Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Person der Gesellschafter

Rz. 17 Gesellschafter einer SARL können natürliche oder juristische Personen sein. Sie müssen nicht Kaufleute sein und erlangen allein durch die Gesellschafterstellung auch keine Kaufmannseigenschaft. Die Gesellschaft selbst besitzt nach Art. L 210–1 Abs. 2 C.com. Kaufmannseigenschaft. Bis 2014 konnte nach Art. L 223–5 C.com. Alleingesellschafter einer Ein-Mann-SARL nicht wi...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / l) Ausnahmeregelung im Fall von Verschwiegenheitspflichten

Rz. 107 Gemäß Art. 8ab Abs. 5 AHiRL können entsprechende nationale Regelungen eingeführt werden, die die Intermediäre von der Meldepflicht befreien, wenn die Offenlegung gegen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde. Intermediäre können die in Unterabs. 1 genannte Befreiung nur insoweit in Anspruch nehmen, als sie ihre Tätigkeit im Rahmen der für ihren Beru...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Vorratsgesellschaften

Rz. 65 Eine Alternative besteht ferner im Erwerb von Vorratsgesellschaften (ready-made companies, off-the-shelf companies oder off-the-peg companies), die bereits eingetragen sind, aber noch keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet haben. Die zuvor genannten Berufsträger oder Dienstleister halten solche Gesellschaften ebenfalls vorrätig. Solche Gesellschaften sind mit neutrale...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 34 Der Gesellschaftsvertrag wird vor einem portugiesischen Notar beurkundet oder bei einem Rechtsanwalt, Rechtsbesorger, CFE oder Handelsregister beglaubigt. Angesichts der relativ niedrigen Gebühren und wegen Vermeidung von übersetzungsbedingten Ungenauigkeiten stellt sich die Frage einer Auslandsbeurkundung nicht. Auch wenn sie im Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschloss...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Vertretung bei der Gründung, Vollmacht

Rz. 69 Die Gesellschafter können sich bei der Gründung der Gesellschaft mit einer Vollmacht vertreten lassen. Diese Bevollmächtigung muss gem. Art. 2:176 NL-BGB schriftlich erfolgen. Eine notarielle Vollmacht ist nicht erforderlich. Der Vorentwurf sieht Änderungen von Art. 2:176NL-BGB vor. Zum einen wird die derzeit geltende Fassung als Abs. 1. umnummeriert. Zudem wird ein A...mehr

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Brasilien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Anders als im deutschen Recht bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Limitada keiner notariellen Beurkundung. Die Limitada wird errichtet durch übereinstimmenden, schriftlichen Willensakt der Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag muss – neben der Unterschrift der Gesellschafter – die Unterschriften zweier Zeugen sowie eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados (O...mehr

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Griechenland / I. Geschäftsführer

Rz. 112 Als Geschäftsführer (diacheiristes) können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit bestellt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Geschäftsführer können Gesellschafter oder Dritte sein. Eine Höchstzahl der Geschäftsführer gibt es nicht. Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt werden, muss die Art der Ges...mehr

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Rumänien / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 8 Die Gesellschafter bringen Bar- oder Sacheinlagen als Stammkapital ein. Für einzelne Unternehmenstätigkeiten kann vorab die Einholung der Zustimmung oder eines sonstigen Aktes einer staatlichen Behörde oder Institution erforderlich sein (siehe Rdn 20). Beim zuständigen Handelsregister ist auch ein Antrag auf Überprüfung des gewünschten Firmenwortlauts zu stellen. Der A...mehr

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Belgien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die mit der Gründung einer GmbH in Belgien verbundenen Kosten sind überschaubar. Rz. 20 Die für die Beurkundung der Gründung anfallenden Notarkosten belaufen sich auf rund 1.500 EUR. Die Gebühr für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beträgt seit dem 1.3.2020 190,10 EUR (exkl. 21 % MwSt.). Es ist in Belgien allgemein üblich, dass diese Kosten dem Notar bereit...mehr

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Schweden / I. Kapitalgesellschaftsformen

