Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 48 Nr. 7 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) wurde in Abs. 1 Satz 3 eine fehlerhafte Verweisung berichtigt. Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung z...mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.3.1 Zuständigkeit der Länder

Rz. 7 Die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr obliegt mit Ausnahme der Erstattung an Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, den Ländern. Nach Abs. 4 bestimmen deshalb die Länder die Behörden, die über die Anträge auf Erstattung und Vorauszahlungen entscheiden und die auf den Bund u...mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.3.2 Zuständigkeit des Bundes

Rz. 9 Abs. 6 bestimmt, dass die Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, in ihrem Antrag an das Bundesverwaltungsamt Angaben über den Anteil der Fahrgeldeinnahmen machen müssen, der auf die jeweiligen Länder entfällt. Eine solche Aufteilung ist erforderlich, weil der Prozentsatz, der für die E...mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.4 Verfahrensrecht

Rz. 11 In Abs. 8 Satz 1 wird klargestellt, dass für das Erstattungsverfahren das Verwaltungsverfahrensgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder gelten. Satz 1 ist im Gesetzgebungsverfahren zum SGB IX 2001 auf Anregung des Bundesrates eingefügt worden. Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, dass die zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8.2 Zahltag

Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der pfändbare Teil des Arbeitsentgelts an den Gläubiger und nicht an den Beschäftigten auszuzahlen ist. Der Arbeitgeber haftet hierbei als Drittsch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Steuerpflichtigen[1] werden die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte der Summe der Einkünfte hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 %[2] führt (Günstigerprüfung). Hierdurch wird sichergestellt, dass insbesondere für Kapitalanleger mit einer g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verspätungszuschlag: Voraus... / 3 "Muss"-Regelung (Abs. 2) und Ausnahmen davon (Abs. 3)

In Fällen, in denen Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr (also u. a. ESt-Erklärungen) oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums oder bei Vorabanforderungen[1] nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt abgegeben wurden, ist nach § 152 Abs. 2 AO ein Verspätungszuschlag (ohne Ermes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verspätungszuschlag: Voraus... / 4 Berechnung des Verspätungszuschlags

Ein Ermessen bezüglich der Höhe des Verspätungszuschlags gibt es in den meisten Fällen nicht.[1] Im Interesse eines leichten Vollzugs der Vorschrift ermöglichen die gesetzlichen Berechnungsgrößen eine rein automationsgestützte Ermittlung. Das Gesetz verzichtet auf die Festlegung eines relativen Höchstbetrags oder auf eine Differenzierung danach, ob eine Verzinsung des Steuera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.2 Persönliche Härtegründe

Bei den persönlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zeit der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs. Der Steuerpflichtige muss sich in einem derartigen (vorübergehenden) wirtschaftlichen Engpass befinden, dass die Zahlung der Schuld zu ernsthaften Schwierigkeiten oder gar zur Existenzgefährdung führen würde (sog. Stundungsbedü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.1 Sachliche Härtegründe

Bei den sachlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den objektiven Umständen, unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass die zu zahlende Steuer demnächst wieder zu erstatten sein wird, z. B. wenn ein Antrag auf Herabsetzung einer Steuer Erfolg haben wird, oder das...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 1.1.2 Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. Stundung oder Erlass, dürfen nach Abs. 2 des § 130 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe ist, dass der Steuerpflichtige den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig sind.[1] So kann eine Stundung oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 6 Säumniszuschläge bei Herabsetzung von Vorauszahlungen

Auch bei Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen hängt die Erhebung von Säumniszuschlägen davon ab, ob der Antrag vor oder nach Fälligkeit der Vorauszahlung gestellt wurde. Der Antrag auf Herabsetzung wird vor Fälligkeit gestellt und nach Fälligkeit ergeht der Bescheid: Wird ihm entsprochen, werden Säumniszuschläge nicht erhoben. Wird er abgelehnt, wird neue Zahlungsfri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Vorauszahlung

Bei besonders hohen Aufwendungen, z. B. für teure ärztliche Behandlungen, kann sich das Vorziehen einer Zahlung in das alte Kalenderjahr oder das Verschieben in das neue Jahr empfehlen, um die Hürde der zumutbaren Belastung durch die Kumulierung der Ausgaben in einem Kalenderjahr zu überschreiten. Allerdings liegt bei einer Vorauszahlung der Kosten einer sich über mehrere Ja...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.3 Besonderheiten bei Einzelveranlagung

