Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 17 Feststellung des berei... / 3. Erzielbares Einkommen

Rz. 32 Kann der Unterhaltspflichtige diesen Nachweis nicht erbringen, dann wird er so behandelt, als erziele er weiterhin das Einkommen der letzten Arbeitsstelle,[51] wobei dann auch – fiktiv – die üblichen Abzüge (berufsbedingten Aufwendungen, Erwerbstätigenbonus usw.) zu berücksichtigen sind.[52] Rz. 33 Nach langer Arbeitslosigkeit kommt es verstärkt auf die persönlichen As...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / I. Gesetzliche Abgaben und Krankenversicherungsbeiträge

Rz. 15 Abzuziehen sind daher die gesetzlichen Steuern (Einkommen- und Kirchensteuer, soweit Kirchensteuerpflicht besteht), der Solidaritätszuschlag und die gesetzlichen Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) abzuziehen. Beim Minderjährigenunterhalt sind Aufwendungen für die private Krankenzusatzversicherung jedenfalls dann nicht anzu...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Welche Belastungen sind anzurechnen?

Rz. 100 Die Kosten der Immobilie sind im Grundsatz nur insoweit gegenzurechnen, als sie solche Positionen betreffen, die von einem Mieter nicht verlangt werden können. Alle verbrauchsbedingten Kosten sowie alle nicht verbrauchsbedingten Kosten, die auch ein Mieter zahlen müsste, hat der in der Ehewohnung verbliebene Ehepartner zu tragen, ohne dass er diese Kosten dem Wohnvor...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Belastungen mindern den Wohnwert

Rz. 97 Der in die Unterhaltsberechnung einzustellende Wohnwert errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anzurechnenden Nutzungsvorteil der Immobilie und den tatsächlichen abzugsfähigen Kosten für das Haus bzw. die Wohnung, die der in der Wohnung verbliebene Ehegatte trägt. Rz. 98 Übersteigen die unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Kosten den Wohnwert, ist beim angemessen...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Entscheidung des BGH v. 18.1.2017 – XII ZB 118/16

Rz. 101 Die Entscheidung des BGH v. 18.1.2017[128] befasst sich auf den ersten Blick nur mit der Frage von Tilgungsleistungen und Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge beim Elternunterhalt. Die Leitsätze dieser Entscheidung lauten: Zitat a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuzie...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Kostenentscheidungen in Sorgerechtsverfahren

Rz. 175 Auch in Sorgerechtsverfahren ist wie in Umgangsverfahren über die Kosten nach den §§ 80 ff. FamFG zu entscheiden, siehe oben Rdn 94. Dabei besteht in aller Regel keine Möglichkeit, gem. § 81 Abs. 2 Nr. 1 FamFG die Kosten des Verfahrens wegen dessen grob schuldhafter Veranlassung einem Elternteil aufzuerlegen, sodass regelmäßig beide Eltern mit Kosten belastet werden.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / VII. Wohnwertberechnung während der Trennungszeit

Rz. 82 Die ehelichen Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für das Wohnen bestimmt. Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit die ersparte Miete die anzuerkennenden Kosten der Immob...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Freiwillige Zahlung und Aufforderung zur Titulierung

Rz. 78 Der Unterhaltspflichtige zahlt freiwillig den gewünschten Unterhalt in voller Höhe, die Unterhaltsberechtigte möchte jedoch zur Absicherung für die Zukunft einen vollstreckbaren Titel. Auch bei regelmäßiger und pünktlicher freiwilliger Zahlung des geforderten Unterhaltes in voller Höhe besteht grundsätzlich ein Titulierungsinteresse [77] auch dann, wenn keine Befürchtun...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / IV. Speziell berufsbedingte Fahrtkosten

Rz. 20 Bei der konkreten Berechnung von notwendigen berufsbedingten Fahrtkosten wird bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges bislang üblicherweise von den Gerichten in Anlehnung an die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 2 des JVEG ein Satz 0,35 EUR pro tatsächlich gefahrenem km angesetzt, mit dem aber sämtliche Kosten des Fahrzeuges einschließlich der Anschaffungskosten und evtl....mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Kostenentscheidung in Unterhaltsverfahren § 243 FamFG

