Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Frist

Rn 11 § 4d ordnet im Hinblick auf § 6 ausdrücklich und für bestimmte Entscheidungen des Insolvenzgerichts im Zusammenhang mit der Verfahrenskostenstundung die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde an. Die Beschwerdefrist (Notfrist) [16] beträgt gemäß § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO zwei Wochen. Der Fristbeginn richtet sich nach § 6 Abs. 2. Eine Aussetzung der Vollziehung des angefoch...mehr

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FF 12/2020, Rechtsprechung ... / Steuerrecht

BFH, Beschl. v. 27.7.2020 – II B 39/20 (AdV) Urenkeln steht jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Wiederherstellung der hemmenden Wirkung, Einstweilige Anordnung, Wiederaufnahmeklage, Anhörungsrüge

Rz. 80 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Außerordentliche Rechtsbehelfe kennt sowohl die AO als auch die FGO. Als solche können beantragt werden, Rz. 81 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 82 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 83 Stand: E...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Verpflichten sich einzelne Personen gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zu fördern, bilden sie eine sog GbR. Diese ist zivilrechtlich in den §§ 705–740 BGB geregelt. Sie ist rechtsfähig, soweit sie durch ihr Auftreten eigene Rechte und Pflichten begründet (vgl grundlegend BGHZ 146, 341 vom 29.01.2001 – II ZR 331/00 = BFH/NV ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Als förmlicher Rechtsbehelf im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist der Einspruch gegeben (§§ 347, 348 AO). Das der Überprüfung der Einspruchsentscheidung dienende steuergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Zu den nichtförmlichen Rechtsbehelfen > Rz 96 und > Petition. Zu dem ebenfalls vom förmlichen Rechtsbehelf abzugr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Gegenstand der Beschwerde

Rz. 75 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Entscheidungen des FG, gegen die nicht wie zB bei Urteilen oder einem Gerichtsbescheid die Revision (> Rz 60 ff) gegeben ist, und bestimmte prozessuale Entscheidungen des vorsitzenden Richters können im Rahmen des § 128 FGO mit der Beschwerde beim BFH angefochten werden. In Betracht kommen ua Beschlüsse des FG wie zB die Beiladung Dritter (>...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Die Durchführung des Revisionsverfahrens

Rz. 66 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der BFH ist keine Tatsacheninstanz wie das FG, sondern Rechtsinstanz. Deshalb kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil des FG auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe (§ 118 FGO). Die Revision kann – etwa in Kirchensteuersachen – ausnahmsweise auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden, wenn das maßgebliche Abga...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.5.2 Auskunfts- oder Vorlagepflichtige

Rz. 10 Auch Auskunfts- oder Vorlagepflichtige haben keinen Rechtsanspruch auf Abgabe bzw. Unterlassung der Untersagungserklärung. Der Finanzrechtsweg[1], der Einspruch [2] und die Anfechtungsklage [3] sind zwar dem Grunde nach gegeben.[4] Möglich ist auch ein Antrag auf AdV.[5] Für die Beteiligten[6] käme eine Beschwer aber allenfalls nur in Betracht, wenn er hierdurch gehinde...mehr

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FF 10/2020, Keine Flugreise... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die vorliegende einstweilige Anordnung und die Aussetzung der Vollziehung des mit der Beschwerde angegriffenen Beschlusses des Amtsgerichts Kirchhain vom 10.3.2020, mit dem das Amtsgericht seine einstweilige Anordnung vom 10.3.2020 bestätigt hat, beruhen auf § 64 Abs. 3 FamFG . [2] Es bestehen dringende Anhaltspunkte dafür, dass die angefochtenen Beschlüsse im Erge...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Vergütung: Auswirkungen der Änderung der StBVV

Die StBVV wurde zum 1.7.2020 geändert. Im Folgenden wird auf einige Problembereiche vertieft eingegangen und der Anwendungsbereich dargestellt. Grundsätzliches § 40 StBVV lautet nunmehr: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden." Damit ist das außergerichtliche...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Frühstück und Parkplatzüberlassung durch Hotels

Leitsatz Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Das Frühstück gegen gesondert berechnetes Entgelt sowie die Überlassung von Parkplätzen sind als eigenständige Leistungen mit dem Regelsatz zu versteuern. Sachverhalt Streitig ist die Behandlung von Umsätzen für Hotelübernachtungen, Frühstück und Parkplatzgestellung. Die Klägerin betreibt ein Hotel mit ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anforderungen an eine Teileinspruchsentscheidung

