Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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Grundlagen der Vertrauensar... / 10 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis der Vertrauensarbeitszeit kommt der Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit sowie der Erfüllung der arbeitszeitgesetzlichen Aufzeichnungspflicht besondere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber muss deshalb im Rahmen seiner Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes dafür sorgen, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit die arbeitszeitgesetzlichen...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 2 Begriff der Vertrauensarbeitszeit

Als Vertrauensarbeitszeit werden Arbeitszeitmodelle bezeichnet, in denen der Arbeitgeber grundsätzlich auf eine Kontrolle der Einhaltung der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit-Verpflichtungen verzichtet. Vertrauensarbeitszeit bedeutet dabei nicht, dass es überhaupt keine Erfassung von Arbeitszeiten gibt: So kann die Erfüllung der arbeitszeitgesetzlichen Aufzeichnungspflichten[1...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 7 Störfälle der Vertrauensarbeitszeit: Überlast und Misstrauen

Die Vertrauensarbeitszeit "lebt" von dem Gedanken, dass Führungskraft und Arbeitnehmer im fortlaufenden Gespräch über Aufgaben, Ziele und Ergebnisse eine Übersetzung der vertraglichen Arbeitszeit-Verpflichtungen in Aufgabenpakete bewerkstelligen. Insoweit bedeutet Vertrauensarbeitszeit das permanente Streben nach einer Balance von Aufgaben- und Arbeitszeitumfang. Ziel: Balanc...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 8.3 Betriebliche Mitbestimmung

Die im Rahmen betrieblicher Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit enthaltenen Vorgaben zur Verteilung der Arbeitszeit unterliegen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates (z. B. täglicher/wöchentlicher Arbeitszeitrahmen, Vorgaben zu Service- und Funktionszeiten, Pausen etc.). Ob der Betriebsrat im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung bei...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 1 Spannungsfeld zwischen Arbeitszeiterfassung und Flexibilität

Anwesenheitszeit ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit Arbeitszeit. Anwesenheitszeit vs. Arbeitszeit Traditionelle Zeiterfassungssysteme messen nur die Zeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb – nicht aber dessen (tatsächliche) Arbeitszeit. Dies ist gerade für Arbeitnehmer in Bereichen mit wissensintensiven Dienstleistungen bedeutsam, die über einen hohen Grad an...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 6 Ausgleich von Plus- und Minusstunden

Der Verzicht auf eine betriebsseitige Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit-Verpflichtungen bringt es zwangsläufig mit sich, dass für Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit kein fortlaufendes Zeitkonto geführt wird, wie dies etwa bei traditioneller Gleitzeit mit Kernzeit oder variabler Arbeitszeit der Fall ist. Wie eingangs ausgeführt[1], bedeutet der Verzicht auf eine betr...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 12 Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Erfassung und Geltendmachung von Überstunden

Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zur Zeiterfassung hatte ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Überstundenklage vor dem ArbG Emden eine Überstundenvergütung geltend gemacht. Er tat dies auf Basis technischer Zeitaufzeichnungen des Arbeitgebers. Weitere Arbeitszeitnachweise hatte der Arbeitgeber nicht geführt. Mit seiner Klage vor dem ArbG Emden hatte der Arbeitnehmer in erste...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 11 Perspektiven der Vertrauensarbeitszeit nach den Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Zeiterfassung

Die oben zitierten Entscheidungen des EuGH vom 14.5.2019 und des BAG vom 13.9.2022[1] werden perspektivisch zu erweiterten, gesetzlichen Aufzeichnungspflichten auch im Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes führen. Derzeit verpflichtet § 16 Abs. 2 ArbZG, wie vorstehend dargelegt, den Arbeitgeber lediglich, die über die Arbeitszeit des § 3 ArbZG (8 Stunden an Werktagen Montag...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 3 Rechtsgrundlage