Rz. 1 Im schwedischen Wirtschaftsleben ist eigentlich nur eine Kapitalgesellschaftsform von Bedeutung: die Aktiengesellschaft. Im Jahre 2020 wurden mehr als 1,2 Millionen eingetragene Aktiengesellschaften gezählt (bei ca. 10 Millionen Einwohnern).[1] Auch kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleistungs- und auch Vermögensverwaltungsunternehmen sind üblicherweise als...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Grundlagen

Rz. 55 Das Registerzentrum verwaltet u.a. das Immobilienregister, das Handelsregister, das Testamentsregister, das Vollmachtregister, das Ehevertragsregister und das Adressenregister. Rechtsgrundlagen des Handelsregisters sind Art. 2.62 ZGB, das Gesetz über Handelsregister der Republik Litauen Nr. IX-368 vom 12.6.2001 und der Beschluss der Regierung der Republik Litauen "Weg...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 27 Notarielle Urkunden können in französischer oder in deutscher Sprache verfasst werden (Art. 36 des Gesetzes vom 9.12.1976 über die Organisation des Notariats). Bei Urkunden über Gesellschaften darf Englisch als Hauptsprache des Vertrags unter folgenden Bedingungen benutzt werden:mehr

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Liechtenstein / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Die Gebühren für Gründung, Beurkundung und Eintragung richten sich nach der Verordnung vom 11.2.2003 über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren, zul. geändert LGBl 2013 Nr. 12, dort Anhang 2 (Handelsregistergebühren). Nach der Aufhebung des fixierten Wechselkurses zwischen EUR und CHF am 15.1.2015 (bisher: 1 CHF = 1,20 EUR) liegt der Umrechnungskurs nahez...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 139 Die Vererbung von Geschäftsanteilen erfolgt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (onder algemene titel) (ex. Art. 3:80 NL-BGB). Rz. 140 Nach niederländischem Erbrecht haben bestimmte Personen (z.B. Kinder) ein Pflichtteilsrecht. Es ist nicht möglich, diese Personen ganz von der Erbfolge auszuschließen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Anzahl der pflichttei...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 20 Bei Gründung einer GmbH sind grundsätzlich die folgenden Behörden beteiligt: RNPC und Handelsregister. Die Einschaltung eines Notars ist nicht obligatorisch; die Unterschriftsbeglaubigung im Fall eines privatschriftlichen Dokuments kann auch durch einen Rechtsbesorger oder Rechtsanwalt erfolgen. Anmeldungen der Gesellschaft erfolgen bei dem Finanzamt und der Sozialver...mehr

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Ungarn / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 90 Zur Eintragung einer GmbH oder der Änderung der Eintragung sind gemäß den Anlagen Nr. 1–3 zum Ctv. u.a. folgende Dokumente einzureichen:mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Optimale und beschleunigte Gründungsverfahren

Rz. 64 Das Gründungsverfahren in Großbritannien ist viel einfacher, schneller und billiger als dasjenige in den meisten anderen europäischen Ländern. Ein Rechtsanwalt (solicitor), Bilanzbuchhalter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (accountant) oder Agent (company registration agent) besorgt die Eintragung der Ltd. in wenigen Tagen. Er braucht zu diesem Zwecke nur die ord...mehr

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Liechtenstein / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 52 Art. 177 PGR und Art. 85 RSO bestimmen hierfür:mehr

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Österreich / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 5 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) handelt es sich um eine durch Vertrag begründete Gesellschaft von mindestens zwei Personen, welche sich zu einem gemeinschaftlichen Zweck zusammenschließen (§ 1175 ABGB). Der Gesellschaftsvertrag einer GesbR bedarf keiner besonderen Form und kann daher grundsätzlich auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Die G...mehr

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Türkei / V. Vollmachten

Rz. 55 Die Gründungsgesellschafter können sich im Gründungsverfahren durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Nach türkischem Recht kommt mit der Bevollmächtigung ein – so die schweizerische Terminologie – "Auftrag", genauer: ein Geschäftsbesorgungsvertrag (vekâlet sözleşmesi, iş görme sözleşmesi) zustande, wonach der Auftraggeber schon von Gesetzes wegen verpflichtet wird, i...mehr