Rz. 159 Die Kostenentscheidung ist eine Ermessensentscheidung, für die § 243 FamFG einige Vorgaben macht. Durch das Wort "insbesondere" wird klargestellt, dass die unter § 243 Nr. 1–4 aufgeführten Gesichtspunkte nicht abschließend sind, sondern auch noch weitere Überlegungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden können.[155] Rz. 160 So kann z.B. in der Rechtsmittelin...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 10. Einstweilige Anordnung und Hauptsacheverfahren zum Unterhalt??

Rz. 218 Noch nicht abschließend geklärt ist die für die anwaltliche Praxis sehr relevante Frage, ob neben einer erlangten einstweiligen Anordnung über Unterhalt Damit verbunden ist viel...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Kostenrisiko des Antragstellers

Rz. 202 Die gerichtliche Entscheidung ergeht mit einer eigenständigen Kostenentscheidung für dieses Verfahren (§ 51 Abs. 4 FamFG). Praxistipp: Dies bedeutet ein erhebliches Risiko für den Antragsteller des Verfahrens im Falle seines Unterliegens! Denn der Antragsteller trägt die Kosten dieses Verfahrens!mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 2. Taktische Überlegungen für das Scheidungsverfahren

Rz. 12 Nicht selten wollen Eheleute im Überschwang der Gefühle zu Beginn eines Versöhnungsversuches sogleich ihre ernsten Absichten durch Rücknahme des Scheidungsantrags und Beendigung des Scheidungsverfahrens unterstreichen. Zu bedenken ist aber, dass wegen der oben beschriebenen Stichtagsregelungen auf diese Weise bestimmte Rechtspositionen im Versorgungsausgleich und Zuge...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 33 Das Gericht kann auch anordnen, dass der Umgang in Begleitung einer neutralen Person stattzufinden hat.[48] Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / e) Gerichtliches Verfahren

Rz. 296 Das Gericht entscheidet in diesem summarischen Verfahren[329] aufgrund des glaubhaft gemachten Sachvortrages der Beteiligten i.d.R. ohne mündliche Verhandlung. Die Vollstreckung kann nach Ermessen des Gerichts gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt werden. Regelmäßig ist jedoch gegen Sicherheitsleistung einzustellen,[330] wenn nicht der Schuldner die Vorauss...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / III. Auswirkungen auf die Wohnwertberechnung

Rz. 9 Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist als Gebrauchsvorteil dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit der anzurechnende Nutzen die anzuerkennenden Kosten der Immobilie übersteigt (Wohnvorteil), siehe § 3 Rdn 82.[12] Rz. 10 Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Isoliertes Auskunftsverfahren

Rz. 70 Auch das Auskunftsverfahren ist als Unterhaltsverfahren ein Familienstreitverfahren (§ 112 Nr. 1 FamFG), bei denen die wesentlichen Regelungen der ZPO gelten (§ 113 FamFG). Auch der auf § 242 BGB gestützte Auskunftsanspruch zwischen unterhaltspflichtigen Eltern zur Ermittlung ihrer Haftungsquote nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine sonstige Familiensache im Sinne des...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Mehrbedarf

Rz. 80 Als Mehrbedarf ist dagegen der Teil des Lebensbedarfs anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen der Bedarfsbemessung nicht zu erfassen, andererseits aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann. Rz. 81 Vorhersehbare zusätzli...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Risiken

Rz. 335 Die Einleitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens ohne vorherige Aufforderung des Gegners zur freiwilligen Abänderung des Titels kann außerdem für den Antragsteller negative Folgen haben Rz. 336 OLG...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / A. Grundgedanken

Rz. 1 Über den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes wird in der Praxis unabhängig von den hier erörterten zeitlichen Differenzierungen gestritten. Daher werden Voraussetzungen hier in einem gesonderten Abschnitt behandelt. Rz. 2 Soweit ein volljähriges gemeinschaftliches Kind bislang noch in der Familie lebte oder auswärts wohnend von den Eltern gemeinschaftlich unter...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / V. Kostenentscheidung im Verbundverfahren

