Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wegfall.

Rn 21 Die Wiederholungsgefahr kann idR nur durch eine unbedingte und strafbewehrte Unterlassungserklärung seitens des Verwenders ausgeräumt werden (vgl Grüneberg/Grüneberg Rz 6; BGH NJW-RR 01, 485, 487) oder wenn ausnw das Verhalten des früheren Verwenders eindeutig Gewähr dafür bietet, dass es zu einer weiteren Verwendung nicht kommt (BGHZ 81, 222). Der Druck neuer und korr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschränkung einzelner Klagebefugter auf Verbraucherschutz (Abs 3).

Rn 7 Die Vorschrift des Abs 3 Nr 1 betrifft die AGB-Kontrollklage gem § 1. Wenn AGB sowohl ggü Verbrauchern wie auch ggü Unternehmern verwendet werden, kann die qualifizierte Einrichtung ihren Klageantrag auf die Verwendung ggü Verbrauchern beschränken und ist insoweit klagebefugt. Beim Empfehlen von AGB besteht nur dann keine Klagebefugnis für qualifizierte Verbraucherverbä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Deutsches Recht günstiger.

Rn 15 Ist das deutsche Recht für die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs günstiger als das Recht des UNÜ, so kann sich die Partei, die die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs begehrt, über Art VII 1 UNÜ hierauf stützen (Meistbegünstigtengrundsatz). Das Gericht hat jedoch vAw auf das anerkennungsfreundliche innerstaatliche Recht zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Kompensation von Durchsetzungsdefiziten in einem auf individuellen Ansprüchen aufgebauten Privatrechtssystem (s vor UKlaG Rn 2). Insb soll der Rechtsverkehr geschützt und von unwirksamen AGB freigehalten werden (BGHZ 92, 24, 26). Dieses Ziel kann durch bloß individuellen Rechtsschutz kaum erreicht werden, weil sich ein Rechtsunkundiger ggf auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Verfügung.

Rn 6 Auch im Falle einer AGB-Kontrollklage lautet die einstweilige Verfügung auf Unterlassen, dh der Verwendung oder Empfehlung der inkriminierten Bedingungen (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 13; aA Staud/Schlosser § 1 Rz 8: nur Hinweis auf gerichtliche Überprüfung der AGB).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zu § 1.

Rn 2 Die Vorschrift des § 2 betrifft nur Fälle, die nicht die Verwendung oder Empfehlung von AGB betreffen. Auch ein Verstoß gg das AGB-rechtliche Umgehungsverbot des § 306a BGB ist über § 1 zu kontrollieren (s § 1 Rn 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb im VDuG, in §§ 8 und 10 UWG, im Markenrecht (§ 55 II Nr 3 MarkenG), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen der Unwirksamkeit.

Rn 11 Sind die inkriminierten Klauseln unwirksam, so ist die Unterlassungsklage begründet und es ist entsprechend zu verurteilen. Eine geltungserhaltende Reduktion von AGB-Klauseln (s PWW/Berger § 306 Rz 4) kommt gerade im Verbandsklageverfahren aus präventiven Gründen nicht in Betracht (BGHZ 145, 203; MüKoBGB/Basedow § 306 Rz 12). Es ist auch keine ergänzende Vertragsausleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 313 ZPO im Hinblick auf die speziellen Erfordernisse der AGB-Kontrollklage. Die Vorschrift gilt nur für Urteile, nicht für einstweilige Verfügungen, die wegen § 938 ZPO mehr Spielraum lassen (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 1). Auch auf eine erfolgreiche Feststellungsklage des AGB-Verwenders gg einen klagebefugten Verband ist die Vorschrift nicht anwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bestimmtes Rechtsverhältnis (§ 40 I 1).

