Ein Gerüstbauvertrag ist auch dann ein einheitlicher Vertrag, wenn das Gerüst über die Grundmietzeit hinaus zur Nutzung überlassen wird. Der Gewinn wird insgesamt erst nach der Abnahme realisiert. Bei fehlender Abnahme erfolgt die Gewinnrealisierung bei vollständiger Leistungserbringung, also nach Abbau des Gerüstes.mehr
Das BMF-Schreiben vom 29.6.2015 wird aufgehoben. Die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 14.5.2014 wird auf Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI a. F. begrenzt.mehr
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Die aktuelle Diskussion über die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen nimmt erneut Fahrt auf. mehr
Der DStV weist auf ein zu erwartendes BMF-Schreiben hin, das für die umstrittene Frage der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen eine neue Übergangsregelung enthalten soll.mehr
Der Deutsche Steuerberaterverband äußert sich zu den Neuregelungen bei der Realisierung von Abschlagszahlungen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und dem hierzu ergangenen BMF-Schreiben.mehr
Der BFH hat mit Urteil vom 14.5.2014 entschieden, dass eine Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nach § 8 Abs. 2 HOAI 1995 nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung, sondern bereits dann eintritt, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist.mehr