Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Welling, Die Zinsschranke, FR 2007, 735; Watrin/Wittkowski/Strohm, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Besteuerung von KapGes, GmbHR 2007, 785; Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Töben/Fischer, Die Zinsschranke für KapGes, GmbHR 2007, 532; Töben/Fischer, Die Zinsschranke, BB 2007, 974; Töben, Die Zinsschranke – Befund u Kritik...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag

Leitsatz 1. Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Elektronische Übermittlung eines Einspruchs an das Finanzamt

Leitsatz Die Übersendung eines Einspruchsschreibens aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) auf ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) ist geeignet, die Einspruchsfrist zu wahren. Sachverhalt Der Streit geht unter anderem um die Frage, ob die Antragstellerin rechtzeitig Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide 2012 und 2015 eingelegt hat. De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.5 Vorlagepflicht/Vorlagefristen

Rz. 96 Nach § 90 Abs. 3 S. 5 AO soll die Finanzbehörde die Vorlage von Aufzeichnungen regelmäßig nur für die Durchführung, d. h. während und zur Vorbereitung einer Außenprüfung [1] verlangen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheidung, die wie jeder Eingriffsakt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen muss, aber gesetzlich in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufrechnung / 3 Rechtsbehelfe

Besteht zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen Streit über die Wirksamkeit einer Aufrechnungserklärung dem Grunde und/oder der Höhe nach, muss die Finanzbehörde einen Abrechnungsbescheid erlassen.[1] Gegen diesen kann der Steuerpflichtige Einspruch und nach dessen Erfolglosigkeit Klage erheben. Auch ist eine Aussetzung der Vollziehung des Abrechnungsbescheids m...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufrechnung / 1.3 Fälligkeit der Gegenforderung

Die Forderung, mit der aufgerechnet wird (Gegenforderung), muss entstanden und fällig sein.[1] Die Fälligkeit einer Steuerforderung der Finanzbehörden kann z. B. durch Stundung hinausgeschoben sein. Eine Aussetzung der Vollziehung schiebt die Fälligkeit nicht hinaus. Gleichwohl darf die Finanzbehörde nicht mit der "ausgesetzten" Steuerforderung aufrechnen, da die Aufrechnung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verkauf von Backwaren und Fast-Food im Vorraum von Lebensmittelläden: Umsatzsteuersatz

Leitsatz Verkauft eine Bäckerei in dem nicht abgetrennten Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes (Vorkassenzonen) über den Ladentresen Backwaren, unterliegt dies dem Regelsteuersatz, wenn deren Kunden zum Verzehr die teils mit Tischdecken und Blumenschmuck versehenen von der Bäckerei vorgehaltenen Tische und Stühle nutzen können und ihnen Geschirr und Besteck zur Verfügun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.2 Folgen der Pflichtverletzung

Rz. 7 Die Folge der Pflichtverletzung muss ein Schaden sein, der durch die Haftung ausgeglichen werden soll. Die Haftung nach § 69 AO kann eingreifen, soweit die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[1] nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden oder Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.3 Billigkeitsmaßnahmen bei der Steuererhebung

Rz. 27 Die Erhebung einer Steuer ist nicht deshalb sachlich unbillig, weil später aus einer anderen Steuer ein Erstattungsanspruch entsteht und fällig wird. Steueransprüche sind nach der gesetzlichen Regelung zu begleichen, wenn sie fällig geworden sind. Der Stpfl. hat keinen Anspruch darauf, dass mit der Einziehung eines fälligen Anspruchs gewartet wird, bis eine Aufrechnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 209 Das Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme ist selbstständig gegenüber dem Steuerfestsetzungsverfahren.[1] Beide Verfahren (Rechtsbehelf gegen die Steuerfestsetzung und Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme) können unabhängig voneinander betrieben werden.[2] Da es sich um selbstständige Verfahren handelt, dürfen Aspekte des einen Verfahrens nicht in dem anderen Verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 41 Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass bzw. gegen teilweisen Erlass unter Ablehnung des weitergehenden Antrags auf vollständigen Erlass ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird nicht nach § 361 AO durch Aussetzung der Vollziehung gewährt, da die Ablehnung des Antrags keinen vollziehbaren Inhalt hat, sondern nach § 114 FGO durch einstweilige Anordnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit Einführung des Splitting-Verfahrens musste sich das BVerfG mehrfach mit der geltenden Regelung im Speziellen sowie mit der Familienbesteuerung im Allg beschäftigen. Gegenstand der Prüfung waren insb: unterschiedliche Besteuerung dauernd getrennt lebender oder geschiedener und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten höhere Besteuerung al...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 2. Ende des Zinslaufs

