Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.2.4.1 Säumniszuschläge, Stundung, Aussetzung der Vollziehung

Rz. 48 Eine Verzinsung nach § 235 Abs. 4 AO scheidet für die Zeiten aus, für die ein Säumniszuschlag verwirkt, die Zahlung gestundet oder die Vollziehung ausgesetzt ist. Die Gewährung einer Zahlungsfrist nach § 371 Abs. 3 AO im Fall der Selbstanzeige schließt dagegen für ihre Laufzeit Hinterziehungszinsen nicht aus. Sie ist keine steuerliche Frist und führt auch nicht zu kon...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift war bis zum Wirksamwerden des durch das SteuerreformG 1990 für die Vollverzinsung eingefügten § 233a AO die einzige Regelung, die für einen sehr beschränkten Bereich Erstattungszinsen gewährte. § 236 AO sieht für den Fall eines gerichtlichen Rechtsstreites einen (Teil-)Ausgleich für den Zinsverlust vor, den der im Ergebnis obsiegende Betroffene in der Ze...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Rechtsfolgen mangelnder Inhaltsbestimmtheit

Rz. 13 Ein Bescheid nach § 119 Abs. 1 AOist nichtig [1], soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.[2] Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur im Einzelfall entschieden werden.[3] Bei einem eindeutig bestimmten -nicht zutreffenden- Inhaltsadressaten ist eine Auslegu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme

Rz. 4 Ein Verwaltungsakt liegt nur vor, wenn die Behörde eine "Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme" ergriffen hat. "Maßnahme", deren Inhalt letztlich in dem der Regelung aufgeht, ist ein zweckgerichtetes Verhalten, also ein auf einen Rechtserfolg gerichteter Willensakt der Verwaltung. "Maßnahme" ist daher regelmäßig eine Anordnung (d. h. ein Gebot oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.11 Sonderfall: Anforderung von Unterlagen

Rz. 11b Systematisch ungeklärt ist die Rechtsqualität von Auskunftsersuchen und Anforderungen von Belegen und Unterlagen oder um einen Datenzugriff durch die Finanzverwaltung zu ermöglichen, insbesondere während einer Betriebsprüfung. Der Stpfl. ist verpflichtet, nach §§ 93ff. AO auf Anforderung der Finanzbehörde Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Durch diese A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.1 Übergang der Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die "Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis" auf den Rechtsnachfolger über. Unter "Forderungen" sind die in § 37 Abs. 1 AO bezeichneten "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis", unter "Schulden" die ihnen auf der Schuldnerseite entsprechenden Verbindlichkeiten zu verstehen.[1] Beide Begrif...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsbehelfe und Rechtsweg

a) Gegen die Steuerfestsetzung Rz. 389 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige ist mit einem nachfolgenden Steuerstreit vereinbar. Das kann zu einem Rechtsbehelfsverfahren über die (Höhe der) Steuerpflicht führen. Soweit der Täter Einwendungen gegen die Festsetzung der verkürzten Steuern erhebt, stehen ihm die Rechtsmittel des Besteuerungsverfahrens zur Verfügung. Wird vom Stpfl. Ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / III. Umfang der PKH-Bewilligung

Selbst wenn das Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 SGG gebührenrechtlich gegenüber dem dazugehörigen Beschwerdeverfahren eine eigene Angelegenheit darstelle, bestünde nach den weiteren Ausführungen des Hess. LSG für die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller kein Vergütungsanspruch aus der Staatskasse. Dies hat das LSG damit begründet, die Bewilligung von PKH für das B...mehr

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FoVo 09/2021, Folgen der so... / 2 II. Die Entscheidung

BGH lehnt Aussetzung ab … Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Eine Vollstreckung des angegriffenen Haftbefehls ist während des anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens bereits kraft Gesetzes ausgeschlossen. … weil es nichts auszusetzen gibt Gemäß § 570 Abs. 1 ZPO kommt der sofortigen Beschwerde aufschiebende Wirkung zu, wenn s...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller begehrten in einem Verfahren vor dem SG Frankfurt/Main Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieses Verfahrens beantragten sie Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Das SG Frankfurt/Main sprach den Antragstellern durch Beschl. v. 12.4.2017 Leistungen nach dem AsylbLG für rund zw...mehr

