Rz. 97

Liegen bei einer Stundenlöhnerin im Bemessungszeitraum Arbeitsausfälle, die von ihr nicht zu vertreten sind (Definition vgl. Rz. 85), mindern sich sowohl das Nettoarbeitsentgelt als auch die bezahlten Arbeitsstunden im gleichen Verhältnis. Die Höhe des Stundenlohns bleibt also unverändert. Die unter Rz. 94 aufgeführte Formel 3 kann weiter angewandt werden.

 
Praxis-Beispiel

Die letzten 3 für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes maßgebenden Kalendermonate:

 
Monat Lohn brutto Lohn netto gearbeitete Stunden
Mai 360,00 EUR 288,00 EUR 24
Juni 300,00 EUR 240,00 EUR 20
Juli 300,00 EUR 240,00 EUR statt 24 nur 20, weil 1 Tag Krankengeld
Gesamtsumme 960,00 EUR 768,00 EUR statt 68 nur 64

Die wöchentliche Arbeitszeit der Stundenlöhnerin beträgt 5 Stunden.

Berechnung:

768,00 EUR x 5

___________= 8,57 EUR

64 x 7

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