Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 65 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226; zu Verwertungsvereinbarungen Mitlehner ZIP 12, 649 ff. Eine unangemessene Verwertungsregelung in AGB berührt die Wirksamkeit der Sicherungsübereignung – anders als die einer Lohnzession (Vor § 1273 Rn 29) – nicht (BGHZ 124, 380, 391 f; 130, 59, 67 f; 130, 115, 120; NJW 94,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1227 BGB – Schutz des Pfandrechts.

Gesetzestext Wird das Recht des Pfandgläubigers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Pfandgläubigers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Pfandgläubiger Schutz gg Beeinträchtigungen seines dinglichen Rechts. Rn 2 Der Pfandgläubiger kann entspr §§ 985, 986 von jedem unberechtigten Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Durchgriffsfälligkeit – § 641 II.

Rn 10 § 641 II geht von gestuften Vertragsverhältnissen (›Leistungskette‹) aus, in denen der Besteller (Hauptunternehmer) seinem Auftraggeber (Bauherr) Werkleistungen schuldet, die er aufgrund selbstständiger Vertragsbeziehungen zum (Sub-)Unternehmer zumindest teilweise von diesem erbringen lässt. Die Regelungen zur Durchgriffsfälligkeit sollen der widersprüchlichen Vertrags...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kontokorrentvorbehalt.

Rn 29 Bei einem Kontokorrentvorbehalt wird das Erlöschen an die Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer geknüpft. Die Zulässigkeit ist im kaufmännischen Verkehr von der Rspr anerkannt, auch bei Vereinbarung durch AGB (BGHZ 42, 53, 58 f; 125, 83, 87; BGH NJW 78, 632; BRHP/Faust Rz 35; zur Kritik s MüKo/Wes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schweigen.

Rn 21 Generell besitzt Schweigen keine Erklärungsbedeutung (BGH NJW 02, 3630 [BGH 19.09.2002 - V ZB 37/02]; Flume AT II, 64). Es liegt keine Willenserklärung vor beim Schweigen auf das Angebot einer Versicherung, einen Aufhebungsvertrag zu schließen (BGH NJW-RR 99, 819 [BGH 26.01.1999 - VI ZR 374/97]), auf eine Provisionsabrechnung gem § 87c HGB (BGH NJW-RR 07, 248 [BFH 19.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Disponibilität.

Rn 4 Die dispositive Regelung des § 139 kann von den Parteien insb durch eine salvatorische Klausel abbedungen werden (BGHZ 184, 209 Tz 30; BGH NJW 96, 774; 10, 1660 Tz 8). Steht die Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts fest, verlagert die Klausel die Darlegungs- und Beweislast auf denjenigen, der sich auf die Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschäfts beruft (BGH NJW 96, 774 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. VOB/B.

Rn 14 Gem § 16 I VOB/B besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen bzw für Bauteile und Stoffe erst nach prüfbarer Abrechnung. Eine Sicherheitsleistung ist ebenfalls lediglich bei Stoffen und Bauteilen Anspruchsvoraussetzung, sofern eine Übereignung nicht erfolgt. Fälligkeit ist 18 Tage nach Einreichung der entspr Rechnungen gegeben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Vertrauensschutz.

Rn 10 Grds ist dem Verwender von AGB, die sich aufgrund einer Änderung der Rspr als unwirksam erweisen, kein Vertrauensschutz zuzubilligen (BGH NJW 08, 1438 [BGH 05.03.2008 - VIII ZR 95/07]). Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen kann in Anlehnung an die Rspr des BGH zur Aufrechterhaltung von Bürgschaftsverpflichtungen bei an sich unwirksamer Ausdehnung der Bürgenhaftun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 6 Der sich auf ein formloses Anerkenntnis berufende Gläubiger trägt die Beweislast dafür, dass eine Abrechnung oder ein Vergleich vorliegt. Im Zusammenhang mit einer Abrechnung hat er allerdings grds nur den Abrechnungsvorgang darzulegen und nicht einzelnen Schuldposten (Staud/Marburger Rz 15; BGH WM 02, 281, 282: bei Bürgschaft). Anders ist das bei einem nicht anerkannte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Prozessuales.