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell bedarf im Vergleich zu anderen Arbeitszeitmodellen (variable Arbeitszeit, Gleitzeit, feste Arbeitszeit) keiner besonderen Rechtsgrundlage. In der betrieblichen Praxis wird Vertrauensarbeitszeit häufig als Arbeitszeitmodell bereits im Arbeitsvertrag vereinbart. Soweit im Arbeitsvertrag aber kein bestimmtes Arbeitsz...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 8.2 Arbeitsvertrag

Vertrauensarbeitszeit schließt Ansprüche auf Vergütung von Überstunden nicht generell aus. Hat der Arbeitnehmer es durch den Umfang der vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeit schlichtweg nicht mehr in der Hand, Überstunden durch die Selbstbestimmung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit auszugleichen, sind diese grundsätzlich zu vergüten.[1] Für Arbeitnehmer mit fest be...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 5 Service- und Funktionszeiten statt Kernzeiten

Soweit im Betrieb sogenannte Service- oder Funktionszeiten als bereichsbezogene Vorgaben für die Erreichbarkeit bzw. Leistungserbringung innerhalb des täglichen Arbeitszeitrahmens festgelegt werden, können auch Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit in derartige Modelle eingebunden werden. Die Festlegung der Arbeitszeit muss dann so erfolgen, dass in Abstimmung mit den Arbeit...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 9 Arbeitszeitgesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. So ist der Arbeitgeber insbesondere dafür verantwortlich, dass folgende Grenzen der Arbeitszeitgestaltung eingehalten werden: Werktägliche Höchstarbeitszeit als täglicher "Spitzenwert" (10 Stunden; § 3 Satz 2 ArbZG); maximal zulässi...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 5.2 Festlegung von Arbeitstagen

Für Festlegung der möglichen Arbeitstage ergeben sich bei Arbeitnehmern in Vertrauensarbeitszeit ebenfalls keine Besonderheiten gegenüber anderen Arbeitszeitmodellen des flexiblen Tagesdienstes. Häufig wird bei Arbeitnehmern in Vertrauensarbeitszeit eine 5-Tage-Woche (regelmäßig die Wochentage Montag bis Freitag) bereits im Arbeitsvertrag vereinbart. Soweit im Arbeitsvertrag...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 13 Zusammenfassung und Ausblick

Kernelement der Vertrauensarbeitszeit ist die Fokussierung des betrieblichen Arbeitszeitmanagements auf die Schaffung transparenter und fairer Rahmenbedingungen für eine Ausbalancierung von Aufgaben und Arbeitszeit zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft. Die impliziten Voraussetzungen erscheinen dabei oft schwieriger zu realisieren als die förmlichen betrieblichen Regelungen...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 5.1 Leitfragen zur Erarbeitung bereichsspezifischer Servicezeiten

Welche Kunden nehmen Leistungen der Organisationseinheit in Anspruch? Es geht bei Servicezeiten als "Orientierungswerte" für die eigenverantwortliche Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeitplanung im Team nicht nur um externe Kunden, sondern im Interesse der Prozessverbesserung auch um interne Kunden (andere Organisationseinheiten, Mitarbeiter). Welche Leistungen sind so zeitkri...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 8.1 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz verwendet den Begriff der Mehrarbeit überhaupt nicht. Aus gesetzlicher Sicht sind alle im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geleisteten Arbeitszeiten gleichwertig. Arbeitszeiten oberhalb der gesetzlichen "Normalarbeitszeit" von werktäglich (Montag bis Samstag) 8 Stunden – man mag insoweit von "gesetzlicher Mehrarbeit" sprechen – sind innerhalb der ar...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 8 Abgrenzung von Mehrarbeit

Der in der Vertrauensarbeitszeit praktizierte Verzicht auf eine betriebsseitige Erfassung der geleisteten Arbeitszeit wirft zuweilen die Frage auf, ob und wie "Mehrarbeit" erfasst und ausgeglichen werden kann. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass es keinen allgemeingültigen Begriff der "Mehrarbeit" gibt. Der Ausdruck "Mehrarbeit" wird in unterschiedlichen Zusammenhängen des ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.2 Arbeitszeit und Urlaubsrecht

