Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3 Subjektiver Tatbestand

Rz. 139 Der subjektive Tatbestand des § 379 Abs. 1 und 2 AO erfordert vorsätzliches[1] oder leichtfertiges[2] Handeln. Bei leichtfertiger Begehung ist neben der Kausalität ein Rechtswidrigkeitszusammenhang erforderlich. Dieser liegt nicht vor, wenn der fahrlässig verursachte Taterfolg bei gedacht ordnungsgemäßem Verhalten ebenfalls eingetreten wäre.[3] Der Vorsatz oder die Le...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.15.1 Allgemeines

Rz. 119 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 120 § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO erfasst zwei Tathandlungen: Die Verletzung der Mitteilungspflicht des Nutzers im Falle des Pflichtenübergangs aus § 138g Abs. 1 S. 1 AO [1] und die Verletzung der Aktualisierungspflicht des Nutzers aus § 138h Abs. 2 S. 4 AO bei sog. marktfähigen Gestal­tungen. Rz. 121 E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 40 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.15.2 Tauglicher Täter

Rz. 124 Tauglicher Täter kann allein der Nutzer i. S. d. § 138d Abs. 5 AO (vgl. Rz. 130) sein, der entgegen § 138g Abs. 1 S. 1 AO oder entgegen § 138h Abs. 3 AO die erforderlichen Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.[1] Den Nutzer (= den Stpfl.) trifft diese Pflicht, wenn er die grenzüberschreitende Steuergestaltung selbst ohne M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.3.3 Nicht tatbestandlich erfasste Anzeigepflichten

Rz. 93 In § 138a Abs. 5 S. 1 und 2 AO finden sich weitere Anzeigepflichten bzgl. der Stellung eines Unternehmens bzw. einer Betriebsstätte innerhalb eines Konzerns. Danach hat jedes inländische Unternehmen in seiner Steuererklärung anzugeben, ob es eine inländische Konzernobergesellschaft i. S. v. § 138a Abs. 1 AO, eine beauftragte Gesellschaft i. S. v. § 138a Abs. 3 AO oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.2 Unrichtigkeit

Rz. 11 Der Beleg muss in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sein, d. h. die durch ihn belegten Angaben müssen von den objektiven Gegebenheiten abweichen. Diese Abweichung kann sich sowohl auf die äußeren Umstände eines Vorfalls (z. B. Ort und Datum) als auch auf den bekundeten Sachverhalt beziehen. Es ist allerdings umstritten, ob § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO ausschließlich Fäll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.14.2 Tauglicher Täter

Rz. 117 Bei § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO handelt es sich um eine Sonderdelikt. Tauglicher Täter des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO ist ausschließlich der Intermediär i. S. d. § 138d Abs. 1 AO [1], also diejenige Person, die eine grenzüberschreitende Steuergestaltung i. S. d. § 138d Abs. 2 AO vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.16.2 Taugliche Täter

Rz. 130 Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO i. V. m. § 138k S. 1 AO ist der Nutzer i. S. d. § 138d Abs. 5 AO [1], also jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse, der die grenzüberschreitende Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wird, oder die bereit ist, die grenzüberschreitende Steuergestaltung umzuset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4 Versuch

Rz. 144 In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung kann gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG der Versuch der Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO nicht geahndet werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 62 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO begeht, wer entgegen der in § 138 Abs. 2 AO normierten Pflicht zur Meldung bestimmter Auslandssachverhalte diese nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig[1] meldet. Eine Einbeziehung anderer Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten widerspricht dem Analogieverbot des § 3 OWiG. Rz. 63 Der Umfang der anzugebenden Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.3.1 Unzureichende Übermittlung des länderbezogenen Berichts

Rz. 85 § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO erfasst zunächst die fehlende, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Übermittlung des länderbezogenen Berichts und damit den Verstoß gegen § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO. Die fehlende Übermittlung dürfte – so denn die zur Erstellung und Übermittlung des Berichts verpflichtete Person feststeht (vgl. Rz. 95ff.) – keine größeren Fragen aufwerfen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.2 Taugliche Täter

Rz. 70 Als taugliche Täter kommen diejenigen infrage, für die die Aufzeichnungspflicht des § 144 AO besteht. Dabei handelt es sich zunächst um gewerbliche Unternehmer, d. h. solche Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 15 EStG beziehen. Darüber hinaus müssen gewerbliche Unternehmer i. S. d. § 144 AO Großhandelsgeschäfte tätigen, d. h. nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.16.1 Allgemeines