Rn 32 Vor dem Rückgriff auf die ergänzende Vertragsauslegung durch den Richter hat immer der Versuch zu stehen, eine privatautonome Lösung durch Verhandlungen der Parteien herbeizuführen. Hierauf hat das Gericht auch noch in der Verhandlung hinzuwirken. Rn 33 Die ergänzende Auslegung wird, jedenfalls soweit es sich um Individualverträge handelt, trotz ihres normativen Charakt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vereinbarung über den Erfüllungsort.

Rn 17 An den Abschluss der Vereinbarung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Abschluss beurteilt sich nach materiellem Recht. Deshalb ist auch eine formlose Erfüllungsortvereinbarung zwischen den privilegierten Personen wirksam (Zö/Schultzky Rz 28; Musielak/Voit/Heinrich Rz 40; MüKoZPO/Patzina Rz 99). Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.5.1 Bedingung

Die Bedingung kann als "aufschiebende" oder als "auflösende" in einen Vertrag aufgenommen werden (§ 158 BGB). Im ersten Fall wird die Wirksamkeit des Vertrages vom Eintritt der Bedingung abhängig gemacht, im zweiten sein Fortbestand. Aufschiebende Bedingung Der Käufer eines Grundstückes ist im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht zahlungsfähig. Er erwartet jedoch eine Kredit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erweiterte Verantwortlichkeit nach S 1.

Rn 2 Mit der in 1 der Vorschrift statuierten Haftungsverschärfung wird klargestellt, dass der säumige Schuldner trotz einer eigentlich einschlägigen Haftungserleichterung (etwa nach §§ 521, 690; zu weiteren Fällen s etwa § 277 Rn 1) für jede Fahrlässigkeit einzustehen hat. Hierdurch wird er – ebenso wie nach § 300 I ein sich im Verzug befindender Gläubiger – vom Gesetzgeber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 232 ff greifen, wenn nach gesetzlicher Regelung eine Sicherheitsleistung verlangt oder erbracht werden kann. Sie bezwecken, die Durchsetzung des Rechts ggü Unvermögen des Verpflichteten oder sonstigen tatsächlichen Leistungshindernissen zusätzlich (BGH 14.6.17 – VIII ZR 76/16 Rz 19) abzusichern. Sie regeln nur das ›Wie‹ der Sicherheitsleistung, wenn insoweit kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unwirksamkeit von Nebenentgelten (S 1).

Rn 2 1 gilt über den Wortlaut hinaus auch für die Vermittlung von Finanzierungshilfen u Teilzahlungsgeschäften. Nebenentgelt ist ohne Rücksicht auf die Bezeichnung jede über § 655c hinausgehende erfolgsunabhängige Vergütung, etwa in Form von Bearbeitungs- u Reservierungsgebühren, Auslagenpauschalen, interne Wertermittlungsgebühr (BGH NJW-RR 12, 1073 [BGH 10.05.2012 - III ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art 24 EGBGB 27 Haager Kinderschutzübereinkommen objektive Anknüpfung; EuGüVO Vor KSÜ 1 Haager Kindesentführungsübereinkommen Vor HKÜ 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art 1 HaagUntProt 1, 1; Art 18 EGBGB ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verbandsklage nach UWG oder UKlaG.

Rn 5 Die gem § 606 klagebefugten Einrichtungen sind stets auch gem §§ 1 ff UKlaG und § 8 III UWG klagebefugt. Sie können daher als Alternative oder als Ergänzung zur Musterfeststellungsklage auch auf Unterlassung und/oder Beseitigung klagen (Weinland Rz 34). Insb der Beseitigungsanspruch gem § 2 UKlaG oder § 8 UWG kann ggf ein effektives Mittel sein, da er auch die Verpflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mündlichkeit.