Mindestvorschriften für die Arbeitszeit[1] sind in der Richtlinie 2003/88/EG vom 4.11.2003[2] enthalten. Die Umsetzung ist in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) [3] bzw. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) [4] erfolgt. Die Arbeitszeitrichtlinien sehen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden vor. Dabei soll Arbeitnehmern, die mehr als 6 Stunden t...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.1 Besuch der Berufsschule

§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet den Ausbilder, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht (und an den Prüfungen) freizustellen. Die Freistellung umfasst neben den eigentlichen Unterrichtsterminen, einschließlich der Pausen (sachnotwendig), auch die Wegezeiten zwischen betrieblicher Ausbildungsstätte und Berufsschule. Die Freistellung hat in gleic...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.3 Teilzeitarbeit und Befristung

Die Richtlinien zur Teilzeitarbeit und zur Befristung sind in Deutschland durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000[1] umgesetzt worden. Die Teilzeitrichtlinie 97/81/EG vom 15.12.1997[2] setzt eine Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über Teilzeitarbeit (RV-Tz) in Kraft. Diese dient dem Ziel, unmittelbare Diskriminierungen von Teilzeitbes...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.4 Ungleichbehandlung

Eine unzulässige Ungleichbehandlung kann nur zwischen vergleichbaren Personen vorliegen. Deshalb ist ein Vergleich zwischen Arbeitnehmern unzulässig, deren Entgelte durch verschiedene "Quellen" festgesetzt wurden.[1] Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 157 AEUV nicht nur auf unmittelbare, sondern auch auf mittelbare Diskriminierungen anwendbar.[2] So liegt eine mittelb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.5 Freistellung von Vertrauensleuten der Schwerbehinderten

Die Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen sind nach § 179 Abs. 4 SGB IX wie Betriebsräte für ihre Arbeit und für erforderliche Schulungs- und Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Für eine Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben Vertrauensleute einen Anspruch auf ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.2 Freistellung Auszubildender zur Teilnahme an Prüfungen

Allgemein für alle in einem Berufsausbildungsverhältnis Beschäftigten begründet § 15 BBiG die Pflicht des Ausbilders zur Freistellung der Auszubildenden für die Prüfung. Der Freistellungsanspruch besteht für die Zeit der Prüfung einschließlich notwendiger Wegezeiten sowie gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 BBiG seit dem 1.1.2020 auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussp...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.1 Nachweispflichten des Arbeitgebers

Die Richtlinie 91/533/EWG vom 14.10.1991[1] (Nachweisrichtlinie) hatte Mindestforderungen zur Information des Arbeitnehmers über die für ihn geltenden Arbeitsbedingungen (zu erbringende Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, ggf. geltende Tarifverträge) aufgestellt. Die Richtlinie galt für alle bestehenden und neuen Arbeitsverträge, die dem Recht eines Mitgliedst...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.4 Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Besondere Beachtung verdient weiterhin das böswillige Unterlassen anderen Erwerbs, das der an die Wettbewerbsvereinbarung gebundene Arbeitgeber betonen wird, um seine eigene Belastung durch die Karenzentschädigung zu verringern. Praxis-Beispiel Kein böswilliges Unterlassen Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs stellt es bspw. dar, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arb...mehr

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Digitalisierung im Rechnung... / 1 Warum ist Datenqualität im Rechnungswesen bedeutsam?