Rn 3 Der Begriff des Rechtsverhältnisses iRd § 40 I 1 hat dieselbe Bedeutung wie iRd § 256 (Zö/Schultzky Rz 3; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 4; s dazu § 256 Rn 12). Das Rechtsverhältnis ist bestimmt, wenn es hinreichend individualisiert werden kann, dh von anderen Rechtsverhältnissen abgrenzbar ist (vgl Zö/Schultzky Rz 3; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 16 Ausschlaggebend für die Bemessung des Streitwerts (s.a. § 3 ZPO Rn 37) ist nach Ansicht der Rspr das Allgemeininteresse am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen AGB-Klauseln (BGH NJW 18, 1880, 1883 [BGH 10.04.2018 - VIII ZR 247/17] mwN) bzw des sonstigen Rechtsverstoßes. Dabei handelt es sich um eine komplett fiktive Festlegung ohne Rücksicht auf die reale Bedeutun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Im allgemeinen Prozessrecht kann eine Vollstreckungsgegenklage nicht auf eine nach dem Urt geänderte oder neue höchstrichterliche Rspr gestützt werden (s § 767 ZPO Rn 27). Von diesem Grundsatz weicht § 10 für die Fälle der AGB-Kontrolle durch Verbandsklage ab, weil die angestrebte objektiv-rechtliche Kontrolle nicht mehr notwendig ist, wenn das objektive Recht in seiner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstiges zwingendes Recht.

Rn 7 Auch ein Verstoß von AGB gg sonstiges zwingendes Recht kann mit der Verbandsklage des § 1 gerügt werden (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 10; BGH NJW 83, 1320, 1322 [BGH 26.01.1983 - VIII ZR 342/81]). Aus Sicht des Rechtsunkundigen ist es schließlich irrelevant, ob sich die Unwirksamkeit einer Klausel aus §§ 307 ff BGB oder aus sonstigen Vorschriften ergibt. Im Übrigen wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck.

Rn 5 Die Vorschrift regelt die Form der Gerichtsstandsvereinbarung, zielt aber darauf, durch diese Formvorschriften zugleich das Vorliegen eines hinreichenden Parteikonsenses (›einer echten Willensübereinstimmung‹) zu sichern (Jenard-Bericht BTDrs VI/1973, 82). Die Gerichtsstandsvereinbarung soll nicht unbemerkt getroffen werden. Deshalb folgt aus der Vorschrift mittelbar ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einschreiben mit Rückschein.

Rn 1a § 176 Abs 1 dient der Vereinfachung der Zustellung und der Kostenersparnis. Es handelt sich um eine eigenständige Zustellungsart, auf die §§ 177–181 nicht anwendbar sind (arg § 176 II, s BSG NJW 05, 1303 [BSG 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R]). Rn 1b Abs 1 dient der Vereinfachung der Zustellung und der Kostenersparnis. Es handelt sich um eine eigenständige Zustellungsart, au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift soll es den klagebefugten Verbänden und Einzelpersonen (wegen des Verweises in § 13a) ermöglichen, den Namen und die Anschrift möglicher Bekl zu ermitteln, wenn diese zB im Internet oder über andere Kommunikationsmittel auftreten, dabei aber ihre Identität nicht oder nur unvollständig preisgeben. Eine analoge Anwendung hinsichtlich der Auskunft über den I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 konkretisiert § 253 II Nr 2 ZPO für die AGB-Kontrollklage. Das Gericht ist gem § 308 I ZPO an die Parteianträge gebunden (Reinel 135; aA Göbel 138); es kann aber gem § 139 I ZPO darauf hinwirken, dass das fragliche Klauselwerk in angemessenem Umfang überprüft wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermessen des Gerichts.

Rn 3 Wird die Veröffentlichungsbefugnis gem S 1 Alt 1 beantragt, so ist diese vom Gericht immer dann zu gewähren, wenn eine Information der Öffentlichkeit angezeigt erscheint, zB bei einem größeren Kreis von Betroffenen oder auch wenn es um die Empfehlung von AGB geht (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 4). Dem bloß deklaratorischen Antrag nach S 1 Alt 2 ist stets stattzugeben, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge bei Empfehlung.

Rn 19 Der Empfehler unwirksamer AGB kann nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Widerruf der Empfehlung in Anspruch genommen werden. Für die Form des Widerrufs gilt § 9 Nr 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anerkenntnis.

Rn 12 Auf Seiten des Bekl ist dagegen die Dispositionsmöglichkeit (zB über die Verwendung bestimmter AGB) typischerweise gegeben; er kann daher ein Anerkenntnis gem § 307 erklären. Sind die Parteirollen umgekehrt, etwa bei einer negativen Feststellungsklage eines Unternehmens gg einen Verband, so kommt dagegen ein Anerkenntnis durch den Verband nicht in Betracht, weil es die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schriftlicher Abschluss der Vereinbarung oder schriftliche Bestätigung einer getroffenen Vereinbarung (§ 38 II 2).

