Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzahlung / 5 Steuersatzwechsel und Anzahlungen

Dipl.-Finanzwirt Arthur Röck
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Wird eine Leistung nach einer Steuersatzerhöhung ausgeführt (wie nach dem 31.12.2006 bei der zum 1.1.2007 durchgeführten Erhöhung des Regelsteuersatzes von 16 % auf 19 %), unterliegen insoweit auch die vor der Steuersatzerhöhung (also hier vor dem 1.1.2007) vereinnahmten Anzahlungen dem erhöhten Steuersatz.

Zwei Möglichkeiten der Abrechnung der Anzahlung sind zulässig:

  1. die Umsatzsteuer auf die Anzahlung wird bereits mit dem erhöhten Steuersatz, z. B. mit 19 %, abgerechnet und gesondert ausgewiesen. Der Leistende muss im Voranmeldungszeitraum der Vereinnahmung der Anzahlung bereits die erhöhte Umsatzsteuer anmelden und abführen. Der Leistungsempfänger kann, soweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist, hieraus auch den Vorsteuerabzug geltend machen. In der Endrechnung entsteht dann keine zusätzliche "Nachsteuer" auf die Anzahlung.
  2. die Umsatzsteuer auf die Anzahlung wird noch mit dem bisherigen Steuersatz, z. B. mit 16 %, abgerechnet und gesondert ausgewiesen.

Im Voranmeldungszeitraum der Vereinnahmung ist die Anzahlung mit dem alten Steuersatz, z. B. 16 %, anzumelden und abzuführen. Die zusätzliche Nachsteuerschuld (bei der Erhöhung zum 1.1.2007: 3 %-Punkte) ist dann im Voranmeldungszeitraum der Leistungsausführung anzumelden und zu entrichten. In der Endrechnung ist dann auf die zutreffende Absetzung der Anzahlung zu achten.

 
Praxis-Beispiel

Abrechnung nach Steuersatzerhöhung

Für ein im April 2007 fertig gestelltes Gutachten (Nettoentgelt 200.000 EUR) des Unternehmensberaters U wird im November 2006 eine Anzahlung der Firma F von 50.000 EUR zzgl. 8.000 EUR Umsatzsteuer (16 %), brutto 58.000 EUR, vereinnahmt und entsprechend im November 2006 abgerechnet.

Die Endabrechnung des U in 2007 muss dann wie folgt aussehen:

 
  Netto Umsatzsteuer Brutto
Erbrachte Gesamtleistung zu 19 % 200.000 E...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren