Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.4 Gewerbesteuerbescheid

Rz. 53 Der Rechtsweg bezüglich des GewSt-Bescheids ist abhängig davon, ob der Bescheid von dem Finanzamt oder der Gemeinde erlassen worden ist. Soweit er (wie in den Stadtstaaten) vom Finanzamt erlassen worden ist, ist gegen ihn Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren richtet sich nach den Vorschriften der AO. Ist der GewSt-Bescheid dagegen von der Gemeinde erlassen wor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.1 Finanz- oder Verwaltungsrechtsweg

Rz. 43 Der Rechtsschutz gegen einzelne Maßnahmen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens unterscheidet sich danach, welche Behörde für den Erlass des Bescheids sachlich zuständig ist, der angegriffen werden soll. Je nachdem, ob sich der Steuerpflichtige gegen einen Bescheid des Finanzamts oder gegen einen Bescheid der Gemeinde wendet, finden die AO bzw. FGO oder das VwVfG bzw. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab dem 1.1.2023

Leitsatz Die aus § 52d FGO folgende Nutzungspflicht erweist sich als weitere, von Amts wegen zu berücksichtigende Formvorschrift für rechtswirksame Prozesshandlungen durch bestimmende Schriftsätze. Sachverhalt Mit Antragschreiben vom 28.3.2023 beantragte der prozessbevollmächtigte Steuerberater per Briefpost die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2014 bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Abschließende Regelung

Rz. 12 Die vorhandenen gesetzlichen Zinsregelungen in §§ 233 bis 239 AO sind abschließend und enthalten keinen allgemeinen Rechtsgedanken, der ihre Anwendung auf weitere Fallgruppen rechtfertigen würde.[1] So kann etwa das FA durch eine Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids, gegen den nach Ausschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist, nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Monatsfrist (§ 238 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 3 Zinsen werden für jeden einzelnen zu verzinsenden Anspruch (jede Steuerart, jeder Zeitraum, Vorauszahlungen und Jahressteuern für sich) nach vollen Zinsmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet. Abweichend von der Ermittlung der Säumniszuschläge[1] bleiben angefangene Monate außer Ansatz. Rz. 4 Gerechnet wird vom ersten Tag des Zinslaufes an. Das ist bei den Zinsen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Verzinsung nach der AO

Rz. 2 In der AO ist vorgesehen eine Verzinsung[1] in der Form der Zinsen bei Steuernachforderungen und Steuererstattungen – sog. Vollverzinsung[2] Stundungszinsen[3] Hinterziehungszinsen[4] Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge[5] Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung.[6] Rz. 3 Die §§ 233–239 AO gelten grds. für alle Steuern, Steuervergütungen und andere Leistungen, auf die die AO ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.5 Aussetzungszinsen (Abs. 1 S. 2 Nr. 5)

Rz. 24 Für die Aussetzungszinsen beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren oder die Klage sich endgültig als erfolglos herausgestellt hat. Insoweit ist zwischen dem Ende des Zinslaufs nach § 237 Abs. 2 S. 1 AO und dem Beginn der auf zwei Jahr abgekürzten Frist des § 239 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AO zu unterscheid...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Allgemeine Regelung

Rz. 1 Die Höhe der Zinsen ist für alle Zinsfälle der AO, also die Stundungszinsen, die Hinterziehungszinsen und die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung einheitlich auf 0,5 v. H. pro Monat, also 6 v. H. pro Jahr festgelegt.[1] Diese Höhe gilt kraft Verweisung auch für die Zinspflicht bei Rückzahlung von Investitionszulagen [2] und anderer ebenso geregelter Subventionen.[3] F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden

Leitsatz War dem Gesetzgeber – hier aufgrund des zu § 8c (später: Abs. 1) Satz 1 KStG a.F. ergangenen BVerfG-Beschlusses vom 29.03.2017 ‐ 2 BvL 6/11 (BVerfGE 145, 106, BStBl II 2017, 1082) und dessen möglicher Ausstrahlungswirkung auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG/§ 8c (später: Abs. 1) Satz 2 KStG a.F. – ohne weiteres gewiss, dass als Reaktionsmöglichkeit auf fortbestehende Verfas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Arbeitgeber-GmbH als Arbeitslohn?