Die Digitalisierung macht auch vor dem altbewährten Rechnungswesen nicht halt. Vor einigen Jahr(zehnt)en war es noch üblich, Papierbelege zu bearbeiten, diese von Hand A zu Hand B zu übergeben, Fotokopien zu erstellen, Freigaben kugelschreibend zu zeichnen und abschließend Stempel mit Kontierungsangaben sowie Buchungs- und Zahldaten für die Ewigkeit zu hinterlassen. Zwischenzeitlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung im Rechnung... / 7.2 Projektstart

Aufgrund der gehäuften Datenfehler in den Verarbeitungsprozessen des Rechnungswesens entscheidet sich die Geschäftsleitung ein Projekt zur Erhöhung der Datenqualität zu initiieren. Damit hat der Leiter Rechnungswesen nicht die (mitunter schwierige) Aufgabe, die Unternehmensspitze von der Notwendigkeit eines solchen Projekts zu überzeugen. Von zentraler Bedeutung für den Erfo...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.1 Allgemeines

Fortzuzahlen ist dem Arbeitnehmer das Entgelt, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht.[1] Grundlage der Entgeltberechnung ist also die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer individuell während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls abzuleisten gehabt hätte. "Regelmäßige Arbeitszeit" bedeutet, dass die Arbeitszeit mit gewisser Stetigkeit und Dauer a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.5 Dauer der Entgeltfortzahlung

§ 3 Abs. 1 EFZG beschränkt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Dauer von 6 Wochen (= 42 Kalendertage), sofern nicht eine günstigere Regelung, z. B. im Tarifvertrag, gilt. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann eine günstigere Regelung enthalten.[1] Die Rechtsprechung wendet bei der Berechnung dieser Zeitspanne die an sich geltenden §§ 187 f. BGB in modifizierter F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.1 Begriff der Arbeitsunfähigkeit

Zu den Vorläufern des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hatte die Rechtsprechung eine Definition der Arbeitsunfähigkeit entwickelt, die auch für das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt. Danach liegt Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vor, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr in der Lage ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.3.2 Kurzarbeit

Fällt in dem Betrieb während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Kurzarbeit an und würde diese auch den erkrankten Arbeitnehmer erfassen, so ist nach § 4 Abs. 3 EFZG bei der Ermittlung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts die durch Kurzarbeit verkürzte Arbeitszeit für die Dauer der Kurzarbeit zugrunde zu legen. Wenn die Kurzarbeit für den erk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug

Unter Berufskleidung versteht man Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Besonderheit des Berufs erforderlich sind. Die Benutzung als normalbürgerliche, d. h. im privaten Bereich üblicherweise getragene Kleidung muss daher regelmäßig ausgeschlossen sein.[1] Aufwendungen für außerhalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 2 Vergütungspflicht

Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten auffälligen Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.[2] Die Umkleidezeiten sind Teil der "versprochenen Dienste" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 2 Verlust und Zerstörung privater Kleidung

Wird einem Steuerpflichtigen während einer Geschäfts- oder Dienstreise das für die Durchführung der Reise notwendige persönliche Gepäck samt privater Kleidung gestohlen, obwohl er alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Gepäcks getroffen hat, kann er den Verlust als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Der Abzug ist allerdings auf den Betrag be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Gestellung und Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

Nach § 3 Nr. 31 EStG kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Berufskleidung kostenlos und steuerfrei zur Verfügung stellen oder übereignen. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung zusätzlich zum Arbeitslohn, unterstellt die Finanzverwaltung, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, sofern nicht das Gegenteil offensichtlich ist.[1] Allerdings setzt die Steue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Versicherungsvertreter

Rz. 32 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Der Handelsvertreter hat nach § 86 Abs. 1 HGB sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei das Interesse des (Versicherungs-)Unternehmers wahrzuneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 7 Mitarbeitermotivation