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Liechtenstein / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 18 Behörden sind insoweit in die Gründung involviert, als die Statuten öffentlich beurkundet werden müssen. Dieses Privileg kam bis Ende 2020 dem Öffentlichkeitsregister allein zu. Mit Einführung des Notariatsgesetzes durch LGBl 2019 Nr. 306 wurde das per 1.1.2020 in Kraft tretende Notariatsgesetz durch den Landtag beschlossen. Die Beurkundung kann daher seit 1.1.2020 be...mehr

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Rumänien / 6. Gründung vom Ausland aus

Rz. 14 Die Gesellschafter bzw. deren gesetzliche Vertreter oder die Geschäftsführer der zu gründenden Gesellschaft müssen zum Zwecke der Gründung grundsätzlich nicht persönlich in Rumänien erscheinen. Üblicherweise wird die Gründung durch einen rumänischen Rechtsanwalt betreut. Verschiedene Unterlagen (Musterfirmazeichnung, Erklärungen der Gesellschafter/Geschäftsführer, Bes...mehr

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Singapur / III. Judicial Management

Rz. 155 Das Judicial Management ist am ehesten mit einer Zwangsverwaltung vergleichbar. Ziel ist es, der "lebensfähigen" Gesellschaft einen gewissen Freiraum zur Reorganisation und Restrukturierung zu geben. Einen erfolgreichen Antrag bei Gericht zur Bestellung eines Judicial Managers setzt voraus, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig i...mehr

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England und Wales1 England ... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 253 Die Informationen, die dem registrar gegeben werden, werden beim Companies House aufgezeichnet und aufbewahrt und für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereitgehalten. Das Gesetz verleiht gestufte Einsichtsrechte für jedermann, die Gesellschafter der Ltd., die Gläubiger und die Geschäftsführer.[39] Jeder Einsichtsberechtigte darf eine Kopie, eine beglaubigte Kopie oder...mehr

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Deutschland / 1. Notargebühren

Rz. 28 Die Kosten der Gründung einer GmbH sind abhängig von dem vereinbarten Stammkapital. Bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR[19] fallen die folgenden Notargebühren, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale sowie Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, an: Rz. 29 a) Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags – gleich...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Rechtsquellen des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts und Gesellschaftsformen

Rz. 1 Bei den USA handelt es sich um einen Mehrrechtsstaat. Kennzeichnend hierfür ist als Ausfluss der horizontalen Gewaltenteilung eine Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund (federal law) auf der einen Seite und den Einzelstaaten (state law) auf der anderen Seite. Aus diesem Grund gibt es in den USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaft...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 138 Der Gesellschaftsvertrag einer Sp. z o.o. kann vorsehen, dass diese einen Aufsichtsrat oder eine Revisionskommission bzw. beide dieser Organe hat. Bei Gesellschaften, in denen das Stammkapital einen Betrag von 500.000 PLN (ca. 111.000 EUR) übersteigt und die mehr als 25 Gesellschafter haben, muss ein Aufsichtsrat oder eine Revisionskommission bestellt werden. Beide V...mehr

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Ungarn / II. Vergleichsverfahren

Rz. 223 Das Vergleichsverfahren dient der Reorganisation der zahlungsunfähigen Gesellschaft. Eine Überleitung des Verfahrens ins Konkursverfahren bleibt jedoch möglich. Der Geschäftsführer der GmbH ist gem. § 7 Abs. 1 Cstv. zuständig zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens. Er muss jedoch vor Antragstellung zwingend die Zustimmung der Gesellschafterve...mehr

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Singapur / I. Grundlagen

Rz. 65 Das Handelsregister, die Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA), ist am 1.4.2004 aus der Zusammenlegung des Registry of Companies and Businesses (RCB) und des Public Accounting Board (PAB) entstanden. Sein Aufgabenbereich umfasst die Gründung und Registrierung von Unternehmen, die Registrierung von Wirtschaftsprüfern und die Regulierung deren Tätigkeiten...mehr

