Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sachverhaltsermittlung im Verbandsklageverfahren.

Rn 8 Es ist umstr, ob und in welcher Hinsicht der Verhandlungsgrundsatz auch im Verbandsklageverfahren gilt. Weder die apodiktische Behauptung seiner uneingeschränkten Geltung (Grüneberg/Grüneberg Rz 1) noch seine komplette Ersetzung durch den Untersuchungsgrundsatz aufgrund des öffentlichen Interesses am Verfahren (Reinel 134; ebenso Häsemeyer FS Spellenberg 2010, 99, 103 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 12 ist die zentrale Norm der ZPO für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts. Die Regelung enthält den Grundsatz, dass die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts durch den allg Gerichtsstand des Bekl bestimmt wird. Die so geschaffene Verknüpfung zwischen örtlicher Zuständigkeit und dem allg Gerichtsstand des jeweiligen Prozess- bzw Verfahrensgegners ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendiger Inhalt des Klageantrags (Abs 1).

Rn 2 Neben dem Wortlaut der angeblich unwirksamen AGB muss der Klageantrag auch die Bezeichnung der einschlägigen Geschäfte enthalten, weil von den branchen- oder marktspezifischen Umständen die Wirksamkeit der Bestimmungen abhängen kann. Insb muss ggf zwischen Geschäften mit Verbrauchern und Unternehmern differenziert werden. Wird eine Klausel nur teilweise beanstandet, so ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angemessene Vertragsstrafe.

Rn 3 Die abzugebende Unterlassungsverpflichtung soll gem §§ 13 I, 13a UWG mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt werden. In der Praxis der Verbandsklage gelten bisher Beträge im Bereich von 3.000 bis 15.000 EUR als angemessen, wobei es aber auf den Einzelfall ankommt und gerade bei großen Unternehmen auch wesentlich höhere Beträge erforderlich sein können (MüKoUWG/Ott...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Freiwilligkeit.

Rn 7 Kein Unternehmer ist verpflichtet, sich an Verfahren nach dem VSBG zu beteiligen (aber es gibt zwingende Informationspflichten, Rn 8), soweit nicht branchenspezifische Sonderregelungen gelten (insb §§ 57 ff LuftverkehrsG, 111b EnWG). Auch für Verbraucher ist die Teilnahme freiwillig. Eine in AGB vereinbarte Verpflichtung des Verbrauchers zur Teilnahme an einem außergeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedeutung des Vertragsstatuts.

Rn 13 Davon zu trennen ist aber die Frage, ob ein ggf davon abweichendes Vertragsstatut auch in einem Verbandsklageprozess relevant ist, wenn dieser sich auf einen Verstoß gg (zwingendes) Vertragsrecht bezieht, wie etwa bei Klagen gem § 1 oder ggf §§ 2 und 4a UKlaG. Die deutsche Rechtsprechung nimmt hier eine gesonderte Beurteilung vor und hält daher die Verbandsklage für ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Versagung rechtlichen Gehörs.

Rn 57 Eine Gehörsverletzung (BGHZ 71, 69) liegt vor, wenn dem Kl vor der Verweisung keine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben wird (BVerfGE 61, 37 [BVerfG 07.07.1982 - 1 BvR 787/81]; BGH NJW-RR 92, 258 [BGH 04.12.1991 - XII ARZ 33/91]; Hamm NJW 14, 3110 [OLG Hamm 09.07.2014 - 32 SA 46/14]; KG MDR 16, 847 [KG Berlin 09.05.2016 - 2 AR 18/16]), di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert die Verbandsklagebefugnis über das AGB-Recht (§ 1) und das Lauterkeitsrecht (§ 8 UWG) hinaus auf alle Verstöße gg Verbraucherschutzgesetze, weil auch bei diesen typischerweise ein Durchsetzungsdefizit besteht, das sich aus dem ansonsten auf individueller Rechtsdurchsetzung beruhenden Privatrechtssystem ergibt. Der weite Begriff der Verbrauchersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Historische Entwicklung.

Rn 1 Bei den im UKlaG normierten Verbandsklagebefugnissen handelt es sich um besondere Interventionskompetenzen zur Durchsetzung des objektiven Rechts, die keine individuelle Rechtsverletzung voraussetzen. Darin ähneln sie der schon im römischen Recht vorkommenden Popularklage (vgl Halfmeier 29 ff), wobei aber bei der heutigen Verbandsklage der Kreis der zulässigen Kl stark ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassung, Duldung.

