Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 50 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 7–9 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Aufl...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 5 Bilanzgliederung

Über die Gliederung der Steuerbilanz gibt es keine allgemeinen Vorschriften. Für die Handelsbilanz der Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften ist lediglich bestimmt, dass das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern sind.[1] Kapitalgesellschaften (ebenso Genossens...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.4 Umbuchungen des Geschäftsjahres

Rz. 24 Die Spalte Umbuchungen des Geschäftsjahres dient grundsätzlich allein dazu, Umgliederungen zwischen den einzelnen Posten des Anlagevermögens während eines Rechnungslegungszeitraumes zu erfassen.[1] Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, können zulässigerweise ebenfalls als Umbuchungen behandelt werden[2] oder sind als Zu- oder Abgänge auszuweisen. Hauptanw...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 2.000 EUR

Das Finanzamt kann den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien, falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2025 nicht mehr als 2.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt.[2] Durch diese Befreiung wird weder das Kalenderjahr zum ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fri...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 3.5 Anrechnung der Sondervorauszahlung

Die festgesetzte Sondervorauszahlung ist bei der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums anzurechnen, für den die Fristverlängerung gilt.[1] In dem amtlich vorgeschriebenen Voranmeldungsvordruck ist hierfür eine besondere Zeile vorgesehen (Zeile 49). Daraus folgt: Im Normalfall wird die Sondervorauszahlung bei ...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.1 Vertikale Gliederung nach dem Bilanzschema

Rz. 4 Zur Erstellung des Anlagespiegels verpflichtete Unternehmen haben diesen vertikal entsprechend dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB aufzubauen, d. h. sämtliche Posten des Anlagevermögens einzubeziehen. Gem. § 265 HGB sind auch im Anlagespiegel abweichende, der Klarheit dienende Postenbezeichnungen zulässig, neue Posten dürfen eingefügt, unerhebliche Posten ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.5 Besondere Umsatzsteuer-Tatbestände ("Andere Steuerbeträge")

Zeile 46 betrifft sowohl Fälle des Wechsels von der Besteuerungsart der Sollversteuerung [1] zur Istversteuerung [2] und umgekehrt, als auch den Wechsel der Besteuerungsform (z. B. von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung und umgekehrt).[3] Wurde z. B. in einem vorangegangenen Kalenderjahr die Kleinunternehmer-Regelung[4] in Anspruch genommen und wurden währenddessen Anza...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 3.4 Festsetzung einer Sondervorauszahlung

Das Finanzamt kann die Sondervorauszahlung festsetzen, wenn sie vom Unternehmer nicht oder nicht richtig berechnet wurde oder wenn die Anmeldung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.[1] Ferner kann das Finanzamt die Sondervorauszahlung im Einzelfall abweichend von § 47 UStDV niedriger festsetzen, wenn infolge Rechtsänderungen die vorgeschriebene Berechnung zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.2 Zugänge des Geschäftsjahres

Rz. 15 Unter den Zugängen werden sämtliche mengenmäßigen Vermehrungen von Anlagegütern während eines Geschäftsjahres verstanden. Zu den Zugängen rechnen neben eindeutigen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen auch: Nachträgliche Anschaffungs-, Anschaffungsneben- und Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhöhungen solcher Kosten auf Zugänge früherer Geschäftsjahre. Hierunt...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 3.2 Antrag auf Dauerfristverlängerung

Zeilen 1-6 Nach der Steuernummer (Zeile 1) ist in der neuen Zeile 2 die erteilte Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Des Weiteren muss in Zeile 3 das zuständige Finanzamt angegeben werden. In den Zeilen 4-6 erfolgen die Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens. Wichtig Grundsätzlich auf elektronischem Weg mit Authentifizierung Der Antrag auf Dauerfristverlängerun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Zusammenfassende Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unternehmer im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Ausstellung von Rechnungen, Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU: Für bestimmte Rechnungsangaben können nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Art. 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden. Das BMF gibt hierzu eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.1 Effektive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 61 Für Kapitalgesellschaften (Rz. 56a)[1] ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB grundsätzlich (vgl. auch § 276 HGB) verbindlich. Zu den unter Position Nr. 14 GKV bzw. Nr. 13 UKV auszuweisenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen. Hierzu zählen derzeit bei Kapitalgesellschaften: Steuern vom Einkomm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

Beitrag aus der verein wissen
E-Rechnung für Vereine / 1.3 Rechnungsinhalt

Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Die Pflichtangaben müssen in jeder Rechnung enthalten sein, auch wenn eine Rechnung ausgestellt wird, ohne dass eine Verpflichtung hierzu besteht. Im Normalfall muss eine Rechnung folgende Pflichtangaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Vereins den vollständigen Namen und die vollständige...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.2 Umlagefinanzierte Förderleistungen