Leitsatz Für eine wirksame Teileinspruchsentscheidung muss aus der Entscheidung klar ersichtlich sein, über welche Teile des Einspruchs entschieden wird und in welchem Umfang das Einspruchsverfahren fortgeführt werden soll. Sachverhalt Der Kläger begehrte die Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2006. Im Jahr 2011 legte er gegen den nach einer Betriebsprüfung geänderten Umsatz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Rückwirkung des BMF-Schreibens betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.3.2020

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind. 2. Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schenkungsteuer: Freibetrag für Urenkel

Leitsatz Urenkeln steht jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Normenkette § 15, § 16 ErbStG Sachverhalt Die Urgroßmutter der Antragsteller übertrug diesen im Jahr 2018 jeweils einen Miteigentumsanteil an einem Mietwohngrundstück. Ihrer Tochter (Großmutter der An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anlaufverluste von Existenzgründern

Rn. 10 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Nicht betroffen sind grds Anlaufverluste von Existenz- und Firmengründern (ebenso BFH v 07.05.2019, VIII R 29/15, BStBl II 2019, 751; FG Münster v 05.08.2010, 5 V 1142/10 F, EFG 2010, 1878, AdV-Beschluss; FG Münster v 22.11.2013, 5 K 3828/10 F, DStRE 2014, 1298 rkr; BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 1; Ronig, NWB F 3, 13 971; Brandtner/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wertungen zu § 2b EStG aF

Rn. 18 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Gegen § 2b EStG aF bestanden unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots erhebliche Bedenken. BFH v 22.09.2016 IV R 2/13, BStBl II 2017, 165 bejaht (dh anders der AdV-Beschluss BFH v 02.08.2007 IX B 92/07, BFH/NV 2007, 2270) aber die Verfassungsmäßigkeit des § 2b EStG, wenn den Anlegern auf Grund einer im Werbe- bz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wertungen zu § 2b EStG

Rn. 12 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 BFH v 02.08.2007 IX B 92/07, BFH/NV 2007,2270 hatte in einem AdV-Verfahren ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2b EStG aF ua wegen fehlender Folgerichtigkeit geäußert. Aber s Rn 18 und BFH v 22.9.2016 IV R 2/13, BStBl II 2017, 165.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Begründung des Gesetzgebers

Rn. 174 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 In seiner Begründung führt der Gesetzgeber aus (BT-Drucks 18/68, 75; s auch FG Münster v 11.12.2013, 6 K 3045/11 F, Rev, Az des BFH I R 14/14), dass immer mehr StPfl versuchten, Verluste aus Gewerbebetrieb künstlich zu generieren, um ua Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes, eines Betriebs oder hohe Abfindungszahlungen zu kompe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Invalidenrente trotz Kürzung der Geschäftsführerbezüge eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Leitsatz Wird eine Geschäftsführervergütung um die gleichzeitige Zahlung einer Invalidenrente gemindert, ist es ernstlich zweifelhaft, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegen kann. Sachverhalt Eine GmbH betreibt ein Hotel. Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer Herr C erhielt nach einem Unfall mit Teilinvalidität eine Teilrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) ...mehr

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Tabaksteuer: Steuerschuldner kann nicht zugleich Haftungsschuldner nach § 71 AO sein

Leitsatz 1. Im Haftungsrecht nach der AO gilt der Grundsatz, dass sich Steuerschuldnerschaft und Haftung gegenseitig ausschließen. 2. Wer als Besitzer von in Deutschland unversteuerten Zigaretten zur Entrichtung der Tabaksteuer nach § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG verpflichtet ist, kann für diese Steuer nicht zugleich durch Haftungsbescheid nach § 71 AO in Anspruch genommen werden....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist bei Erkrankung

Leitsatz Krankheit ist nur dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zuzumuten war, die Frist durch eigenes oder fremdes Handeln zu wahren. Die Krankheit muss daher plötzlich und in einer Schwere auftreten, die es dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr zumutbar ermöglicht, einen Dritten mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Sachver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Leistungsgebot

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Aufforderung des FA zur Zahlung einer Steuer- oder Haftungsschuld (Leistungsgebot), ist grundsätzlich ein selbständiger > Verwaltungsakt (BFH/NV 2008, 967), der idR mit der Steuer- oder Haftungsfestsetzung in einem Bescheid verbunden wird. Ohne Leistungsgebot (legaldefiniert in § 254 Abs 1 Satz 1 AO) ist der Adressat des Bescheides nicht zur Za...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Anrufungsauskunft / 4. Anwendbare Rechtsvorschriften

