Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Bestandsve... / 5 Bestandsverzeichnis: Was erfasst werden muss

Es müssen nicht nur die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden, sondern alle Gegenstände des Anlagevermögens. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wirtschaftsgüter bereits voll abgeschrieben sind. Ausgenommen sind nach R 5.4 Abs. 1 EStR geringwertige Wirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die in einem Sammelposten erfasst wurden sowie ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichtbegünstigte Umsätze

Rz. 27 Nicht unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbunden und deshalb nicht steuerermäßigt sind Eintrittsgelder für Schwimmsportveranstaltungen, weil dadurch den Besuchern nicht die Gelegenheit zum Schwimmen, sondern nur zum Zuschauen bei einer Schwimmsportveranstaltung geboten wird. Für diese Eintrittsgelder kann aber die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 U...mehr

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Computer, Notebook, Tablet-PC / 5.2 Computer bis 1.000 EUR, die in den Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden

Ein PC, dessen Anschaffungskosten netto ohne Umsatzsteuer mehr als 1.000 EUR kostet, wird immer über 3 Jahre abgeschrieben. Wählt der Unternehmer die Variante, wonach der Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter 250 EUR beträgt, muss er alle selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, in ein...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.6 Wechsel der Vermögensart

Rz. 13 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag des Zugangsjahrs. Ändert sich der betriebliche Zweck eines Vermögensgegenstands, ist es erforderlich, die ursprüngliche Zuordnung zu einer der Vermögenskategorien zu korrigieren und einen zunächst dem Anlagevermögen zugewiesenen Vermöge...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.2 Abgrenzung zum Sachanlagevermögen

Rz. 4 Zur Abgrenzung zwischen Umlauf- und Anlagevermögen ist auf die vorstehende Definition des § 247 Abs. 2 HGB abzustellen. Maßgebendes Abgrenzungskriterium ist die Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstands, die sich zum einen aus der Art und Verwendung eines Gegenstands und zum anderen aus dem Willen des Bilanzierenden ableiten lässt. Zunächst spricht die Zugehörigkeit ei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.5 Einzelfragen zum Ausweis bestimmter Vermögensgegenstände

Rz. 12 Bei einer Reihe von Vermögensgegenständen treten Besonderheiten auf, die eine eindeutige Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen erschweren. Im Folgenden wird ein alphabetischer Überblick über derartige Vermögensgegenstände und ihren Bilanzausweis gegeben: Ausstellungsgegenstände in Schauräumen gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung bereitgehalten werde...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 1 Begriff

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz u. a. das Anlage- und Umlaufvermögen gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Hinzu kommen – allerdings teilweise rechtsformabhängig – nach §§ 246, 266 HGB noch der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung im Zusammenhang mit Pensionsverp...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 3 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist aufgrund des Stichtagsprinzips erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen.[1] Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es mö...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2 Abgrenzung des Umlaufvermögens

Rz. 2 Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung: für beide Vermögenskategorien gelten verschiedene Ansatz- und Bewertungsvorschriften; die Ergebnisse einer finanz- oder liquiditätsorientierten Bilanzanalyse werden entscheidend von den Größen Anlage- und Umlaufvermögen beeinflusst, da Anlagevermögen regelmäßig als langfristig g...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.4 Abgrenzung zum immateriellen Vermögen

Rz. 11 Das Bilanzierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB für immaterielle Vermögensgegenstände bzw. das steuerliche Ansatzverbot nach § 5 Abs. 2 EStG,[1] die nicht entgeltlich erworben wurden, gilt ausdrücklich nur für das Anlagevermögen, nicht aber für das Umlaufvermögen. Daher sind im Umlaufvermögen sowohl entgeltlich erworbene als auch selbst geschaffene immaterielle Vermög...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäftst...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 22 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist grundsätzlich zwingend anzuwenden, Abweichungen sind nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen nach § 265 Abs. 4-8 HGB zulässig.[1] Rz. 23 Nicht im Gliederungsschema enthalten, dennoch im HGB geregelt, ist der Ausweis von eingefordertem, noch nicht eingezahltem gezeichnetem Kapital. § 272 Abs. 1 HGB verlangt, den Betrag unter...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.2 Rechtsformspezifische Abweichungen

