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Gewerbesteuererklärung 2021 / 6 Rechtsbehelfe

Dipl.-Finanzwirt Karl-Heinz Günther
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Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Zerlegungsbescheid.

Einwendungen gegen die Höhe des Gewinns aus Gewerbebetrieb muss der Einzelunternehmer durch Anfechtung des Einkommensteuerbescheids, die Kapitalgesellschaft durch Anfechtung des Körperschaftsteuerbescheids und die Personengesellschaft durch Anfechtung des Gewinnfeststellungsbescheids geltend machen. Ein zur Gewinnfeststellung ergangenes finanzgerichtliches Urteil hat keine Rechtskraftbindung für den Gewerbesteuermessbescheid.[1] Für eine allgemeine Leistungsklage einer (vermeintlichen) Organgesellschaft, mit der das Finanzamt verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des (vermeintlichen) Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbsteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt die Klagebefugnis.[2]

 
Hinweis

Messbescheidanpassung an geänderten Gewinn

Ergibt sich in diesem Verfahren eine Änderung des gewerblichen Gewinns, muss das Finanzamt von Amts wegen auch den Gewerbesteuermessbescheid ändern.[3] Die Änderungsvorschrift greift auch, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des Einkommensteuerbescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des Steuerpflichtigen nicht mehr wie bisher als gewerbliche qualifiziert, sondern einer anderen Einkunftsart zugeordnet wird.[4]

§ 35b GewStG findet auch Anwendung, wenn das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid in der Weise ändert, dass ein bisher als Veräußerungsgewinn behandelter Gewinn nu...

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