Rn 4 Die Mündlichkeit der Aufklärung (II 1 Nr. 1) soll dem Patienten die Chance eröffnen, in einem persönlichen Gespräch unmittelbar Nachfragen stellen zu können. Ausnw kann eine fernmündliche Aufklärung in einfach gelagerten Fällen bei Einverständnis des Patienten in Betracht kommen (BGH NJW 10, 2430 [BGH 15.06.2010 - VI ZR 204/09]; zur Aufklärung über Fernkommunikationsmit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeitszinsen – § 641 IV.

Rn 23 Nach § 641 IV ist die fällige Vergütung vom Zeitpunkt der Abnahme (auch § 640 I 3) an zu verzinsen. Das gilt nicht für Voraus- oder Abschlagszahlungen (Grüneberg/Retzlaff § 641 Rz 17). Keine Zinspflicht besteht, soweit die Vergütung gestundet ist oder dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht aus §§ 320, 641 III zusteht (Ddorf NJW 71, 2310; Grüneberg/Retzlaff § 641...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Freiwilligkeit.

Rn 7 Kein Unternehmer ist verpflichtet, sich an Verfahren nach dem VSBG zu beteiligen (aber es gibt zwingende Informationspflichten, Rn 8), soweit nicht branchenspezifische Sonderregelungen gelten (insbes §§ 57 ff LuftverkehrsG, 111b EnWG). Auch für Verbraucher ist die Teilnahme freiwillig. Eine in AGB vereinbarte Verpflichtung des Verbrauchers zur Teilnahme an einem außerge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vom Antragenden gesetzte Annahmefrist, § 148.

Rn 11 Hat der Antragende durch einseitiges Rechtsgeschäft (Soergel/Wolf § 148 Rz 3) selbst eine Annahmefrist gesetzt, so ist diese maßgebend. Hierin liegt zugleich die Setzung einer Bindungsfrist nach § 145 Hs 2. Die Fristsetzung bedarf der Form des Antrags (BeckOK/H.-W. Eckert § 148 Rz 3), ist dieser formfrei, kann sie auch konkludent geschehen oder sich aus den Umständen e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 3 Die Regelung betrifft nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Sie hängt daher sehr eng mit § 675j zusammen, der die Voraussetzungen für die Autorisierung regelt. Im Falle der nicht autorisierten Zahlungsvorgänge (etwa nicht autorisierte Überweisungen im Online-Banking) verhindert die Vorschrift einerseits das Entstehen eines Aufwendungsersatzanspruchs (§ 670) des Zahlungsd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fertig bereitliegende Rechtsordnung.

Rn 8 Die geltungserhaltende Reduktion soll bei Klauselwerken zulässig sein, die als kollektiv ausgehandelte Vertragswerke unter Mitwirkung der beteiligten Verkehrskreise zustande gekommen sind und damit als ›fertig bereitliegende Rechtsordnung‹ nicht ohne weiteres mit einseitig aufgestellten AGB vergleichbar sind (BGH NJW 95, 3117 [BGH 04.05.1995 - I ZR 70/93] für die ADSp; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Leistungsvorbehalte.

Rn 26 Im Handelsverkehr haben sich diverse Klauseln eingebürgert, mit denen sich der Verkäufer von den gesetzlichen Folgen der Nichterfüllung seiner Hauptleistungspflichten freizeichnet. Sie sind innerhalb der allg Grenzen (als AGB Rechtsgedanke des §§ 308 Nr 1, 3 und 4 iVm § 310 I, 307; generell insb §§ 138, 242 und §§ 19, 20 GWB) für Kaufleute grds beachtlich. Wichtigstes ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schutzpflichten.

Rn 2 Der Zahler hat zunächst Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Schutz bezieht sich insoweit nicht auf alle personenbezogenen Daten, sondern nur auf solche Sicherheitsmerkmale, die eine Authentifizierung erlauben (zB Passwort, PIN, TAN; nicht: zB Kartennummer). Auf diesem Wege soll ein Schutz gegen mis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 354 BGB – Verwirkungsklausel.