Rz. 79 Im Regelfall sind die Kosten der Scheidung und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben (§ 150 Abs. 1 FamFG). Rz. 80 Dies kann aber im konkreten Fall unbillig sein. Dann gilt gem. § 150 Abs. 4 FamFG die Kostenverteilung nach billigem Ermessen. Unbilligkeit kann etwa bei einer als Folgesache geführten Unterhalts- oder Güterrechtssache vorliegen, wenn Ansprüche unbegründ...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / C. Checkliste VKH-Nachsorge

Rz. 54 Es macht es Sinn, wenn der oder die Verfahrensbevollmächtigte soweit möglich Vorkehrungen trifft, um nicht nur dem Mandanten Schwierigkeiten zu ersparen, der hier leicht die Übersicht verlieren kann, sondern auch sich selbst unnötige und unbezahlte Mehrarbeit zu ersparen. Denn der Verfahrensbevollmächtigte wird auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens da...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Verrechnung der Abfindung beim Unterhalt

Rz. 45 Erhält der Unterhaltspflichtige eine Abfindung ist einmal zu bedenken, dass auch für Abfindungen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind, daher also nicht mit dem Bruttobetrag gerechnet werden darf. Auch kann sich die Abfindung auf die Höhe der Arbeitslosenunterstützung auswirken. Rz. 46 Für die Verrechnung ist dann auf den Zweck der Abfindung abzustell...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / II. Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 5 Zu denken ist in der Praxis einmal an Verbesserungen des Einkommens: Rz. 6 Aus § 120a Abs....mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Definition des Bedarfes

Rz. 14 Auch der für den Trennungsunterhalt maßgebliche Bedarf orientiert sich in erster Linie an den Einkommen beider Eheleute, die während der Ehe erzielt worden sind und die Lebensverhältnisse geprägt haben. Zur Bedarfsbemessung gehören aber auch eheprägende Belastungen z.B. durch unterhaltsberechtigte Kinder und Ratenbelastungen. Dabei bezieht sich der Begriff des Bedarfs...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / III. Einsatz von Vermögen

Rz. 73 Der Unterhaltsbedarf kann auch durch eigenes Vermögen des Unterhaltsberechtigten gedeckt werden. Allerdings muss zwischen den Vermögenserträgen (Zinsen, Dividenden usw.) und dem Vermögensstamm unterschieden werden. Rz. 74 Wie sich aus § 1602 Abs. 2 BGB und § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB ergibt, haben selbst minderjährige Kinder ihre Einkünfte aus eigenem Vermögen zur Minderu...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 7. Kostenentscheidung in Umgangsverfahren

Rz. 94 In Umgangs- und Sorgesachen, bei denen die Interessen des jeweiligen Kindes entscheidend im Vordergrund stehen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben und von der Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen.[136]mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 1. Verbindung von Verfahrenskostenhilfe-Antrag und Beschwerde

Rz. 5 BGH, Beschl. v. 8.5.2019 – XII ZB 520/18 [4] Zitat Reicht ein mittelloser Verfahrensbeteiligter innerhalb der Rechtsmittelfrist nur einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag ein, ist seine Mittellosigkeit auch dann für die versäumte Rechtsmittelfrist kausal, wenn er trotz Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht Wiedereinsetzung in den vo...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / II. Partnerschaft ohne gemeinsamem Haushalt

Rz. 18 Ohne gemeinsame Wohnung und ein Zusammenleben der Partner fehlt es an der "Annahme, dass weniger Kosten für die allgemeine Lebensführung, aber auch für das Wohnen aufgewendet werden müssen, als dies bei einem Einpersonenhaushalt zu erwarten ist". Für die Berücksichtigung eines entsprechenden Synergieeffektes fehlt damit die tatsächliche Grundlage. Jedoch ist immer zu p...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Selbstbehaltssätze (Stand 2022)