Der Zinslauf endet gem. § 235 Abs. 3 Satz 1 AO mit der Zahlung der hinterzogenen Steuer. Maßgeblich ist die tatsächliche Entrichtung des hinterzogenen Betrags. Der Zinslauf endet daher spätestens mit Ablauf des Fälligkeitstags, da Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 3 Satz 2 AO nicht für Zeiten festgesetzt werden, für die ein Säumniszuschlag entsteht, die Zahlung gestundet ...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Die Abwehr von Hinterziehungszinsen dem Grunde und der Höhe nach erfolgt durch Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen; es besteht auch die Möglichkeit, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Im Rahmen des Einspruchs ist das Vorliegen der Hinterziehung inzident zu überprüfen/widerlegen.[13] Insb. bei Transaktionen über mehrere Jahre und ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur ermäßigten Besteuerung eines Praxisveräußerungsgewinns

Leitsatz Das FG München ging mit AdV-Beschluss vom 23.7.2019 der Frage nach, ob und wann berufliche Aktivitäten eines Steuerberaters, die er nach dem Verkauf seiner Kanzlei entfaltet, einer ermäßigten Besteuerung des (Kanzlei-)Veräußerungsgewinns entgegenstehen. Sachverhalt Der klagende Steuerberater veräußerte seine Steuerkanzlei im Jahr 2011 an zwei Berufskollegen, mit dene...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.4 Fälligkeit und Erfüllbarkeit

Rz. 28 Weitere Voraussetzung der Aufrechnung ist nach § 387 BGB, dass die Forderung des Aufrechnenden (die Gegenforderung) entstanden und fällig ist, der aufrechnende Gläubiger also die ihm gebührende Leistung fordern kann.[1] Die Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung für die Aufrechnung.[2] Hängt die Fälligkeit der aufrechnend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 53 Die Aufrechnung wird durch Aufrechnungserklärung geltend gemacht. Für die Aufrechnungserklärung durch die Finanzbehörde und durch den Stpfl. gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche öffentlich-rechtliche Willenserklärung, durch die ein steuerschuldrechtliches Gestaltungsrecht ausg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG als Organgesellschaft mit "Fremdbeteiligung"

Leitsatz Eine Personengesellschaft kann auch dann umsatzsteuerliche Organgesellschaft sein, wenn an ihr Personen beteiligt sind, die nicht in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH & Co. KG, an der neben der Komplementär-GmbH weitere Personen als Kommanditisten beteiligt sind, unter anderem die H-GmbH. Da die H-GmbH ...mehr

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Bußgeldübernahme durch den Arbeitgeber

Kommentar Wenn Arbeitnehmer der Logistikbranche während ihrer Berufsausübung falsch parken oder Lenk- und Ruhezeiten überschreiten, sind ihre Arbeitgeber häufig bereit, die verhängten Bußgelder zu übernehmen. Ob diese Kostenerstattung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, ist derzeit Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens vor dem BFH. Wann Arbeitslohn vorliegt Zuw...mehr

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Aussetzung der Vollziehung bei einem Schenkungsteuerbescheid