Rn 6 Eine Unterlassungsverpflichtung iSd Norm liegt vor, wenn der Vollstreckungstitel vom Schuldner Untätigkeit fordert, so dass durch ihn ein bestimmter Kausalverlauf nicht (mit-)beeinflusst wird. Auf diese Weise soll der Eintritt des im Titel bezeichneten unerwünschten Erfolges verhindert werden. In vielen Fällen genügt eine Verpflichtung des Schuldners zu passivem Verhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beseitigung.

Rn 16 Weil der Verwender sich nun nicht mehr auf die unwirksamen Klauseln berufen darf, hat er auch den Anschein ihrer Wirksamkeit zu beseitigen, dh er muss etwaige Vertragspartner – sofern diese mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können – über die Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln unterrichten (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz 12; MüKoZPO/Micklitz/Rott Rz 6)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten.

Rn 4 Die Aufzählung der Befugnisse ist nur beispielhaft und nicht abschließend und dem Normzweck entspr eher weit auszulegen. Neben der Widerklage (§ 33), der Wiederaufnahme (§§ 578 ff), der Rüge nach § 321a und der Zwangsvollstreckung gehören auch zum Rechtsstreit iSd Norm: Das Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich der Beschwerde (BVerfGE 81, 127 [BVerfG 29.11.1989 - 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Guthabenübertrag, Abs 2.

Rn 11 Abs 2 S 1 erweitert den Pfändungsschutz durch den Übertrag des pfändungsgeschützten Guthabens, über das der Schuldner nicht verfügt hat, in die nächsten drei Kalendermonate. § 899 II 1 formuliert deswegen, wenn der Schuldner im jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben iHd Basis-Pfändungsschutzes verfügt hat, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Überprüfung durch den BGH.

Rn 15 Innerhalb der Zulassungsgründe überprüft der BGH lediglich iRv §§ 576, 577, ob dem OLG bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist. Im Rahmen seiner Überprüfung kann er den Schiedsspruch, der der Rechtsbeschwerde zugrunde liegt, eigenständig auslegen und rechtlich einordnen; dies gilt auch für ausländische Schiedssprüche. Er ist hierbei nicht an das Ausleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur, Mängel der Unterwerfungserklärung.

Rn 53 Die Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr 5 ist eine einseitige Willenserklärung, die auf das Zustandekommen eines Vollstreckungstitels gerichtet ist und nur prozessualen Grundsätzen untersteht (RGZ 146, 308, 312; BGHZ 139, 387, 390; NJW-RR 07, 749, 750). Sie stellt keine für den Gläubiger empfangsbedürftige Willenserklärung dar (BGH NJW-RR 07, 749, 750 [BGH 17.01...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gg die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 – V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und benachbarte Phänomene.

Rn 1 § 292 stellt klar, dass gesetzliche Vermutungen grds widerlegbar sind und Ausn vom Gesetz ausdrücklich angeordnet werden müssen. Die Wirkung einer gesetzlichen Vermutung besteht darin, dass die vermutete Tatsache nicht mehr beweisbedürftig ist. Insoweit besteht eine Parallele zu den nicht bestrittenen Behauptungen (§ 138 III), dem Geständnis (§ 288) und den offenkundige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Formverstoß.

Rn 30 Eine Schiedsvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit lediglich der Schriftform nach § 1031 I–III, sofern nicht Verbraucher hieran beteiligt sind. Ein strengeres Formerfordernis für den Hauptvertrag bezieht sich nicht auf die Schiedsvereinbarung (BGH SchiedsVZ 14, 303 Rz 18). Im unternehmerischen Verkehr ist die Vereinbarung einer Schiedsklausel auch durch AGB formwirks...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Regelbeispiele des Abs 2.

Rn 6 Die Aufzählung in Nr 1 umfasst auch die Regelung zu Zahlungsmitteln gem § 312a IV BGB (BGH VuR 21, 470 [BGH 24.08.2021 - X ZR 23/20]) und die Informationspflichten in Art 246 ff EGBGB (LG Oldenburg 13.3.15 – 12 O 2150/14; Grüneberg/Grüneberg Rz 4) einschließlich Art 247a EGBGB (BGH NJW-RR 21, 1056 [BGH 29.06.2021 - XI ZR 19/20]), die Pflichten im elektronischen Geschäft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht der Hauptsache (§ 943) örtlich und sachlich ausschließlich zuständig (§ 802). Solange die Hauptsache noch nicht anhängig ist, ist für das Verfügungsverfahren jedes Gericht zuständig, bei dem eine Zuständigkeit für die Hauptsache gegeben ist (Karlsr MDR 10, 1013; Teplitzky/Feddersen Kap 54 Rz 7). Der Antragstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rspr.