Die von der Rechtsprechung entwickelten und im Folgenden dargestellten Besonderheiten bei der getrennten Veranlagung sind entsprechend auf die Einzelveranlagung [1] übertragbar.[2] Die Aufteilungsregeln der Zusammenveranlagung[3] gelten grundsätzlich auch im Fall der Einzelveranlagung. Sie führten dabei in der Praxis einst oft dazu, dass sich für den einen Ehegatten eine Nachz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.3 Umfang der Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

Der Umfang der Aussetzung richtet sich zunächst nach dem Umfang des Rechtsbehelfs, aber auch nach dem Umfang der ernstlichen Zweifel oder der unbilligen Härte. Deshalb ist auch eine teilweise Aussetzung der Vollziehung möglich. Die Höhe der auszusetzenden Steuer ist in jedem Fall zu berechnen; eine pauschale Bestimmung (z. B. ausgesetzte Steuer = Abschlusszahlung) ist nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen gem. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt. Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschlag nach Erlas...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.4 Korrektur von widerstreitenden Anrechnungsverfügungen und Abrechnungsbescheiden

Mit dem § 218 Abs. 3 AO gibt es eine spezielle Korrekturnorm, die den Widerrufsvorbehalt nach § 120 Abs. 1 2. Alt. i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 AO entbehrlich macht. Erreicht ein Ehegatte oder Lebenspartner mittels Einspruchs bzw. Antrags die Korrektur einer Anrechnungsverfügung oder eines Abrechnungsbescheids zu seinen Gunsten, soll diese Korrekturvorschrift es dem Finanzamt ermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Fristen und Termine / 1.3 Berechnung von Fristen

Ist das Ende einer Frist ausdrücklich benannt, ist eine Berechnung nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Zahlungsaufforderung des Finanzamts Ein Steuerpflichtiger wird aufgefordert, bis zum 30.6. (oder bis zum Ablauf des Monats Juni) etwas zu tun, z. B. eine Steuer zu zahlen. Praxis-Beispiel Einkommensteuer-Vorauszahlung Eine Einkommensteuer-Vorauszahlung ist nach § 37 Abs. 1 EStG...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Rumänien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Vorschriften finden sich in Titel VI des Steuergesetzbuchs, erlassen durch das Gesetz Nr. 571/2003, geändert und ergänzt, sowie in den Methodiknormen für die Anwendung des Titels VI des Steuergesetzbuchs. Jeder Steuerpflichtige hat für die Lieferungen von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen, die nicht steuerbefreit ohne Recht auf Vorsteuerabzug sind, eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 1.5 Mehrere Säumniszuschläge

Bei der Berechnung der Säumniszuschläge ist zu beachten, dass jede Steuerschuld und jede Fälligkeit jeweils für sich zu behandeln ist. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge sind für jede Steuerschuld getrennt zu ermitteln Am 10.3., 10.6. und 10.9. fällige Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nicht entrichtet. Säumniszuschläge entstehen jeweils getrennt bei den einzelnen 3 selbsts...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtschuldverhältnis / 2.3 Aufteilungsmaßstäbe

Der Aufteilungsantrag ist durch den Zeitpunkt seines Eingangs bestimmend für die Höhe der aufzuteilenden Steuer. Wird er vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist nach § 276 Abs. 1 AO die im Zeitpunkt seines Eingangs geschuldete Steuer aufzuteilen. Wird er danach gestellt, ist gem. § 276 Abs. 2 AO die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer f...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / Zusammenfassung

Überblick Weder ein Einspruch noch eine Klage oder Revision haben – von Ausnahmen abgesehen (§ 284 Abs. 6 AO, § 361 Abs. 4 AO, § 69 Abs. 5 FGO) – aufschiebende Wirkung. Trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ist der angefochtene Verwaltungsakt vollziehbar, muss also z. B. der Steuerpflichtige die streitige Steuer zum fälligen Zeitpunkt zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen, ...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 7 Corona-Sonderzahlungen und -Pflegebonus

Beschäftigte in systemrelevanten Bereichen waren in Zeiten der Corona-Pandemie besonders gefordert. Arbeitgeber konnten diesen Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu einer Höhe von 1.500 EUR steuerfrei gewähren. Durch die Steuerfreihei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Irland / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Unternehmer mit geringen Zahllasten haben die Möglichkeit, jährliche (statt zweimonatliche) Mehrwertsteuererklärungen einzureichen. Unternehmer, die Vorauszahlungen leisten, haben diese Möglichkeit auch. Sie müssen allerdings eine Erklärung über Einzelheiten ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit abgeben. Unternehmern, denen regelmäßig Steuern erstattet werden, können – ebenfalls ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 10 Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber vereinfachte Regelungen für die Inanspruchnahme von Stundungen geschaffen. Arbeitgeber hatten der zuständigen Einzugsstelle dazulegen, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie und der in diesem Zusammenhang ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten gelangt waren. Wichtig war, dass Arbeitgeber glaubhaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.1 Definition