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / F. Ehelichkeitsanfechtungsverfahren (Vaterschaftsanfechtung)

Rz. 211 Die §§ 1592–1598 BGB normieren die Einzelheiten zum Bestehen von Vaterschaft aufgrund ehelicher bzw. nachehelicher Geburt oder Anerkennung der Vaterschaft. § 1599 BGB behandelt dagegen die nachträgliche Beseitigung solchermaßen bestehender Vaterschaft, wenn sie mit der genetischen Herkunft nicht übereinstimmt. Dazu ist regelmäßig gerichtliche Anfechtung erforderlich ...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / I. Familienunterhalt der Ehegatten

Rz. 2 Der mit seiner Familie in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte schuldet den übrigen Familienmitgliedern Familienunterhalt (§§ 1360, 1360 a BGB). Praktische Bedeutung hat der Anspruch auf Familienunterhalt nicht in der Form eines Zahlungsanspruches gegen den anderen Ehegatten. Relevant wird dieser Anspruch aber als "Rechenposition" im Rahmen sog. unterhaltsrechtlich...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Umfang der erreichbaren Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 289 Für die praktische Handhabung dieser Verfahren ist zudem zu beachten, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in ihrem Umfang weder zeitlich noch inhaltlich weiter gehen kann als die Entscheidung in der Hauptsache. Rz. 290 Das bedeutet konkret:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / h) Kostenquotelung

Rz. 266 Verlangt der Unterhaltsberechtigte unbefristeten Unterhalt, wird dieser aber in der gerichtlichen Entscheidung nur befristet zugesprochen, liegt darin eine teilweise Klageabweisung mit entsprechender Quotierung der Kosten.[429]mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / bb) Verfahrenskostenhilfe bei gleichzeitiger einstweiliger Anordnung und Hauptsache?

Rz. 119 Entscheidende Frage ist, ob ein Beteiligter, der die Kosten selbst zu tragen hätte, auch diesen Weg gehen und gleichzeitig beide Verfahren einleiten würde. Rz. 120 Praxistipp: Zudem ist in Kindschaftsverfahren das doppelte Kostenrisiko zu bedenken, dass durch die Bestellung eines Verfahrensbeistandes in beiden Verfahren ausgelöst wird. Denn wird einem Kind sowohl im H...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte § 236 Abs. 4 FamFG

Rz. 153 Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte können einer Auskunftserteilung nicht entgegengehalten werden, denn dem Unterhaltsinteresse gebührt der Vorrang von Geheimhaltungsinteressen.[237] Für die Auskunftsperson gelten die Rechtsfolgen des § 390 ZPO (Auferlegung der Kosten, Festsetzung von Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft im Falle der unberechtigten Weigerung).mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / III. Kostenentscheidung im Verbundverfahren

Rz. 66 Die Kostenentscheidung in Scheidungsverbundverfahren richtet sich nach § 150 FamFG. Danach sind die Kosten regelmäßig gegeneinander aufzuheben. Jedoch kann insbesondere im Hinblick auf den Erfolg oder das Unterliegen in einer Folgesache auch eine abweichende Kostenentscheidung ergehen (§ 150 Abs. 4 FamFG).[27] Rz. 67 Praxistipp:mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 4. Sachleistungen und Naturalleistungen eines Dritten an den Unterhaltspflichtigen

Rz. 24 Auch Sachleistungen eines Dritten werden regelmäßig als unterhaltsrechtlich nicht anzurechnende freiwillige Leistungen bewertet. So scheidet die Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung nicht deshalb aus, weil ein Dritter für diese Kosten aufkommt. Wenn also z.B. die Lebensgefährtin dem Unterhaltspflichtigen ein Fahrzeug stellt, handelt ...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 6. Grundsätze der externen Teilung

