Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

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FoVo 03/2019, Folgen der fe... / 2 II. Die Entscheidung

Einstellungsantrag verlangt eine Prognoseentscheidung Gemäß § 575 Abs. 5 ZPO i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO ist über die vom Schuldner beantragte einstweilige Anordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind die Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen und die Nachteile, die dem Schuldner durch die Vollstreckung drohen, gegen diejenigen abzuwägen, d...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.5 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften

Rz. 181 Die unmittelbare Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen den jeweiligen Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaften stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung keinen Anwendungsfall des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG dar und ist daher nicht zum Buchwert möglich. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um beteiligungsidentische Schwesterpersonengesells...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung; Absehen von der Anhörung eines vierjährigen Kindes

FamFG § 26 § 64 Abs. 3 § 159 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Leitsatz 1. Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / Leitsatz

1. Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29). (Rn 3) 2. Im einstweiligen An...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Mutter) wendet sich gegen den vom Oberlandesgericht angeordneten, unbegleiteten Umgang zwischen dem Beteiligten zu 3 (im Folgenden: Vater) und dem im Juni 2014 geborenen, gemeinsamen Kind L. Sie begehrt die einstweilige Aussetzung der Vollziehung aus dem angefochtenen Beschluss bis zur Entscheidung über ihre – bereits eingelegte, abe...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben: Da verhindert die Mutter eines vierjährigen Kindes im Umgangsverfahren wiederholt und trotz Androhung von Ordnungsmitteln die Anhörung des Kindes durch die Gerichte erster und zweiter Instanz,[1] nur um anschließend deren Entscheidungen jeweils mit der Begründung anzugreifen, wegen der unterbliebenen Anhörung sei der Sachverhalt nicht ausreichend auf...mehr

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Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH. Nach einer Außenprüfung erließ das Finanzamt geänderte Steuerbescheide, denen ein erhöhter Gewinn zugrunde gelegt wurde, da die un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Petition

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden (Art 17 GG und entsprechende Vorschriften der Länderverfassungen). Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es steht auch Personen offen, die nicht Deutsche sind (OVG Münst...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung

Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder ergeht ein unwiderruflicher Vollstreckungsaufschub "bis zum Erlass eines vollstreckbaren Steuerbe...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.3 Einspruch gegen die Pfändungsverfügung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hier kann z. B. vorgetragen werden, dass eine Überpfändung vorliegt. Die Vollziehung des Arrests ist unwirksam, wenn seit dem Tag, an dem die Arrestanordnung erlassen wurde, 1 Monat verstrichen ist.[1] Gerügt werden kann auch, dass zu dem Zeitpunkt, als die Steuerfahndung den Arrest vollzog, noch gar keine unterschriebene Arrestanordnung vorlag.mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.2 Sofortige Klage gegen die Arrestanordnung in Verbindung mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Klage beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der förmlichen Zustellung der Arrestanordnung. Im gerichtlichen Verfahren gegen die Arrestanordnung hat das Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Das FG Leipzig führte mit Beschluss vom 11.8.1993 aus: Der Antragsgegner hat dem Gericht nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass die in der Arrestanor...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.1 Schreiben vom Veranlagungsfinanzamt

Hat der Mandant von dort ein Schreiben erhalten, ist die Selbstanzeige noch möglich. Genau das wünschen sich die Absender von Amts wegen. Wird das Schreiben nicht beantwortet (also keine Selbstanzeige erstattet), hat das Finanzamt folgende Optionen: Eine Schätzung der Einnahmen auf Grundlage der vorliegenden Belege. Fällt sie günstig aus, zahlt der Steuerpflichtige und ist mö...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5 Taktiken und Arbeitsabläufe innerhalb der Finanzverwaltung

Die Verfahrenspraxis zur Erledigung der sog. Bankenfälle (im Finanzamt-Jargon K-Fälle genannt; Kapitalanleger-Fälle) hat sich in der Vergangenheit wie folgt strukturiert: Der unmittelbare Beginn war die Durchsuchung von kleineren Kreditinstituten (in Nordrhein-Westfalen); der Startschuss zu flächendeckenden Aktionen war – wie bereits erwähnt – die Durchsuchung der Zentrale b...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.1 Befristete oder bedingte Verwaltungsakte nach § 120 AO

