Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / b) Mitwirkungspflichten beim Umgangsrecht

Rz. 60 Der sorgeberechtigte Elternteil muss nicht nur den Umgang ermöglichen und das Kind zu den Umgangsterminen bereithalten, sondern muss auch das Kind zum Umgang motivieren. Der betreuende Elternteil hat im Rahmen seiner Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 BGB die Kontakte zu dem anderen Elternteil positiv zu fördern und erzieherisch auf das Kind einzuwirken.[91] Er ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einseitige Unterhaltstitel

Rz. 351 Eine vollstreckbare Urkunde kann auch einseitig durch den Unterhaltsschuldner errichtet werden. Die sog. Jugendamtsurkunde über den Unterhalt minderjähriger Kinder kann gem. § 87e SGB VIII vor jedem Jugendamt in der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden. Ausfertigungen werden aber nur von demjenigen Jugendamt erstellt, welches die Originalurkunde verwahrt (§§ 1 A...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 1. Zumutbarkeitsfragen

Rz. 88 Der besondere Bedarf wird über den normalen Unterhalt hinausgehend geltend gemacht, belastet den Unterhaltspflichtigen also zusätzlich. Deshalb muss auch die Zumutbarkeit der zusätzlichen Unterhaltspflicht für den Unterhaltspflichtigen selbst, aber auch für seine Familie (Ehegatten und Kinder) geprüft werden. Daher besteht auch eine Abhängigkeit von der Leistungsfähig...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VII. Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns

Rz. 25 Auch der Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildung ist von Bedeutung. Grundsätzlich muss das Kind seine Ausbildung in angemessener Zeit aufnehmen. Zwar ist einem jungen Menschen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden ri...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 1. Sonderbedarf

Rz. 79 Nach der Legaldefinition des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt Sonderbedarf bei einem unregelmäßigen und außergewöhnlich hohen Bedarf vor. Es handelt sich um einen überraschenden, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbaren und der Höhe nach nicht abschätzbaren Bedarf, der deshalb beim laufenden Unterhalt nicht angesetzt werden konnte und deshalb eine zusätzliche Unterhal...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / II. Familiensachen im Verbund

Rz. 70 § 137 Abs. 2 FamFG regelt, welche Familiensachen in den Verbund einbezogen werden können. Dies sind: Rz. 71 Darüber hinaus muss di...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VI. Vor- und Nachteile des Verbundes

Rz. 83 Es besteht kein Zwang zum Verbundverfahren.[43] Daher sind die Vor- und Nachteile jeweils im konkreten Fall gegeneinander abzuwägen. Rz. 84 Für die Einbeziehung einer Folgesache in den Verbund kann sprechenmehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 2. Vermögen des Antragstellers

Rz. 32 Vorhandenes und realisierbares Vermögen ist grundsätzlich zu nutzen (§ 115 Abs. 3 ZPO).[29] Der Bedürftige hat alle verfügbaren eigenen Mittel einzusetzen, bevor ihm staatliche Hilfe auf Kosten der Allgemeinheit bewilligt werden kann. Das gilt auch, wenn der um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchende bei einer Gegenüberstellung all seiner Aktiva und Passiva über keinen pos...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / E. Fehlende Mutwilligkeit

Rz. 28 In objektiver Hinsicht erfordert die Bewilligung auch der Verfahrenskostenhilfe, dass weder die Rechtsverfolgung noch -verteidigung mutwillig erscheinen. Mutwillig handelt ein Beteiligter dann, wenn er bei der Verfolgung seiner Rechte einen Weg einschlägt, den ein verständiger Beteiligter, der selbst für die Kosten aufkommen müsste, nicht wählen würde[24] oder wenn da...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Haftungsverteilung zwischen den Eltern beim besonderen Kindesbedarf

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Fehlende Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 93 Auch ein sofortiges Anerkenntnis kann den Antragsgegner nur dann von Kosten entlasten, wenn er keine Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegeben hat. Rz. 94 Praxistipp: Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass keine Veranlassung bestanden hat, liegt beim Antragsgegner.[102] Daher gehen Zweifel zu seinen Lasten.[103] Eine solche Veranlassung ist ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / V. Einsatz des "durch das Verfahren Erlangten" § 120a Abs. 3 ZPO