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Keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten

Leitsatz 1. Eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ist nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist w...mehr

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Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks

Leitsatz Der Steuerbegünstigung steht es nicht entgegen, wenn eine nach § 52 Abs. 2 AO begünstigte Tätigkeit im Einzelfall zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist. Die allgemeinpolitische Betätigung im Rahmen des steuerbegünstigten Zwecks darf aber nicht über das hinausgehen, was das Eintreten für diesen jeweiligen Zweck und dessen Verwirklichun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zahlungsverjährung

Rz. 45 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Festgesetzte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zum Anwendungsbereich im Einzelnen > Rz 2) erlöschen durch Zahlungsverjährung (§ 232 AO). Die Frist beträgt fünf Jahre, im Falle einer Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 228 AO). Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche erstmals fällig geworden sind (§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Rechtsbehelfe

Rn. 92 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Da es sich bei den zu bildenden LSt-Abzugsmerkmalen iSd § 39 Abs 1 u 4 EStG um gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen handelt (s Rn 13ff), die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (§ 164 AO, s Rn 13, 14), kann sowohl die Bildung der einzelnen LSt-Abzugsmerkmale wie auch deren Ablehnung mit dem Einspruch angefochten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 76 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Beschränkung des Verlustvortrags gilt nach § 10a S 1 u 2 GewStG auch für die GewSt. Danach wird der maßgebende Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio um die Fehlbeträge (Verluste) aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gekürzt. Auch die darüber hinausgehende Deckelung mit 60 % des übersteigenden Betrags ist in § 10a GewStG über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahrensfragen

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Bildung eines Freibetrags als LSt-Abzugsmerkmal stellt einen Feststellungsbescheid (§ 39 Abs 1 S 4 EStG, s § 39 Rn 13ff (Mues)) dar und ist Grundlagenbescheid für die LSt-Anmeldung und die LSt-Nachforderung gegen den ArbN während des laufenden Abzugsjahres. Wird der Antrag auf Eintragung eines Freibetrags vollständig oder teilweise abgele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustvortrag ab VZ 2004

Rn. 68 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte vertikale Beschränkung der Verlustverrechnung wurde mit dem Korb-II-G durch eine Begrenzung der horizontalen Verlustverrechnung ersetzt. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Überführung eines einzelnen Wirtschaftsgutes in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen

Rz. 418 § 6 Abs. 5 EStG regelt die Fälle der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsgutes von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen und gleichgestellte Fallkonstellationen. Soweit die inländische Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, erfolgt die Überführung zwingend zu den Buchwerten und damit ohne Realisierung stil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.1 Mehrere Schuldner

Rz. 13 Dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis wird von mehreren Personen entweder aufgrund gemeinsamer Tatbestandsverwirklichung oder aufgrund gemeinsamer Festsetzung nebeneinander geschuldet.[1] Durch gemeinsame Tatbestandsverwirklichung entsteht eine Gesamtschuld, wenn mehrere Personen den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] So ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.3 Abweichende Steuerfestsetzung, Erlass und Steuererhebung

Rz. 51 Bei der abweichenden Steuerfestsetzung[1] und dem Erlass[2] handelt es sich um Billigkeitsmaßnahmen, die nur dem Gesamtschuldner zugutekommen können, dem sie durch einen darauf gerichteten Verwaltungsakt gewährt werden. Verfahrensrechtlich ist damit eine Gesamtwirkung in jedem Fall ausgeschlossen. In der Sache ist allerdings danach zu differenzieren, ob die Gewährung ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 25 Auch die GewSt folgt dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Danach sind die Besteuerungsgrundlagen für jeden Steuerabschnitt – ungeachtet vorangegangener Steuerabschnitte – neu zu ermitteln. § 10a GewStG, der einen zeitlich unbeschränkten, aber betragsmäßig beschränkten Verlustabzug ermöglicht, durchbricht den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Die Regelung ist Au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.1.3 Aufrechnung und Sicherheitsleistung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 42 Die Aufrechnung bewirkt, dass die beiderseitig bestehenden Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.[1] Sie wirkt also auf den Zeitpunkt zurück, zu dem sich Haupt- und Gegenforderung erstmals i. S. d. § 387 BGB aufrechenbar gegenüberstanden.[2] Die Aufrechnungser...mehr