Kein Arbeitslohn, ...: Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer ohne seine berufliche Tätigkeit weder die Gesellschafter der Arbeitgeberin kennengelernt noch die Anteile übertragen bekommen hätte, reicht für die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn nicht aus. ... da Unternehmensnachfolge: Im Streitfall lag eine Übertragung der Anteile i.R.d. Unternehmensnachfolge vor, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2.4 Rechtsfolgen der Stundung

Die Stundung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bewirkt, dass sich die Fälligkeit hinausschiebt, d. h. es entstehen zwar keine Säumniszuschläge, aber Stundungszinsen. Das Hinausschieben der Fälligkeit bewirkt ferner, dass die Finanzbehörde nicht vollstrecken kann (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Außerdem führt die Stundung zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (§ 231...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 8.3 Ausschluss der Zurückweisung

Rz. 77 Eine Zurückweisung ist jedoch nach § 80 Abs. 8 S. 2 AO ausdrücklich ausgeschlossen für § 3 Nr. 1 StBerG: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, § 4 Nr. 1 StBerG: Notare im Rahmen ihrer Befugnisse nach der Bundesnotarordnung und Patentanwälte im Rahmen ihrer Befugnisse n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 7.3 Obligatorische Zurückweisung

Rz. 71 Leistet ein vom dem Stpfl. beauftragter Bevollmächtigter geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen, obwohl er dazu nach den §§ 3, 3a oder 4 StBerG nicht befugt ist, hat die Finanzbehörde den Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 7 S. 1 AO zurückzuweisen. Diese Zurückweisung steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Diese Zurückweisungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Außenprüfung

Wird die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung bestritten, beträgt der Wert des Streitgegenstands 50 % der voraussichtlichen zu erwartenden steuerlichen Auswirkungen.[1] Sind infolge einer Außenprüfung Mehrsteuern bereits festgesetzt, beträgt der Streitwert 50 % dieser Mehrsteuern, unabhängig von deren künftigem Bestand.[2] Richtet sich die Klage gegen die Rechtmäßigkeit ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 37 Nach § 366 AO ist die Einspruchsentscheidung "mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen". Da gegen eine Einspruchsentscheidung nach § 348 Nr. 1 AO ein Einspruch nicht noch einmal statthaft ist, sind die Beteiligten – entsprechend den Anforderungen des § 55 FGO [1] – über die Möglichkeit der Klageerhebung beim FG zu belehren.[2] Rz. 38 Eine Rechtsbehelfsbelehrung hat ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3 Rechtsfolgen der wirksamen Einspruchsrücknahme (Abs. 2 S. 1)

Rz. 55 Nach § 362 Abs. 2 S. 1 AO hat die Rücknahme "den Verlust des eingelegten Einspruchs zur Folge". Es geht also – anders als bei einem Einspruchsverzicht nach § 354 AO – nur der "eingelegte" Einspruch verloren, was den Stpfl. nicht daran hindert, solange die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, ggf. noch einmal einen Einspruch einzulegen.[1] Rz. 56 Für den Fall, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.2 Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Im Allgemeinen entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss.[1] In dringenden Fällen kann der Vorsitzende nach § 69 Abs. 3 Satz 5 FGO allein entscheiden, so z. B., wenn dem Antragsteller eine Vollstreckung droht.[2] Grundsätzlich berechnet das Gericht in der Entscheidung den Betrag, hinsichtlich dessen die Aussetzung verfügt wird. Erfordert die Ermittlu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5 Die Aussetzung der Vollziehung

Durch die Erhebung einer Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts grundsätzlich nicht gehemmt; insbesondere wird die Erhebung der Abgabe nicht aufgehalten. Bei der Anfechtung von Grundlagenbescheiden werden der Erlass und der Vollzug der darauf beruhenden Folgebescheide in keiner Weise gehindert.[1] Die Vollziehung kann jedoch durch die zuständige Finanzbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.1 Aussetzung der Vollziehung

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt voraus. Soweit von einer Maßnahme der Finanzbehörde keine unmittelbare rechtliche Wirkung nach § 118 AO ausgeht, fehlt es an einem Verwaltungsakt (wie z. B. bei einer Mahnung oder Rückstandsanzeige). Vollziehbar sind sämtliche Verwaltungsakte, die eine Pflicht zur Vornahme einer Handlung, Duldung oder Un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.1 Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden kann: Antragsbefugt ist nur der Steuerpflichtige, dem gegenüber die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist. Einem Feststellungsbeteiligten, der weder selbst gegen den Feststellungsbescheid geklagt hat noch zu dem Klageverfahren eines anderen Beteiligten beig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.3 Zutreffende Wahl des Verfahrens

Bei der Frage nach der richtigen Wahl des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist also vorweg zu klären, ob der vorläufige Rechtsschutz durch schlichte Aussetzung der Vollziehung eines bestehenden Verwaltungsakts auch tatsächlich erreicht werden kann oder ob ein zusätzliches Handeln, eine zusätzliche Entscheidung (des Gerichts) hinzukommen muss, um das erstrebte Ziel zu errei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.2 Einstweilige Anordnung