Rz. 14 Die Neufassung des Gesetzes regelt jetzt in § 120a Abs. 3 ZPO ausdrücklich, unter welchen Umständen die Partei das durch die Prozessführung erlangte im Rahmen der PKH einsetzen muss: Zitat … (3) Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere dadurch eintreten, dass die Partei durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung etwas erla...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Gesamtschuldnerausgleich bei Mietverhältnissen (§ 426 BGB)

Rz. 182 Zudem gewährt § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB im Innenverhältnis beiden Gesamtschuldnern grds. einen gegenseitigen Ausgleichsanspruch, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich eine abweichende Bestimmung der Anteile aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sa...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / c) Ferien

Rz. 14 Auch Ferienaufenthalte gehören zu normalen Umgangskontrakten – und zwar auch bei kleineren Kindern. Derjenige Elternteil, der das Umgangsrecht ausübt und das Kind zu Besuch hat, bestimmt auch den Aufenthaltsort des Kindes, ohne dass dies eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedürfte. Dabei bleibt es grundsätzlich auch dann, wenn es um die Wahl des Ortes für den ...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Obliegenheit zur Nebentätigkeit

Rz. 25 Die Nebentätigkeitsobliegenheit wird bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB bejaht, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann.[26] Rz. 26 Wird keine Nebentätigkeit ausgeübt, sind im Einzelfall folgende Fragen zu beantworten:mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 1. Herabsetzung des Selbstbehaltes

Rz. 6 Eine Herabsetzung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts kommt in Betracht kommt, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für Wohnung oder die allgemeine Lebensführung spart ("Zusammenleben ist billiger") und sich deswegen auch sozialhilferechtlich auf einen – im Rahmen seiner Bedarfsgemeinschaft – gerin...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Auskunft über Einkünfte der neuen Ehefrau

Rz. 28 Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete muss auf Anfrage auch Angaben über die Einkünfte seiner neuen Ehefrau machen, um deren vorrangigen Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können.[52] Ein direkter Anspruch des Kindes gegen die neue Ehefrau des Vaters besteht mangels Verwandtschaftsverhältnisses nicht. Rz. 29 Rz. 30 Denn Ehegatten haben nach den §§ 1360, 1360a BGB...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / B. Auskunftsansprüche zum Unterhalt

Rz. 2 Die grundlegende Vorschrift für den unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch ist § 1605 BGB und gilt direkt für den Verwandtenunterhalt.[1] Auf sie wird jedoch verwiesen beim Unterhaltsanspruch zwischen getrennt lebenden Eheleuten (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB) ebenso wie beim Geschiedenenunterhalt (§ 1580 Satz 2 BGB) und beim Unterhaltsanspruch zwischen den unverheirateten...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / a) Erfolgsaussichten

Rz. 181 Sorgerechtsverfahren haben zwar eine erhebliche Bedeutung für die Eltern des Kindes, dennoch sind auch hier hinreichende Erfolgsaussichten des konkret verfolgten Begehrens zu prüfen. Folglich ist ein Bedürfnis an einer gerichtlichen Regelung des begehrten Inhaltes zwingende Voraussetzung für die Erfolgsaussichten eines gestellten Antrags. Rz. 182 Teilweise wird sehr w...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Gilt ein vorhandener Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Rz. 131 Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: Rz. 132 Vergleichender Blick auf den Ehegattenunterhalt:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Vorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 und Abs. 3 BGB)

Rz. 85 Der sog. Quotenunterhalt ist dazu bestimmt, den alltäglichen angemessenen Bedarf des geschiedenen Ehegatten – also den Basisunterhalt – sicherzustellen. Jedoch erstreckt sich der Unterhaltsanspruch auch auf die Kosten einer angemessenen Krankenversicherung (§ 1578 Abs. 2 BGB) und Altersvorsorge (§ 1578 Abs. 3 BGB),[109] sofern der Unterhaltspflichtige hierzu neben der...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Angemessener Wohnwert