Leitsatz Ernstliche Zweifel eines Schenkungsteuerbescheides bei Anwendung der 90 %-Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Sachverhalt Es ist streitig, ob die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Die Antragstellerin erwarb im Wege der Schenkung von ihrem Vater alle Anteile an einer GmbH. Auf Anforderung des Antragsgegners stellte das Finanzamt den Wert des Anteils für d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 270 [Autor/Stand] Verpflichtungsklage und einstweilige Anordnung bei Ablehnungsbescheid. Wird der Freistellungsantrag abgelehnt, so ist gegen den Ablehnungsbescheid – nach Durchführung eines Einspruchsverfahrens – die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO) statthaft. Vorläufiger Rechtsschutz kann nur im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) erstritten werden. Eine Ausse...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Anfechtungsbefugnis des Vergütungsgläubigers

Rz. 209 [Autor/Stand] Einspruchs- und Klagebefugnis des Vergütungsgläubigers. Der Vergütungsgläubiger ist befugt, die Steueranmeldung aus eigenem Recht anzufechten.[2] Gemäß § 350 AO 1977 ist zur Einlegung eines Einspruchs befugt, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Eine vergleichbare Regelung enthält § 40 Abs. 2 FGO in Bezug auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 134 [Autor/Stand] Bei Ablehnung der Erstattung. Lehnt das Bundeszentralamt für Steuern den Erstattungsantrag vollständig oder teilweise ab, so kann der Vergütungsgläubiger Rechtsschutz geltend machen, indem er zunächst ein Einspruchsverfahren führt und – soweit dies erfolglos ist – im Anschluss hieran eine Verpflichtungsklage erhebt. Vorläufiger Rechtsschutz ist insoweit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Verhältnis des Erstattungsverfahrens zu der Steuerfestsetzung durch die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners und Rechtsschutzmöglichkeit

Rz. 98 [Autor/Stand] Alternative Erstattung im Steuerfestsetzungsverfahren. Eine Steuererstattung kann – alternativ zu § 50d Abs. 1 Satz 2 – auch im Steuerfestsetzungsverfahren, also in dem die Steueranmeldung durch den Vergütungsschuldner betreffenden Verfahren, erwirkt werden. Rz. 99 [Autor/Stand] Verhältnis von Erstattungsverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren. Das Erst...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug für Waren im Niedrigpreissegment: Leistungsbeschreibung, Gutglaubensschutz und Hinzuschätzungsbefugnis

Leitsatz 1. Nach Maßgabe der summarischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen im Verfahren um eine AdV ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im sog. Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auslegung eines Einspruchs

Leitsatz Ein Einspruch gegen einen Sammelbescheid, der Umsatzsteuer und Zinsen umfasst, beinhaltet nicht zwingend auch einen Einspruch gegen die Zinsfestsetzung. Sachverhalt Der Antragsteller betrieb ein Hotel mit Gastwirtschaft. Nach einer Außenprüfung ergingen geänderte Umsatzsteuerbescheide. Aufgrund der Nachzahlungen wurden auch Nachzahlungszinsen festgesetzt. Der steuerl...mehr

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Vorläufige Festsetzung von Zinsen

Kommentar Ob die gesetzlich vorgesehene Höhe der Steuerzinsen (§§ 233 ff. AO) angesichts des aktuellen Zinsniveaus noch als verfassungskonform angesehen werden kann, ist umstritten, weshalb Zinsfestsetzungen – wenn verfahrensrechtlich möglich – vorläufig durchzuführen sind. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 2.5.2019 im Einzelnen zur vorläufigen Zinsfestsetzung von ...mehr

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AGS 05/2019, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführerin (Beklagte im Ausgangsverfahren) wendet sich gegen die Festsetzung einer Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV. Das VG hatte der Klage stattgegeben und der Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Gegen dieses Urteil stellte die Beklagte einen Antrag auf Zulassung der Berufung mit entsprechender ausführlicher Begründung. Der VGH forderte die Klägersei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 4 Abs. 4

Rz. 8 Auf die pauschal zu zahlende Abgabe sind §§ 156, 163, 222, 227, 240 und 361 AO und auch § 69 FGO nicht anzuwenden. Da die pünktliche Zahlung zwingende Voraussetzung des Eintritts der Straf- und Bußgeldfreiheit und der damit verbundenen Steuerbefreiung ist, würde jede andere Regelung dem Zweck des Gesetzes zuwiderlaufen. Wären die genannten Normen anwendbar, so würde di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 5 Einspruch gegen die Steuerfestsetzung