Rz. 125 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 126 § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO erfasst die Verletzung der Deklarationspflicht des Nutzers (vgl. Rz. 130) aus § 138k S. 1 AO bei Verwirklichung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.[1] Eine solche Verletzung kann liegen in der Nicht- oder Falschdeklaration sowie in der unvollständigen oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.20.1 Allgemeines

Rz. 134 Im Rahmen der besonderen Steueraufsicht [1] besteht gem. § 120 Abs. 2 Nr. 4 AO die Möglichkeit, dass die Finanzbehörde dem von der Aufsicht Betroffenen Auflagen erteilen. Bei dieser Auflage handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt, der mit einer anderen Entscheidung verbunden ist und auf dieser beruht. Sie lässt den Inhalt und die Rechtswirkungen des "H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 55 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.2 Tauglicher Täter

Rz. 95 § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO knüpft an die sich aus § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO ergebende Berichtspflicht bzgl. der Erstellung und Übermittlung eines länderbezogenen Berichts bzw. an die sich aus § 138a Abs. 4 Satz 3 AO ergebende Mitteilungspflicht für den Fall an, dass ein solcher Bericht weder beschafft noch erstellt werden kann. Es handelt sich somit auch bei diesem Tatbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 47 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.1 Allgemeines

Rz. 130a Durch die Einführung dieses Tatbestands im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der Digitalis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.1 Beleg

Rz. 8 Als Beleg ist jegliches Schriftstück anzusehen, das geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis für einen steuerlich erheblichen Sachverhalt zu erbringen und einen Aussteller erkennen lässt. Da der Wortlaut des § 379 Abs. 1 AO insoweit keine Einschränkung enthält, handelt es sich um alle Schriftstücke, mit deren Hilfe im Rahmen eines steuerlichen Sachverhalts ein Beweis erbr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.3 Ausstellen

Rz. 12 Ordnungswidrig handelt, wer den unrichtigen Beleg ausstellt. Dies kann sowohl durch Herstellen eines vollständig neuen schriftlichen Belegs als auch durch Veränderungen an einem bereits existenten Beleg erfolgen. In der letztgenannten Alternative kann § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO allerdings lediglich zur Anwendung kommen, wenn der Urheber selbst die Änderungen vornimmt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.2 Tauglicher Täter

Rz. 61p Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 147a Abs. 1 S. 1 AO ist jeweils der Stpfl., dessen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG in Summe im Kalenderjahr mehr als 500.000 EUR beträgt. Unter die Abgeltungsteuer fallende Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht in die Berechnung einzubeziehen, wenn die Kapitalerträge mit einem besonderen Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1.1 Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge

Rz. 42 Geschäftsvorfälle i. S. d. Vorschrift sind alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts den Gewinn bzw. Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen dokumentieren oder beeinflussen bzw. verändern (z. B. zu einer Veränderung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals führen).[1] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1.3 Tathandlung

Rz. 44 Die Tathandlung des § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO liegt darin, dass entgegen § 146a Abs. 1 S. 1 AO ein dort genanntes System nicht oder nicht richtig verwendet wird. Insoweit ist allerdings zu berücksichtigen, dass § 146a Abs. 1 S. 1 AO keine Pflicht zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems begründet, sondern diese voraussetzt.[1] Folglich liegt eine tatbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7 Verjährung

Rz. 154 Die (bußgeldrechtliche) Verfolgung der Steuergefährdung verjährt gem. § 384 AO nach fünf Jahren, was der Verjährungsfrist der Steuerhinterziehung entspricht.[1] Zur Problematik der Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist auf § 379 AO vgl. § 384 Rz. 2. Zum Verjährungsbeginn gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 31 Abs. 3 S. 1 OWiG vgl. § 384 AO Rz. 3. Rz. 155 Im Hinb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1.2 Elektronische Aufzeichnungssysteme

Rz. 43 Der Begriff der elektronischen Aufzeichnungssysteme ergibt sich aus § 146a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO i. V .m. § 1 S. 1 KassenSichV. Danach handelt es sich um elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Nach dem insoweit zutreffenden AEAO [1] muss diese zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software zur Dokumentation von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Taugliche Täter

Rz. 20 Jeder, der einen in tatsächlicher Hinsicht unrichtigen und steuergefährdenden Beleg ausstellt, verwirklicht den Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO. Folglich handelt es sich bei § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO um ein Jedermannsdelikt ("wer"). Es ist nicht erforderlich, dass der Täter selbst Stpfl. ist oder sonstige persönliche Merkmale[1] aufweist. Folglich kommen z. B. auch M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2 Taugliche Täter