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Konsequenzen der Zinsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Leitsatz Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Sachverhalt § 233a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Die Verzinsung ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 2

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. 4. Vorangehendes Antragsverfahren (§ 23 StBVV) In § 23 StBVV ist überwiegend von Anträgen und von der Berichtigung einer Erklärung die Rede. Die Ablehnung eines...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / I. Überblick

Rz. 281 In einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG erhält der Anwalt ebenso wie in der Hauptsche die erhöhten Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den VV 3200 ff. (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1).[88] Rz. 282 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 und 2 GKG. Hier ist der Mindestwert des § 52 Abs. 4 GKG nicht anzuwenden...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / II. Vorausgegangenes Aussetzungsverfahren von der Behörde

Rz. 284 Ist dem Verfahren auf Aussetzung nach § 69 Abs. 3 S. 2 FGO dagegen ein Verfahren vor der Finanzbehörde nach § 69 Abs. 2 FGO vorangegangen, dann ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnen, und zwar wird die Geschäftsgebühr des finanzbehördlichen Aussetzungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens angerechnet. Beispiel: Der Anwalt erhebt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts vor anderen Gerichten

Rz. 40 Unanwendbar ist VV Vorb. 3.2, wenn das Gesetz zwar von "Beschwerdeverfahren" spricht, es sich aber faktisch um erstinstanzliche Verfahren handelt. In diesen Fällen ist das so genannte Beschwerdeverfahren kein Verfahren "vor dem Beschwerdegericht", sondern ein erstinstanzliches Verfahren. Das betrifft die Fälle der Verfahrenmehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 4. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 222 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der VV 2300 nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnen. Rz. 223 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / IV. Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz vor dem BFH nach § 128 Abs. 3 FGO

Rz. 288 Gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO und über einstweilige Anordnungen nach § 114 Abs. 1 FGO steht den Beteiligten die Beschwerde zu, wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist. Rz. 289 Solche Beschwerdeverfahren wurden in finanzgerichtlichen Angelegenheiten anfangs nach den VV 3500, 3513 vergütet.[93] Seit Inkr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtssache

Rz. 7 Seit der Änderung des § 24 BRAGO durch die Novelle im Jahre 1975 ist durch die Verwendung des Begriffs "Rechtssache" statt "Rechtsstreit" klargestellt, dass der Regelungsbereich des § 24 BRAGO und der diesem nunmehr entsprechenden VV 1002 den gesamten Bereich der Verwaltungsangelegenheiten betrifft, also sowohl die Verfahren vor den Verwaltungsbehörden als auch die ger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Abschiebung

Rz. 91 Unterabschnitt 3 (VV 3309 f.) findet Anwendung auch auf die isolierte Androhung der Abschiebung nach §§ 49, 50 AuslG, und zwar sowohl hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens als auch in Bezug auf Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung bzw. einstweilige Anordnung.[87] Entsprechendes gilt für eine Klage auf Vollstreckungsschutz und Aufhebung bereits erfolgter Vollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 20 Die Erledigungsgebühr hat eine Doppelnatur. Einerseits ist sie eine Erfolgsgebühr, d.h. ohne den Eintritt der Erledigung erwächst sie nicht. Andererseits ist sie aber auch eine Tätigkeitsgebühr. Der Anwalt erhält sie nur, wenn er an dem eingetretenen Erfolg – Erledigung – mindestens mitursächlich "mitgewirkt" hat, die Tätigkeit also nicht hinweggedacht werden kann, oh...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / g) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 279 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach VV Teil 3 Abschnitt 5. Vielmehr gelten seit dem 1.8.2013 gem. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) die Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den VV 3204, 3205. Zudem en...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / III. Terminsgebühr