Aber auch im direkten Verwaltungsverfahren kommen zivilrechtliche Gestaltungen vor. So können nach § 120 Abs. 2 AO Verwaltungsakte, die auf einer Ermessensentscheidung beruhen, mit einer Nebenbestimmung, die z. B. in der Aufnahme einer Bedingung oder Befristung liegen kann, versehen werden. Wird etwa ein Verwaltungsakt unter einer aufschiebenden Bedingung erlassen, wird der ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Rechtliche Beurteilung

Bei der rechtlichen Beurteilung ist zu beachten, dass Regelungen des "Ansässigkeitsstaats" der Gesellschaft für die Anwendung des nationalen Steuerrechts (und des DBA) nicht maßgebend sind. Vielmehr ist die Frage der Mitunternehmerschaft oder Kapitalgesellschaft nach nationalem (deutschem) Steuerrecht zu entscheiden. Nach der Rechtsprechung bereits des RFH[1], dem sich der B...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / XIX. Muster: Isolierter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nach § 570 Abs. 2 ZPO

Rz. 273 Muster 18.19: Isolierter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nach § 570 Abs. 2 ZPO Muster 18.19: Isolierter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nach § 570 Abs. 2 ZPO An das in _________________________ Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 570 Abs. 2 ZPO In der ______________...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / b) Sofortige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung

Rz. 96 Die Beschwerde hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, d.h. die angefochtene Entscheidung ist bis zu deren Aufhebung oder Abänderung uneingeschränkt zu befolgen. Dies ergibt sich aus § 570 Abs. 1 ZPO. Rz. 97 Ausnahmsweise hat die sofortige Beschwerde nach § 570 Abs. 1 ZPO aufschiebende Wirkung, wenn die angefochtene Entscheidung die Festsetzung eines Ordnungs- o...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / XX. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 ZPO

Rz. 274 Muster 18.20: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 ZPO Muster 18.20: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 ZPO An das in _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 570 Abs. 3 ZPO In der _________________________sache des _________________________ – B...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / 5. Einstweiliger Rechtsschutz im Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 192 Die Rechtsbeschwerde hat grundsätzlich nur bei Ordnungs- und Zwangsmitteln aufschiebende Wirkung, wie sich aus der Verweisung von § 575 Abs. 5 auf § 570 Abs. 1 und 3 ZPO ergibt. Rz. 193 Allerdings kann auch das Rechtsbeschwerdegericht eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung mit oder ohne Sicherheitsleistung aus...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 31.10. 2018 – XII ZB 411/18 a) Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, Fa...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / aa) Widerspruch nach § 924 ZPO

Rz. 96 Ist der Arrest ohne mündliche Verhandlung erlassen worden, kann der Antragsgegner bzw. sein Rechtsnachfolger nach § 924 ZPO Widerspruch erheben.[155] Rz. 97 Sachlich und örtlich zuständig ist generell das Gericht, das den Widerspruch erlassen hat (§ 802 ZPO).[156] Sofern der Arrest erst in der Beschwerdeinstanz ergeht, ist ebenfalls die Zuständigkeit des erstinstanzlic...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / b) Die Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 147 Die Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich in Beschwerdeverfahren nach Abschnitt 5 der Anlage 1 zum RVG, d.h. Nr. 3500 ff. VV. Rz. 148 Danach erhält der Rechtsanwalt nach Nr. 3500 VV eine 0,5-Verfahrensgebühr und ggf. nach Nr. 3513 VV eine weitere 0,5-Terminsgebühr. Rz. 149 Tipp Der Rechtsanwalt verdient die Gebühr auch dann, wenn er als Vertreter des Beschwerdegegners na...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (4) Abänderbarkeit der einstweiligen Anordnung