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Norwegen / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 11 Die Gesellschaftsverträge der AS beschränken sich in der Praxis insbesondere dann, wenn die AS nur durch einen Gesellschafter gegründet wird, oftmals auf den gesetzlichen Mindestinhalt einschließlich der Zahl der Geschäftsanteile und auf Angaben zur Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und zu deren Vertretungsbefugnis. Darüber hinaus werden in vielen Fällen außer...mehr

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Türkei / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 208 Die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie sind gesetzliche Vertreter. Insoweit erstreckt sich die Vertretungsbefugnis auf alle Handlungen und Tätigkeiten, begrenzt durch den Gesellschaftszweck. Während sich die Vertretungsbefugnis als solche aus dem Gesetz ergibt, ergibt sich ihr Umfang aus der Satzung, wie...mehr

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Liechtenstein / I. Anmerkungen zum Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das Fürstentum Liechtenstein verfügt über ein umfassendes Gesetzeswerk, welches das gesamte Gesellschaftsrecht umfasst.[1] Die zentralen wirtschaftsrechtlichen Vorschriften werden mittlerweile mehrfach pro Jahr, auch aufgrund des europäischen Einflusses, geändert. 529 Landesgesetzblätter wurden im Jahr 2020 ausgegeben, im Jahr 2014 waren es noch 366. Das Personen- und ...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 7 Der zeitliche Ablauf der Gründung hängt davon ab, ob sich der Gesellschafter bei der Firmierung mit einem vorreservierten Unternehmensnamen und einem mehr oder weniger standardtsierten GmbH-Vertrag begnügt oder ob er – und das wird häufig bei der Gründung mit ausländischen Gesellschaftern so sein – Wert legt auf die individuelle Bestimmung der Firmierung sowie Formulie...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 3. Stimmrecht und Vertretung

Rz. 151 Art. 2:227 Abs. 1 NL-BGB bestimmt, dass das Versammlungsrecht (vergaderrecht) das Recht beinhaltet, persönlich oder in Vertretung mit einer schriftlichen Vollmacht bei der Hauptversammlung anwesend zu sein und dort zu sprechen. Abs. 2 bestimmt die versammlungsberechtigten Personen näher: Bei den versammlungsberechtigten Personen handelt es sich um (1) Gesellschafter,...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / Literaturtipps

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.2 Anwendung

Rz. 299 Aufgrund der vom Gesetzgeber in § 370 Abs. 3 AO gewählten sog. Regelbeispielstechnik ergeben sich allerdings Probleme für die Anwendung des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO. Der Gesetzgeber hat Beispiele gebildet, bei deren Vorliegen i. d. R. (Indizwirkung) ein besonders schwerer Fall vorliegt. Trotz Vorliegen eines solchen Beispiels kann sich aber bei einer Gesamtwürdigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.8 Disziplinar-, standes- und arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 40 Unterliegt der Anzeigeerstatter aufgrund seines Berufsstands einer Disziplinargewalt (z. B. Beamte, Richter, Soldaten) oder standesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker) so schließt die Selbstanzeige eine disziplinar- oder standesrechtliche Ahndung der pflichtwidrigen Handlung der Steuerhinterziehung regelmäß...mehr

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AGS 11/2021, Kein Quotenvor... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH ist im Ergebnis zutreffend, nicht jedoch in ihrer Begründung. 1. Kein Ersatzanspruch Der BGH geht davon aus, dass es sich bei dem Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchter Gerichtskosten um einen Ersatzanspruch i.S.d. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG handele. Ausgehend hiervon unternimmt er dann "Klimmzüge", um die daraus zwingend folgende Konsequenz des § 86 Ab...mehr

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AGS 11/2021, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei – das war hier der Kläger – die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren. Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei grds. zu erstatten. Einschränkungen macht Hs. 2 d...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / III. Inkassounternehmen und Rechtsanwalt