Gesetzestext Ist ein Vertrag mit dem Vorbehalt geschlossen, dass der Schuldner seiner Rechte aus dem Vertrag verlustig sein soll, wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so ist der Gläubiger bei dem Eintritt dieses Falles zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Rn 1 § 354 beabsichtigt einen Schuldnerschutz: Entgegen dem Wortlaut der Verwirkungs- bzw Verfallsklausel so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Informationspflichten.

Rn 8 Allerdings sind Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinunternehmern iSd § 36 III VSBG), die entweder eine Webseite unterhalten oder AGB verwenden, gem § 36 VSBG verpflichtet, darüber zu informieren, ob und an welcher Schlichtungsstelle sie teilnehmen, ggf durch Mitteilung, dass sie an keiner solchen teilnehmen. Auch die Schlichtungsstelle muss eine Webseite mit Informatione...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standardgeschäft und Pflichten.

Rn 3 Die Informationspflicht betrifft nur Standardgeschäfte. Nach der gesetzlichen Definition sind Standardgeschäfte regelmäßig anfallende, schematisierte Geschäftsbesorgungen. Die gleichförmigen Geschäfte müssen mit einer gewissen Häufigkeit vorkommen bzw geplant sein (MüKo/Heermann § 675a Rz 5). Als allgemeine Indizien dafür können festgelegte Entgelte oder das Bereithalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die Norm berücksichtigt die generelle Erfahrung, ohne dass es sich um eine im Einzelfall geforderte Voraussetzung handelt (BGH NJW 07, 2619 [BGH 11.07.2007 - VIII ZR 110/06] Rz 11), dass der Unternehmer die Mangelfreiheit bei Gefahrübergang besser überblicken kann als der Verbraucher, zumal er sie zu diesem Zeitpunkt schuldet (§ 434 I; BTDrs 14/6040, 245). Sie gilt auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 650o BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext 1Von § 640 Absatz 2 Satz 2, den §§ 650i bis 650l und 650n kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Rn 1 Von den Bestimmungen in Kapitel 3 kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden, auch nicht durch Individualvereinbarungen. Ebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterschiede zu anderen Vertragstypen.

Rn 9 Die Regelungen zum Maklervertrag sind dispositiv. Durch Vertragsgestaltung kann der Maklervertrag auch mit Elementen aus ähnlichen Verträgen kombiniert werden (BGH NJW 88, 967). Die Rspr hat insoweit die Terminologie des Maklerdienstvertrags (BGH NJW-RR 99, 1499 [BGH 22.07.1999 - III ZR 304/98]) und des Maklerwerkvertrags (BGH NJW 88, 967 [BGH 21.10.1987 - IVa ZR 103/86...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 15 § 307 gilt auch im Eilverfahren (wie § 306 Rn 10) sowie bei Klagen des kollektiven Rechtsschutzes (BGH NJW 89, 1673, 1675 [BGH 22.03.1989 - VIII ZR 154/88]: AGB-Verbandsklage). Der Ausschluss des § 306 durch § 14 III KapMuG (§ 306 Rn 11) gilt für § 307 nicht. Ein ›Anerkenntnis‹ hinsichtlich der Zuständigkeit des Schiedsgerichts im Verfahren nach § 1032 II ist wirkungslo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

Rn 11 IRv § 202 ist § 438 dispositiv, mit weitgehender Beschränkung für Verbrauchsgüterkauf (§ 476 II) und AGB (§ 309 Nr 7 lit a, b, 8 lit b ff, iVm § 310 I; s BGH NJW 13, 2584 [BGH 29.05.2013 - VIII ZR 174/12]; 14, 211 [BGH 19.06.2013 - VIII ZR 183/12] Rz 30). Die Verjährungsfrist kann formularvertraglich wirksam auf ein Jahr verkürzt werden (Hamm v 9.3.21 – I 34 U 26/20, j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung nur zu Lasten des Verwenders.

