Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 2 Abgabebescheide

Abgabebescheide sind Verwaltungsakte, die für die Vergangenheit zu Ungunsten des abgabepflichtigen Unternehmens immer dann geändert werden können, wenn sie auf dessen falschen Angaben beruhen oder sich die von der Künstlersozialkasse vorgenommene Schätzung des Entgeltes (s. o.) als unrichtig erweist.[1] Achtung Korrektur des Abgabebescheids Die Korrektur eines Abgabebescheids is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 323 Bei einem Arbeitgeberdarlehen überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis Kapital zur vorübergehenden Nutzung. Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb aufgrund einer Ausgleichsklausel erlischt, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umsatzsteuer

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der Zufluss der in Rechnung gestellten USt einerseits und die USt-Zahlung an das FA andererseits sind kein durchlaufender Posten, BFH v 30.05.1990, I R 6/88, BStBl II 1991, 235 zu 2.a. Das gilt entsprechend für die dem StPfl in Rechnung gestellte und von ihm gezahlte USt (Vorsteuer) und die vom FA erstattete Vorsteuer, BFH v 29.06.1982, VIII ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.3 Insolvenz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers stellt das Entgeltguthaben nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon Beiträge entrichtet wurden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Mittel für die Beitragszahlung zur Verfügung stehen.[1] Ein Störfall mit der besonderen Beitragsberechnung tritt ein, wenn Mittel für die ...mehr

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Zuschläge / 3 Pauschale Zuschläge

Zahlt der Arbeitgeber SFN-Zuschläge als laufende Pauschale und verrechnet die für die tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags-, oder Nachtarbeit steuerfreien Zuschläge erst später, sind die Pauschalen nur unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen steuerfrei: Es ist erkennbar, dass es sich um Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf die spätere Einzelabrechnung handel...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 3 Pauschale SFN-Zuschläge

Werden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit als laufende Pauschale, z. B. Monatspauschale, gezahlt und wird eine Verrechnung mit den Zuschlägen, die für die einzeln nachgewiesenen Zeiten für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit aufgrund von Einzelabrechnungen zu zahlen wären, erst später vorgenommen, so kann die laufende Pauschale unter bestimmten Vorausset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anwendbarkeit des § 42 AO (§ 11 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 146 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 2 S 5 EStG bestimmt, dass § 42 AO unberührt bleibt. Diese Regelung, die sich zuvor in § 11 Abs 3 Hs 2 EStG befand, bezieht sich ausschließlich auf Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen, soweit nicht die Sonderregelung des § 11 Abs 2 S 3 EStG eingreift, vgl BR-Drs 15/4050, 53 (Einzelbegründung zu § 11 EStG); Kister in H/H/R, § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transferleistungen / 5 Leistungsverfahren

Transferleistungen werden nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist vom Arbeitgeber schriftlich unter Beifügung einer Stellungnahme der Betriebsvertretung zu stellen.[1] Für den Leistungsantrag gilt eine Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Ende der Transfermaßnahme bzw. nach Ablauf des Kalendermonats, für den Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld besteht.[2] Die Agenturen für Ar...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.3 Entgeltnachzahlungen in Erfüllung eines Rechtsanspruchs

Entgeltnachzahlungen, die der Arbeitgeber in Erfüllung eines von vornherein gegebenen Rechtsanspruchs leistet, gehören nicht zu den einmaligen Zuwendungen.[1] Häufig ergeben sich solche Situationen, weil der Arbeitgeber bei Fälligkeit seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen konnte. Die Gründe für die verspätete Zahlung sind für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Da in di...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 8 Zeitliche Zuordnung vermögenswirksamer Leistungen

Die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn[1], der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Für ihre zeitliche Zuordnung (Lohnzahlungszeitraum) gilt: Laufende vermögenswirksame Leistungen sind dem Lohnzahlungszeitraum zuzurechnen, dem auch der übrige laufende Arbeitslohn zuzurechnen ist. Sind Abschlagszahlungen geleistet worden, stell...mehr

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Entgelt / 6 Abrechnung

Der Arbeitgeber ist aufgrund von § 108 GewO verpflichtet, eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts (Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse) enthalten.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abweichungen vom Zuflussprinzip bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 80 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Für die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 S 4 EStG auf § 38a Abs 1 S 2 und 3 EStG sowie auf § 40 Abs 3 S 2 EStG. § 38a Abs 1 S 2 EStG betrifft die zeitliche Erfassung von laufendem Arbeitslohn, der in dem Kj als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, BFH v 15.12.2011, VI R 26/11, BStBl II 2012, 415 z...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Eine wesentliche Grundlage für die haftungsfreie Lohnsteuerermittlung ist die zutreffende Bestimmung des Lohnzahlungszeitraums und des Lohnabrechnungszeitraums. Nur dadurch kann der Arbeitgeber, insbesondere bei Abschlagszahlungen oder Teillohnzahlungen, zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen tageweisen oder monatlichen Lohnsteuerberechnung unterscheiden, sowie d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einmalzahlungen / 4 Erfolgsbeteiligung und Garantiebetrag