Rz. 87 Demgegenüber bezieht sich der angemessene Wohnwert auf die persönlichen Verhältnisse der Person oder der Personengruppe, die die Wohnung derzeit bewohnt. Basis dieser Bewertung ist die Wohnung, die nach Größe und Ausstattung seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen angemessen ist. Daraus ergibt sich nur ein Wohnvorteil in Höhe der objektiven Miete für eine k...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Checkliste zur Mandatsbearbeitung bei § 1579 Nr. 2 BGB

Rz. 274 Ist ein Streit über die unterhaltsrechtlich relevante Bedeutung einer neuen Beziehung der Unterhaltsberechtigten abzusehen, wird zur Vorbereitung des späteren Sachvortrags im gerichtlichen Verfahren die Abarbeitung des folgenden Fragenkatalogs empfohlen:[442] Rz. 275 Liegt ein Ausbruch aus einer intakten Ehe vor? Welche Tatsachen/Indizien gibt es dafür, dass sich die E...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / III. Mitwirkungspflichten und Auflagen im Verfahrenskostenhilfeformular

Rz. 8 Der Antragsteller ist zur Mitwirkung verpflichtet. Geschieht dies nicht, ist mit der Ablehnung des Antrags zu rechnen. BGH, Beschl. v. 16.11.2017 – IX ZA 21/17 Zitat Prozesskostenhilfe kann mangels Bedürftigkeit nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller, der nach eigenen Angaben weder über Einkommen noch Vermögen verfügt, nicht darlegt, wie er seinen Lebensunterhalt ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Risiken eines verfrühten Antrags

Rz. 151 Auch ist das Risiko eines verfrühten – also vor Ablauf des Trennungsjahres gestellten – Scheidungsantrags zu bedenken.[146] Rz. 152 Scheidungsanträge, die bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eingeleitet werden, sind unzulässig (soweit nicht die Voraussetzungen eines Härtefalles vorliegen). Wird der Antrag in erster Instanz abgewiesen, kann dieser Antrag auch in der...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / D. Ranggrundsatz

Rz. 36 In der Zwangsversteigerung werden die Ansprüche der betreibenden Gläubiger, aber auch die Ansprüche anderer Beteiligter, die ihre Forderungen nur anmelden müssen, in neun Rangklassen unterteilt, § 10 Abs. 1 ZVG. Neben diesen Rangklassen sind vorweg aus dem Versteigerungserlös die Verfahrenskosten des Gerichts zu entnehmen, § 109 ZVG, und hinter alle Ansprüche fallen d...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / C. Zwangsverwaltung

Rz. 7 Diese Art der Immobiliarzwangsvollstreckung dient dazu, den titulierten Anspruch des Gläubigers ohne Verwertung des Grundstücks aus den Grundstückserträgen (Miete und Pacht) zu befriedigen. Für den Gläubiger kann es durchaus sinnvoll sein, die Zwangsverwaltung neben der Zwangsversteigerung gleichzeitig durchführen zu lassen.[15] Rz. 8 Muss z.B. das Objekt dringend sanie...mehr

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§ 6 Antragstellung / II. Hauptanspruch zuzüglich Vollstreckungskosten

Rz. 25 Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung, § 788 ZPO, können jederzeit mit dem vollstreckbaren Titel beigetrieben werden. Dingliche Gläubiger können die Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung bei ihrem Hauptanspruch in der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG mit anmelden. Sofern auch wegen persönlicher Zwangsvollstreckungskosten das Verfahren durchgeführt werden sol...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / H. Räumungsvollstreckung

Rz. 76 Aus dem Zuschlagsbeschluss kann jederzeit die Räumungsvollstreckung gegen den Schuldner stattfinden. Für die Räumungsvollstreckung ist (aufgrund der Änderung ab 1.1.1999) keine besondere Durchsuchungsanordnung des Richters mehr erforderlich, § 758a Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch dann, wenn der Zuschlagsbeschluss vom Rechtspfleger erlassen wurde.[92] Hat der Schuldner eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4 Sicherer Übermittlungsweg (§ 52a Abs. 4 FGO)