Rn 4 Die Wirkungserstreckung findet nur zu Lasten eines verurteilten Verwenders statt, nicht zu seinen Gunsten. Hat also ein Verwender im Verbandsklageverfahren obsiegt, weil das Gericht bestimmte AGB-Klauseln für wirksam gehalten hat, so ist das Gericht im Individualverfahren nicht an diese Feststellung gebunden; das Urt im Verbandsklageprozess hat dann bloß faktische Bedeu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Im Hinblick auf die oft zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn liegende erhebliche Zeit soll in engen Grenzen dem Veranstalter ein vertraglich – auch durch AGB (III) – vorbehaltenes einseitiges Recht zur Preisanpassung gewährt werden (I). Die Beschränkung auf genau definierte Fälle sowie die Pflicht zur Transparenz verhindern, dass der Veranstalter dieses Recht statt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Langfristige Darlehen (Abs 1 Nr 2).

Rn 10 Nr 2 erfasst langfristige Darlehen u bringt zugleich die Grenze der rechtlich geschützten Zinserwartung des Darlehensgebers (10 1 / 2 Jahre; BGHZ 146, 5, 12) zum Ausdruck. Bei Prolongationsvereinbarungen, die sich auf die Zeit der Rückzahlung o den Zinssatz beziehen, tritt der Vereinbarungszeitpunkt an die Stelle des Auszahlungszeitpunkts. Die einseitige Ausübung eines R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 18 Es finden die allg Grundsätze Anwendung (vgl § 12 Rn 10 ff). Die Vereinbarung über den Erfüllungsort ist vom Kl schlüssig darzulegen (LG München NJW 73, 59; Musielak/Voit/Heinrich Rz 44), wozu auch die Vorlage der einschlägigen AGB erforderlich ist (vgl BGH NJW-RR 95, 702 [BGH 28.03.1995 - X ARZ 1088/94]). Zur schlüssigen Darlegung der zuständigkeitsbegründenden Umstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Reaktionspflichten gegenüber Dritten, Abs 4.

Rn 16 Für Benachteiligungen durch betriebsfremde Dritte haftet der ArbG erst ab dem Zweitverstoß (IV), und nur, sofern er nicht gem IV auf den Erstverstoß angemessen reagiert hat. Hinweise an den Dritten zunächst in AGB, im Benachteiligungsfall auch einzelfallbezogen und verbunden mit Aufforderung zur Abhilfe, reichen aus. Abbruch der Kundenbeziehung ist extremen und hartnäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. VOB/B.

Rn 17 Gem § 13 IV VOB/B beträgt die Verjährungsfrist bei Bauwerken vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen 4 Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück und bestimmte Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre (uU 1 Jahr), ebenso bei wartungsbedürftigen Anlagen, sofern die Wartung nicht dem Unternehmer übertragen worden ist, jeweils beginnend mit der Abnahme (bei abgeschlossenen Teil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zahlungsvorgang.

Rn 26 Die in beiden Varianten der Zahlungsdiensteverträge bestehende Verpflichtung der Zahlungsdienstleister liegt darin, Zahlungsvorgänge auszuführen. IV 1 bestimmt, was unter einem Zahlungsvorgang zu verstehen ist. Der konkrete Vorgang erfolgt zwischen einem Zahler und einem Zahlungsempfänger. Inhaltlich erfasst sind die Varianten des Bereitstellens, der Übermittlung und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Scheckinkasso.

Rn 34 Beim Scheckinkasso hat die beauftragte Bank den eingereichten Scheck auf schnellste und sicherste Weise bei der bezogenen Bank zur Einlösung vorzulegen (BGHZ 22, 304; 96, 9). Die Vereinbarung ist als Dienstvertrag zu qualifizieren, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 118, 171; 150, 269). Die Gutschrift auf dem Konto des den Scheck einreichenden Kunden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mängelanzeigepflicht gem § 536c I.