Zu den Einmalzahlungen können auch Erfolgsbeteiligungen gehören. Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der ein Garantiebetrag unabhängig von den Zielen der Erfolgsbeteiligung zugesagt wird, kann dahingehend auszulegen sein, dass es sich bei dem Garantiebetrag um einen selbstständigen Anspruch handelt. Er stellt dann keine bloße Abschlagszahlung dar.[1]mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / 3 Besonderheit zum Kalenderjahresende

Wird die Lohnabrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum des abgelaufenen Kalenderjahres erst im nachfolgenden Kalenderjahr, aber noch innerhalb von 3 Wochen vorgenommen, handelt es sich um Arbeitslohn und einbehaltene Lohnsteuer des Lohnabrechnungszeitraums des Vorjahres. Dies gilt unabhängig davon, ob Abschlagszahlungen geleistet worden sind. Der Arbeitslohn und die Loh...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 1 Lohnzahlungszeitraum entscheidend

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn hat er die Höhe des laufenden Arbeitslohnes im Lohnzahlungszeitraum festzustellen. Deshalb ist für die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer grundsätzlich der Lohnzahlungszeitraum und nicht der Lohnabrechnungszeit...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.1 Inhalt

Bei der Lohnabrechnung wird der erzielte Lohn für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt und die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgeführt. Die mit der Lohnabrechnung ermittelten Werte sind vom Arbeitgeber in den Unterlagen festzuhalten und den Einzugsstellen mitzuteilen. Den genauen Inhalt der Abrechnung legt § 108 Abs. 1 GewO fest. Danach m...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Entnahmerecht des Nachlassverwalters

Rz. 16 Die festgesetzte Vergütung und den ihm zustehenden Aufwendungsersatz kann der Nachlassverwalter – ebenso wie der nach § 1960 BGB bestellte Nachlasspfleger – aus dem Nachlass entnehmen.[40] Nach h.M. steht ihm wegen der noch nicht festgesetzten Vergütung hinsichtlich des an den Erben zurückzugebenden Nachlasses ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zu.[41] In den Fä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH v 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Teilung des Reinertrages

Rz. 59 Unter Reinertrag sind die Einkünfte der Erbengemeinschaft abzüglich der Aufwendungen zu verstehen. Nach Löhnig habe sich die vorzeitige Verteilung der Früchte an dem Anteil der Erben an dem Nachlass zu orientieren, da es eine vorweggenommene Auseinandersetzung sei.[175] Wer also aufgrund eines Vorempfangs keinen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben hätte, würd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Damnum

Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.10.2003, BStBl I 2003, 546 (Geschlossene Fonds: Neuregelung 2003); BMF v 05.04.2005, BStBl I 2005, 617 (Anwendungszeitpunkt einzelner Gesetzesänderungen aufgrund des Richtlinien-UmsetzungsG); BMF v 15.12.2005, BStBl I 2005, 1052 (Anwendung des § 11 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 EStG auf Damnum und Disagio). Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Damnum (...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 4 Zusammenballung von Einkünften in einem Kalenderjahr

Die Anwendung des begünstigten Steuersatzes nach § 34 EStG setzt voraus, dass der steuerpflichtige Teilbetrag der Entlassungsentschädigung in einem Kalenderjahr zufließt.[1] Wird eine einheitlich zu beurteilende Entschädigungsleistung in Raten ausgezahlt und fließen die Teilzahlungen dem Arbeitnehmer in einem Veranlagungszeitraum zu, ist das grundsätzlich unschädlich. Keine S...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.3 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit dem Arbeitgeber

Mit diesen beiden Vertragsformen werden nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben. Der Beteiligungsvertrag unterscheidet sich von dem Beteiligungskaufvertrag hauptsächlich dadurch, dass der Beteiligungsvertrag nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründet, während aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteilig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die für Erbbauzinsen und andere Entgelte für die Nutzung eines Grundstücks geltenden Neuregelungen in § 11 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 EStG, eingefügt durch das EURLUmsG v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310 gelten nach § 52 Abs 30 EStG aF erstmals für Vorauszahlungen, die 2004 beginnen. Für Vorauszahlungen, die nicht eine Grundstücksnutzung betreffen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / AfA