Rz. 9 Der Erklärende hat jedoch die Möglichkeit, nach §§ 347ff. AO Einspruch gegen seine eigene als Steueranmeldung wirkende strafbefreiende Erklärung einzulegen. Abweichend von BMF v. 3.2.2004, IV A 4 – S 1928 – 18/04, BStBl I 2004, 225, Tz. 12.7 kann darüber hinaus auch der Steuerschuldner Einspruchsführer sein, wenn er nicht der Erklärende ist.[1] Die Einspruchsfrist beträ...mehr

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Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde aufgrund DSGVO

Leitsatz Ein Akteneinsichtsrecht ist zwar nicht ausdrücklich in der DSGVO geregelt, es besteht aber ein Auskunftsanspruch über sämtliche verarbeitete personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für Papierakten mit Informationen zu einer Zeit vor Inkrafttreten der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger war zu einem Drittel an einer Ende 2008 aufgelösten GbR beteiligt, bei der ab dem Jahr 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Zweck der Aussetzung nach § 363 Abs. 1 AO

Rz. 4 Das Interesse des Einspruchsführers an einer zeitnahen Entscheidung und damit beschleunigten Verfahrensabwicklung ist dann nicht vorrangig, wenn dadurch das Interesse an der Einheitlichkeit der Rechtsordnung berührt wird.[1] § 363 Abs. 1 AO gibt der Finanzbehörde die Möglichkeit, bei der Gefahr divergierender Rechtsentscheidungen von dem Abschluss des anhängigen Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.4 Rechtsschutz

Rz. 23 Gegen die Aussetzungsentscheidung der Finanzbehörde, die keine finanzbehördliche Verfahrenshandlung, sondern ein Verwaltungsakt ist, ist der Einspruch nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO statthaft. Die Zulässigkeit des Einspruchs wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ggf. auch die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 1 FGO erfüllt sind. Das Rechtsschutzbe...mehr

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Aussetzung der Vollziehung: Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment

Leitsatz Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung ("Hosen", "Blusen", "Pulli") ausreicht. Normenkette § 15 Abs. 1, § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG, Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Hinzuziehung ist eine Verfahrenshandlung der das jeweilige Einspruchsverfahren durchführenden Finanzbehörde, durch die ein Dritter die Rechtsstellung eines Beteiligten nach § 359 Nr. 2 AO erlangt. Der Hinzuziehung entspricht inhaltlich die Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 60 FGO, sodass die hierzu ergangenen Entscheidungen entsprechend angewendet w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.2.2 Notwendige Hinzuziehung

Rz. 30 Liegt ein Grund für die notwendige Hinzuziehung vor, so hat die Finanzbehörde grundsätzlich keinen Entscheidungsspielraum. Sie kann nur ausnahmsweise von der notwendigen Hinzuziehung absehen: im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung, da keine Bindungswirkung in der Hauptsache besteht[1], insbesondere wenn der Antrag abgelehnt wird[2]; im Einspruchsverfahren, wenn di...mehr

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FoVo 03/2019, Folgen der fe... / 2 II. Die Entscheidung

Einstellungsantrag verlangt eine Prognoseentscheidung Gemäß § 575 Abs. 5 ZPO i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO ist über die vom Schuldner beantragte einstweilige Anordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind die Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen und die Nachteile, die dem Schuldner durch die Vollstreckung drohen, gegen diejenigen abzuwägen, d...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung; Absehen von der Anhörung eines vierjährigen Kindes

FamFG § 26 § 64 Abs. 3 § 159 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Leitsatz 1. Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / Leitsatz

1. Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29). (Rn 3) 2. Im einstweiligen An...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Mutter) wendet sich gegen den vom Oberlandesgericht angeordneten, unbegleiteten Umgang zwischen dem Beteiligten zu 3 (im Folgenden: Vater) und dem im Juni 2014 geborenen, gemeinsamen Kind L. Sie begehrt die einstweilige Aussetzung der Vollziehung aus dem angefochtenen Beschluss bis zur Entscheidung über ihre – bereits eingelegte, abe...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben: Da verhindert die Mutter eines vierjährigen Kindes im Umgangsverfahren wiederholt und trotz Androhung von Ordnungsmitteln die Anhörung des Kindes durch die Gerichte erster und zweiter Instanz,[1] nur um anschließend deren Entscheidungen jeweils mit der Begründung anzugreifen, wegen der unterbliebenen Anhörung sei der Sachverhalt nicht ausreichend auf...mehr

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Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH. Nach einer Außenprüfung erließ das Finanzamt geänderte Steuerbescheide, denen ein erhöhter Gewinn zugrunde gelegt wurde, da die un...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung

Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder ergeht ein unwiderruflicher Vollstreckungsaufschub "bis zum Erlass eines vollstreckbaren Steuerbe...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.3 Einspruch gegen die Pfändungsverfügung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hier kann z. B. vorgetragen werden, dass eine Überpfändung vorliegt. Die Vollziehung des Arrests ist unwirksam, wenn seit dem Tag, an dem die Arrestanordnung erlassen wurde, 1 Monat verstrichen ist.[1] Gerügt werden kann auch, dass zu dem Zeitpunkt, als die Steuerfahndung den Arrest vollzog, noch gar keine unterschriebene Arrestanordnung vorlag.mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.2 Sofortige Klage gegen die Arrestanordnung in Verbindung mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Klage beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der förmlichen Zustellung der Arrestanordnung. Im gerichtlichen Verfahren gegen die Arrestanordnung hat das Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Das FG Leipzig führte mit Beschluss vom 11.8.1993 aus: Der Antragsgegner hat dem Gericht nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass die in der Arrestanor...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 31.10. 2018 – XII ZB 411/18 a) Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, Fa...mehr

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BMF lässt Aussetzung der Vollziehung nun ab April 2012 zu

Kommentar Nachdem der BFH den gesetzlichen Zinssatz von 6 % pro Jahr in einem neueren AdV-Beschluss auch für Zeiträume ab 2012 in Frage gestellt hat, hat nun das BMF reagiert und die Aussetzung der Vollziehung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 zugelassen. Für Zeiträume vor April 2012 sind die Regelungen restriktiver. Nachzahlungszinsen zur ESt nach Außenprüfung Ist der ...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / VII. Rechtschutz gegen den Kostenbescheid wegen eines Feuerwehreinsatzes

In § 80 VwGO ist die für das gesamte Verwaltungsprozess-, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsrecht zentrale Frage des Suspensiveffekts geregelt. § 80 Abs. 1 VwGO ordnet zunächst an, dass die Einlegung eines Hauptsacherechtsbehelfs gegen einen belastenden Verwaltungsakt, also in der Anfechtungssituation, aufschiebende Wirkung hat. Damit der Suspensiveffekt ei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anwendung des § 6a Satz 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG – Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 12 GrEStG nicht ernstlich zweifelhaft

Leitsatz 1. Den Formwechsel eines Einzelunternehmens in eine Ein-Mann-GmbH sieht § 191 Abs. 1 UmwG nicht vor. Durch die Beurkundung eines solchen Formwechsels eines grundbesitzenden Einzelunternehmens kann die Entstehung von Grunderwerbsteuer nicht vermieden werden. 2. Auf nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgänge findet die Steuervergünstigung des § 6a Satz 1 G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Allgemeines

Rz. 9 § 365 Abs. 3 AO entspricht inhaltlich § 68 FGO. Der ändernde bzw. ersetzende Verwaltungsakt ("neuer Verwaltungsakt") wird mit seinem Erlass kraft Gesetzes automatisch zum Gegenstand des anhängigen Einspruchsverfahrens gegen den geänderten oder ersetzten Verwaltungsakt ("alter Verwaltungsakt"). Der "alte Verwaltungsakt" ist nicht mehr Gegenstand des Einspruchsverfahrens...mehr