Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft im Fall des Gesellschafterwechsels

Tz. 828 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine schriftliche Äußerung der Fin-Verw fehlt auch zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hier stellt sich die Frage, in welchem Umfang D das positive bzw negative Organeinkommen des Jahres 01 zuzurechnen ist. Lösungsmöglichkeiten: Alt 1: Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn bzw Verlust der PersGes (einschl ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.3 Erträge aus Investmentanteilen, Nr. 5 Buchst. b (ab 1.1.2004 – 31.12.2017)

Rz. 321 Durch G. v. 15.12.2003[1] ist die beschr. Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen für Zuflüsse ab 1.1.2004 im Zusammenhang mit dem neuen Investmentsteuergesetz in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG geregelt worden. Die Regelung gilt für Erträge aus inländischen und aus ausl. Investmentfonds, da § 1 InvStG insoweit keinen Unterschied macht. Die Vorschrift ist ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.1 Allgemeines

Rz. 125 Bei der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das sich daraus ergebende Übernahmeergebnis wird aufgespalten in einen Übernahmegewinn oder -verlust und eine fiktive Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Rz. 164 Sofern das Besitzunternehmen in das Handelsregister (auch freiwillig) eingetragen ist oder es ohne Eintragung in das Handelsregister ein Handelsgewerbe betreibt, ist es nach Maßgabe der §§ 238ff. HGB i. V. m. § 140 AO buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Erfüllt das Besitzunternehmen nicht die Kriterien für ein kaufmännisches Gewerbe, ist es handelsrechtlich nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.4 Ermittlung des Übernahmeergebnisses 2. Stufe (§ 4 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 173 Auf die Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts der ersten Stufe nach § 4 Abs. 4 UmwStG folgt die des Übernahmegewinns bzw. -verlusts der zweiten Stufe nach § 4 Abs. 5 UmwStG. Nach dieser Vorschrift vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht sich ein Übernahmeverlust um die Bezüge, die nach § 7 UmwStG zu den Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Nutzungsüberlassung

Rz. 64 Der Grund der Nutzungsüberlassung ist unerheblich, er kann einerseits auf schuldrechtlicher, aber auch auf dinglicher Grundlage erfolgen. Regelmäßig wird die Überlassung der Wirtschaftsgüter auf schuldrechtlicher Basis im Wege eines Miet- oder Pachtvertrags erfolgen. Daneben ist aber auch die Überlassung auf dinglicher Basis, z. B. mittels Nießbrauch (Rz. 149f.)[1] od...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.4 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

Rz. 154 Der Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, mindert sich zunächst um den Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft, die der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung gehalten bzw. erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft hat.[1] Handelt es sich beim übernehmenden Rechtsträger um eine Personengese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.2 Erträge aus nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten

Rz. 337 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. bb) unterwirft Erträge aus Genussrechten der beschr. Steuerpflicht, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt sind. Diese Genussrechte sind sog. nicht beteiligungsähnliche Genussrechte und fallen unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Hierbei handelt es sich um Genussrechte, mit denen kein Recht am Gewinn und/oder Liquidationserl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5 Besonderheiten bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 259 Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze für den Grundfall[1] der Betriebsaufspaltung gelten in analoger Weise auch bei Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung [2], sodass auf die obigen Ausführungen grundsätzlich verwiesen werden kann. So ist eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung dann gegeben, wenn einerseits eine personelle sowie sachliche V...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.1 Allgemeines

Rz. 37 Das Übernahmeergebnis des übernehmenden Rechtsträgers setzt sich zusammen aus den Einkünften i. S. d. § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust i. S. d. §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG. § 7 UmwStG ist sowohl auf die Anteilseigner anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn bzw. -verlust zu ermitteln ist, als auch auf die Anteilseigner, für die dies nicht erforderlich ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 26 § 19 Abs. 1 UmwStG verweist hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeertrags bei den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft auf § 13 UmwStG. Der Verweis von § 19 Abs. 1 UmwStG auf § 13 Abs. 2 S. 3 UmwStG, wonach, wenn die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, an die Stelle des Buchwerts die Anschaffungskosten treten, i...mehr

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Freie Verwendungsentscheidung eines Investmentfonds vor der Einführung von § 3a des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004)

Leitsatz Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanzleimarketing – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Kanzleimarketing trägt dazu bei, die Dienstleistungen des Steuerberaters mandantenorientiert zu gestalten, sie möglichst erfolgreicher als die Konkurrenz anzubieten oder zu entwickeln und Chancen am Markt früher als andere zu erkennen. Die Zielsetzung des Marketings ist eine erfolgreiche Kanzlei zu haben. Kanzleimarketing berührt alle Bereiche der Steuerkanzlei, da s...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 3.1.2 Behaltensfrist von 5 Jahren