Rz. 4 Die Förderleistungen für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft umfassen Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld (§ 102). Daneben erstattet die BA dem Arbeitgeber auf Antrag seinen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Rz. 5 Die Umlage soll den Aufwand für das Wintergeld und den Erstattungsaufwand für Beitragszahlungen des Arbeitgebers decken. Das ist, wie bei Umlag...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.6 Erstattungsverfahren (Abs. 11)

Rz. 67 Abs. 11 regelt das Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die kommunalen Träger bzw. gemeinsamen Einrichtungen zunächst die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus eigenen Mitteln erbringen und anschließend, nach Abs. 11 Satz 2 seit 13.12.2019 nicht mehr nur jeweils zur Monatsmitte und am Monatsende zulä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Überblick verschaffen

Bevor Sie mit den Abstimmarbeiten beginnen, sollten Sie sich einen Überblick über die vorhandenen und bebuchten Debitoren- sowie Kreditorenkonten verschaffen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Worauf beim Abstimmen der Erlöskonten zu achten ist

Im Regelfall wurden viele Erlöskonten bereits im Zuge der Abstimmung von Bestands- und Umsatzkonten mit abgestimmt. Im Zuge der Fehlerkorrektur wurden dabei auch die Erlöskonten entsprechend berichtigt. Daher empfiehlt es sich, die nachfolgende Überprüfung der Erlöskonten auf die verbleibenden Buchungen zu beschränken. Dadurch wird der Prozess vereinfacht.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 1.2.4 Anlagen im Bau

Rz. 19 Soweit sich Anlagen noch in der Herstellung befinden, sind sie nicht unter dem Posten "Technische Anlagen und Maschinen", sondern unter dem Posten "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" auszuweisen. Eine Umbuchung kann erst erfolgen, wenn die Betriebsbereitschaft hergestellt ist und die Anlage auch der Nutzung zugeführt wird; dies ist bereits auch dann gegeben, w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 1.2.1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rz. 12 Auch bei diesem Posten hat sich der Gesetzgeber zu einer sprachlichen Erweiterung veranlasst gesehen. Während er im alten Recht nur die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasste, ist er nun um die "Anderen Anlagen" erweitert worden. Damit ist deutlich, dass es sich bei diesem Posten um eine Auffangposition handelt, die alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 4 Abschlagszahlungen

Die Zuordnung der Lohnzahlungen zum Lohnzahlungszeitraum ist nicht möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn für den üblichen Lohnzahlungszeitraum nur in ungefährer Höhe zahlt (Abschlagszahlung) und eine genaue Lohnabrechnung erst später erfolgt. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug bei Abschlagszahlungen erst bei der späteren Lohnabrechnung vornehmen – und nicht bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnabrechnungszeitraum / 2 Besonderheiten bei Abschlagszahlungen

Abweichungen zwischen Lohnzahlungs- und -abrechnungszeitraum können sich insbesondere bei Abschlagszahlungen ergeben. Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (z. B. Monat oder Woche) nur in ungefährer Höhe und erfolgt die eigentliche genaue Lohnabrechnung erst später, muss er die Lohnsteuer erst bei der Lohnabrechnung einbehalten. Dies gilt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Anzahlung

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorauszahlung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Vorauszahlungen sind Leistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts vor ihrer Fälligkeit. Für ihren Abzug gilt § 11 Abs 1 S 1 EStG, es sei denn, alle Tatbestandsmerkmale des § 42 AO sind gegeben; ausführlich dazu s § 11 Rn 146 (Pust). Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ob im Einzelfall ein Vorschuss oder ein Darlehen (dann kein Zufluss) gegebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Vorauszahlungen (§ 1 Abs 4 SolZG)

Rn. 18 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 1 Abs 4 SolZG enthält detaillierte Regelungen für die Vorauszahlungen auf den SolZ. Die Regelung entspricht § 51a Abs 4 EStG (s Rn 14). Gem § 1 Abs 2 SolZG gelten allerdings schon die Regelungen des EStG und des KStG für Vorauszahlungen zur ESt und KSt entsprechend für die Festsetzung und Erhebung von Vorauszahlungen auf den SolZ (s Rn 14)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorauszahlungen zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 2 SolZG)