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 7a Abs 2 S 3–5 EStG enthält gesetzliche Sonderregelungen zu Anzahlungen auf AK oder Teil-HK für den Fall, dass erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. § 7a Abs 2 S 3 EStG zu Anzahlungen, dazu BFH v 22.05.1987, III R 47/82, BStBl II 1987, 673 und § 7a Abs 2 S 4 und 5 EStG zu Anzahlungen mittels Scheck und W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 2 EStG gilt auch für die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, vgl BMF v 09.11.2016, BStBl I 2016, 1213 Rz 44. Nach Rz 47 (Wohnungseigentümer und Mieter) dieses BMF-Schreibens müssen Aufwendungen entweder in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sein oder durch Bescheinigung des Verwalter...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 10. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 117 Die Voraussetzungen, unter denen für den einzelnen Wohnungseigentümer eine Steuerermäßigung in Betracht kommt, regelt das BMF-Schreiben vom 9.11.2016 – IV C 8 – S 2296-b/07/10003:008 – (BStBl I 2016, 1213) unter Rn 26 wie folgt: Zitat Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. bei Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen) ode...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 1. Zeiträume für die USt-Voranmeldung

Rz. 37 Je nach Höhe der Steuer des Kalendervorjahres ist die USt-Voranmeldung dem FA mitzuteilen. Wann welcher Anmeldungszeitraum maßgeblich ist, ist in § 18 Abs. 2 UStG genannt. Die USt-Voranmeldung muss bis zum 10. eines Folgemonats d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Grundlagen, WEG-Reform 2020

Rz. 1 § 28 bildet gemeinsam mit § 16 Abs. 2 die gesetzliche Grundlage für eine geordnete Wirtschaftsführung der Gemeinschaft. § 16 Abs. 2 bestimmt, dass die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Ei...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / e) Leistungsannahme, Einziehen und Auszahlen von Geldern

Rz. 203 Zu den Maßnahmen nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG gehört das allgemeine Zahlungsmanagement, worunter auch die Entgegennahme von Geldern fällt.[168] Rz. 204 Dies betrifft etwa die Entgegennahme von Hausgeldern, von Sonderumlagen und Erhaltungsrücklagebeiträgen, Mieten aus der Vermietung gemeinschaftlichen Eigentums usw. Rz. 205 Leistungen an die GdWE – gleich welcher Art – si...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Rücklagen

Tz. 486 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 466, 467), betrifft § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG nur die "anderen" Gewinnrücklagen iSd §§ 266 Abs 3 III 4, § 272 Abs 3 S 2 HGB, deren Bildung im Belieben der OG steht. Die Zuführung zu ges Rücklage ist nicht durch § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG eingeschränkt, so bereits der Ges-Wortlaut. Eine ges Rücklage ist bei der AG und S...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 3.2 Auszahlung

Das Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich unbar durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und auf das im Antrag angegebene inländische Konto überwiesen.[1] In Ausnahmefällen kommt eine Barauszahlung an den Arbeitgeber in Betracht. Die Kurzarbeitergeldregelung geht davon aus, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zunächst verauslagt und anschließend beantragt. Die Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dienstwagen / 8 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber zahlt, mindern den geldwerten Vorteil sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1]. Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, führt dies weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Die Anrechnung von Nutzungsentg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 6 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung bedarf es Regelungen, die Einnahmen und Ausgaben einem VZ zuordnen. Für den Bereich der Überschusseinkünfte nach § 2 Abs 2 Nr 4–7 EStG sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH v 15.11.1990, IV R 103/98, BStBl II 1991, 228; BFH v 23.09.2003, IX R 65/02, BStBl II 2005, 159), ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.8 Verlustübernahme (§ 302 AktG)

Tz. 441 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 KStG setzt die Anerkennung der Organschaft zwingend die Verlustübernahme per GAV durch den OT voraus. Der OT kann nur solche Verluste der OG iR seiner Einkommensermittlung abziehen, die bei ihm zu einer Vermögensminderung führen (dazu grundlegend s Grotherr, FR 1995, 1). Wegen vororganschaftlicher Verluste der OG s Tz 390 ff....mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 1 Nachholung des Beitragsabzugs bei den nächsten 3 Entgeltzahlungen