Die einstweilige Anordnung ist nur zulässig, wenn das Begehren nicht durch Aussetzung der Vollziehung erfüllt werden kann.[1] Grundsätzlich kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht, wenn kein Verwaltungsakt angegriffen wird. Dies ist der Fall bei Verpflichtungsklagen, Klagen auf sonstige Leistung und bei Feststellungsklagen. In diesen Fällen wird gegebenenfalls der Erla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 2 Qualität des Rechtsschutzes

Vorläufig ist der Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung und einstweilige Anordnung deshalb, weil in beiden Verfahren die endgültige Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren nicht vorweggenommen werden darf.[1] Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung und im Verfahren der einstweiligen Anordnung darf grundsätzlich also keine Entscheidung ergehen, die etwa f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 3 Offenes Verfahren

Ein Rechtsbehelfsverfahren muss anhängig sein, damit überhaupt vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden kann. Es ist dabei gleichgültig, welcher Art dieses Rechtsbehelfsverfahren ist, ein außergerichtliches oder ein gerichtliches. Nur anhängig muss es sein. Ist der angefochtene Verwaltungsakt bestands- oder rechtskräftig, kommt vorläufiger Rechtsschutz nicht mehr in Betracht....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / Zusammenfassung

Überblick Rechtsschutz im steuerlichen Verfahren heißt im Regelfall "Klage". Bis eine solche durch die Finanzgerichte bearbeitet ist, vergeht aber meist viel Zeit. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, weil das Einlegen eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage die Erhebung der Abgabe grundsätzlich nicht hindert (§ 361 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO). Insoweit besteh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4 Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung oder einstweilige Anordnung ?

Obwohl die beiden Rechtsinstitute das gleiche Ziel des vorläufigen Rechtsschutzes verfolgen, schließen sie einander gegenseitig aus.[1] Das bedeutet: Wenn Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden kann, darf eine einstweilige Anordnung nicht getroffen werden und umgekehrt. Es ist deshalb vor der Antragstellung zu klären, welches der beiden Rechtsinstitute gewählt werden m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufiger Rechtsschutz im... / 1 Vorbemerkung

Es kann zweckmäßig sein, mit einer Klage gleichzeitig auch die Aussetzung der Vollziehung oder eine einstweilige Anordnung zu beantragen, um frühzeitig die Meinung des Gerichts kennenzulernen und danach sein prozessuales Verhalten einzurichten, etwa die Klage zurückzunehmen oder weiter zu verfolgen.[1] Wenn auch im Aussetzungs- oder Anordnungsverfahren aufgrund summarischer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitvermietung von Betriebsv... / 8. Zusammenfassung

Die deutsche Finanzverwaltung sieht ein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen grundsätzlich als vorrangig vor einer Betrachtung als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung an. Dies hat zur Folge, dass die Grundstücksvermietung gem. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei ist, während die Vermietung von B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.2 Individueller Nutzungswert

Rz. 34 Die in R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR niedergelegten Anforderungen an die Angaben im Fahrtenbuch, [1] wie Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel (bei Umwegen auch die Reiseroute), Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner, hat die Finanzverwaltung für besondere Fälle etwas gelockert. Regelmäßig aufgesu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 7.2 Auftragsbetriebsprüfung

Rz. 39 Das örtlich zuständige Finanzamt kann nach § 195 Satz 2 AO von sich aus ein anderes Finanzamt mit der Außenprüfung beauftragen. Bei Beauftragung nach § 195 Satz 2 AO kann die beauftragende Finanzbehörde die Prüfungsanordnung selbst erlassen oder eine andere Finanzbehörde zum Erlass der Prüfungsanordnung ermächtigen. Mit der Ermächtigung bestimmt die beauftragende Fina...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.1 Grundsätzliches

Rz. 49 Die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde ordnet die Betriebsprüfung an. Die Anordnung kann auch der beauftragten Finanzbehörde übertragen werden (§ 5 Abs. 1 BpO). Wird die Beauftragung einer anderen Finanzbehörde vom beauftragenden Finanzamt zusammen mit der Prüfungsanordnung dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben, liegt insoweit ein Verwaltungsakt vor.[1] Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aussetzung der Vollziehung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Grundsätzlich ist ein > Verwaltungsakt wie zB ein > Steuerbescheid oder Haftungsbescheid (> Haftung für Lohnsteuer Rz 190 ff), der gegen den ArbN, ArbG oder andere Stpfl ergeht, sofort vollziehbar. Auch wenn > Rechtsbehelfe wie zB ein Einspruch eingelegt werden, verhindert das die Vollziehung nicht (§ 361 Abs 1 AO, § 69 Abs 1 FGO). Die Vollzi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 5. Kumulativer Verlust der Steuerbefreiung und des Vorsteuerabzugs