Rn 12 Zum Merkmal der ›Schriftlichkeit‹ in § 38 II 2 gibt es auf Grund des Anwendungsvorrangs der EuGVVO (früher des EuGVÜ) wenig höchstrichterliche Rspr. Da der Gesetzgeber aber § 38 II 2 bewusst Art 17 EuGVÜ nachgebildet hat, kann auf die Rspr zu Art 17 EuGVÜ/LugÜ bzw Art 23 EuGVVO aF zurückgegriffen werden (BGH NJW 93, 1070, 1071 [BGH 14.11.1991 - IX ZR 250/90]). Danach e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erschlichener Gerichtsstand/Treuwidrigkeit.

Rn 17 Meist versteht man hierunter die missbräuchliche Zuständigkeitserschleichung, wie sie va im Bereich des Insolvenzrechts die Gerichte beschäftigt (vgl BGHZ 132, 195, 196; BayObLGZ 03, 229, 232; ZIP 20, 1979; Celle NJW-RR 04, 627, 628; Stuttg OLGR 04, 184; Oldbg MDR 08, 772). Im IZPR kennt man auch den Begriff des ›forum shopping‹ (vgl BGH 17.1.1995 – XI ZR 182/94; NJW 0...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 8 Um wirksam zu sein, müssen Gerichtsstandsvereinbarungen Art 19 genügen oder nachträglich getroffen worden sein oder sich auf die Einräumung weiterer Gerichtsstände zugunsten des Verbrauchers beschränken oder das Forum des gemeinsamen Wohnorts oder Aufenthalts von Verbraucher und Vertragspartner prorogieren. Nationales AGB-Recht ist nach Art 67 nur anwendbar, soweit es a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschluss der Wirkungserstreckung (S 2).

Rn 5 Bei Änderung der einschlägigen höchstrichterlichen Rspr kann ein verurteilter Verwender gg das im Verbandsklageverfahren ergangene Urt gem § 10 die Vollstreckungsgegenklage erheben. Daher soll in dieser Konstellation auch die Wirkungserstreckung entfallen. Problematisch ist aber, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift die Vollstreckungsgegenklage weder erfolgreich noch e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der Regelung des § 38 liegt die Entscheidung des Gesetzgebers für ein grds Verbot der Prorogation und eine regelmäßige Formbedürftigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung strukturell unterleger (Privat-)Personen zu Grunde (Keller Jura 08, 523; Zö/Schultzky vor § 38 Rz 1, 2; ThoPu/Hüßtege vor § 38 Rz 9). Sie stellt damit eine bewusste Abkehr von dem vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vereinbarung über den Erfüllungsort.

Rn 17 An den Abschluss der Vereinbarung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Abschluss beurteilt sich nach materiellem Recht. Deshalb ist auch eine formlose Erfüllungsortvereinbarung zwischen den privilegierten Personen wirksam (Zö/Schultzky Rz 28; Musielak/Voit/Heinrich Rz 40; MüKoZPO/Patzina Rz 99). Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berücksichtigung von Amts wegen notwendig.

Rn 3 Aus Sicht des Europarechts verlangt außerdem der Effektivitätsgrundsatz, dass eine rechtswidrige AGB-Klausel, deren Unwirksamkeit im Unterlassungsklageverfahren bereits festgestellt wurde, auch in vertragsrechtlichen Streitigkeiten mit demselben Verwender von den Gerichten nicht mehr angewandt wird, und zwar vAw (EuGH 26.4.12 – Rs C-472/10 Rz 38 und 43). Die Vorschrift ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine Berücksichtigung individueller Umstände.

Rn 9 Aufgrund des abstrakten Charakters der AGB-Kontrollklage sind individuelle Besonderheiten, die in einer konkreten Vertragssituation auftreten könnten, nicht zu berücksichtigen (BGH NJW 92, 180, 181 [BGH 05.11.1991 - XI ZR 246/90]). Es ist vielmehr nur das Klauselwerk als solches unter den Umständen zu betrachten, wie es vom Verwender tatsächlich eingesetzt wird (Nürnbg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 3 Das Gericht ist an den Sachantrag der Partei gebunden. Das gilt ausweislich von Abs 1 S 2 auch für Anträge betreffend Früchte, Zinsen und sonstige Nebenforderungen. Ein vorangegangener Beschl über die Gewährung von PKH bestimmt nicht den Urteilsumfang; die im Prozess gestellten Anträge sind allein entscheidend (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 1). Maßgebend ist das in der Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fälle mit Auslandsberührung.