Rn. 6 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei Vorauszahlungen zur ESt oder KSt ist nach § 3 Abs 1 Nr 2 SolZG die Bemessungsgrundlage für die SolZ-Vorauszahlungen die jeweils festgesetzte Vorauszahlung zur ESt und KSt als Maßstabsteuer. Die Vorauszahlungen zum SolZ sind nach § 1 Abs 4 S 1 SolZG gleichzeitig mit den festgesetzten Vorauszahlungen auf die ESt oder KSt zu entrichten. Die V...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.4 Sonderfälle: Nachzahlung, Vorauszahlung

Eine Sonderregelung ist für die Nachzahlung bzw. Vorauszahlung von Arbeitslohn zu beachten. Auch hier ist für die Frage der einzubehaltenden Lohnsteuer die Zurechnung zu den laufenden oder sonstigen Bezügen vorzunehmen. Keine Schwierigkeiten ergeben sich, falls es sich um die Nachzahlung bzw. Vorauszahlung von einmaligen Zuwendungen handelt. Hier bleibt der Charakter des son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Anhebung der B... / b) Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

Im Falle der Anordnung einer Vorauszahlung ist stets die Beschwerde gegeben, die künftig einen Wert des Beschwerdegegenstands von mehr als 300,00 EUR erfordert. Anderenfalls ist die Beschwerde unzulässig und die Entscheidung unanfechtbar. Unberührt bleibt auch hier die Möglichkeit, im Falle der Zulassung, gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts eine weitere Beschwerde z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonstige Bezüge / 1.3 Nach- oder Vorauszahlungen von Arbeitslohn

Nachzahlungen oder Vorauszahlungen von Arbeitslohn gehören zu den sonstigen Bezügen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden. Bezieht sich dagegen der Gesamtbetrag ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume, die im Kalenderjahr der Zahlung enden, hand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sind insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird

Rn. 128 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Rechtsfolge des § 11 Abs 2 S 3 EStG besteht darin, dass die geleisteten Ausgaben insgesamt auf den Zeitraum zu verteilen sind, für den die Vorauszahlung geleistet wird, also auf den Vorauszahlungszeitraum. Die Verteilung hat gleichmäßig zu erfolgen (Martini in Brandis/Heuermann, § 11 EStG Rz 43 (08/2023)); dies gilt auch dann, wenn die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abfindung / 2.5 Fünftelregelung bei Teilzahlung in mehreren Jahren

Die Steuerbegünstigung des § 34 EStG setzt weiter voraus, dass es sich um eine Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum handelt. Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ist deshalb grundsätzlich schädlich, soweit es sich dabei nicht um eine im Verhältnis zur Hauptleistung stehende geringe Zahlung handelt (maximal 10 % ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.1 Lohnsteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (sog. Quellensteuer). D. h., die Steuer wird bereits an der Quelle – dem Arbeitslohn – erhoben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung Lohnsteuer zu berechnen, abzuziehen und an das für ihn zuständige Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

Rn. 57 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Einnahmen sind dann als regelmäßig wiederkehrend iSd § 11 Abs 1 S 2 EStG anzusehen, wenn sie aufgrund des zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses (vgl BFH v 06.07.1995, IV R 72/94, BFH/NV 1996, 209) regelmäßig wiederkehrend am Beginn oder am Ende eines Kj zu erbringen sind, wie dies bei Mietzahlungen, Zinsen, Renten und Gehältern der Fall ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.3 Weiteres

Tz. 810 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Keine Einlagen sind für die aufgrund des GAV geleisteten Zahlungen des OT an die OG zur Erfüllung der Verlustübernahme; sie dienen nur dem Ausgleich der Verbindlichkeit des OT an die OG iRd tats Vertragsdurchführung. Tz. 811 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, wie Abschlagszahlungen des OT an die OG im Laufe des Wj auf einen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.4 Entstehung, Fälligkeit und Verzinslichkeit des Gewinnabführungs- bzw Verlustübernahmeanspruchs

Tz. 458 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sowohl der Anspruch auf Gewinnabführung als auch die Verpflichtung zum Verlustausgleich entstehen mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs der OG (s Urt des BFH v 12.05.1993, BStBl II 1993, 536; weiter s Gänsler, Ubg 2014, 701, 702, mwNachw). Tz. 459 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zur Frage der Fälligkeit hatte zunächst der BFH (s Urt des BFH v ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 3 Lohnsteuerabzug

Bei Annahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit ist der Arbeitgeber zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Der Arbeitgeber trägt in diesen Fällen auch das Haftungsrisiko. Die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer richtet sich dabei nach der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum maßgebenden Lohnsteuertabelle. Bei täglicher Zahlung des Honorares ist grun...mehr