Rz. 34 § 52a Abs. 4 FGO regelt die sicheren Übermittlungswege, auf denen elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] oder mit sonstiger elektronischer Signatur[2] wirksam an das Gericht übermittelt werden können. Die "Sicherheit" des Übermittlungswegs beschränkt sich indes auf die Authentizität des Absenders der Nachricht und Integrität der Daten.[3...mehr

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IT-Unterstützung im HR-Cont... / 1.2.3 Verschiedene Systeme in der Personalarbeit

Unterschiede zwischen administrativen und wert­schöpfenden Systemen Somit ergeben sich zwei Welten in der Personalarbeit, die möglichst durch unterschiedliche Systeme unterstützt werden sollten. Einerseits gibt es die Welt, in der HR-Experten vor allem mit harten Daten arbeiten. Die unterstützenden Systeme sind auf eine effiziente Dateneingabe optimiert und ähneln anderen Fin...mehr

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IT-Unterstützung im HR-Cont... / 2.1.1 Kennzahlen der administrativen Personalarbeit

Vorhandene IT-Systeme für harte Daten Für Prozesse mit harten Daten gibt es meist eingeführte IT-Systeme, die diese Daten verarbeiten und auch auswerten können. Kostendaten (Löhne, Sozialleistungen, Rekrutierung, Ausbildung, Personalprozesse etc.) Einnahmen (Umsatz, Profit, Deckungsbeiträge etc.) Strukturdaten (Verteilung nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Anzahl von Persona...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3 Kostenübernahme

Rz. 55 Nach § 32 Abs. 3 AO hat der Landesgesetzgeber die zusätzlichen Kosten bei der BfDI für die Datenschutzaufsicht zu übernehmen.[1] Wie die entsprechende Kostenermittlung erfolgt gibt der Gesetzgeber nicht vor. Eine Spitzabrechnung wird allerdings nicht möglich sein. Aufgrund der bestehenden Synergieeffekte dürften die zu übernehmenden Kosten tendenziell gering ausfallen.mehr

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Kennzahlen zur Steuerung de... / 2.3.1 Kennzahlenauswahl Einkauf

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4.1 Absenderbestätigte De-Mail (§ 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 FGO)

Rz. 38 § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 FGO sieht als sicheren Übermittlungsweg die absenderbestätigte De-Mail vor. Hierfür muss sich der Nutzer gem. § 4 Abs. 1 S. 2 De-Mail-Gesetz durch zwei voneinander unabhängige Sicherungsmittel anmelden. Dies sind i. d. R. die Authentifizierung mit Wissen[1] zusammen mit der Authentifizierung durch Besitz.[2] Der Empfänger erhält dann von dem ak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.1 Qualifizierte elektronische Signatur (§ 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 FGO)

Rz. 24 Gem. § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 FGO muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gem. Art. 3 Nr. 12 eIDAS-Verordnung[1] eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wu...mehr

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Strategietransformation: En... / Zusammenfassung

Überblick Die Strategietransformation adressiert den wichtigsten Teilprozess innerhalb des strategischen Performance Management. Ein zentraler Erfolgsfaktor für Strategietransformationsprozesse ist die Fokussierung auf die bestmögliche Kopplung zwischen den strategischen Zielen und dem Projektportfolio. Dazu ist eine "Zum Wohle des Ganzen"-Grundhaltung einzunehmen, die Partial...mehr

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Kennzahlen zur Steuerung de... / 2.2 Schritt 2: Beibehaltung oder Überarbeitung von Zielen und Strategien prüfen

Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme sollten für den Einkauf bestehende Ziele bestätigt oder überarbeitete Ziele und Strategien formuliert werden. Ziele und Strategien sollten schriftlich festgehalten und es sollte erläutert werden, warum es welche Änderungen gegeben hat. Praxis-Beispiel Minimierung von Kapitalbindung und Lagerkosten wird nachrangig Bisher lautet...mehr

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IT-Unterstützung im HR-Cont... / Zusammenfassung

