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Neue Vorläufigkeit zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
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Kommentar

Einkommensteuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungsgemäß ist.

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Bund und Länder haben beschlossen, Einkommensteuerfestsetzungen ab dem VZ 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F.) vorläufig durchzuführen. Dies geht aus dem BMF-Schreiben vom 31.1.2022 hervor, mit dem der bisherige Vorläufigkeitskatalog entsprechend ergänzt wurde (letzte Fassung siehe BMF-Schreiben v. 30.8.2021, BStBl 2021 I S. 1042).

Neuer Vorläufigkeitsvermerk

Der neue Vorläufigkeitsvermerk wird sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen ab dem VZ 2009 beigefügt, zu denen ein Verlust aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, der aus der Veräußerung von Aktien entstanden ist, nach § 20 Abs. 6 Satz 3 i. V. m. § 10d Abs. 4 EStG festgestellt wird, weil ein Ausgleich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a. F.) nicht möglich ist.

Verfahren beim BVerfG

Der BFH hat dem BVerfG mit Beschluss vom 17.11.2020, VIII R 11/18 die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nach der Änderung durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007 (BGBl 2007 I S. 1912) nur noch mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.

Hinweis: Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hatte die Besteuerung von Kapitalanlagen des steuerlichen Privatvermögens grundlegend neu gestaltet; durch die Zuordnung von Ge...

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    Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO), Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO, Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

      BMF, Schreiben vom 31.1.2022, IV A 3 – S 0338/19/10006 :001 (DOK 2021/1251858), BStBl I 2022, 131 Bezug: BMF-Schreiben vom 15. Januar 2018 (BStBl I S. 2), zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 30. August 2021 ...

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