Rn 8 Die Kontrollbefugnis gem § 1 bezieht sich nach Ansicht der Rspr nur auf Fälle, in denen bei typisierender Betrachtung deutsches Sachrecht als Vertragsstatut gilt (BGH NJW 09, 3371, 3373 [BGH 09.07.2009 - Xa ZR 19/08]; vgl aber die Prüfung von Klauseln anhand international vereinheitlichten Sachrechts in BGH NJW 07, 997, 998 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03]). Bei Verwendun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweislastverträge.

Rn 106 Unter den Begriff ›Beweislastverträge‹ fallen ausschließlich solche Vereinbarungen, die sich unmittelbar und ausdrücklich auf die Verteilung der Beweislast zwischen den Parteien beziehen, dh die Rechtsanwendung im Falle eines non liquets bzgl eines bestimmten Tatbestandsmerkmals zum Gegenstand haben. Nicht hierher gehören Verträge, in denen eine Änderung der Beweislas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kontrolle des Umgehungsverbots.

Rn 6 Über den Wortlaut des § 1 hinaus hat die Rspr auch bei einem Verstoß gg das Umgehungsverbot des § 306a BGB diesbzgl die Verbandsklage gem § 1 zugelassen (BGHZ 162, 294, 301 für den Fall einer bankinternen Anweisung zur Umgehung der AGB-Kontrolle; ebenso für einseitiges Bankschreiben LG Leipzig, VuR 14, 232 [LG Dortmund 20.09.2013 - 3 O 139/13]; ebenso bei Pauschalierung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verträge über Beweiswürdigung und Beweismaß.

Rn 108 Vereinbarungen der Parteien über die bestimmte Würdigung erhobener Beweise sind unzulässig (BGH NJW 93, 1856, 1860 [BGH 25.02.1993 - VII ZR 24/92]; MüKoZPO/Prütting Rz 168; Jäckel, Beweisvereinbarungen, S 125 ff; aA Wagner S 692 ff). Es ist gem § 286 I allein Sache des Gerichts, darüber zu entscheiden, ob es eine Tatsache für wahr oder nicht für wahr erachtet. Unwirks...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterlassungsurteil.

Rn 2 Ein typischer Tenor könnte lauten: ›Die Bekl wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Klauseln in Bezug auf Verträge [mit Verbrauchern] über (…) zu verwenden oder sich bei der Abwick...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Informationspflichten.

Rn 8 Allerdings sind Unternehmen (mit Ausn von Kleinunternehmern iSd § 36 III VSBG), die entweder eine Webseite unterhalten oder AGB verwenden, gem § 36 VSBG verpflichtet, darüber zu informieren, ob und an welcher Schlichtungsstelle sie teilnehmen, ggf durch Mitteilung, dass sie an keiner solchen teilnehmen. Auch die Schlichtungsstelle muss eine Webseite mit Informationen ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zweck der Änderung.

Rn 4 Nach der Gesetzesbegründung zu § 545 I nF verfolgt die Vorschrift den Zweck, den Anwendungsbereich für die revisionsgerichtliche Überprüfung von Rechtsnormen im zivilgerichtlichen Verfahren zu erweitern. Dass nach der bisher geltenden Vorschrift der Revision neben Bundesrecht lediglich solche Vorschriften unterliegen, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidungsmaßstab nach dem Parteiwillen.