Rn 3 Der Mieter ist verpflichtet, Sach- oder Rechtsmängel (I 2) unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Vermieter anzuzeigen. Gleiches gilt nach der offenen Gesetzesformulierung für erkennbar in Erscheinung getretene Mängel, die dem Mieter infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt sind (BGH NJW-RR 02, 515 [BGH 14.11.2001 - XII ZR 142/99]) und für erkennbare konkrete Gefahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 87 Nr 10 schützt vor Eintrittsklauseln, die dem Kunden einen neuen, ihm unbekannten Vertragspartner aufzwingen. Nr 10 gilt auch für Werklieferungs- und Geschäftsbesorgungsverträge (Saarbr NJW-RR 99, 1397; U/B/H/Hensen § 309 Nr 10 Rz 5). Seit der Änderung durch das RisikobegrenzungsG v 12.8.08 (BGBl I, 1666) sind auch Darlehensverträge erfasst. Nicht erfasst sind Leasingve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehung und Untergang.

Rn 4 Das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht, insb das AGB-Pfandrecht von Banken u Sparkassen entsteht durch abstrakten dinglichen Vertrag zwischen Gläubiger u Verpfänder nach den Regeln, die für die Übertragung des verpfändeten Rechts gelten (zB § 15 GmbHG), mit dem Inhalt, dass an diesem Recht ein Pfandrecht zur Sicherung einer bestimmten Forderung entstehen soll, sowi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Übereinstimmender Wille.

Rn 20 Erkennt der Empfänger den wirklichen Willen des Erklärenden, ist er nicht schutzbedürftig. Der Adressat muss sich also sein individuelles Verständnis zurechnen lassen. Der wirkliche Wille des Erklärenden und nicht der Wortlaut bestimmt dann den Inhalt des Rechtsgeschäfts (BGH NJW 84, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]; NJW-RR 93, 373 [BGH 20.11.1992 - V ZR 122/91]; Ne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 4 Bei bewusster Teileinigung soll der Vertrag nach der Auslegungsregel des § 154 I 1 im Zweifel nicht geschlossen sein. Diese Regel ist unanwendbar, wenn sich die Parteien trotz der noch offenen Punkte erkennbar vertraglich binden wollen. Dieser Wille kann ausdrücklich erklärt werden, kann sich aber auch aus den Umständen, wie etwa einem Vorvertrag (BGH WM 06, 1499 Tz 10;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Angebot und Annahme.

Rn 52 Das Einstellen der Ware verbunden mit dem Starten der Auktion durch den Verkäufer stellt die Abgabe eines verbindlichen Verkaufsangebots an denjenigen dar, der zum Zeitpunkt des Endes der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat (BGHZ 211, 331 = NJW 17, 469; BGH NJW 05, 54). Im Falle eines (verdeckten) Mindestpreises ist das Angebot aufschiebend durch das Erreichen dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einigung über Verkaufswert.

Rn 13 Kommt es zwischen Unternehmer u Verbraucher vor o nach dem Rücktritt zu einer Einigung über die Vergütung des gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache (§ 813 I 1 ZPO), greift die Rücktrittsvermutung nicht mehr, dh das Teilzahlungsgeschäft besteht weiter; das Kündigungsrecht des Unternehmers nach § 498 I bleibt aber unberührt. Eine Einigung dem Grunde nach genügt. Rn 14 Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Informationspflichten, I 1 Nr 2–4.

Rn 7 I 1 Nr 2 bestimmt die Pflicht, die Informationen nach Art 246c EGBGB vor Abgabe der Bestellung ›klar und verständlich‹ mitzuteilen. Dabei sind unter den Verhaltenskodizes unter 5. nur Bestimmungen zu verstehen, denen sich der Unternehmer freiwillig unterworfen hat, also nicht gesetzliche Vorschriften. Rn 8 I 1 Nr 3: Der Unternehmer muss den Zugang der Bestellung unverzüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ermächtigungsfunktion.

Rn 24 Der in der Generalklausel verankerte Grundsatz von Treu und Glauben enthält die Ermächtigung an die Rspr zur Entwicklung allg Rechtssätze des Billigkeitsrechts im Wege richterlicher Rechtsfortbildung (etwa BGHZ 108, 179, 186). Die Entstehung von und der weitere Umgang mit derartigen Fallnormen ist methodisch weitgehend ungeklärt. Zutr ist jedenfalls, dass die Rspr von ...mehr