Unabhängig von der Einhaltung der Lohnsummenbedingung wird auch dann eine Nachversteuerung ausgelöst, wenn der GmbH-Anteil innerhalb der Behaltensfrist von 5 Jahren veräußert wird (§ 13a Abs. 6 ErbStG). Der Veräußerung werden u. a. folgende Sachverhalte innerhalb der Behaltensfrist gleichgestellt: Auflösung der GmbH, auch z. B. durch Insolvenz; Herabsetzung des Nennkapitals de...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 3 Steuerbegünstigungen für Produktivvermögen

Durch Gesetz v. 4.11.2016[1] wurde mit Wirkung vom 1.7.2016 die Verschonung von sog. Produktivvermögen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] angepasst und in den §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und 28a ErbStG neu geregelt. Die ErbStR 2019 und ErbStH 2019 enthalten dazu umfangreiche Erläuterungen. Zum begünstigungsfähigen Produktivvermögen zählen neben dem eigentlic...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2.1 Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz

Aus dem Kontennachweis zur Bilanz können Sie ersehen, wie sich die einzelnen Bilanzpositionen im Detail zusammensetzen. Zum Vortrag werden diese Positionen zum größten Teil wieder auf die ursprünglichen Konten aufgegliedert. Praxis-Tipp Keine Korrekturen auf den Vortragskonten Die Positionen der Eröffnungsbilanz des Vorjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres üb...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 12.4 Vorwegabschlag bei Familienunternehmen

Erwerber von Gesellschaftsanteilen an sog. familiengeführten Unternehmen erhalten einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens (§ 13a Abs. 9 ErbStG). Der Vorwegabschlag setzt das Vorliegen bestimmter gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Beschränkung von Entnahmen/Ausschüttungen, Verfügungsmöglichkeiten oder Abfindungen voraus. Er wird vor A...mehr

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Erbschaftsteuer / 8.4 Vorwegabschlag bei Familienunternehmen

Erwerber von Gesellschaftsanteilen an sog. familiengeführten Unternehmen erhalten einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens (§ 13a Abs. 9 ErbStG). Der Vorwegabschlag setzt das Vorliegen bestimmter gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Beschränkung von Entnahmen/Ausschüttungen, Verfügungsmöglichkeiten oder Abfindungen voraus. Er wird vor A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Verjährungsfrist (S. 2)

Rz. 16 Die Verjährungsfrist betrug ursprünglich einheitlich für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis fünf Jahre. Anders als bei der Festsetzungsverjährung trat keine Verlängerung der Frist bei hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuern ein.[1] Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017[2] hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Durch Änderung d...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 3. Minderheitenschutz bei der Gewinnverwendung

Der Minderheitsgesellschafter trägt folgende Risiken, die seine Gewinnansprüche beeinträchtigen können: Der Jahresabschluss wird nicht fristgerecht erstellt, so dass die Beschlüsse nicht getroffen werden können; in diesem Bereich sind jedoch Beeinträchtigungsmöglichkeiten durch die Mehrheit geringer, da die fristgerechte Erstellung dem Aufgabenbereich der Geschäftsführer (GF)...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 1. Gesetzliche Regelung

Sofern die Satzung keine Klauseln zur Ergebnisverwendung vorsieht, beschließen die Gesellschafter nach § 29 Abs. 2 GmbHG mit einfacher Mehrheit über die Verwendung des Jahresergebnisses, d.h. darüber, ob Gewinn fortgeführt wird, Rücklagen zugeführt werden oder eine Ausschüttung erfolgt (zur Gewinnverwendung: Roser in Gosch/Schwedhelm/Spiegelberger, GmbH-Beratung, G 163 ff.; ...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 5. Schutz vor einer Vollthesaurierung

Der Gesetzgeber stellt die Entscheidung über die Gewinnverwendung grundsätzlich in das unternehmerische Ermessen; eine Mindestausschüttung (wie sie § 254 AktG vorsieht) wurde nicht in das Gesetz aufgenommen. Die Frage, wie die Gesellschafterminderheit vor einer Vollthesaurierung oder vor der Ausschüttung geringer Beträge ("Hungerdividende") geschützt wird, wird nicht einheit...mehr

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Stärkung der Rechte des Min... / 2. Notwendigkeit zweier Beschlussfassungen

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses: Über die Gewinnverwendung kann nur wirksam beschlossen werden, wenn zuvor der Jahresabschluss festgestellt wurde (§§ 42 a, 46 Nr. 1 GmbHG), hierzu: Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 29 Rz. 15 m.w.N.; Heckschen/Kreußlein in Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 5. Aufl. 2023, Kap. 7 Rz. 11 ff...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / a) Abgrenzung zum Nießbrauch an einem Geschäftsanteil