Rz. 286 Kommt es im gerichtlichen Aussetzungsverfahren zu einem gerichtlichen Termin, so entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 auch eine Terminsgebühr, und zwar sowohl in Verfahren vor dem FG als auch in Verfahren vor dem BFH nach VV 3202 (VV Vorb. 3.2 Abs. 2). Rz. 287 Die Terminsgebühr entsteht im Aussetzungsverfahren auch dann, wenn es nicht zu einem gerichtlichen Termin kom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 160 Nr. 3 enthält eine durch das 2. KostRMoG eingeführte Neuregelung. Sie erfasst die Verfahren vor dem BFH über Beschwerden nach § 128 Abs. 3 FGO. Rz. 161 Nach § 128 Abs. 3 FGO können die Verfahrensbeteiligten gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO sowie eine einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO Beschwerde zum BFH ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

Rz. 164 Betrifft die Beschwerde die Hauptsacheentscheidung des Aussetzungs- oder Anordnungsverfahrens, erhält der Anwalt die Gebühren der VV 3206 ff. Rz. 165 Der Anwalt erhält also zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3206 in Höhe von 1,6, die sich im Falle einer vorzeitigen Erledigung auf 1,1 ermäßigt (VV 3207). Bei mehreren Auftraggebern ist die Gebühr nach VV 1008...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung Eilverfahren

Rz. 15 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für eine Vertretung im Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr für das Eilverfahren nach VV Vorb. 3 Abs. 4 ist grundsätzlich nicht vorzunehmen.[16] Die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren geht der Angelegenheit im Eilrechtsschutz nicht vor. Anzurechnen wäre nur dann, wenn es sich um denselben Streitgege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 6 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3201 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Rz. 7 Dies gilt auch in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO .[2] VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 bestimmt, dass sich die Gebühren in Verfahren vor dem Finanzgericht nach V...mehr

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zfs 05/2021, Pop-up-Radwege... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [23] Die zulässige Beschwerde ist begründet. (…) [26] 2. Die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen sind – die (streitige) Frage der Antragsbefugnis des ASt. (§ 42 Abs. 2 VwGO analog) ebenfalls unterstellt – bei summarischer Prüfung rechtmäßig, denn ausweislich der erstmals im Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen sind für alle streitgegenständlich gebliebenen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 355 Gem. Art. 44 Abs. 1 UZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen, oder dagegen, dass über einen Antrag nicht entschieden worden ist. Das Rechtsbehelfsverfahren gegen EUSt-Bescheide richtet sich nach den Bestimmungen der AO (Rz. 24). Strebt ein Steuerpflichtiger die Herabsetzung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer Grundstücksübertragung gegen Nutzungs- und Leistungsauflagen zur Ermittlung der Gegenleistung der Kapitalwert der Auflagen nach § 14 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu kürzen ist. Die Klägerin ist Erbin der am […] 2012 im Alter von 81 Jahren verstorbenen Frau A (im Folgenden: Übergeberin). Mit notariellem Vertrag vom 9.10.20...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 3. Eilanordnung

In den Beschlüssen vom 16.7.2020[33] und vom 24.8.2020[34] hebt das BVerfG noch einmal die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung der fachgerichtlichen Entscheidung durch das BVerfG maßgebliche Folgenabwägung hervor: Die Nachteile für das Kindeswohl, die einträten, wenn die einstweilige Aussetzungsanordnung nicht erginge, die Verfassungsb...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / b) Hinreichende Substantiierung

Ohne hinreichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde kann das BVerfG auch keine Eilregelung erlassen.[31] Will der Beschwerdeführer eine vorläufige Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen Eilanordnung im Umgangsverfahren erreichen, weil das AG willkürlich durch Eilanordnung statt in der Hauptsache über den Umgang eines Elternteils mit dem Kind entschieden h...mehr