Rn 6 Die Parteien haben grds die Kompetenz, das auf die Entscheidung des Schiedsgerichts anwendbare Recht oder die anwendbare Rechtsordnung zu vereinbaren. Sie können dabei eine Gesamtrechtsordnung vereinbaren, sie können aber auch Vorschriften aus verschiedenen einzelnen Rechtsordnungen wählen und zusammenstellen. Möglich ist es den Parteien ferner, auf internationaler Eben...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt als Erbin nach dem am … 2020 verstorbene Erblasser R … T … E … von der Beklagten bestimmte Erbschaftsansprüche. Der Erblasser hatte am 14.12.2007 die nunmehrige Beklagte (seine Schwester) notariell – auch über seinen Tod hinaus – bevollmächtigt, ihn in allen Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder Richtung zu vertreten. Die hies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die 2014 eingefügte Vorschrift dient der Umsetzung von Art 7 V der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl EU 2011 L 48/1). Die genannten Vorschriften des BGB verbieten in Umsetzung dieser RL bestimmte Vereinbarungen über lange Zahlungsfristen (§ 271a BGB) oder das Hinausschieben des Verzugs (§ 286 V BGB) sowie über den Ausschluss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt die Befugnis zu einer objektiven Rechtskontrolle auf bestimmte Institutionen, die als besonders seriös und sachkundig angesehen werden. Damit soll ein angeblich drohender Missbrauch derartiger Befugnisse verhindert werden. Zugleich nimmt der Gesetzgeber damit in Kauf, dass die tatsächliche Wirkung der Kontrollbefugnisse von der Ausstattung und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 18 Es finden die allg Grundsätze Anwendung (vgl § 12 Rn 10 ff). Die Vereinbarung über den Erfüllungsort ist vom Kl schlüssig darzulegen (LG München NJW 73, 59; Musielak/Voit/Heinrich Rz 44), wozu auch die Vorlage der einschlägigen AGB erforderlich ist (vgl BGH NJW-RR 95, 702 [BGH 28.03.1995 - X ARZ 1088/94]). Zur schlüssigen Darlegung der zuständigkeitsbegründenden Umstän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung nur zu Lasten des Verwenders.

Rn 4 Die Wirkungserstreckung findet nur zu Lasten eines verurteilten Verwenders statt, nicht zu seinen Gunsten. Hat also ein Verwender im Verbandsklageverfahren obsiegt, weil das Gericht bestimmte AGB-Klauseln für wirksam gehalten hat, so ist das Gericht im Individualverfahren nicht an diese Feststellung gebunden; das Urt im Verbandsklageprozess hat dann bloß faktische Bedeu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.1 Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO)

Rz. 28 Die Rechtswahl nach Art. 3 Rom I-VO (ehemals Art. 27 EGBGB) kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.[1] In der Annahme einer konkludenten Rechtswahl ist die Rechtsprechung bislang recht großzügig verfahren. Die arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines deutschen Tarifvertrags etwa wurde mehrfach als Wahl des deutschen Rechts gewertet[2] und auch eine Gerichtsklausel i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bedeutung einer behördlichen Genehmigung.

Rn 12 Auch soweit die Verwendung von AGB eine behördliche Genehmigung voraussetzt oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Aufsicht unterliegt, ist eine Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff BGB trotzdem möglich und notwendig (BGH NJW 07, 997, 998 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03] mwN). Ggf ist aber die Aufsichtsbehörde gem § 8 II anzuhören.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 16 UKlaG – Bußgeldvorschriften.

Gesetzestext (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Einbeziehung von Arbeitsverträgen in die AGB-Kontrolle (§ 310 IV 2 BGB) bedurfte es aus Sicht des Gesetzgebers der Klarstellung, dass die im UKlaG geregelten objektiv-rechtlichen Kontrollkompetenzen sich nicht auf das Arbeitsrecht beziehen. Allerdings gibt es auch im Arbeitsrecht ein dem Verbraucherschutz strukturell vergleichbares Durchsetzungsdefizit. In Form ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 15 § 307 gilt auch im Eilverfahren (wie § 306 Rn 10) sowie bei Klagen des kollektiven Rechtsschutzes (BGH NJW 89, 1673, 1675 [BGH 22.03.1989 - VIII ZR 154/88]: AGB-Verbandsklage). Der Ausschluss des § 306 durch § 14 III KapMuG (§ 306 Rn 11) gilt für § 307 nicht. Ein ›Anerkenntnis‹ hinsichtlich der Zuständigkeit des Schiedsgerichts im Verfahren nach § 1032 II ist wirkungslo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geständnis- und Vermutungsverträge.

Rn 109 Geständnisverträge sind Vereinbarungen der Parteien, mit denen eine Tatsache unwiderlegbar oder jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils als festgestellt gelten soll. Wie Vermutungsverträge, mit denen eine Tatsache – mit oder ohne die Möglichkeit ihrer Widerlegung – als bewiesen gelten soll, falls eine andere Tatsache bewiesen ist, dienen solche Abreden dazu, die Bewe...mehr