Rn 28 Eine Gesetzesänderung rechtfertigt, auch wenn der titulierte Anspruch auf der bisherigen Gesetzesregelung beruht, eine Vollstreckungsabwehrklage nicht (BGHZ 3, 82, 86, 87; 183, 316, 323, 324). Etwas anderes gilt dann, wenn die Gesetzesänderung ausnw titulierte Ansprüche erfasst (Köln WM 85, 1593, 1594; Schuschke/Walker/Raebel Rz 23) oder wenn es um die Verurteilung zu ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Formelle Anforderungen an der Vereinbarung von Zeithonoraren

Rz. 202 Zulässig ist jedenfalls in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung von Zeithonoraren. In gerichtlichen Angelegenheiten müssen das Verbot der Gebührenunterschreitung und deren Ausnahmen im Blickwinkel bleiben. Vorteile sind die Abrechnung nach dem tatsächlichen Umfang der Bearbeitung. Für den Mandanten wird deutlich, dass unsinnige Rückfragen und Aufträge d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mängel der Verpflichtungserklärung.

Rn 57 Ist die beurkundete Verpflichtungserklärung nichtig, bleibt die Unterwerfungserklärung dennoch wirksam, wenn sie nicht selbst gg ein gesetzliches Verbot verstößt. Der Schuldner kann die Nichtigkeit der Verpflichtungserklärung nur im Weg der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen; § 767 II gilt nicht (§ 797 IV; vgl § 767 Rn 41). § 139 BGB ist nicht anwendbar (BGHZ 154...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ersteinrichtung.

Rn 23 Unterhält der Kunde bislang kein Girokonto bei dem betreffenden Kreditinstitut, können Bank und Kunde einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gem § 675 f II BGB abschließen und die Einrichtung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto vertraglich vereinbaren. Da ein Verbraucher nach § 33 I 3 ZKG mit dem Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags verlangen kann, das Konto a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweismittelverträge.

Rn 107 Beweismittelverträge sind Vereinbarungen der Parteien über den Ausschluss oder die Beschränkung von vorhandenen Beweismitteln oder die Erweiterung der Beweisaufnahme auf üblicherweise nicht vorgesehene Beweismittel. Der Ausschluss kann sich auf ein konkretes Beweismittel beziehen, etwa die Übereinkunft, eine bestimmte Urkunde nicht in den Prozess einzuführen (vgl den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Übertragung des Guthabens, Abs 2.

Rn 8 Die Bestimmung zur Übertragung des Guthabens enthält mehrere Regelungsschichten. Nach Abs 2 S 1 kann der Schuldner die Übertragung von Guthaben eines Gemeinschaftskontos auf ein Einzelkonto verlangen. S 2 verbindet die Einrichtung des neuen Zahlungskontos mit dem Pfändungsschutz und dem Verfügungsrecht des Schuldners. S 3 stellt klar, dass für die Übertragung von Guthab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbotsgrundsatz, Abs 1.

Rn 2 § 901 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Aufrechnungs- und Verrechnungsverbots. Bei einem negativen Saldo des Zahlungskontos darf das Kreditinstitut ab dem Umwandlungsverlangen nicht mit seinen Forderungen gg Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten des Kreditinstitut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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ZErb 08/2025, Stellvertretu... / 1 Gründe

I. Das BerGer. meint, der Anspruch auf Rückübertragung des Grundstückseigentums scheitere daran, dass er nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist von den Kl. höchstpersönlich geltend gemacht worden sei. Die Befugnis, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, sei durch Rechtsgeschäft abdingbar. In diesem Sinne sei die in Nr. XVII 3. des Überlassungsvertra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.4.3 Zwangsversteigerung

In der juristischen Literatur wird kontrovers diskutiert, ob der Makler überhaupt eine provisionspflichtige Leistung erbringen kann, wenn er seinem Auftraggeber den Erwerb eines Objekts im Wege der Zwangsversteigerung ermöglicht. In der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde eine Gleichstellung beider Erwerbsformen aufgrund der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit zumindest erw...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietkaution / 2.2.1 Bankkonto

Von wesentlicher Bedeutung ist die Bestimmung des § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB. Hiernach ist der Vermieter verpflichtet, die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Vorerwähnte Regelung soll sicherstellen, dass die Kaution vor dem Zugriff der Gläubiger des Vermieters gesichert ist. In den Gesetzesmaterialien[1] wird zur Begründung insoweit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3 Erfassungsgerechte Aufbereitung der Buchungsbelege