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG gelten die Regelungen in §§ 118ff. AO unmittelbar, und zwar insbesondere:mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / aa) Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 ErbStG)

In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH am 7.7.2004 zu dem Nachsteuertatbestand in Form der Aufgabe eines Kommanditanteils durch Insolvenz nach § 13a Abs. 5 S. 1 ErbStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997,[12] noch Bedenken an der Berechtigung der Nachsteuer geäußert.[13] So hat er es als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob der Wegfall der Steu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Verlustabzug

Tz. 37 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für Zwecke des Verlustabzugs ist zu berücksichtigen, dass der Soll-Abwicklungszeitraum (Besteuerungszeitraum nach § 11 Abs 1 S 2 KStG) ein einziger (verlängerter) VZ ist (s R 11 Abs 1 KStR 2015). Verluste aus früheren VZ können somit iRd Regelung des § 10d EStG iVm § 8 Abs 1 KStG in den ersten im Abwicklungszeitraum endenden Besteuerungszeitra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Besteuerungszeitraum

Tz. 27 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 1 S 1 KStG ist – abw von § 7 Abs 3 S 1 KStG iVm § 31 Abs 1 KStG und § 25 EStG – der im hr-lichen Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen. Der Begriff des Abwicklungszeitraums umfasst damit den hr-lichen Liquidationszeitraum. Davon abzugrenzen ist der Besteuerungszeitraum, der dann gleichzeitig auch ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen wegen wirtschaftlicher Schäden durch das Coronavirus

Leitsatz Wegen der Selbstbindung der Verwaltung durch das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, IV A 3 – S 0336/19/10007 :002) ist das Ermessen des Finanzamts auf das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020 reduziert und schließt die Aufhebung bereits erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen ein. Sachverhalt Das Finanzamt verfügte wegen fälliger St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 52 Der Tatbestand des § 26b UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG genannten Pflichten zur Bezahlung der geschuldeten USt oder zur Zahlung der Vorauszahlung bei Fälligkeit. Die "Nichtzahlung" der in einer Rechnung ausgewiesenen und angemeldeten Steuer wird erst relevant, wenn ein best...mehr

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ZErb 04/2020, Der Einstiegs... / 2. Entscheidung des FG Münster vom 3.6.2019

Im September 2019 wurde eine Entscheidung des FG Münster in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung veröffentlicht, in der ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG geäußert wurden, da die Regelung zu einem wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Ergebnis führt.[4] Das FG Münster will im Hauptsacheverfahren entscheiden, "ob eine Ausleg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.4.2 Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 12 Die Duldungspflicht ist akzessorisch [1], setzt also das Bestehen einer Steuerschuld oder einer Haftungsschuld voraus. Da § 77 AO die Duldung für eine Steuer fordert, scheidet eine Duldung für steuerliche Nebenleistungen[2] aus. Aus der Akzessorietät folgt auch, dass gegen die Duldungspflicht alle Einwendungen geltend gemacht werden können, die dem Steuerschuldner geg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Abkürzungsverzeichnis

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Welche Grundsätze bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gelten

Kommentar Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er hierzu verpflichtet ist, erhält vom Finanzamt auf kurz oder lang einen Schätzungsbescheid. Das BayLfSt hat in einer Verfügung dargelegt, welchen Regeln die Ämter bei einer Schätzung folgen. Wenn die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen können - beispielsweise bei nicht abgegebenen Steuererk...mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / 2 II. Die Entscheidung

Das Vollstreckungsgericht entscheidet Die Erinnerung ist zulässig. Das AG als Vollstreckungsgericht ist gem. §§ 766, 764 Abs. 1 ZPO für die Entscheidung über die Erinnerung zuständig. Eine besondere Zuständigkeit des Insolvenzgerichts ist vorliegend nicht gegeben, denn die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 3 InsO scheidet nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aus. Eine entsprechen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 § 8 Abs 4 KStG idF des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590)