Rz. 120 Die einstweilige Anordnung stellt nur einen Vollstreckungstitel dar, welcher der vorläufigen Vollstreckung und damit der vorläufigen Sicherstellung des zu zahlenden Unterhalts dient. Dieser Titel kann rückwirkend aufgehoben werden. Eine "Rückwirkungssperre" besteht nicht, da die Abänderungsvorschriften der §§ 238 ff. FamFG keine Anwendung finden! Rz. 121 Gegen die ein...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / a) Die Gerichtsgebühren

Rz. 144 Die Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren bestimmen sich nach Abschnitt 8 des Kostenverzeichnisses zum GKG, d.h. den Ziff. 1810 ff. KVGVG. Dabei werden zum Teil feste Gebührensätze angesetzt, zum Teil das 1,0- bis 5,0-fache der vollen Gebühren. Rz. 145 Zu beachten gilt es, dass die Gebühren weitgehend nur dann erhoben werden, wenn die sofortige Beschwerde als u...mehr

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BMF lässt Aussetzung der Vollziehung nun ab April 2012 zu

Kommentar Nachdem der BFH den gesetzlichen Zinssatz von 6 % pro Jahr in einem neueren AdV-Beschluss auch für Zeiträume ab 2012 in Frage gestellt hat, hat nun das BMF reagiert und die Aussetzung der Vollziehung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 zugelassen. Für Zeiträume vor April 2012 sind die Regelungen restriktiver. Nachzahlungszinsen zur ESt nach Außenprüfung Ist der ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.5 Rechtsbehelfe

Rz. 71 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Hinsichtlich der Rechtsbehelfe verweist Art. 44 UZK im Ergebnis auf nationales Recht zurück, nämlich auf der ersten Stufe auf das Einspruchsverfahren vor dem zuständigen Hauptzollamt und auf einer zweiten Stufe auf das Verfahren vor dem Finanzgericht. Rz. 72 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Abweichend geregelt ist die Aussetzung der Vollziehung (AdV)...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Nichtentrichtung der Steuer bei Fälligkeit

Rz. 30 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 13c UStG setzt voraus, dass der leistende Unternehmer die Steuer, bei deren Ermittlung der steuerpflichtige Umsatz ganz oder teilweise berücksichtigt wurde, für den der Anspruch auf Gegenleistung (Forderung) abgetreten, verpfändet oder gepfändet wird, bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Rz. 31 Stand: 5. A. – ET: 12/20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.3 Entrichtung, Zinsen

Rz. 51 Für die Entrichtung der Einfuhrabgaben hat die Zollbehörde im Regelfall eine Frist von höchstens zehn Tagen ab Zugang des Bescheids zu setzen (Art. 108 Abs. 1 UZK). Die Aussetzung der Zahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag erfolgen, und zwar im Regelfall gegen Sicherheitsleistung (Art. 108 Abs. 3 UZK i. V. m. Art. 89 Abs. 2 UZK-DA). Die Aussetzung de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Rz. 11 Zu den allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen gehören u. a. auch Fernlehrinstitute, Fahrlehrerausbildungsstätten, Heilpraktiker-Schulen, Kurse zur Erteilung von Nachhilfeunterricht für Schüler und Repetitorien, die Studierende auf akademische Prüfungen vorbereiten. Zum Begriff der allgemeinbildenden Einrichtung vgl. BVerwG vom 03.12.1976 (VII C 73.75, BStBl I...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / VII. Rechtschutz gegen den Kostenbescheid wegen eines Feuerwehreinsatzes

In § 80 VwGO ist die für das gesamte Verwaltungsprozess-, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsrecht zentrale Frage des Suspensiveffekts geregelt. § 80 Abs. 1 VwGO ordnet zunächst an, dass die Einlegung eines Hauptsacherechtsbehelfs gegen einen belastenden Verwaltungsakt, also in der Anfechtungssituation, aufschiebende Wirkung hat. Damit der Suspensiveffekt ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Kenntnis der aus dem EU-Ausland anhängigen EuGH-Verfahren