Mehrfache Versagung des Vorsteuerabzugs in Lieferkette zulässig: Unter den Voraussetzungen des § 25f UStG verliert der betroffene Unternehmer sowohl den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen als auch die Steuerbefreiung für seine nachfolgende innergemeinschaftliche Lieferung. Er zahlt den Umsatzsteuerschaden damit doppelt, einschließlich der Steuer auf seine Marge aus dem We...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.11 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Zuvor hatte das FG Baden-Württemberg[2] die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs als verfassungskonform gewertet. In der hiergegen erhobenen Revision hatte der BFH die Streitsach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Mindestbesteuerung

Ein Verlustvortrag ist seit 2004 nur noch bis zu 1 Mio. EUR uneingeschränkt möglich. Höhere Beträge sind nur zu 60 % abziehbar. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, wurde vom BFH in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung[1] angezweifelt. Der BFH hat aber die Mindestbesteuerung im Hauptsacheverfahren als nicht verfassungswidrig bestätigt.[2] Allerdings konnte offen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung / 3 Umfang der Betriebsprüfung

Beim Umfang der Betriebsprüfung ist zwischen dem sachlichen und dem zeitlichen Umfang zu unterscheiden. Der sachliche Umfang lässt sich allgemein aus § 194 Abs. 1 AO ableiten. Danach dient die Betriebsprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. § 4 Abs. 1 BpO überlässt den Umfang der Prüfung dem Ermessen der Finanzverwaltung, die dementsprechen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Befugnisse der beauftragten Finanzbehörde (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 195 S. 3 AO kann die beauftragte Finanzbehörde im Namen der zuständigen Finanzbehörde die Steuerfestsetzung vornehmen und verbindliche Zusagen i. S. d. §§ 204 bis 207 AO erteilen. Nach Vorstellung des Gesetzgebers soll durch § 195 S. 3 AO die Zulässigkeit der veranlagenden Betriebsprüfung auch für den Fall der Auftragsprüfung gesetzlich abgesichert werden.[1] A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Aussetzungsgrund

Rz. 10 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO setzt voraus, dass "die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung (s. Rz. 6f.) davon abhängt", ob ein Steueranspruch besteht. Diese nach den Vorschriften des Steuerrechts zu treffende Entscheidung ist lediglich eine Vorfrage für die Entscheidung über das Vorliegen einer Steuerverkürzung.[1] ob Steuern verkürzt worden sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Besteuerungsverfahren

Rz. 8 Die Aussetzung des Strafverfahrens ist nur zulässig, wenn über den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch entschieden werden kann, d. h., er darf noch nicht infolge der Festsetzungsverjährung[1] erloschen sein. Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde das Besteuerungsverfahren schon tatsächlich begonnen hat.[2] Es muss nur rechtlich durchgeführt werden kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 47 Das Bescheinigungsverfahren ist bürokratisch wie diverse Urteile und Verwaltungsanweisungen zeigen.[1] Nach § 7h Abs. 2 S. 1 EStG muss der Stpfl. durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung[2] der zuständigen Gemeindebehörde diejenigen Voraussetzungen der Begünstigung nachweisen, die sich auf das Gebäude und auf die durchgeführten Maßnahmen beziehen.[3...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 3.1 Antrag auf schlichte Änderung statt Einspruch

§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AO eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, statt der Einlegung eines Einspruchs innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen. Im Gegensatz zum Einspruch ist der Antrag auf schlichte Änderung: formfrei (er kann auch mündlich oder fernmündlich gestellt werden); er muss auf eine bestimmte Änderung gerichtet sein. Eine ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reise- und Bewirtungskosten... / 2.3 Lösung

Die Leistungen sind von E für sein Unternehmen bezogen worden. Soweit eine Leistung eines anderen Unternehmers vorliegt (Übernachtung, Verpflegungsleistung, Tanken und Bewirtung), ist somit grundsätzlich ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG gegeben. Voraussetzung ist, dass E eine auf seinen Namen lautende Rechnung hat. Praxis-Tipp Regelungen zu Kleinbetragsre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1.1 Bestimmungsrecht des Steuerpflichtigen (Abs. 1)

Rz. 3 Bei freiwilliger Zahlung auf eine von mehreren Verbindlichkeiten hat der Stpfl. das Recht zu bestimmen, welche Verbindlichkeit getilgt werden soll (Abs. 1). Diese Regelung entspricht § 366 Abs. 1 BGB; es können daher die zu dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden.[1] Leistet ein Dritter anstelle des Stpfl.[2], steht diesem (nicht dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Steuer

Rz. 33 Ist die Vollziehung der USt-Festsetzung bezüglich der in der abgetretenen Forderung enthaltenen USt gegenüber dem leistenden Unternehmer ausgesetzt, so gilt die Steuer gem. § 13c Abs. 1 S. 2 UStG als nicht fällig. Dies gilt für die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 AO ebenso wie für die gem. § 69 Abs. 2 und 3 FGO. Solange der Steuerschuldner nicht in Anspru...mehr