Es gibt zwei HR-Datenwelten: Harte Daten wie Löhne, Zeiten, Kosten und weiche Daten wie Kompetenzen, Beurteilungen, Eignungen. Beide Welten erfordern unterschiedliche Controlling-Ansätze. Informationstechnologien ermöglichen erstmals nicht nur quantitatives Controlling der harten Daten, sondern auch das Controlling weicher Daten. Dies erfordert eine Unterstützung der darunter...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / III. Öffentliche Abgaben

Rz. 62 Von dem Zuschlag an trägt der Ersteher die Lasten des Grundbesitzes. Hierzu gehören auch öffentliche Lasten bzw. Abgaben. Der Ersteher haftet insbesondere für die Grundsteuern, die auf die Zeit ab Zuschlag bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres entfallen. Der Ersteher eines Grundstücks ist nicht nach § 91 Abs. 1 ZVG vor einer Beitragsforderung geschützt, wenn die B...mehr

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Kennzahlen zur Steuerung de... / 2.3.2 Kennzahlenauswahl Logistik

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§ 11 Vorbereitung des Termins / A. Rechtzeitige Anmeldung

Rz. 1 Auch wenn der späteste Zeitpunkt einer Anmeldung im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten liegt, § 37 Nr. 4 ZVG, empfiehlt sich immer, die Anmeldung bereits vier Wochen vor dem Termin vorzunehmen, am besten bereits nach Zugang der Mitteilung gem. § 41 Abs. 2 ZVG. Rz. 2 Das Versteigerungsgericht berücksichtigt bei der Aufstellung des geringsten...mehr

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§ 6 Antragstellung / IV. Rechtsschutzinteresse

Rz. 38 Wie bei jeder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist auch stets das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers an der Vollstreckung in das grundgesetzlich geschützte Eigentum zu prüfen.[39] Rz. 39 Das Rechtsschutzinteresse an einer Zwangsversteigerung fehlt z.B. dann, wenn dieses Verfahren zweckentfremdet und missbraucht wird, um einen sonst wegen eines Vorkaufsrechts gesc...mehr

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§ 4 Erfolgsaussichten / A. Allgemein

Rz. 1 Vor Stellung des Zwangsversteigerungsantrags oder einem Beitritt zum Verfahren sollte der Gläubiger genau überlegen, ob im Laufe des Verfahrens mit einer Befriedigung seines Anspruchs zu rechnen ist. Das Zwangsversteigerungsverfahren ist keine übliche Art der Zwangsvollstreckung, sondern kann den Gläubiger durchaus mit erheblichen Kosten belasten, falls das Grundstück ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Übertragung der Datenschutzaufsicht

Rz. 50 § 32h Abs. 3 AO ermöglicht eine weitergehende Übertragung der Datenschutzaufsicht von den Landesdatenschutzbeauftragten auf die BfDI. Voraussetzung ist, dass dies durch Landesgesetz (Rz. 52) geregelt wird und die Aufsicht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen bestimmter Steuergesetze bezieht (Rz. 53ff.). Außerdem müssen die anfallenden Kosten vom...mehr

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Recruiting: Bewerbergespräche / Zusammenfassung

Überblick Ohne Zweifel ist das Bewerbergespräch nach wie vor die wichtigste Methode bei der Auswahl neuer Mitarbeiter. Das heißt aber nicht, dass Personalauswahlgespräche immer so geführt werden, dass am Ende ein umfassender Eindruck des Bewerbers und alle notwendigen Informationen gewonnen wurden. Wie wichtig das richtige Führen von Bewerbergesprächen ist, wird allein daran...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / B. Zwangssicherungshypothek

Rz. 2 Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ist für den Gläubiger in erster Linie nur eine Sicherung seines titulierten Anspruchs. Hierdurch kann der Gläubiger erstmals seine ungesicherte titulierte Forderung dinglich mit Rang vor späteren Rechten am Grundstück sichern und auch mit Rang vor einer späteren Beschlagnahme des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung du...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Hausgeld

Rz. 39 Das Hausgeld wird in der Zwangsversteigerung seit dem 1.7.2007 an der Rangstelle Nr. 2 von § 10 Abs. 1 ZVG befriedigt. Dies gewährleistet bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum dem Anspruch der anderen Wohnungseigentümer gegen den schuldnerischen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums ein e...mehr