Vom Nießbrauch an einem Geschäftsanteil unterscheidet sich die Unterbeteiligung dadurch, dass bei ihr keine dingliche Berechtigung besteht und dass im Fall der atypischen Unterbeteiligung diese selbst Rechte an der Substanz vermittelt, während der Nießbrauch – dies wird von Mandanten häufig übersehen – nach dem gesetzlichen Leitbild nur eine Beteiligung an den laufenden Früc...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 7. Reguläre Gewinnauskehrung an Genossen und deren Besteuerung

Außerhalb der vGA oder der genossenschaftlichen Rückvergütung sind an die Mitglieder ausgeschüttete Beträge als reine (nicht abziehbare) Gewinnausschüttungen wie Dividenden zu behandeln, so dass bei den Mitgliedern diese bei Privatvermögenszugehörigkeit der Anteile nach Einbehalt der Abgeltungssteuer (25 % KapESt, 5,5 % hierauf ggf. SolZ sowie ggf. KiSt) auszuzahlen sind. Is...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 EStG und Gestaltungs­missbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten

Leitsatz 1. Die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muss sich auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist ausgeschlossen. 2. Das für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) erhöht die Anschaffungskosten...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / II. Verwertungsbeschränkung nach § 1577 Abs. 3 BGB

Eine Grenzziehung für diese vorrangige Inanspruchnahme des Vermögensstammes des Unterhaltsberechtigten hat der Gesetzgeber in § 1577 Abs. 3 BGB vorgenommen, nämlich dann, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Eine wörtlich entsprechende Formulierung findet sich in der korrespondierenden...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / I. Normzweck

Bei § 1577 BGB stellt sich als erstes die Frage nach dem Normzweck: Was will § 1577 BGB und welchen Stellenwert nimmt er im Gesamtgefüge des nachehelichen Unterhalts ein? Der BGH hat bereits in einer früheren Entscheidung[2] bei der Frage der Verwertung eines Pflichtteilsanspruches betont, dass nach § 1577 Abs. 1 BGB ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nicht verlangen kann, s...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.1.2 Dividendenansprüche aus GmbH-Anteilen

Rz. 45 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnans...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.4 Eigenkapital, Haftsumme und Reserven

Rz. 14 § 337 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 Buchst. A. HGB verlangt grundsätzlich[1] folgende Bilanzposten bei Genossenschaften:mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.2 Ermittlung der zu diskontierenden Zahlungsströme

Rz. 41 Maßgebliche Überschussgröße Die Bewertung von Transferpaketen setzt in einem ersten Schritt die Isolierung und Prognose der auf das Transferpaket zukünftig entfallenden Gewinne voraus. Nach den Regelungen der FVerlV (§ 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 4 Satz 1 FVerlV) bezieht sich die maßgebliche Überschussgröße auf „finanzielle Überschüsse“. Na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.3 Verfahrensrechtliche Aspekte (S. 4-8)

Rz. 295 Die Feststellung nach § 27 Abs. 8 KStG ist durch die leistende Körperschaft selbst und nicht durch den betroffenen Anteilseigner zu beantragen. Gem. S. 4 ist der Antrag innerhalb eines Zeitjahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die Leistung erfolgt ist. Wie § 27 Abs. 1 KStG orientiert sich die Regelung mithin am Wirtschaftsjahr der leistenden Kör...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.3 Anteilseigner

Rz. 165 Der Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung über die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos steht dem Anteilseigner zu. Als Anteilseigner gilt derjenige, dem im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses die Anteile i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gem. § 39 AO zuzurechnen sind. Entscheidend ist also das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen, etwa bei Wertpap...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.4 Form und Inhalt der Steuerbescheinigung

Rz. 174 Die Bescheinigung ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Die Ermächtigungsgrundlage hierzu befindet sich in § 33 Abs. 2 Nr. 1 KStG, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder u. a. die in § 27 KStG vorgeschriebene Bescheinigung bestimmen kann. Dies ist mit Schreiben v. 3.12.2014[1] geschehen, w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.5 Ausschüttbarer Gewinn

Rz. 63 Eine Definition des ausschüttbaren Gewinns enthält § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. Demnach ist ausschüttbar das Eigenkapital laut Steuerbilanz (ggf. das handelsrechtliche Eigenkapital zzgl. steuerlichem Mehr- und abzüglich steuerlichem Mindervermögens gem. § 60 Abs. 2 EStDV), vermindert um das gezeichnete Kapital und um den Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Das steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.2 Verpflichtung zur Ausstellung der Bescheinigung

Rz. 151 Eine ausschüttende Körperschaft ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG dazu verpflichtet, dem Anteilseigner eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen, sofern Beträge des steuerlichen Einlagekontos für die Ausschüttung als verwendet gelten. Der Anteilseigner hat damit einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung, wenn eine Ausschüt...mehr