Rz. 28 § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist ebenso wie Nr. 1 ein Jedermannsdelikt, da jeder Anbieter, der entsprechende Belege in Verkehr bringt, Täter sein kann.[1] Insoweit ist es unerheblich, ob das Angebot im Rahmen einer Internetauktion oder auf anderem Wege erfolgt, auch wenn die Norm primär auf den virtuellen Markt zielt, da dort die Entdeckungsgefahr deutlich geringer ist....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.3.2 Unzureichende Mitteilung

Rz. 90 Sofern eine einbezogene inländische Konzerngesellschaft oder eine inländische Betriebsstätte[1] die Übermittlung innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das der länderbezogene Bericht zu erstellen ist, nicht sicherstellen kann, so besteht gem. § 138 Abs. 4 S. 3 AO für den sekundär Berichtspflichtigen eine besondere Mitteilungspflicht. Dem BZSt is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2 Taugliche Täter

Rz. 38 Zur Beschreibung des tauglichen Täterkreises des § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO ist im Hinblick auf die Begehungsformen zu unterscheiden: In der Begehungsform des Falschbuchens kommt jeder als Täter infrage, der tatsächlich die Möglichkeit hat, eine Buchung vorzunehmen[1]; es handelt sich insoweit um ein Jedermanndelikt. Innerhalb eines Unternehmens kommen somit insb. Buc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 65 Durch § 379 Abs. 2 Nr. 1a AO wird ein Verstoß gegen die sich aus § 144 AO ergebenden Aufzeichnungspflichten sanktioniert.[1] Die Aufzeichnungen i. S. d. § 144 AO dienen zur Kontrolle der Betriebsvorgänge beim Unternehmer, da durch sie eine Nachkalkulation möglich wird. Darüber hinaus bildet das Warenausgangsbuch die Grundlage für Kontrollmitteilungen gem. § 194 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.3 Tathandlung

Rz. 84 § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO sanktioniert, wenn entgegen § 138a Absatz 1, 3 oder 4 AO eine Übermittlung des länderbezogenen Berichts oder entgegen § 138a Absatz 4 Satz 3 AO eine Mitteilung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgt. Die Norm erfasst somit zwei Tathandlungskomplexe: Die unzureichende Übermittlung und die unzureichende Mitteilung. 2.12.1.3.1 Unzur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.2 Geschäftsvorfälle/Betriebsvorgänge

Rz. 35 Geschäftsvorfälle sind Vorgänge des rechtsgeschäftlichen Liefer- oder Leistungsverkehrs des Unternehmens mit Dritten. Bei Betriebsvorgängen handelt es sich hingegen um innerbetriebliche Vorgänge oder solche zwischen mehreren Betrieben eines Unternehmens.[1] Durch die begriffliche Einbeziehung der "Betriebsvorgänge" werden auch Zuwiderhandlungen erfasst, die sich auf v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.2 Länderbezogener Bericht

Rz. 80 Aus § 138a Abs. 2 AO ergibt sich der detaillierte Inhalt des (dreigeteilten) länderbezogenen Berichts. Teil 1 des Berichts besteht aus einer nach den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten, in denen der Konzern Unternehmen oder Betriebsstätten unterhält, gegliederten und diejenigen Unternehmen und Betriebsstätten, die vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.14.1.1 Zweck der Norm

Rz. 109 § 379 Abs. 2 Nr. 1e bis 1g AO wurden im Jahr 2019 eingefügt.[1] Die Bußgeldvorschrift dient der Umsetzung des Art. 25a EU-AmtshilfeRL in der durch die RL (EU) 2018/822 geänderten Fassung.[2] Durch Art. 25a der EU-AmtshilfeRL werden die Mitgliedstaaten zur „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden“ Sanktionierung von Verstößen gegen die in Umsetzung des Art. 8a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.2 In Verkehr bringen

Rz. 24 Ein In-Verkehr-Bringen liegt vor, wenn der einzelne Beleg aus der Verfügungsmacht des Täters so entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Belegs zu bemächtigen und mit ihm nach eigenem Belieben zu verfahren.[1] Der Tatbestand ist hingegen nicht erfüllt, wenn unbeabsichtigt einem anderen die Verfügungsmacht über Belege verschafft ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2 Tauglicher Täter

Rz. 46 Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen sowie der eingesetzten Verfahren ist der Stpfl. verantwortlich. Dies gilt selbst dann, wenn er die Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben auf Dritte (z. B. Steuerberater oder Rechenzentrum) zum Teil oder vollständig organisatorisch und technisch auslagert.[1] Folglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.11.2 Tauglicher Täter