Die Buchungsbelege – klassisch wie elektronisch – müssen erfassungsgerecht aufbereitet sein.[1] Die Aufbereitung ist bei Fremdbelegen besonders wichtig, da der Unternehmer i. d. R. keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Dokumente hat.[2] Werden für Vorgänge elektronische Meldungen ausgestellt und versandt, stellen diese Dateien mit ihrem vollständigen Inhalt die Belegf...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4 Bewertung von Klauseln nach AGB-Recht

Die rechtliche Bewertung der Klauseln zur Verpflichtung der Zulieferer erfolgt auf der Grundlage der Rechtsordnung, die auf das Liefer- oder Dienstleistungsverhältnis anwendbar ist. Da nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland Adressaten des LkSG sind und diese üblicherweise die Geltung deutschen Rechts in Lieferverträgen vereinbaren, werden die Verträge häufig deutschem Recht...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.4 Anpassung der Klauseln

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte die Verpflichtung des Zulieferers so ausgestaltet sein, dass die Anforderungen auch nach Vertragsabschluss abhängig von den Ergebnissen der Risikoanalyse angepasst werden können. Soweit mit dem Lieferanten eine Individualvereinbarung getroffen wurde, erscheint eine solche dynamische Regelung sinnvoll, da ggf. bei geänderter Risikol...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.1 Anforderungen an Auditklauseln

In der Praxis finden sich in Verhaltenskodizes zum Teil allgemeine Auditierungsklauseln der folgenden Art: "Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber die Einhaltung dieses Kodex durch Maßnahmen überprüft, die er für sachdienlich hält. Hierzu gehören auch angemeldete und unangemeldete Inspektionen der Betriebsstätten des Lieferanten durch vom Auftr...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.1 Individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten

Bei strenger Beachtung der Systematik des LkSG und der Handreichungen des BAFA[1] wäre mit jedem Zulieferer eine individuelle Vereinbarung zu treffen, die nur die für ihn – und ggf. seine weitere Lieferkette – ermittelten tatsachenbezogenen Risiken adressiert und passgenaue Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Branche, Region und konkrete Situation des Zulieferers hierfür fe...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.2 Klare und verständliche Klauseln

Die Klauseln müssen hinreichend klar und verständlich sein, um keine unangemessene Benachteiligung des Zulieferers aufgrund Intransparenz zu bewirken[1]. Dies sollte zumindest im gewerblichen Verkehr auch bei einem bloßen Verweis auf die Verbote aus § 2 Abs. 2 und 3 LkSG gewahrt sein, da von Unternehmen erwartet werden kann, dass sie sich mit den Inhalten frei zugänglicher G...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.4 Datenschutz bei Audits

Unabhängig davon, ob Auditklauseln als AGB zu qualifizieren sind oder nicht, müssen sie dem Datenschutzrecht Rechnung tragen. Auditklauseln, die den Klauselgegner zur Offenlegung von Informationen über natürliche Personen verpflichten, können insbesondere mit der Datenschutz-Grundverordnung in Konflikt geraten. Problematisch sind im Hinblick auf menschenrechtliche Audits hie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.2 Vertragsstrafen: wirkungsvolles Präventionsmittel

Vertragsstrafen bzw. pauschalierter Schadensersatz sind bislang in der Praxis im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Verhaltenspflichten unüblich. Die Rechtsprechung unterwirft Vertragsstrafen in AGB einer strengen Prüfung lässt insbesondere bei Pflichtverstößen, die den Vertragspartner nicht unmittelbar beeinträchtigen, allenfalls sehr geringe Vertragsstrafen zu. Pauschali...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.1 Keine überraschenden Klauseln

Da Regelungen zu Menschenrechten und Umweltschutz bereits eine gewisse Verbreitung in Lieferverträgen gefunden haben, wird auch eine Vereinbarung der im LkSG enthaltenen menschenrechtlichen Standards nicht als eine im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB überraschende Klausel anzusehen sein. Eine Klausel wäre allenfalls dann als überraschend zu qualifizieren, wenn das Unternehmen die...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.3 Keine unangemessene Benachteiligung

Eine unangemessene Benachteiligung des ausländischen Zulieferers entgegen Treu und Glauben ist dann anzunehmen, wenn der Zulieferer zu einem Verhalten verpflichtet wird, dass gegen für ihn geltendes nationales Recht verstößt. So wäre eine Klausel unwirksam, mit der ein chinesischer Lieferant verpflichtet wird, die Gründung freier Gewerkschaften zu dulden und mit diesen Tarif...mehr