Rz. 32 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Unabdingbar ist auch die Kenntnis der EuGH-Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Verfahren betrachtet werden dürfen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht unmittelbar betreffen, sondern auch solche zum ausländischen Umsatzsteuerrecht, bei denen Gegenstand der Prüfung Regelungen sind, die in identischer oder sehr ähnlicher Form auch in...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2 Scheinsitz des Leistungsgebers und Vertrauensschutzüberlegungen

Rz. 85 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist für den Rechnungsempfänger grundsätzlich nur möglich, wenn die in der Rechnung angegebene Anschrift (Sitz) des Rechnungsausstellers richtig ist, da das für den Vorsteuerabzug erforderliche Tatbestandsmerkmal der Leistung eines anderen Unternehmers für die Verwaltung leicht und eindeutig nachprüfbar sein m...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.7.2 Geräteidentifikationsnummer

Rz. 120 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Zur Bedeutung der IMEI-Nummer bei Mobiltelefonen vgl. BFH vom 19.04.2007, Az: V R 48/04, BStBl II 2009, 315. Der Aufzeichnung der IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity Number) kann Bedeutung für die Prüfung der Frage zukommen, ob der Unternehmer Maßnahmen zur Vermeidung einer Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell ergriffe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Zeitliche Wirkung einer Rechnungsberichtigung

Rz. 162 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Umstritten ist der Zeitpunkt, auf den eine Rechnungsberichtigung wirkt. Nach § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Rechnung ist, die den Vorgaben der §§ 14, 14a UStG entspricht. Enthält eine Rechnung Fehler, ist diese Voraussetzung unzweifelhaft nicht erfüllt, ein Vorsteuerabz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anwendung des § 6a Satz 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG – Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 12 GrEStG nicht ernstlich zweifelhaft

Leitsatz 1. Den Formwechsel eines Einzelunternehmens in eine Ein-Mann-GmbH sieht § 191 Abs. 1 UmwG nicht vor. Durch die Beurkundung eines solchen Formwechsels eines grundbesitzenden Einzelunternehmens kann die Entstehung von Grunderwerbsteuer nicht vermieden werden. 2. Auf nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgänge findet die Steuervergünstigung des § 6a Satz 1 G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Allgemeines

Rz. 9 § 365 Abs. 3 AO entspricht inhaltlich § 68 FGO. Der ändernde bzw. ersetzende Verwaltungsakt ("neuer Verwaltungsakt") wird mit seinem Erlass kraft Gesetzes automatisch zum Gegenstand des anhängigen Einspruchsverfahrens gegen den geänderten oder ersetzten Verwaltungsakt ("alter Verwaltungsakt"). Der "alte Verwaltungsakt" ist nicht mehr Gegenstand des Einspruchsverfahrens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 364 AO ist im Hinblick auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör zwar ein sehr schwerwiegender Verfahrensfehler[1], dieser hat aber auf die rechtliche Wirksamkeit einer erlassenen Einspruchsentscheidung keinen Einfluss. Insbesondere wird sie deshalb nicht nichtig.[2] Die unterlassene Mitteilung der Besteuerungsunterlagen in ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1 Rechtsanspruch auf rechtliches Gehör

Rz. 1 Der dem Bürger grundgesetzlich garantierte formelle Rechtsschutz erfordert inhaltlich, dass er Gelegenheit hat, im Verfahren seine Ansicht vorzutragen und sich zu den entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen zu äußern. Dies setzt umgekehrt voraus, dass der Beteiligte des Verfahrens von der Finanzbehörde auch informiert wird, dass er sachgerecht sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5 Absehen von der Erörterung

Rz. 14 Das Erörterungsgebot besteht grundsätzlich, insbesondere wenn der Einspruchsführer die Erörterung beantragt hat. Das generelle Unterlassen der Erörterung unter dem Vorwand der allgemeinen Arbeitsüberlastung ist pflichtwidrig. Nur in Ausnahmefällen handelt die Finanzbehörde ermessensfehlerfrei, wenn sie die beantragte Erörterung unterlässt. Die Finanzbehörde darf ermes...mehr

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Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und AdV des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. 2. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gese...mehr