Die Aufrechterhaltung des Sicherheitsniveaus ist genauso wichtig wie die Einführung angemessener Sicherheitsmaßnahmen. Eine ganz besonders wichtige Rolle spielt dabei das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter. Nur wenn Mitarbeiter positiv motiviert sind und einsehen, warum bestimmte Sicherheitsmaßnahmen sie in der Nutzung des lokalen Netzwerks einschränken oder von ihnen se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.1 Keine Minderung des Arbeitsentgelts durch Fehlzeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 94 Ist die Höhe des Arbeitsentgelts von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden (Stundenlohn) abhängig, ist das Nettoarbeitsentgelt des 3-monatigen Bemessungszeitraums (Rz. 59 ff.) durch die Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden (einschließlich der von der Arbeitnehmerin verschuldeten Fehlstunden) zu teilen. Man erhält dann das auf eine Arbeitsstunde entfallende Nettoarb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.5 Von der Arbeitnehmerin verschuldete Fehlzeiten im Bemessungszeitraum ("Bummelstunden")

Rz. 100 Der Arbeitgeber muss für Arbeitsausfälle, die von der Arbeitnehmerin zu vertreten sind (z. B. sog. "Bummelstunden"; Definition vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt leisten. Diese "Bummelstunden" mindern den für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes zu errechnenden Stundenlohn, weil das tatsächlich erzielte (niedrigere) Nettoarbeitsentgelt durch die Gesamtanzahl der beza...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Zunächst wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt, der vergangenheitsorientiert ist. Das für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Arbeitgeberzuschusses) heranzuziehende Nettoarbeitsentgelt ist allerdings zu korrigieren, wenn sich das Nettoarbeitsentgelt nicht nur vorüberg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.3 Nur stundenweise eingetretene unverschuldete Arbeitsausfälle (Teiltage)

Rz. 98 Fielen die von der Stundenlöhnerin nicht zu vertretenden unbezahlten Fehlzeiten nur für einzelne Arbeitsstunden und nicht für volle Arbeitstage an, wird das tatsächliche erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt durch die tatsächlichen (geringeren) Arbeitsstunden, in denen es erzielt wurde, geteilt. Der Stundenlohn bleibt deshalb de facto unverändert. Damit wird der ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.2 Unverschuldete Arbeitsausfälle für volle Arbeitstage

Rz. 97 Liegen bei einer Stundenlöhnerin im Bemessungszeitraum Arbeitsausfälle, die von ihr nicht zu vertreten sind (Definition vgl. Rz. 85), mindern sich sowohl das Nettoarbeitsentgelt als auch die bezahlten Arbeitsstunden im gleichen Verhältnis. Die Höhe des Stundenlohns bleibt also unverändert. Die unter Rz. 94 aufgeführte Formel 3 kann weiter angewandt werden. Praxis-Beis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.4 Unverschuldete Arbeitsausfälle teils für volle Tage und teils an anderen Tagen nur für einzelne Stunden

Rz. 99 Fielen im maßgebenden Bemessungszeitraum die von der Stundenlöhnerin nicht zu vertretenden unbezahlten Fehlzeiten sowohl an ganzen Tagen, an anderen Tagen dagegen nur stundenweise aus, wird das tatsächliche erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt durch die tatsächlichen (geringeren) Arbeitsstunden, in denen es erzielt wurde, geteilt. Der Stundenlohn bleibt deshalb de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.1 Überblick

Rz. 114 Nach § 20 Abs. 1 MuSchG entspricht die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dem Unterschied zwischen dem Höchstbetrag des Mutterschaftsgeldes von 13,00 EUR kalendertäglich und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt während der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist (Bemessungszei...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3b Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG)

Allgemeines (1) 1Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass neben dem Grundlohn tatsächlich ein Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird. 2Ein solcher Zuschlag kann in einem Gesetz, einer Rechtsverordnung, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelarbeitsvertrag geregelt sein. 3Bei einer Nettolohnvereinbarung ist der Zuschlag nur steue...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 71 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ermöglicht der ArbG einem ArbN die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die er auf seine Kosten selbst durchführt oder von einem Dritten durchführen lässt, so kann das im überwiegend betrieblichen Interesse und damit gar kein Arbeitslohn sein. Es kann jedoch auch steuerfreier oder steuerpflichtiger > Arbeitslohn vorliegen (> Rz 72 ff). Wenn e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Beru...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 3b EStG Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 (1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit siemehr