Rz. 48 In bestimmten Sonderfällen sieht das Gesetz eine externe Teilung vor, also die Begründung eines Anrechts außerhalb des auszugleichenden Versorgungssystems. Praktisch bedeutet dies, dass der Versorgungsträger sich gegenüber dem ausgleichsberechtigten Ehegatten "freikauft", indem auf seine Kosten für diesen Ehegatten bei einem anderen Versorgungsträger eine Anwartschaft...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / cc) Vermittelnde Auffassungen

Rz. 105 Vorzuziehen ist eine vermittelnde Auffassung, nach der dem Hilfsbedürftigen zwar zunächst abverlangt wird, die für ihn kostenfreien Angebote und Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes zur Erreichung seines Zieles wenigstens versuchsweise wahrzunehmen, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Nur soweit solche Bemühungen seitens des Jugendamtes bereits fehlgesch...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Bemessung des Unterhaltsbedarfs des Kindes

Rz. 51 Der Unterhaltsbedarf bemisst sich in diesem Fall nach den beiderseitigen zusammengerechneten Einkünften der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden Regelbedarf insbesondere die nach den Umständen angemessenen Mehrkosten, die durch die Aufteilung der Betreuung im Rahmen eines Wechselmodells entstehen,[67] so die Kosten für die Vorhaltung von zwei eingericht...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / I. Unterhalt an leibliche oder adoptierte Kinder

Rz. 7 Zahlungen von Kindesunterhalt können bis maximal 9.744 EUR (2021) im Jahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Unterhaltszahlende noch der andere Ehegatte Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind in Anspruch nehmen. Rz. 8 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Vorgehensweise des Antragsgegners

Rz. 87 Bestrebung des Unterhaltspflichtigen ist es, durch das von der Berechtigten eingeleitete Verfahren nicht mit Kosten belastet zu werden. Hierzu muss er ein sofortiges Anerkenntnis erklären mit der Kostenfolge des § 243 Nr. 4 FamFG. Dann ergeht ein Anerkenntnisbeschluss, der gem. § 38 Abs. 4 Nr. 1 FamFG vom Gericht nicht begründet werden muss. Rz. 88 Praxistipp: Dem Unte...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / II. Lösungsmöglichkeiten

Rz. 35 Um diese langfristigen Mehrbelastungen für die anwaltliche Praxis zu vermeiden, werden vielfältige Überlegungen angestellt. Aus juristischer Sicht ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 1. Einkommen des Antragstellers

Rz. 30 Es gelten die PKH-Regelungen des § 114 S. 1 ZPO und vor allem für die Berechnung des Einsatzes von Einkommen und Vermögen die Regelung des § 115 ZPO. Diese Freibeträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 lit. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, werden regelmäßig angepasst. Rz. 31 Es gilt stets der im Zeitpunkt der Bewilligung gültige Satz. Eine nacht...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Doppelverwertungsverbot beachten!

Rz. 107 Sind bestimmte Kosten wie z.B. Tilgungs- und Zinsleistungen bereits im Rahmen der Unterhaltsberechnung berücksichtigt worden, so scheidet eine Berücksichtigung in anderen Rechtsbeziehungen wie z.B. beim Gesamtschuldnerausgleich aus. Umgekehrt kann einer Berücksichtigung beim Unterhalt entgegenstehen, dass die gleiche Position bereits im Rahmen der gesamtschuldnerisch...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die erste zeitliche Zäsur ist die Trennung der Eheleute. Wann die Eheleute getrennt leben, richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Scheidung (§ 1567 BGB; siehe § 8 Rdn 1 ff.).[1] Die Trennung ist unproblematisch gegeben, wenn die Eheleute bereits getrennte Wohnungen haben. Auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung ist möglich. Ehegatten leben innerhalb ...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / II. Vorrang eines Verfahrenskostenvorschusses gegen den anderen Ehegatten

Rz. 39 In der Praxis führt es immer wieder zu lästigen Rückfragen und Verzögerungen, wenn ein möglicher Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss – gerade gegen den Ehegatten – übersehen wird.[41] Dieser Anspruch ergibt sich für getrenntlebende Ehegatten aus § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB. Rz. 40 Praxistipp: Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten ...mehr