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AGS 11/2018, Keine Anrechnu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des VG, mit dem seine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zurückgewiesen wird, hat keinen Erfolg. 1. Die Entscheidung obliegt dem Senat; sie fällt nicht in die Entscheidungszuständigkeit der Berichterstatterin nach § 87a Abs. 1 Nr. 5 u. Abs. 3 VwGO. Die Entschei...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Nur notwendige Aufwendungen erstattungsfähig

Frage: Welche Kosten eines Finanzgerichtsprozesses können als notwendige Aufwendungen erstattet werden? Und darf es sich dabei insbesondere auch um Kosten eines parallel zum Hauptsacheverfahren geführten AdV-Verfahrens handeln? Antwort: In § 139 Abs. 1 FGO hat der Gesetzgeber bestimmt, dass erstattungsfähige Kosten neben den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) die zur zwec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 69 Aussetzung der Vollziehung

Schrifttum K.J. Wagner, Über effektiven vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren, Kruse-FS, S. 735; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, Diss. Köln 1997; Drüen, Haushaltsvorbehalt bei der Verwerfung verfassungswidriger Steuergesetze?, FR 1999, 289; Mack, Aussetzung der Vollziehung, AO-StB 2001, 85; Saar, Defizite im finanzgerichtlichen Rechtsschut...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Aussetzung der Vollziehung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundvoraussetzung für die Entstehung von Aussetzungszinsen ist die Aussetzung des mit dem Einspruch oder der Anfechtungsklage angefochtenen Verwaltungsaktes i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO. Eine Aussetzung setzt also stets einen den Stpfl. belastenden Verwaltungsakts und einen entsprechenden Rechtsbehelf voraus. Oft wird die Aussetzun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 361 Aussetzung der Vollziehung

Schrifttum Szymczak, Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten, NWB Fach 2, 8145; Nommensen/Pinternagel/Söffing, Einschränkungen bei der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, DStR 1998, 70; Birkenfeld, Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung, DStZ 1999, 349; Mack, Der Streit um die Aussetzung der Vollziehung, Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung 1999, 37...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift korrespondiert mit § 236 AO. Während § 236 AO einen Ausgleich für den Vermögensschaden schafft, der dem obsiegenden Kläger erwachsen ist, sind die Aussetzungszinsen das Entgelt für den Fiskus für die durch die Aussetzung gewährte Kapitalnutzung (BFH v. 25.07.1995, IX R 38/93, BStBl II 1995, 835 m. w. N.; BFH ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Vollziehung ausgesetzt, so bleibt der angefochtene Verwaltungsakt zwar wirksam i. S. von § 124 Abs. 1 AO, jedoch darf der Antragsgegner keine rechtlichen Folgen daraus ziehen. Insbesondere darf er keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen, und auch die Aufrechnung ist ausgeschlossen (hierzu und wegen der weiteren Wirkungen s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Szymczak, Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten, NWB Fach 2, 8145; Nommensen/Pinternagel/Söffing, Einschränkungen bei der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, DStR 1998, 70; Birkenfeld, Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung, DStZ 1999, 349; Mack, Der Streit um die Aussetzung der Vollziehung, Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung 1999, 37; Bilsdorfe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Inhalt und Wirkung der Aussetzung

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aussetzung der Vollziehung berührt nicht die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes, sondern die Möglichkeit, ihn zu verwirklichen, von ihm Gebrauch zu machen. Die AdV beseitigt damit nicht die durch den Verwaltungsakt begründeten Forderungsrechte des Gläubigers und Leistungspflichten des Steuerpflichtigen. Es wird lediglich ihre Verwirkl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Einstweiliger Rechtsschutz gegen Grundlagenbescheide und Folgebescheide

Tz. 66 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundlagenbescheide werden durch Übernahme ihrer Feststellungen in den Folgebescheid vollzogen. Dies hätte die denkbare verfahrensrechtliche Konsequenz, dass Folgebescheide nach AdV des Grundlagenbescheides nicht mehr erlassen werden dürften. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich bestimmt, dass der Erlass eines Folgebescheides auch na...mehr