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet, wenn sie den ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.5 Beginn und Ende der Vollziehungsaussetzung

Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit der strittigen Steuerforderung bei der Finanzbehörde eingereicht und begründet, wird die Aussetzung der Vollziehung regelmäßig ab Fälligkeitstag der strittigen Steuerbeträge ausgesprochen. Ein späterer Zeitpunkt kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige – z. B. in Schätzungsfällen – die Begründung des Rechtsbeh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 1 Voraussetzungen

Einzige Voraussetzung ist, dass "der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist". Eine Begründung des Vorbehalts der Nachprüfung ist nicht erforderlich.[1] Mit "geprüft" ist jede Art der Prüfung gemeint, also nicht nur eine Außenprüfung im formellen Sinn der §§ 193ff. AO, sondern auch die Prüfung an Amtsstelle. Solange das Finanzamt eine (weitere) Prüfung für erforderlich häl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 2.2 Form und Inhalt

Zu unterscheiden ist zwischen Muss- und Sollerfordernissen. Die fehlende Einhaltung von Mussvorschriften führt nach § 125 AO regelmäßig zur Nichtigkeit des Bescheids. Die Nichteinhaltung von Sollvorschriften hingegen beeinflusst seine Wirksamkeit nicht. Sie hat allenfalls die Rechtswidrigkeit zur Folge, die der Steuerpflichtige mit dem Einspruch angreifen muss. In bestimmten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / c) Zurechnung von Vorauszahlungen und sonstige Zahlungen mit und ohne Tilgungsbestimmung

Wenn jedoch weitere Zahlungen, insb. Vorauszahlungen, hinzukommen, wird die Bestimmung der Erstattungsberechtigung deutlich komplexer. Bei der hier entscheidenden Frage, auf wessen Rechnung die Zahlung erfolgt ist, kommt einer etwaigen Tilgungsbestimmung eine besondere Bedeutung zu. Eine solche kann, muss aber nicht ausdrücklich (z.B. durch ein gesondertes Schreiben) erfolge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / g) Unerheblichkeit der Zeitabfolge von Zahlungen

Bei der Zuordnung und Aufteilung von Zahlungen auf die Steuerschuld ist der jeweilige Zahlungszeitpunkt unbeachtlich. Alle bis zum Abrechnungsstichtag geleisteten Zahlungen (Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder sonstige Zahlungen) sind nach den o.g. Grundsätzen zuzuordnen und aufzuteilen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass für die Zuordnung und Aufteilung eines Erst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / 1. Anrechnungsverfügung

Die mit dem Steuerbescheid verbundene Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen (§ 36 Abs. 2 EStG, § 18 Abs. 4 UStG) auf die Einkommen- oder Umsatzsteuer – sog. Anrechnungsverfügung oder Abrechnungsteil des Steuerbescheides – ist ein selbständiger Verwaltungsakt (h.M., vgl. weiterführend Werth in Klein, AO, 18. Aufl., § 218 Rz. 26). Sie lässt erkennen, welche B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / 1. Problemdarstellung

Das BMF hat mit Schreiben vom 14.1.2015 (IV A 3 - S 0160/11/10001, BStBl. I 2015, 83) zu den Besonderheiten bei der Bestimmung des Einkommensteuererstattungsanspruchs insb. bei Ehegatten oder Lebenspartnern umfassend Stellung genommen. In diesem Bereich kommt es in der Praxis oft zu Unsicherheiten und damit auch zu Streitigkeiten, die wiederum nicht nur selten den Finanzgeri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / a) Grundsätzliches

Wenn die o.g. Vermutung nicht greift oder wenn die Ausnahme greift, ist eine Entscheidung über die Erstattungsberechtigung und damit ggf. eine Aufteilung des Erstattungsbetrages notwendig. Die Aufteilung der Erstattungsberechtigung erfolgt nach Maßgabe des § 37 Abs. 2 S. 1 AO. Hier kommt es – entsprechend der bereits oben ausgeführten, allgemeinen Grundsätze – alleine auf fo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / 2. Abrechnungsbescheid

Bei Streitigkeiten über die Richtigkeit der Anrechnungsverfügung entscheidet das FA durch einen besonderen Verwaltungsakt, den Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO). Anrechnungsverfügung und Abrechnungsbescheid haben dementsprechend den gleichen Regelungsgegenstand, erstere setzt jedoch keinen Streit mit dem Steuerpflichtigen voraus. Beide wirken lediglich deklaratorisch, d....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / 2. Widerlegbare Vermutung