1. Grundsatz: Keine kumulative Erstattung Nach h.M. in Rspr. und Schrifttum zur Rechtslage bis 30.9.2021 konnte ein Gläubiger als Verzugsschaden die Kosten der außergerichtlichen Beitreibungsbemühungen eines Inkassobüros und eines Rechtsanwalts nicht kumulativ ersetzt verlangen.[20] § 13f RDG regelt seit 1.10.2021 die Erstattungsfähigkeit bei der Beauftragung sowohl eines Inka...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche Vorlage einer Prozessvollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren; keine Anrechnung der Geschäftsgebühr eines anderen Rechtsanwalts

§§ 67, 162 Abs. 2, 164 VwGO; Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1, Nr. 3100 VV RVG Leitsatz Für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Verwaltungsgerichtsprozess gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO bedarf es einer förmlichen Bevollmächtigung. Wird eine instanzbeendende Entscheidung nicht auf den Mangel einer nachgewiesenen Vollmacht gestützt, kann auch im Kostenfes...mehr

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AGS 11/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil findet sich die Fortsetzung des in Heft 10 begonnen Beitrags von Volpert zu den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (S. 481 ff.). Der zweite Teil umfasst insbesondere die Änderungen bei der Einigungsgebühr, das Übergangsrecht, die Kostenerstattung sowi...mehr

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AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Es ist meist ungehörig, wenn Gerichte einen in der "Ich-Form" gestellten Antrag eines Rechtsanwalts als einen – unzulässigen – Antrag des durch die angefochtene Entscheidung nicht beschwerten Rechtsanwalts in eigener Sache sehen. Im Regelfall ergibt sich schon aus den sonstigen Formulierungen in dem Schriftsatz, dass der Rechtsanwalt mit seinem Antrag...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / G. Darlegungs- und Informationspflichten des Rechtsanwalts

Die Darlegungs- und Informationspflichten des Rechtsanwalts bei Inkassodienstleistungen regelt § 43d BRAO. § 43d BRAO ist zum 1.10.2021 zum einen punktuell ergänzt und umstrukturiert worden. Zum anderen sind die Absätze 3 und 4 neu eingefügt worden. Diese haben folgenden Wortlaut: Zitat § 43d Abs. 3 BRAO (3) Beabsichtigt der Inkassodienstleistungen erbringende Rechtsanwalt, mit ...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche ... / III. Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr

Nach Auffassung des Bay. VGH hat hier auch kein Anlass bestanden, eine etwa im Verwaltungsverfahren nach Nr. 2300 VV angefallene Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV auf die Verfahrensgebühr des späteren gerichtlichen Verfahrens teilweise anzurechnen. Der Kläger habe nämlich bereits nicht substantiiert dargetan, dass und warum bereits im Verwaltungsverfahren eine so...mehr

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AGS 11/2021, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Zur Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines nicht am Prozessort und auch nicht am Sitz der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten. War die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten einer Partei i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO notwendig, können die zu erstattenden Kosten bei der Vertretung der Partei vor dem Gericht an ihrem Sitz nicht auf die fiktiven (Reise-)Koste...mehr

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AGS 11/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten nach Maßgabe des § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO erstattungsrechtlich anzuerkennen, gilt dies für sämtliche gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts. Eine gesonderte Prüfung, ob die Wahrnehmung der Terminsreise des auswärtigen Prozessbevollmächtigten im Einzelfall ...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche ... / Leitsatz

Für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Verwaltungsgerichtsprozess gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO bedarf es einer förmlichen Bevollmächtigung. Wird eine instanzbeendende Entscheidung nicht auf den Mangel einer nachgewiesenen Vollmacht gestützt, kann auch im Kostenfestsetzungsverfahren eine bisher nicht vorgelegte Vollmacht gem. § 67 Abs. 6 ...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG "umschifft" die die Beschäftigung mit dem unter III. wiedergegebenen Streit. Mit Zulassung des elektronischen Rechtsverkehrs wird diese Frage immer häufiger auftreten und sich sogar in anderen Rechtsgebieten – wie etwa der Beratungshilfe – stellen. Bedauerlich ist es folglich, dass das LAG diese Frage explizit nicht entschieden hat, sich stattdessen ...mehr