Rz. 75 Da sich die Pflichten aus § 117c Abs. 1 AO ausschließlich auf die zur Erhebung und Übermittlung der Daten verpflichteten Dritten, d. h. insb. auf Finanzinstitute beziehen, kommen auch allein diese als Täter des § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO infrage.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.20.2 Tauglicher Täter

Rz. 138 Täter i. S. d. § 379 Abs. 3 AO kann nur der Adressat des Verwaltungsakts[1] bzw. die für den Adressaten tätige Leitungsperson[2] sein (Sonderdelikt).[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 379 Steuergefährdung

1 Grundlagen Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.18.1 Allgemeines

Rz. 130e § 379 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1i AO stellt die logische Ergänzung zu Nr. 1h für den Fall dar, dass sich die Daten bei einem Dritten befinden. Auch dieser Tatbestand wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 25 Das In-Verkehr-Bringen muss entgeltlich erfolgen. Unter Entgelt versteht man nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung. Folglich ist der Tatbestand erfüllt, wenn die Weitergabe aufgrund einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung im Hinblick auf eine vermögenswerte Gegenleistung erbracht wird.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.3 Tathandlungen

Rz. 36 Die Aufzeichnungs- oder Buchführungspflicht ist durch Unterlassen in Form des Nichtbuchens verletzt, wenn die vorgeschriebene Erfassung vom Pflichtigen nicht spätestens zu dem Zeitpunkt vorgenommen wird, zu dem die spezialgesetzlich geregelte bzw. auf den GoB beruhende Buchungspflicht hätte beachtet werden müssen. Ein unrichtiges Verbuchen liegt hingegen vor, wenn der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.1 Entwicklung

Rz. 76 Mit Einführung des § 138a AO wurden die sich aus dem Abschlussbericht der G20/OECD zu BEPS-Maßnahmen Nr. 13 mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" ("Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting") umgesetzt. Aus diesem Abschlussbericht ergeben sich Handlungsempfehlungen für die Steuerverwaltungen und ein z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2 Tauglicher Täter

Rz. 61 Als Täter i. S. d. § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AO kommt jeder in Frage, der wiederholt Manipulationssoftware, technisch unzureichende elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne der KassenSichV oder technische Sicherheitseinrichtungen bewirbt oder in den Verkehr bringt. Die Vorschrift ist mithin nicht auf Kassenhersteller oder-händler beschränkt.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5.2 Tauglicher Täter

Rz. 54 Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen sowie der eingesetzten Verfahren ist der Stpfl. verantwortlich. Dies gilt selbst dann, wenn er die Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben auf Dritte (z. B. Steuerberater oder Rechenzentrum) zum Teil oder vollständig organisatorisch und technisch auslagert.[1] Folglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.4 Taterfolg

Rz. 37 Durch die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit muss der Täter eine Steuerverkürzung etc. "ermöglichen", sodass eine abstrakte Gefährdung des Steueranspruchs vorliegen muss (vgl. Rz. 6 und 14). Fehlt diese Eignung, ist § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO nicht anwendbar. Dies ist z. B. der Fall, wenn Bareinnahmen zwar vollständig, aber nicht unter dem jeweiligen Datum verbuc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.2 Tauglicher Täter

Rz. 107 Auch bei § 379 Abs. 2 S. 1 Nr. 1d AO handelt es sich um ein Sonderdelikt. Nur mitteilungspflichtige Stellen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1–3 und 6 GwG sind zur Mitteilung verpflichtet. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende in Deutschland ansässige Finanzinstitute: Kreditinstitute [1] sowie im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Kreditinstitute...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1 Ausstellen unrichtiger Belege

2.1.1 Allgemeines Rz. 7 Gemäß § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer in tatsächlicher Hinsicht unrichtige Belege herstellt und hierdurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Dies kann nach zutreffender Rechtsprechung des BFH auch gegeben sein, wenn vorsätzlich oder leichtfertig für eine Ausfuhrlieferung Rechnungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.4 Taterfolg

Rz. 27 Durch das In-Verkehr-Bringen der Belege muss der Täter eine Steuerverkürzung etc. "ermöglichen", sodass eine abstrakte Gefährdung des (inländischen) Steueranspruchs vorliegen muss (vgl. Rz. 6 und 14). Fehlt diese Eignung, ist § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO nicht anwendbar.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Gemäß § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer in tatsächlicher Hinsicht unrichtige Belege herstellt und hierdurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Dies kann nach zutreffender Rechtsprechung des BFH auch gegeben sein, wenn vorsätzlich oder leichtfertig für eine Ausfuhrlieferung Rechnungen unterfakturiert e...mehr