Tz. 23 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Im Ges zur Forts der Unternehmens-StRef hat der Gesetzgeber mit einer deutlichen Verschärfung des § 8 Abs 4 KStG, aber auch des § 12 Abs 3 S 2 UmwStG, reagiert. Um den im gleichen Gesetz geregelten Abbau der GewKapSt gegenzufinanzieren, wurde im Vermittlungsverfahren ua die Änderung der beiden genannten Vorschriften beschlossen, wobei Vorschr...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG-Urteil und die angefochtenen Bescheide sind aufzuheben. Sie sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO). Die Zuwendung der Klägerin an B C ist weder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (dazu 1.) noch nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 Hs. 2 ErbStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Schlichte Änderung in Schätzungsfällen innerhalb der Klagefrist

Weist das Finanzamt einen Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid als unbegründet zurück, weil die Steuererklärung vor Erlass der Einspruchsentscheidung immer noch nicht – zur Gänze – erstellt und beim Finanzamt eingereicht wurde, steht der Berater vor der insbesondere unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten bedeutsamen Frage, ob er gegen die Einspruchsentscheidung Klage be...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Notärztlicher Bereitschaftsdienst: umsatzsteuerfrei

Leitsatz Hält sich ein Arzt zur Sicherstellung der notärztlichen Behandlung in einem Landkreis jederzeit zum Einsatz bereit, ist dies als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen einzustufen, denn derartige Dienste sind für notärztliche Behandlungen unerlässlich und gehören zum typischen Berufsbild eines Arztes. Die Übernahme derartiger Bereitschaftsdienste ist daher nicht etwa nu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zinsen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Über Zinsen als Ausgaben (Sollzinsen) > Schuldzinsen. Bankzinsen zur Finanzierung privater Steuerzahlungen sind nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 EStG). Das Gleiche gilt für die auch nachfolgend in > Rz 5 angesprochenen Zinsen auf Steuernachforderungen (§ 233a AO), Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) für nicht abziehbare ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden

Leitsatz Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids können im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass von einem Zugang des Steuerbescheids auszugehen ist. Sachverhalt Das Finanzamt schätzte die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer 2011, da der steuerlich vertrete...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos

Leitsatz Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind. Normenkette § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG, § 166 AO, Art. 19 Abs. 4 GG ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Die Erhebung von Nachforderungszinsen nach § 233a AO ist nicht allein deshalb sachlich unbillig, weil die Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO erst nach Ablauf von 13 Monaten nach Erlass des Grundlagenbescheids erfolgt (Anschluss an BFH-Urteil vom 01.06.2016 – X R 66/14, BFH/NV 2016, 1668). 2. Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 24 Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung von Nachteilen, die dem Bürger schon aus dem Verhalten der Finanzbehörde erwachsen können, bevor eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist (s. Rz. 24ff.). Dieser vorläufige Rechtsschutz wird in der FGO in zwei Formen gewäh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Beschlüsse außerhalb der mündlichen Verhandlung

Rz. 7 Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung entscheidet der Senat mit drei Richtern, z. B. bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde [1]; Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch [2]; Entscheidungen über notwendige Beiladungen; Entscheidung über die Verwerfung bzw. Zurückweisung der Anhörungsrüge nach § 133 a. F.; Entscheidungen über die Aussetzung der Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.1 Entscheidung eines anderen Senats oder des GrS

Rz. 3 Die Vorlagepflicht nach § 11 Abs. 2 FGO (Rz. 2) bei einer beabsichtigten Abweichung in einer Rechtsfrage wird nur begründet, wenn eine Entscheidung eines anderen Senats oder des GrS über diese Frage (Rz. 6) vorliegt und die dort vertretene Rechtsauffassung noch aktuell aufrechterhalten wird.[1] Die Aufgabe der eigenen in früheren Entscheidungen des jeweiligen Senats ver...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / a) Gerichtsteil

Rz. 125 Der Gerichtsteil einer Akte bildet das Spiegelbild der Akte, die das Gericht über das Verfahren führt . In ihn werden sämtliche Schriftstücke eingeheftet, die das gerichtliche Verfahren betreffen. Rz. 126 Es sind dies z.B.: Rz. 127 Im Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren:mehr

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Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Fotovoltaikanlagen

Leitsatz 1. Bauabzugsteuer i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen...mehr

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AGS 11/2019, Streitwertände... / 2 Aus den Gründen

1. Die vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers im eigenen Namen erhobene und auf die Heraufsetzung des Streitwerts auf 5.000,00 EUR gerichtete Beschwerde ist statthaft (§ 32 Abs. 2 RVG), aber unzulässig. Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 63 Abs. 2 GKG), nur statt, ...mehr