Zusammen veranlagte Ehegatten sind zwar gem. § 44 Abs. 1 AO Gesamtschuldner, aber sie sind weder Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB noch Mitgläubiger gem. § 432 BGB. Da sie sich jedoch bei der Wahl der Zusammenveranlagung durch ihre Unterschriften gegenseitig bevollmächtigen können, den Steuerbescheid, aber auch einen etwaigen Erstattungsbetrag in Empfang zu nehmen, statuiert § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / h) Zuordnung und Aufteilung von Zahlungen in Trennungsfolgejahren

Für die Zuordnung und Aufteilung von Zahlungen, denen eine an beide Ehegatten als Gesamtschuldner gerichtete Festsetzung von Vorauszahlungen für Trennungsfolgejahre zugrunde liegt, gelten die obigen Ausführungen entsprechend. War dem FA im Zahlungszeitpunkt die Trennung nicht bekannt und lag zu diesem Zeitpunkt auch keine individuelle Tilgungsbestimmung vor, sind die Zahlung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 2.2.2 Fremdwährungsverbindlichkeiten sowie Anzahlungen in fremder Währung

Monetäre Posten in fremder Währung, d. h. sowohl monetäre Aktiva als auch Finanzverbindlichkeiten, sind nach IAS 21.23 bei der Folgebewertung zum Stichtagskurs anzusetzen. Umrechnungsdifferenzen werden sofort zu Aufwand oder Ertrag. Es gilt kein Höchstwertprinzip. Beispiel Die Penny AG hat am 1.7.00 ein Darlehen von 10 Mio. USD mit zweijähriger Laufzeit aufgenommen. Der Wechs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte / 2 Engerer Begriff der (un-)fertigen Erzeugnisse und Leistungen

Eine bedeutsame Abweichung zum HGB ergibt sich bei dem Sonderproblem der kundenspezifischen Auftragsfertigung. Hier sind nach IFRS 15 schon im Verlauf des Fertigungsprozesses nicht mehr Vorräte (unfertige Erzeugnisse) auszuweisen, sondern ist der Umsatz nach Maß des Fertigungsfortschritts bereits realisiert (GuV) und deshalb bilanziell bereits als forderungsähnlicher sog. ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 3.4.2 Aktivierung von Fremdkapitalkosten

Eine Aktivierungspflicht besteht gemäß IAS 23.4 ff. für Zinsen, die im Herstellungszeitraum bzw. zwischen Anschaffungszeitpunkt und Erlangung der Betriebsbereitschaft (intended use) anfallen. Beispiel Die Mobilcom AG hatte in 2000 eine UMTS-Lizenz für 6,5 Mrd. EUR erworben. Hierauf entstanden in 2001 Zinsen von 425 Mio. EUR. Die Zinsen waren aktivierungsfähig, da die Lizenz sc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 3 Ausweis

Für die bilanzielle Darstellung der Steueransprüche und Steuerschulden sehen die IFRS Folgendes vor: Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden separat darzustellen (IFRS 18.103). Latente Steueransprüche und Schulden sind von tatsächlichen Steueransprüchen und Schulden zu unterscheiden (IAS 12.68). Latente Steueransprüche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.6 Zeitpunktbezogene vs. zeitraumbezogene Leistungen

Umsätze sind nach Maßgabe der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen zu realisieren (IFRS 15.31). Hierbei ist gemäß IFRS 15.38 – wie im HGB – zwischen zeitpunktbezogenen und zeitraumbezogenen Leistungen zu unterscheiden. Bei zeitpunktbezogenen Leistungen wird der Umsatz im Erfüllungszeitpunkt realisiert, bei Lieferung von Waren etwa mit der Übertragung des wirtschaftlichen Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.1 Aktivierungsvoraussetzungen immateriellen Anlagevermögens

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (intangible assets) ist geregelt: für das immaterielle Anlagevermögen allgemein in IAS 38, für den goodwill in IAS 38 und IFRS 3, für immaterielles Umlaufvermögen in IAS 2. IAS 38 konzentriert sich zunächst darauf, die allgemeinen Kriterien eines Vermögenswerts für den speziellen Fall immateriellen Vermögens zu konkretisieren. Hierbe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 7 Gleichwohlgewährung

Rz. 31 Ähnlich wie § 157 Abs. 3 SGB III ordnet § 158 Abs. 4 Satz 1 SGB III an, dass das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet wird, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, soweit der Arbeitslose die Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. Wirtschaftlich betrachtet, tritt bei einer solchen Gleichwohlgewährung die Bundesagentur für Arbeit i. H. d. Arbe...mehr