückforderungsschuldner ist vielmehr der Insolvenzschuldner, dem die Masse zuzurechnen ist.[3] Während des Insolvenzverfahrens ist der Rückforderungsanspruch des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.3 Späterer Wegfall des rechtlichen Grunds (Abs. 2 S. 2)

Rz. 38 Nach Abs. 2 S. 2 steht es dem anfänglichen Fehlen des rechtlichen Grunds gleich, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Maßgeblich für die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals "später" ist der Zeitpunkt der Zahlung oder Rückzahlung. Nach der formellen Rechtsgrundtheorie fällt der rechtliche Grund weg, wenn der Steuerbescheid oder sonstige Verwaltungsakt i. S. v. § 2...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Buchführungspflichten von Taxiunternehmern

Leitsatz Ungeachtet der Art der Gewinnermittlung müssen alle Taxiunternehmer zur Erfüllung ihrer Buchführungspflicht die Schichtzettel physisch nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahren. Die sich aus § 22 UStG in Verbindung mit §§ 63-68 UStDV ergebende Pflicht zur Einzelaufzeichnung wirkt unmittelbar auch hinsichtlich der Besteuerung nach dem EStG. Sachverhalt Streiti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 9 Rechtsschutz

Rz. 38 Die finanzbehördliche Aufforderung zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann der Beteiligte Einspruch [1] und nach erfolglosem Vorverfahren ggf. Anfechtungsklage [2] erheben. Die hierfür erforderliche Beschwer[3] dürfte sich regelmäßig aus der Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde nach § 162 Abs. 2 AO ergeben.[4] Rz. 39 Mit dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 2.2.2 Ermessensausübung/Subsidiarität

Rz. 12 Nach § 92 S. 1 AO bedient sich die Finanzbehörde der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Auch die Entscheidung der Finanzbehörde, von dem Beteiligten nach § 95 AO die Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu verlangen, ist eine Ermessensentscheidung ("kann"). Sie hat insoweit nur ein durch die al...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 3 Praxisfragen

Das Freistellungsverfahren gilt für alle Arten der Kapitalerträge, auch für verdeckte Gewinnausschüttungen. Allerdings ist die Ausschüttung, für die die Freistellung beantragt wird, in dem Antrag anzugeben, was bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt ihrer Leistung kaum möglich sein wird. Rechtlich ist die Freistellungsbescheinigung kein Freistellungsbescheid, en...mehr