Rz. 24 Nicht nur das HGB, sondern auch die einzelnen rechtsformspezifischen Gesetze enthalten Regelungen, die sich auf den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz auswirken und zu Abweichungen vom Grundgliederungsschema führen können. Abweichungen bei GmbH Rz. 25 Zunächst bestimmt § 42 Abs. 2 GmbHG, dass von GmbH-Gesellschaftern eingeforderte Nachschüsse, denen sich diese ni...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Der Gesetzeswortlaut "die Umsätze der Blinden" schränkt den Kreis der begünstigten Umsätze nicht näher ein. Die Steuerbefreiung erfasst (mit Ausnahme der in § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG genannten Umsätze, Rz. 41ff.) alle Umsätze, also sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie die diesen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben (z. B. die Entn...mehr

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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 4.1 Verkauf aus dem Betriebsvermögen

Verkauft der Unternehmer den Firmenwagen, der sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet ist, wird die Veräußerung der Umsatzsteuer unterworfen und die stillen Reserven werden gewinnerhöhend erfasst. Gehört der Pkw nur zum umsatzsteuerlichen Unternehmen, wird er, da er zum Privatvermögen gehört, nicht im Anlagevermögen ausgewiesen. Konsequenz ist, dass...mehr

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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 4.2 Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Entnimmt der Unternehmer den Firmenwagen, den er sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet hat, wird die Entnahme nur dann der Umsatzsteuer unterworfen, wenn der Unternehmer bei der Anschaffung oder Einlage ins Betriebsvermögen den Vorsteuerabzug geltend machen konnte, weil er keine den Vorsteuerabzug ausschließende Umsätze getätigt hat. Die stillen R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.6 Ausweis des Vorsteuerabzugs für einen privaten Pkw in der Buchführung

Wird der Kauf eines Pkw als betrieblicher Anschaffungsvorgang gebucht, erfolgt damit automatisch die Zuordnung zum Betriebsvermögen. Soll der Pkw einkommensteuerlich dem Privatvermögen zugeordnet werden, nicht aber umsatzsteuerlich, ist eine Buchung als betrieblicher Anschaffungsvorgang nur hinsichtlich der abziehbaren Vorsteuer richtig, ansonsten jedoch sachlich falsch. Die ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.4 Anlagevermögen

Rz. 186 Bei den überlassenen Gegenständen muss es sich der Art nach um Wirtschaftsgüter handeln, die zum Anlagevermögen des Nutzenden gehören würden, wenn sie sich in seinem Eigentum befänden (fiktives Anlagevermögen).[1] Was als Anlagevermögen gilt, bestimmt sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts. Über § 5 Abs. 1 EStG ist auf das Handelsrecht zurückzugreifen. Danach gehör...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3 Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Eigentum eines Dritten

8.3.1 Unbewegliche Wirtschaftsgüter Rz. 236 § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG betrifft Entgelte für die Benutzung fremder unbeweglicher Anlagegüter in Form von Miet- und Pachtzinsen oder Leasingraten. Es kann sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handeln. Die Gegenstände müssen unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sein und einem anderen als dem Betriebsinhaber gehö...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.2 Miet- und Pachtzinsen

Rz. 238 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das unbewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Dabei beschränkt sich die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht auf die Fälle, in denen der Mieter oder Pächter die überlassenen Immobilien als Endmieter unmittelbar selbst nutzt oder nutzen könnt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.3.2 Höhe der Hinzurechnung

Rz. 92 Kreditinstitute refinanzieren ihre Ausleihungen regelmäßig mit Fremdkapital. Vor diesem Hintergrund besteht aus wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Gründen ein Interesse daran, dass sich Kreditinstitute zur Sicherung ihrer Liquidität langfristig refinanzieren. Um dies zu fördern, begrenzt § 19 Abs. 1 GewStDV die Höhe der zu berücksichtigenden Schulden. Dies ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.6 Benutzung