Der Arbeitgeber soll die Beitragsanteile des Arbeitnehmers bei jeder Entgeltzahlung einbehalten. Üblicherweise wird daher der Beitragsanteil aus dem Arbeitsentgelt einbehalten (sog. Beitragsabzug). Ist dieser Beitragseinzug unterblieben, kann der Arbeitgeber die Versichertenanteile für die letzten 3 abgerechneten Entgeltzeiträume nachträglich einbehalten. Bei der Ermittlung d...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / a) Anforderungen

Rz. 226 Versicherer kennen die Risiken einseitiger Leistungsentscheidungen, die unter Vorbehalten erklärt werden. Daher stellt man heute zunehmend fest, dass die Leistungsentscheidung in eine Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer verpackt wird. Enthalten diese Vereinbarungen entgegen den Versicherungsbedingungen plötzlich Befristungen, so stellt sich die Frage der Zulässi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbauseinandersetzung

Erfolgt die Erbausgleichszahlungen in Raten, führt der Zinsanteil zu Einnahmen aus KapVerm, die bei Zufluss der Teilzahlungen zu erfassen sind, BFH v 29.06.1996, VIII R 67/95, BFH/NV 1997, 175.mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Tilgungsbestimmungen

Rz. 153 § 366 BGB ist auf Wohngeldschulden anzuwenden. Nach § 366 Abs. 1 BGB wird von mehreren Schulden diejenige Schuld getilgt, welche der Schuldner bei der Leistung bestimmt. Eine konkludente Tilgungsbestimmung des Schuldners kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Höhe des gezahlten Betrages genau einer bestimmten offenen Forderung entspricht. Trifft der Schuldner ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.2 Vereinbarung zur Bildung einer Ausgleichsvereinigung

Künftig kann die KSK vertraglich mit einem Vertreter mehrerer Unternehmen die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vereinbaren. Die Berücksichtigung der Verwaltungskosten dafür kann vertraglich vereinbart werden. Auch nicht abgabepflichtige Unternehmen können Mitglied einer Ausgleichsvereinigung werden und bleiben. Darüber hinaus können aus Verwaltungsvereinfachungsgründen vi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Einnahmen, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus bezogen werden (§ 11 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Mit der durch das EURLUmsG eingefügten Regelung wird die bisherige Verwaltungspraxis zu den vorausgezahlten oder in einem Betrag gezahlten Erbbauzinsen fortgeführt. Danach waren diese Zahlungen beim Erbbauberechtigten bei wirtschaftlicher Betrachtung auf die Laufzeit des Erbbaurechts verteilt als WK abzuziehen, BMF v 10.12.1996, BStBl I 1996...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 760 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn alle Organschaftsvoraussetzungen erfüllt sind, ist gem § 14 Abs 1 S 1 KStG das Einkommen der OG dem OT zuzurechnen, soweit nicht die OG gem § 16 KStG wegen an Minderheitsgesellschafter geleisteter Az ein eigenes Einkommen versteuern muss. Bei einer mittelbaren Organschaft (dazu s Tz 752 ff), zB zwischen MG und EG, wird das Einkommen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG bestimmt für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen das Zuflussprinzip als allgemeinen Grundsatz und ordnet Einnahmen dem Kj zu, in dem sie dem StPfl zugeflossen sind. § 11 Abs 1 S 2 EStG ordnet in Durchbrechung des Zuflussprinzips regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem StPfl kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / VIII. Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Rz. 33 Für den RA als Freiberufler, der zur einfachen Buchhaltung verpflichtet ist, erfolgt die Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG. Hier werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Ergebnis stellt den Gewinn oder Verlust dar. Rz. 34 Die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt nach dem Zu- und -Abflussprinzip. Dies bedeutet, dass die ...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.4.1 Zuordnungsregeln für laufenden Arbeitslohn

Betrifft die nachträgliche bzw. vorzeitige Zahlung den laufenden Arbeitslohn, ist die Zuordnung danach vorzunehmen, auf welche Lohnzahlungszeiträume sich die laufenden Bezüge beziehen. Betrifft die Nachzahlung ausschließlich Lohnzahlungszeiträume, die im Kalenderjahr ihrer Zahlung enden, bleibt der ursprüngliche Charakter der Lohnzahlung erhalten, es ist von laufendem Arbeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (§ 11 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 117 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Insoweit kann auf die Ausführungen unter s Rn 57 ff verwiesen werden, vgl auch BFH v 09.05.1974, VI R 161/72, BStBl II 1974, 547. An der Auffassung des FG Münster v 17.08.2010, 1 K 1821/07 E, EFG 2010, 2080, das einen Sonderausgaben-Abzug in voller Höhe bei einem Einzug des (Jahres-)Erstbeitrags einer Rentenversicherung mit Versicherungsbeg...mehr