Rz. 190 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG verlangt, dass das gemietete, gepachtete oder geleaste Wirtschaftsgut im Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers benutzt wird. Unter Benutzung ist die Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers zu verstehen. Das Wirtschaftsgut muss dazu bestimmt sein, dem Gewerbebetrieb al...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 84 § 19 GewStDV enthält Sonderregelungen für Kreditinstitute. Sie gelten entsprechend für Pfandleiher und für Unternehmen, die Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben. In den Anwendungsbereich von § 19 GewStDV fallen neben Zahlungsinstituten auch Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute. Rz. 85 Bei organschaftlich verbundenen Unternehmen kann § 19 GewStDV nur vo...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 179 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG erfasst Entgelte für die Benutzung fremder beweglicher Anlagegüter in Form von Miet- und Pachtzinsen oder Leasingraten. Es kann sich um Maschinen, Transportmittel, Gegenstände der Büroeinrichtung, ähnliche betriebliche Vorrichtungen und Anlagen handeln. Die Gegenstände dürfen nicht in Grundbesitz bestehen. Sie müssen als Anlagevermögen im B...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.1 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 236 § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG betrifft Entgelte für die Benutzung fremder unbeweglicher Anlagegüter in Form von Miet- und Pachtzinsen oder Leasingraten. Es kann sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handeln. Die Gegenstände müssen unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sein und einem anderen als dem Betriebsinhaber gehören, aber in seinem Gewerbebetrieb ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 14 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 GewStG: Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich der Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; eine hälftige Hinzurechnung insoweit ist vorzunehmen bei Elektrofahrzeugen, extern a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 175 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d S. 1 GewStG ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens hinzuzurechnen, die im Eigentum eines anderen stehen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Beträge bei der Ermittlung des Gewinns...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 7 S. 1 GewStG setzt sich der Gewerbeertrag zum einen aus dem nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb und zum anderen aus der Summe der Hinzurechnungen und Kürzungen zusammen. § 8 GewStG bestimmt die dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnenden Beträge. Die Regelung ist abschließend. Daher sind nur die gesetzlich vorg...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.9 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 218 Zu den Miet- und Pachtzinsen gehören alle Leistungen, die der Mieter oder Pächter aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags gegenüber dem Vermieter oder Verpächter zu erbringen hat. Sie müssen wirtschaftlich als Gegenleistung für die Nutzung des Wirtschaftsguts anzusehen sein. Es muss sich um Leistungen handeln, die ohne die vertragliche Verpflichtung nicht vom Mieter od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 244 Unter Miet- und Pachtzinsen sind nicht nur Barleistungen, sondern alle Entgelte zu verstehen, die der Mieter oder Pächter für den Gebrauch oder die Nutzung des Gegenstands an den Vermieter oder Verpächter zu zahlen hat.[1] Dies gilt auch für am Umsatz des Pächters bemessene Pachtzinsen.[2] Bei der Beurteilung, ob ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegt, kommt es darauf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 230 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG 50 % der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hinzuzurechnen, die im Eigentum eines anderen stehen. Voraussetzung für die Hinzurechnung ist, dass die entsprechenden Beträge bei der Ermittlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.1 Rechte

Rz. 256 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG betrifft die zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Rechte i. S. d. Vorschrift sind Immaterialgüterrechte. Hierunter sind subjektive Rechte zu verstehen, die an immateriellen Wirtschaftsgütern bestehen und einen selbstständigen Vermögenswert haben. Aus ihnen müssen sich Nutzungsbefugnisse und Abwehrrechte ergeben. Zudem müssen si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.2 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 138 Hinzuzurechnen sind die Renten bzw. dauernden Lasten nur insoweit, als sie bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Hätten sie nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG nicht abgezogen werden dürfen, ist die gewerbesteuerliche Gewinnermittlung zu korrigieren. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG scheidet aus. Rz. 139 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 79 Die Entgelte für Schulden und die den Entgelten für Schulden gleichgestellten Beträge unterliegen grundsätzlich in voller Höhe der Hinzurechnung und gehen damit in voller Höhe in die Summe der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG ein. Diese Summe der Hinzurechnungen wird dann jedoch nach § 8 Nr. 1 GewStG um den alle Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 3 Zinsen: Die Gegenleistung für die Kapitalüberlassung

Der Preis für die Inanspruchnahme eines Darlehens und damit die zentralen Aufwendungen des Darlehensnehmers sind die Zinsen. Sie stellen – seit hunderten von Jahren – das Entgelt dar, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für das vorübergehend überlassene Kapital zahlt. Die Berechnung der Zinsen beginnt mit dem Auszahlungszeitpunkt der Darlehenssumme und endet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.2 Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

Für aktivierungspflichtige Anschaffungen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung ist die Frage der Zugehörigkeit zum Anlage- oder Umlaufvermögen zu beantworten. Diese Entscheidung ist gemäß der Zweckbestimmung des Gegenstandes zu treffen. Dem Anlagevermögen sind solche Betriebs- und Geschäftsausstattungen zuzuordnen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.5.1 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

In § 275 Abs. 2 Nr. 7a HGB sind in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren alle planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf selbst erstellte oder erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert und das Sachanlagevermögen auszuweisen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / III. Abgrenzungsprobleme am Beispiel des Eintritts in einen Mietkaufvertrag

Neben den geschilderten Konstellationen gibt es auch Leasing-/Mietkauf-Konstellationen, in denen auf den ersten Blick möglicherweise gar nicht ersichtlich ist, dass sich die Abgrenzungsfrage Lieferung vs. sonstige Leistung stellt. Dies soll das nachfolgende Beispiel veranschaulichen. Beispiel 5: Die X-GmbH veräußerte im Jahr 2020 diverse Güter des Anlagevermögens im Rahmen vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 4.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Bilanz

Aktivierungspflichtige Betriebs- und Geschäftsausstattung ist dem abnutzbaren Sachanlagevermögen zuzuordnen, sofern nicht die Sonderfälle vorliegen, die einen Ausweis im Umlaufvermögen erfordern. Das Anlagevermögen ist vom Bilanzierenden gesondert auszuweisen und im Regelfall in folgendes Gliederungsschema der Bilanz einzuordnen[1]:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.3.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung können, sofern sie die Ansatzvoraussetzungen[1] erfüllen, auch als geringwertige Wirtschaftsgüter geführt werden. Hierfür ist erforderlich, dass die Gegenstände abnutzbar, beweglich, Anlagevermögen und selbständig nutzbarer sind. Liegen die Anschaffungskosten der Betriebs- und Geschäftsausstattungen zwischen netto 250 EUR und 800...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 4.3 Betriebs- und Geschäftsausstattung im Kontenplan

Sofern die Betriebs- und Geschäftsausstattung im Anlagevermögen als Vermögensgegenstand zu aktivieren ist, stehen in den DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 folgende Konten zur Verfügung:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / Zusammenfassung

Begriff Zur Betriebsausstattung gehörende Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter dienen der Ausstattung eines Produktionsbetriebs und sind von den technischen Anlagen und Maschinen abzugrenzen, da sie nicht unmittelbar der betrieblichen Leistungserstellung dienen. Zur Geschäftsausstattung zählen Gegenstände des administrativen Bereichs, der Verkaufsförderung und der Kundeninf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 4.4.1 Anzahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen

Anzahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen sind Vorleistungen im Rahmen eines (noch) nicht erfüllten Geschäfts. Solche sogenannten schwebenden Geschäfte sind zum Bilanzstichtag erfolgsneutral abzubilden, da sie als Kredit des Bestellers an den Lieferanten angesehen werden, der seine Verpflichtungen aus dem Geschäft (noch) nicht erfüllt hat. Hinweis Freiwillig geleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.2 Degressive Abschreibung

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung mit gleichbleibenden Beträgen unterscheiden sich die Abschreibungsbeträge bei der degressiven Abschreibung über die Laufzeit. In den ersten Jahren des Nutzungsdauerzeitraums kommen durch den Ansatz eines gleichbleibenden Prozentsatzes auf den Restbuchwert die höchsten Abschreibungswerte zum Ansatz, in den letzten Jahren die niedrigsten....mehr